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Öffentlich-Rechtliche

Rundfunk­beitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Muss man Rundfunkgebühren zahlen?
© Canva

Rundfunk­beitrag bar bezahlen: Kein Anspruch

Beitrags­gegner sind in Hessen mit ihrer Forderung in zwei Urteilen gescheitert. Damit häufen sich bundesweit die Urteile, die in der Frage zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausfallen.

Wie der Verwal­tungs­ge­richtshof (VGH) Hessen im Februar 2008 urteilte, können Bürger nicht auf eine Barzahlung des Rundfunk­beitrags bestehen (Az. 10 A 2929/16; 10 A 116/17). Geklagt hatten zwei Männer aus Frankfurt und Hofheim gegen den Hessischen Rundfunk (HR). Sie hatten darauf bestanden, die Beitrags­zahlung in bar zu leisten. Ihre Argumen­tation: Der Zwang zu Überweisung oder Bankeinzug könne Nachteile haben - beispielsweise für die Privat­sphäre, weil Zahlungen verfolgbar seien. Die Rundfunk­anstalt sieht diese Möglichkeit allerdings nicht vor.


Nach der Begründung des VGH ließe sich weder dem Europarecht noch dem Bundes­bank­gesetz entnehmen, dass in jedem Fall Barzah­lungen zu akzeptieren seien. Im öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht könne grundsätzlich auch unbare Zahlungsweise vorgeschrieben werden.

Mit seinem Beharren auf dem Recht, die Beitrags­zahlung bar zu leisten, war einer der Kläger, Journalist und Autor Norbert Häring, bereits 2016 vor dem Verwal­tungs­gericht Frankfurt gescheitert (Az.: 1 K 2903/15.F). Hiergegen hatte er Berufung eingelegt, die nun verworfen wurde. Ein Widerspruch gegen das Urteil könnte eine Entscheidung auf höherer Instanz nach sich ziehen.

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pst
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