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Strafen in der Familie

Dürfen Eltern ihrem Kind einen Klaps oder eine Ohrfeige geben?

Auch Eltern sind Grenzen gesetzt - ihr Kind schlagen dürfen sie nicht. © Quelle: monkeybusinessimages/gettyimages.de

Früher war es in der Kinder­er­ziehung und für Eltern fast normal, ihr Kind zu schlagen. Doch diese Zeiten sind vorbei. Oder doch nicht? Umfragen zeigen, dass Mütter und Väter auch heutzutage noch auf Körper­strafen setzen und ihrem Kind regelmäßig vermeintlich harmlose Klapse oder Ohrfeigen geben. Doch dürfen Eltern das überhaupt?

Mütter und Väter wissen: Kinder können anstrengend sein. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht. Früher war die Antwort oft klar und es setzte eine Tracht Prügel oder eine andere schwere körperliche Strafe. Das befürworten heutzutage zwar nur noch wenige Eltern, doch bedeutet das nicht, dass die Körper­strafen damit aus den Familien verschwunden sind.

Zumindest zeigt eine Forsa-Umfrage unter 1.000 Eltern, dass viele Mütter und Väter ihrem Kind regelmäßig einen Klaps auf den Po oder eine Ohrfeige geben. Dabei weisen Kinder­schutz­or­ga­ni­sa­tionen seit Jahren darauf hin, dass auch solche vermeintlich harmlosen Körper­strafen ein Kind demütigen und ihm Schaden zufügen.

Hat ein Kind das Recht, gewaltfrei erzogen zu werden?

Diese Ansicht teilt auch der Gesetzgeber und hat daher im Jahr 2000 das Grundrecht von Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nach Artikel 6 II des Grundge­setzes eingeschränkt. „Seit dieser Gesetzes­än­derung haben Mütter und Väter kein Züchti­gungsrecht mehr gegenüber ihrem Kind – ebenso wenig wie andere Aufsichts- und Erziehungs­be­rechtigte, etwa Erzieher oder Lehrer“, sagt der Rechts­anwalt Burkhard Bühre von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Demgegenüber legt Paragraph 1631 des Bürger­lichen Gesetz­buches (BGB) fest: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestra­fungen, seelische Verlet­zungen und andere entwür­digende Maßnahmen sind unzulässig.“

Danach sanktioniert der Gesetzgeber also nicht nur körperliche Strafen, sondern auch Strafen, die die Psyche eines Kindes verletzen oder es entwürdigen. Unter „entwür­digende  Maßnahmen“ könnte etwa fallen, wenn Eltern ihrem Kind mit großer Kälte begegnen oder es komplett missachten.

Gewalt gegen Kinder ist nach § 1631 nur noch erlaubt, wenn diese dazu dient, das Kind vor Gefahren zu schützen. Ein Beispiel: Ein Kind will auf die Fahrbahn rennen. In diesem Fall dürfen und müssen Eltern manchmal sogar körper­lichen Zwang anwenden. Etwa, um das Kind davon abzuhalten, auf die Straße zu laufen und von einem Auto angefahren zu werden.

Wie dürfen Eltern ihre Kinder bestrafen?

Das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung bedeutet nicht, dass Eltern ihr Kind nicht sanktio­nieren dürfen, wenn es sich in bestimmten Situationen „daneben“ benommen hat. „Mütter oder Väter dürfen in der Erziehung ihres Kindes aber nur pädago­gische Maßnahmen anwenden“, sagt der Famili­en­rechts­experte Bühre.

Dazu kann gehören, dass Eltern ihrem Kind das Taschengeld streichen oder ihm Stuben­arrest „aufbrummen“. „Eltern dürfen auch bestimmen, dass das Kind zum Beispiel eine gewisse Zeit nicht fernsehen oder am Computer spielen darf“, sagt Bühre. „Diese Maßnahmen dürfen nur nicht die Grenze zur Entwür­digung überschreiten.“

Kinder schlagen: Welche Sanktionen drohen Eltern?

Verstoßen Eltern gegen das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und den genannten § 1631 im BGB, begehen sie zugleich eine Straftat und machen sich einer Körper­ver­letzung schuldig. Strafrechtlich gelten auch ein Klaps oder eine Ohrfeige als Körper­ver­letzung.

„Daher könnte gegen Eltern, die ihrem Kind regelmäßig einen Klaps geben, ein Strafver­fahren eingeleitet werden“, sagt der Famili­en­rechts­experte Bühre. „Doch das ist oft nur eine theore­tische Möglichkeit, denn niemand will Mütter oder Väter ohne weiteres krimina­li­sieren. In bestimmten Fällen wäre hier aber denkbar, dass das Famili­en­gericht eine Famili­enhilfe einsetzt.“

Anders sieht die Rechtslage allerdings aus, wenn Eltern ihr Kind körperlich schwer züchtigen und das womöglich dauerhaft. In solchen Fällen ist das Kindeswohl klar gefährdet, den Eltern könnten ein Strafver­fahren und eine Verurteilung wegen Körper­ver­letzung drohen. Außerdem könnte ein Famili­en­gericht den Eltern das Sorgerecht entziehen.

Datum
Aktualisiert am
18.05.2017
Autor
ime
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Themen
Eltern Familie Jugendliche Kinder

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