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Flucht und Migration

Der rechtliche Rahmen für den Famili­en­nachzug

Wann können die Angehörigen von Flüchtlingen nach Deutschland kommen? © Quelle: Pfeiffer/corbisimages.com

In der Flücht­lings­debatte fordern Unions­po­litiker besonders der CSU neben anderen Einschrän­kungen auch eine Begrenzung des Famili­en­nachzugs. Worum geht es dabei?

Viele Flüchtlinge kommen allein nach Deutschland und wollen später ihre Familie nachholen. Der im Grundgesetz verbriefte Schutz von Ehe und Familie gilt auch für in der Bundes­re­publik lebende Ausländer. Darum erlaubt das 2005 in Kraft getretene Aufent­halts­gesetz den Nachzug von Ehepartnern und minder­jährigen Kindern.

Der dazu erforderliche Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung als Asylbe­rech­tigter oder anderer Flüchtling gestellt werden. Nach Deutschland geflüchtete minder­jährige Kinder haben außerdem Anspruch darauf, dass ihre Eltern nachkommen können.

Der Nachzug aus Nicht-EU-Staaten ist aber an Voraus­set­zungen gebunden. So muss der in Deutschland lebende Ausländer im Besitz eines Aufent­halts­titels sein, der behörd­lichen Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt. Zudem muss für die Nachzie­henden ausreichend Wohnraum vorhanden und der Lebens­un­terhalt gesichert sein. Bei anerkannten Flücht­lingen im Sinne der Genfer Konvention und Asylbe­rech­tigten kann laut Aufent­halts­gesetz aber von diesem Nachweis abgesehen werden.

Für einen Ehegat­ten­nachzug müssen beide Partner mindestens 18 Jahre alt sein. Der oder die Nachziehende hat in der Regel zudem nachzu­weisen, sich „auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ zu können: etwa, nach dem Weg fragen oder die Anschrift in ein Formular eintragen zu können. Auch diese Regelung gilt laut Bundesamt für Migration nicht für anerkannte Konven­ti­ons­flüchtlinge und Asylbe­rechtigte.

In außerge­wöhn­lichen Härtefällen kann auch sonstigen Famili­en­an­ge­hörigen eines Ausländers der Nachzug erlaubt werden.

Datum
Aktualisiert am
02.11.2015
Autor
dpa/red
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Themen
Asyl Einwanderer Familie Migration

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