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Geld auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen und dafür keine Zinsen zu bekommen, ist für Bankkunden kaum hinnehmbar. Sinken die Zinsen während der Laufzeit ins Negative, ist das für Bankkunden besonders ärgerlich. Gefallen lassen müssen sie sich das nicht immer, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
In dem Fall ging es um Festgeld- und Tageskonten bei der Volksbank Reutlingen. Das Geldhaus hatte auf Einlagen ab 10.000 beziehungsweise 25.000 Euro Negativzinsen von 0,1 bis 0,5 Prozent erhoben. In einem Aushang hatte die Bank darüber informiert. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt die Strafzinsen für nicht zulässig und klagte.
Das Landgericht Tübingen gab den Verbraucherschützern Recht (Urteil vom 26. Januar 2018, AZ: 4 O 187/17). Die AGB-Klauseln der Verträge zu den Negativzinsen seien unwirksam. Denn hierbei sei es um bestehende Verträge gegangen. Bei ihrem Abschluss sei nicht vereinbart worden, dass die Zinsen auch unter null Prozent sinken könnten. Dass die Volksbank die Zinsen nicht eingezogen hat – sie hatte wegen des Protests der Verbraucherzentrale darauf verzichtet – ändere daran nichts.
Es ist die erste Entscheidung in Deutschland, die sich mit negativen Zinsen auf Sparguthaben befasst. Was bedeutet das Urteil für Sparer – ist die Diskussion um Strafzinsen für Privatkunden damit beendet? „Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob Negativzinsen grundsätzlich unzulässig sind“, sagt Rechtsanwalt Achim Tiffe, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn neue Sparverträge seien nicht das Thema des Rechtsstreits gewesen.
Bei neueren Sparverträgen für Fest- oder Tagesgeld, die innerhalb der vergangenen Monate abgeschlossen wurden, könnten Negativzinsen erlaubt sein. Das müsse dann aber in den AGB vermerkt sein. Bestehende Verträge müssten zunächst gekündigt und dann neu abgeschlossen werden, damit das Geldhaus negative Zinsen erheben könne, so der Rechtsanwalt aus Hamburg weiter.
Das Urteil betrifft nicht nur Strafzinsen bei Geldanlagen für Privatkunden, sondern auch Unternehmen beziehungsweise institutionelle Anleger. Dem Urteil kommt also eine große Bedeutung zu.
Rechtsanwalt Tiffe schätzt deshalb, dass der Rechtsstreit um den Negativzins in die nächste Runde gehen und schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden wird. Dieser hatte vor einigen Jahren schon einmal zur variablen Zinsanpassung bei Sparverträgen entschieden. Aus dem Urteil ging unter anderem hervor, dass es nicht interessengerecht ist, wenn bei einer Zinsanpassungsklausel die Sparzinsen unter Null sinken und damit negativ werden (BGH, Urteil vom 13. April 2010, AZ: XI ZR 197/09). „Fraglich ist allerdings, ob diese Auffassung des BGH auf die aktuellen Fälle von Negativzinsen übertragbar ist und der BGH dies auch heute noch so sieht – schließlich hat das wirtschaftliche Umfeld sich verändert“, bemerkt der Rechtsanwalt.
Was können Bankkunden nun tun, wenn die Bank oder Sparkasse plötzlich Strafzinsen auf das laufende Festgeld- oder Tagesgeldkonto erhebt? Rechtsanwalt Tiffe rät dazu, die abgebuchten Beträge zurückzufordern. Dazu genügt ein formloser Brief. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre, auch für institutionelle Kunden. Bei laufenden Verträgen kann es sein, dass überhaupt keine Verjährung eintritt.
Hat der Kunde den Sparvertrag in der Zwischenzeit gekündigt und das Konto geschlossen, läuft die Frist ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Besteht der Vertrag noch, berufen die Kunden sich am besten auf den falschen Kontoauszug (in dem die Abbuchung ausgewiesen ist).
Am besten informieren die Bankkunden auch die BaFin von ihrer Forderung. Diese wird zwar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht sofort tätig. Sie erfährt so aber von dem Problem und kann womöglich in Zukunft tätig werden. Reagiert die Bank auf die Forderung nicht, sollten die Bankkunden, ob private oder institutionelle, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.
Ihre Bank erhebt auf laufende Verträge Negativzinsen und weigert sich trotz Ihres Protests, das Geld zurückzubuchen? Oder kündigt die Bank gar Verträge, die Ihrer Meinung nach noch nicht kündbar sind? Bei diesen und anderen Rechtsfragen zum Thema Geld und Finanzen helfen Ihnen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter. Kompetente Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie über unsere Anwaltssuche.