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Leben zu zweit

Vom Namen bis zur Rente: Was sich nach der Hochzeit alles ändert

Was ändert sich nach der Hochzeit für die Frischvermählten? © Quelle: Tetra Images/gettyimages.de

Nach dem Gang zum Traualtar kommt der Gang zu den Behörden. Vom Bankkonto über die Versiche­rungen bis zum Mietvertrag ändert sich mit der Hochzeit einiges. Vieles davon hat seine Vorteile, gleich­zeitig gibt es für Frisch­ver­mählte aber auch einiges zu erledigen. Die wichtigsten Vorteile und Baustellen im Überblick.

- Neue Rechte: Auskunft im Krankenhaus, Pakete annehmen, Vollmachten schreiben? Viele glauben, dass die Hochzeit an solchen Stellen das Leben erleichtert. „Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür eigentlich nicht", sagt Eva Becker, Fachan­wältin für Famili­enrecht und Vorsitzende der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Es kann aber trotzdem sein, dass eine Ehefrau im Krankenhaus leichter Informa­tionen über ihren Mann bekommt als eine Lebens­ge­fährtin. „Für das Krankenhaus ist es damit leichter, zu sehen, dass da tatsächlich eine Beziehung besteht", erklärt Becker.

- Der neue Name: Wer nach der Hochzeit anders heißt, muss seinen Personal­ausweis schnellst­möglich ändern lassen. Beim Führer­schein gibt es keine Änderungs­pflicht - bei den Fahrzeug­pa­pieren aber schon. Und natürlich müssen auch alle anderen Dienst­leister, Vertrags­partner, Versicherer und so weiter den neuen Namen kennen. Soziale Netzwerke haben für die Namens­än­derung nach der Hochzeit eigene Funktionen. Und die alte E-Mail-Adresse lässt sich so einrichten, dass sie Post automatisch an die neue weiter­leitet.

- Steuern: Durch die Hochzeit rutschen Arbeit­nehmer in eine andere Lohnsteu­er­klasse. Der Wechsel von Klasse eins zu Klasse vier ändert zunächst aber nichts. Für Paare mit großen Unterschieden beim Einkommen lohnt es sich aber, in die Steuer­klassen drei und fünf zu wechseln. Die Entscheidung muss aber nicht sofort fallen, Frisch­ver­mählte können damit bis zur Steuer­erklärung warten. Die geben Ehepaare gemeinsam oder getrennt ab.

- Der Arbeitgeber: Arbeit­nehmer müssen ihre Heirat oft dem Chef mitteilen. „Entspre­chende Regelungen gibt es in fast jedem Arbeits­vertrag", sagt Nathalie Oberthür, Fachan­wältin für Arbeitsrecht und Mitglied in der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Selbst ohne gilt: Alles, was für die Gehalts­ab­rechnung relevant ist, muss der Arbeit­nehmer wissen. Dazu gehört auch der Wechsel der Steuer­klasse. Sonst ändert sich für Verhei­ratete im Job kaum etwas. „Die Zeiten, in denen Frauen nur mit Erlaubnis des Ehemanns arbeiten durften, sind ja zum Glück vorbei", so Oberthür.

- Die Alters­vorsorge: Änderungen gibt es durch die Hochzeit vor allem bei der privaten Alters­vorsorge. Für die Riester-Rente reicht es zum Beispiel, wenn nur ein Ehepartner förder­be­rechtigt ist: Damit hat der andere automatisch Anspruch auf Zuschüsse vom Staat, erklärt die Deutsche Renten­ver­si­cherung Bund. Um sich gegenseitig abzusichern, können Ehepaare außerdem eine gemeinsame Risiko­le­bens­ver­si­cherung abschließen. Laut Bund der Versicherten lohnt sich das aber in der Regel nur für kinderlose Paare. Wer Kinder hat, ist demnach mit zwei getrennten Versiche­rungen besser bedient.

- Die Wohnung: Wer vor der Hochzeit schon zusammenwohnt, muss sich nach der Hochzeit um kaum etwas kümmern. Wichtig ist nur, einen neuen Namen dem Stromver­sorger und anderen Providern mitzuteilen, etwa fürs Telefon. Wer jetzt erst zusammenzieht, muss zudem den Vermieter darüber informieren. Dieser darf dem Einzug aber nicht widersprechen, das gilt für verhei­ratete ebenso wie für andere Paare. Außerdem lohnt sich ein Blick in die Nebenkos­ten­ab­rechnung: Wird die nach Personen aufgeteilt, steigt durch das Zusammen­ziehen die Warmmiete.

- Das Konto: Mit der Hochzeit bekommen Frisch­ver­mählte nicht automatisch Zugriff auf das Bankkonto ihres Ehepartners. Man kann dem Ehepartner aber bei der Bank eine Vollmacht ausstellen. Der Partner bekommt dann auch eigene Karten und Zugriff aufs Online-Banking. Alternativ legen sich Eheleute ein gemeinsames Konto an. Die praktischste Variante ist das sogenannte Oder-Konto, mit dem beide unabhängig voneinander Zugriff haben.

- Versiche­rungen: Wer nur wenig oder gar kein Geld verdient, kann sich in der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung eventuell über den Ehepartner mitver­sichern. In einer privaten Kranken­ver­si­cherung zahlt dagegen jeder eigene Beiträge. Viele weitere Policen wie Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechts­schutz­ver­si­cherung brauchen Ehepaare zudem nur einmal. Doppelte Versiche­rungen lassen sich nach der Hochzeit daher getrost kündigen. Und auch bei anderen Versiche­rungen, etwa für das Auto oder gegen Berufs­un­fä­higkeit, gibt es durch die Hochzeit eventuell Änderungen - Nachfragen lohnt sich.

- Hartz IV, Bafög, Kindergeld und die Rente: Viele Bezüge wie das Arbeits­lo­sengeld I oder das Kindergeld ändern sich durch die Hochzeit nicht. „Die bekommen Sie ja nicht wegen Ihrem Famili­enstand, sondern zum Beispiel wegen Ihrer Arbeits­leistung", sagt Rechts­an­wältin Eva Becker. Anders ist es bei Sozial­leis­tungen wie Hartz IV: Hier bilden Eheleute eine sogenannte Bedarfs­ge­mein­schaft. Reicht deren Einkommen zum Leben aus, gibt es eventuell kein Geld vom Staat. Das hat mit der Hochzeit aber eigentlich nichts zu tun. Denn auch Lebens­ge­fährten, die zusammenleben, sind in der Regel eine Bedarfs­ge­mein­schaft.

- Kinder: Bringt einer der Eheleute Kinder aus anderen Beziehungen mit, hat der Partner deswegen zunächst keine Rechte oder Pflichten. Er kann die Kinder aber adoptieren. „Die rechtlichen Voraus­set­zungen dafür sind die gleichen wie sonst auch", sagt Becker. „Bei der Beurteilung durch die Behörden kann die Ehe aber helfen." Theoretisch können die Kinder auch den bei der Hochzeit gewählten Famili­ennamen annehmen - dem muss der andere Elternteil aber zustimmen.

Datum
Aktualisiert am
08.01.2016
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
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Themen
Ehe Familie Hochzeit Verlobung

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