Prozessauftakt in München – und der beginnt mit einem Paukenschlag: Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, hat deutlich mehr Steuern hinterzogen als bisher angenommen. Die Staatsanwaltschaft nannte in ihrer Anklageschrift die Summe von etwa 3,5 Millionen Euro – und Hoeneß erhöhte um 15 auf 18,5 Millionen Euro. Nach Angaben der mit dem Hoeneß-Fall betrauten Steuerbeamtin handelt es sich sogar um eine Summe von 23,7 Millionen Euro hinterzogenen Steuern, und das anscheinend konservativ gerechnet. Seine Verteidiger sagten, dass sie sich durch das umfassende Geständnis Ihres Mandanten am Vortag eine positive Wirkung auf das Strafmaß erhoffen. Aber wie wahrscheinlich ist das?
Ein Geständnis führt oft zu einer geringeren Strafe
Wir haben mit Sebastian Korts von der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) gesprochen. „Aus Erfahrung lässt sich sagen: Ein Geständnis ist immer gut und führt in der Regel zu einer geringeren Strafe“, so Korts. Zudem sei die Bereitschaft des Richters, dieses beim Urteil zu würdigen, oft gegeben. Demnach könne Korts die Argumentation von Hoeneß’ Verteidiger durchaus nachvollziehen: „Sie könnten mit ihrer Einschätzung recht behalten, dass sich dieses Geständnis positiv auf das Urteil auswirken wird.“
Dabei ist das, was heute im Münchner Gerichtssaal passierte, scheinbar beispiellos in der deutschen Prozessgeschichte, zumindest erinnert sich Fachanwalt Korts an keinen vergleichbaren Fall. Dass ein Angeklagter ein Geständnis ablegt, kommt häufig vor. Nicht aber ein Geständnis dieses Umfangs, von dem die Staatsanwaltschaft offenbar nichts wusste beziehungsweise dies nicht im Vorfeld herausgefunden hat. Auch deshalb, so Korts, lasse sich überhaupt nicht absehen, wie das Strafmaß aussehen wird.
Hintergrund zum Hoeneß-Prozess
Im vergangenen Jahr kam heraus, dass Uli Hoeneß Selbstanzeige wegen hinterzogener Steuern gestellt hat. Diese strafbefreiende Selbstanzeige schien aber fehlerhaft zu sein, so dass zunächst ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, das in einen Strafprozess mündete. Eine Kernfrage des Verfahrens wird es sein, ob diese Selbstanzeige teilweise dennoch anerkannt werden wird.
Vor Gericht gab sich Hoeneß zum Prozessauftakt erleichtert: „Ich bin froh, dass jetzt alles transparent auf dem Tisch liegt. Mein Fehlverhalten bedauere ich zutiefst. Ich werde alles dafür tun, dass dieses für mich bedrückende Kapitel abgeschlossen wird“, so Hoeneß.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red