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Wohl über 20 Millionen

Hoeneß-Prozess: Führt Geständnis zu mildem Urteil?

Womöglich wird das Strafmaß durch das Geständnis von Uli Hoeneß zum Prozessauftakt hier im Landgericht München geringer. © Quelle: cahkt/ fotolia.com

Uli Hoeneß hat vor dem Münchner Landgericht gestanden, insgesamt 18,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben – und damit 15 Millionen Euro mehr als von der Staats­an­walt­schaft angenommen. Hoeneß’ Anwälte erhoffen sich dadurch ein geringeres Strafmaß. Aber ist das wahrscheinlich? Wir haben bei einem Experten nachgefragt.

Prozess­auftakt in München – und der beginnt mit einem Pauken­schlag: Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, hat deutlich mehr Steuern hinterzogen als bisher angenommen. Die Staats­an­walt­schaft nannte in ihrer Anklage­schrift die Summe von etwa 3,5 Millionen Euro – und Hoeneß erhöhte um 15 auf 18,5 Millionen Euro. Nach Angaben der mit dem Hoeneß-Fall betrauten Steuer­beamtin handelt es sich sogar um eine Summe von 23,7 Millionen Euro hinter­zogenen Steuern, und das anscheinend konservativ gerechnet. Seine Verteidiger sagten, dass sie sich durch das umfassende Geständnis Ihres Mandanten am Vortag eine positive Wirkung auf das Strafmaß erhoffen. Aber wie wahrscheinlich ist das?

Ein Geständnis führt oft zu einer geringeren Strafe

Wir haben mit Sebastian Korts von der Arbeits­ge­mein­schaft Steuerrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) gesprochen. „Aus Erfahrung lässt sich sagen: Ein Geständnis ist immer gut und führt in der Regel zu einer geringeren Strafe“, so Korts. Zudem sei die Bereit­schaft des Richters, dieses beim Urteil zu würdigen, oft gegeben. Demnach könne Korts die Argumen­tation von Hoeneß’ Verteidiger durchaus nachvoll­ziehen: „Sie könnten mit ihrer Einschätzung recht behalten, dass sich dieses Geständnis positiv auf das Urteil auswirken wird.“

Dabei ist das, was heute im Münchner Gerichtssaal passierte, scheinbar beispiellos in der deutschen Prozess­ge­schichte, zumindest erinnert sich Fachanwalt Korts an keinen vergleichbaren Fall. Dass ein Angeklagter ein Geständnis ablegt, kommt häufig vor. Nicht aber ein Geständnis dieses Umfangs, von dem die Staats­an­walt­schaft offenbar nichts wusste beziehungsweise dies nicht im Vorfeld heraus­ge­funden hat. Auch deshalb, so Korts, lasse sich überhaupt nicht absehen, wie das Strafmaß aussehen wird.

Hintergrund zum Hoeneß-Prozess

Im vergangenen Jahr kam heraus, dass Uli Hoeneß Selbst­anzeige wegen hinter­zogener Steuern gestellt hat. Diese strafbe­freiende Selbst­anzeige schien aber fehlerhaft zu sein, so dass zunächst ein Ermitt­lungs­ver­fahren eröffnet wurde, das in einen Strafprozess mündete. Eine Kernfrage des Verfahrens wird es sein, ob diese Selbst­anzeige teilweise dennoch anerkannt werden wird.

Vor Gericht gab sich Hoeneß zum Prozess­auftakt erleichtert: „Ich bin froh, dass jetzt alles transparent auf dem Tisch liegt. Mein Fehlver­halten bedauere ich zutiefst. Ich werde alles dafür tun, dass dieses für mich bedrückende Kapitel abgeschlossen wird“, so Hoeneß.

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
Bewertungen
579
Themen
Geld Gericht Steuer­hin­ter­ziehung Steuern

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