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- Seite 1 – Hat ein Kind das Recht, gewaltfrei erzogen zu werden?
- Seite 2 – Kinder schlagen: Welche Sanktionen drohen Eltern?
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Mütter und Väter wissen: Kinder können anstrengend sein. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht. Früher war die Antwort oft klar und es setzte eine Tracht Prügel oder eine andere schwere körperliche Strafe. Das befürworten heutzutage zwar nur noch wenige Eltern, doch bedeutet das nicht, dass die Körperstrafen damit aus den Familien verschwunden sind.
Zumindest zeigt eine Forsa-Umfrage unter 1.000 Eltern, dass viele Mütter und Väter ihrem Kind regelmäßig einen Klaps auf den Po oder eine Ohrfeige geben. Dabei weisen Kinderschutzorganisationen seit Jahren darauf hin, dass auch solche vermeintlich harmlosen Körperstrafen ein Kind demütigen und ihm Schaden zufügen.
Diese Ansicht teilt auch der Gesetzgeber und hat daher im Jahr 2000 das Grundrecht von Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nach Artikel 6 II des Grundgesetzes eingeschränkt. „Seit dieser Gesetzesänderung haben Mütter und Väter kein Züchtigungsrecht mehr gegenüber ihrem Kind – ebenso wenig wie andere Aufsichts- und Erziehungsberechtigte, etwa Erzieher oder Lehrer“, sagt der Rechtsanwalt Burkhard Bühre von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Demgegenüber legt Paragraph 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Danach sanktioniert der Gesetzgeber also nicht nur körperliche Strafen, sondern auch Strafen, die die Psyche eines Kindes verletzen oder es entwürdigen. Unter „entwürdigende Maßnahmen“ könnte etwa fallen, wenn Eltern ihrem Kind mit großer Kälte begegnen oder es komplett missachten.
Gewalt gegen Kinder ist nach § 1631 nur noch erlaubt, wenn diese dazu dient, das Kind vor Gefahren zu schützen. Ein Beispiel: Ein Kind will auf die Fahrbahn rennen. In diesem Fall dürfen und müssen Eltern manchmal sogar körperlichen Zwang anwenden. Etwa, um das Kind davon abzuhalten, auf die Straße zu laufen und von einem Auto angefahren zu werden.
Das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung bedeutet nicht, dass Eltern ihr Kind nicht sanktionieren dürfen, wenn es sich in bestimmten Situationen „daneben“ benommen hat. „Mütter oder Väter dürfen in der Erziehung ihres Kindes aber nur pädagogische Maßnahmen anwenden“, sagt der Familienrechtsexperte Bühre.
Dazu kann gehören, dass Eltern ihrem Kind das Taschengeld streichen oder ihm Stubenarrest „aufbrummen“. „Eltern dürfen auch bestimmen, dass das Kind zum Beispiel eine gewisse Zeit nicht fernsehen oder am Computer spielen darf“, sagt Bühre. „Diese Maßnahmen dürfen nur nicht die Grenze zur Entwürdigung überschreiten.“
Verstoßen Eltern gegen das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und den genannten § 1631 im BGB, begehen sie zugleich eine Straftat und machen sich einer Körperverletzung schuldig. Strafrechtlich gelten auch ein Klaps oder eine Ohrfeige als Körperverletzung.
„Daher könnte gegen Eltern, die ihrem Kind regelmäßig einen Klaps geben, ein Strafverfahren eingeleitet werden“, sagt der Familienrechtsexperte Bühre. „Doch das ist oft nur eine theoretische Möglichkeit, denn niemand will Mütter oder Väter ohne weiteres kriminalisieren. In bestimmten Fällen wäre hier aber denkbar, dass das Familiengericht eine Familienhilfe einsetzt.“
Anders sieht die Rechtslage allerdings aus, wenn Eltern ihr Kind körperlich schwer züchtigen und das womöglich dauerhaft. In solchen Fällen ist das Kindeswohl klar gefährdet, den Eltern könnten ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen Körperverletzung drohen. Außerdem könnte ein Familiengericht den Eltern das Sorgerecht entziehen.