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Familienbande

Erwach­se­nen­ad­option: Unter welchen Voraus­set­zungen möglich?

Es werden nicht nur Kinder adoptiert, sondern auch Volljährige. © Quelle: Mueller/gettyimages.de

Die Adoption eines Erwachsenen ist denkbar und kommt in der Praxis auch dann und wann vor. Aber bei der Adoption eines Volljährigen müssen bestimmte Voraus­set­zungen gegeben sein.

Bei der Adoption eines Erwachsenen müssen bestimmte Motive im Vordergrund stehen. Das hat im Juli 2014 das Oberlan­des­gericht Stuttgart in einem Urteil deutlich gemacht und die  Adoption eines Neffen durch seine Tante abgelehnt.

Das Gericht hat dies so begründet: Es müsse bei der Adoption Erwachsener immer klar sein, dass zwischen dem zu adoptie­renden Erwachsenen und demjenigen, der ihn adoptieren will, ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder entstehen kann. An einem solchen Verhältnis kann es aber schon dann fehlen, wenn der zu adoptierende Erwachsene eine harmonische Beziehung zu seinen leiblichen Eltern hat.

Wirtschaftliche Gründe können bei der Adoption eines Erwachsenen eine Rolle spielen, so die süddeutschen Richter, sie dürfen aber nicht der ausschlag­gebende Grund für die Adoption sein. Auf diesen Fall weist die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) hin.

Wann kann man einen Erwachsenen adoptieren?

Der Fall im Einzelnen: Eine Tante möchte ihren Neffen adoptieren. Sie führt aus, dass dieser sich bereits schon jetzt in vorbild­licher Weise um sie kümmert. Der Anzunehmende hat eine ungestörte, intakte Beziehung zu seinen leiblichen Eltern. Die Tante wiederum besitzt Anteile an einem Möbelge­schäft, die einen Wert von mindestens 200.000 Euro haben.

Der Antrag auf Adoption des Neffen scheiterte in zwei Instanzen. Das Oberlan­des­gericht Stuttgart führte aus, dass bei der Adoption eines Erwachsenen ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehen müsse oder erwartet werden könne.

Wirtschaftliche Motive könnten hinzutreten, dürften aber nicht ausschlag­ge­bender Hauptzweck der Adoption sein. „Für die sittliche Berech­tigung der Adoption kommt es stets vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhält­nisses, eines sozialen Famili­en­bandes an“, so das Gericht. Bestünden daran Zweifel, müsse ein solcher Antrag auf Adoption abgelehnt werden.

Und daran hatte das Gericht tatsächlich Zweifel. Zum einen befürchtete es eine „Wegadoption“, da doch ein intaktes Verhältnis zu den leiblichen Eltern bestehe. Das Hinzutreten eines weiteren Elternteils erachtete das Gericht für proble­matisch. Üblich seien darüber hinaus Erwachsenen-Adoptionen durch einen Verwandten, wenn die leiblichen Eltern (oder ein Elternteil) verstorben seien oder es eine gestörte Beziehung gebe. Im konkreten Fall lebe der junge Mann sogar noch bei seinen Eltern.

Auch der Umstand, dass die Tante als Geschäftsfrau wissen müsse, dass die steuer­lichen Belastungen in einem Erbfall niedriger ausfielen, wenn der Neffe wie ein Kind erbe, ließen Zweifel über die Motivation zu. Das Gericht nahm an, dass das wirtschaftliche Motiv nicht nur eine unterge­ordnete Rolle spiele.

Wenn es für die Tante wichtig sei, dass der Neffe sich um sie kümmere, könne sie ihn über eine Vorsor­ge­vollmacht auch rechtlich in die Lage versetzen, für sie, sobald die entspre­chende Situation eingetreten sei, rechtlich verbindlich zu behandeln (AZ: 11 UF 316/13).

Datum
Aktualisiert am
16.02.2016
Autor
DAV
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Themen
Adoption Familie Kinder

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