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Zählermanipulation

Teure Energie - Zähler manipu­lieren?

Stromzaehlermanipulation
Strom- oder Gaszähler zu manipulieren, lohnt sich nicht.

Mehr bezahlen, ohne mehr zu verbrauchen – Für viele Bürgerinnen und Bürger ist das nicht nur ärgerlich, sondern schlichtweg unmöglich. Während die Strom- und Gaspreise in die Höhe schnellen, suchen Viele nach Einspar­mög­lich­keiten. Dabei kann das unerbittlich drehende Rädchen des Energie­zählers in den Fokus der Aufmerk­samkeit geraten. Welche rechtlichen Konsequenzen es hat, die Verbrauchs­anzeige zu manipu­lieren, um Geld zu sparen, berichtet anwalt­auskunft.

Was versteht man unter Strom- und Gaszäh­ler­ma­ni­pu­lation?

Starke Magnete, feine Bohrungen in das Plastik­gehäuse, um die Drehscheibe im Zähler zu bremsen– Tipps für mögliche Zähler­ma­ni­pu­la­tionen bedürfen keiner langen Internet­re­cherche. Sogar für neuere, digitale Messvor­rich­tungen, so genannte „Smart Meter“, finden sich reichlich Hinweise zur Sabotage. Ziel der rechts­widrigen Eingriffe ist dabei immer, die Anzeige des Zählers so gut es geht zu verlangsamen, oder ganz zu stoppen. Dann, so die Theorie, muss weniger Energie bezahlt werden, als tatsächlich verbraucht wird. Eine attraktiv-wirkende Lösung für ein finanziell belastendes Problem.

Gefahren von Manipu­la­ti­ons­ver­suchen

Sollte die Vision der nächsten Energie­kos­ten­ab­rechnung bereits allzu optimistisch ausfallen, ist es hilfreich, sich über die Gefahren der Strom – und Gaszäh­ler­ma­ni­pu­lation zu informieren. Unbefugte Eingriffe in eine Zählvor­richtung bedeuten immer auch die Möglichkeit, sich ernsthaft zu verletzen. Mit Stromschlägen ist genauso wenig zu spaßen wie mit leicht entzünd­lichem Gas, das entweichen kann. Technisch nicht-versierte Menschen können sich in Lebens­gefahr bringen, wenn sie profes­sionell eingebaute Zähler beschädigen und der eigenen Nachbe­ar­beitung unterziehen. Unabhängig davon, ob man sich den Versuch zutraut, ist es illegal.

Rechtliche Konsequenzen bei Zähler­ma­ni­pu­lation

Da den Unternehmen teils erhebliche finanzielle und materielle Schäden entstehen, werden Sabota­geakte in der Regel zur Anzeige gebracht. Es gibt verschiedene Gesetze, nach denen eine Manipu­lation strafrechtlich verfolgt werden kann:

  • Das Gericht könnte urteilen, dass betrogen Das Strafgesetzbuch (StGB) formuliert im entsprechenden Paragrafen § 263, dass eine Tätigkeit, die absichtlich rechtswidrige Vermögensvorteile verschafft, strafbar ist. Gleiches gilt für das Manipulieren von Tatsachen, um einen Irrtum zu erzeugen.

  • Wird das Messgerät durch den unbefugten Eingriff beschädigt, liegt in jedem Fall eine Sachbeschädigung nach 303 (StGB) vor. Selbst bei der Verwendung eines Magneten kann das innere eines Strom- oder Gaszählers dauerhaft geschädigt werden. Weitere Schäden am Wohnobjekt können durch die Manipulation des Zählers folgen. Die „rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache“ ist strafbar.

  • Wird der Eingriff so gewertet, dass eine technische Aufzeichnung gefälscht wurde, trifft das auf den Straftatbestand nach 268, Abs. 1(StGB).

  • Ist die Funktionstüchtigkeit des Zählers so manipuliert worden, dass Dritte gesundheitlichen Schaden nehmen (zum Beispiel durch eine Explosion), kann man sich unter Umständen der Körperverletzung (223, StGB) oder schlimmstenfalls fahrlässiger Tötung (§ 222, StGB) schuldig machen.

 

Stromklau?

Tatsächlich gibt es einen Paragrafen, der die so genannte „Entziehung elektrischer Energie“ unter Strafe stellt. Wird man dabei entdeckt, jemandem auf gutdeutsch „Strom abzuzwacken“, kann der Stromklau strafrechtlich verfolgt werden. Eine strafrechtliche Verfolgung nach § 248c (StGB) ist nur möglich, wenn Klage erhoben wird. Tatsächlich kann auch das Laden privater Geräte bei der Arbeit als Stromklau geahndet werden. So kündigte eine Firma ihren Angestellten 2009 fristlos, weil er seinen Elektro-Roller im Büro auflud. Der Schaden belief sich auf 1,8 Cent – der Straftat­bestand der „Entziehung elektrischer Energie“ lag vor. Das Arbeits­gericht Siegen erklärte die Kündigung am 14.01.2010 jedoch für unwirksam. Diebstahl sei zwar immer ein wichtiger Grund zur außeror­dent­lichen Kündigung (2 AZR 36/03), in Abwägung der Interessen fiel das Urteil jedoch zugunsten des Arbeit­nehmers aus – dieser sei 19 Jahre im Betrieb gewesen, ohne sich etwas zu Schulden kommen zu lassen (1 Ca 1070/09).

Strafen für Zähler­ma­ni­pu­lation und Stromklau

Das vorsätzliche Sabotieren der Messgeräte für den Strom- und Gasver­brauch ist schwer­wie­gender als Falsch­parken.
Ein wichtiger Hinweis ist, dass bereits der Versuch als strafbar gilt und dementsprechend verfolgt werden kann. Dann steht doppelter Ärger ins Haus – einmal, weil der gewünschte Effekt unter Umständen nicht erreicht wird. Zweimal, weil bei einer Verurteilung noch eine Strafe hinzukommt. Während jede Verurteilung ziemlich sicher eine Geldstrafe nach sich zieht, können je nach Schwere der Tat folgende Freiheits­strafen dazukommen:

  • Sachbeschädigung: bis 2 Jahre
  • Betrug: bis 5 Jahre
  • Fälschung technischer Aufzeichnungen: bis 5 Jahre
  • Entziehung elektrischer Energie: bis 5 Jahre
  • Körperverletzung und fahrlässige Tötung: bis 5 Jahre

Fazit – eine einfache Kosten/Nutzen Rechnung

Wenn das ausgemachte Teufels­werkzeug im Hausflur unaufhörlich weiterzählt, kann es verlocken, sich einen Vorteil zu verschaffen. Gerade dann, wenn steigende Energie­preise harte Einschnitte für die Finanzen und damit die Alltags­planung bedeuten. Von einer Manipu­lation der Zählvor­richtung oder dem Stromklau sollte jedoch ausnahmslos abgesehen werden. Unabhängig von der strafrecht­lichen Verfolgung bleibt der gewünschte Spareffekt meistens aus. Energie­ver­sorger merken schnell, wenn die gelieferte Energiemenge nicht der gemessenen entspricht. Manipu­lierte Zähler laufen in vielen Fällen sogar schneller. Schäden für die Gesundheit, Geld- und mögliche Gefäng­nis­strafen stehen in keinem Verhältnis zu dem Aufwand und Nerven­stress, von dem man sich einen Preisvorteil verspricht.

>Lesen Sie hier, wie Sie in Zeiten von Energie­knappheit richtig heizen und Ihren Geldbeutel schonen!<

 

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Datum
Aktualisiert am
03.01.2023
Autor
red/dav
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