Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Negativ­zinsen: Dürfen Banken Strafzinsen erheben?

Negativzinsen: Dürfen Banken Strafzinsen erheben?
Prozentzeichen mit Schere

Geld zu haben ist derzeit ein teurer Spaß. Manche Banken fordern von Sparern mittlerweile Negativ­zinsen auf das Fest- oder Tagesgeld. Die Kunden müssen dafür zahlen, dass sie ihr Geld bei der Bank anlegen. Diese Praxis hat das Landgericht (LG) Tübingen nun in einem Fall gekippt. Das Rechts­portal Anwalt­auskunft erklärt, worum es dabei ging und was Sparer gegen Strafzinsen tun können.

Geld auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen und dafür keine Zinsen zu bekommen, ist für Bankkunden kaum hinnehmbar. Sinken die Zinsen während der Laufzeit ins Negative, ist das für Bankkunden besonders ärgerlich. Gefallen lassen müssen sie sich das nicht immer, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Gericht: Negativ­zinsen unzulässig, wenn nicht von Beginn an vereinbart

In dem Fall ging es um Festgeld- und Tageskonten bei der Volksbank Reutlingen. Das Geldhaus hatte auf Einlagen ab 10.000 beziehungsweise 25.000 Euro Negativ­zinsen von 0,1 bis 0,5 Prozent erhoben. In einem Aushang hatte die Bank darüber informiert. Die Verbrau­cher­zentrale Baden-Württemberg hielt die Strafzinsen für nicht zulässig und klagte.

Das Landgericht Tübingen gab den Verbrau­cher­schützern Recht (Urteil vom 26. Januar 2018, AZ: 4 O 187/17). Die AGB-Klauseln der Verträge zu den Negativ­zinsen seien unwirksam. Denn hierbei sei es um bestehende Verträge gegangen. Bei ihrem Abschluss sei nicht vereinbart worden, dass die Zinsen auch unter null Prozent sinken könnten. Dass die Volksbank die Zinsen nicht eingezogen hat – sie hatte wegen des Protests der Verbrau­cher­zentrale darauf verzichtet – ändere daran nichts.

Strafzinsen bei neuen Verträgen möglicherweise erlaubt

Es ist die erste Entscheidung in Deutschland, die sich mit negativen Zinsen auf Sparguthaben befasst. Was bedeutet das Urteil für Sparer – ist die Diskussion um Strafzinsen für Privat­kunden damit beendet? „Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob Negativ­zinsen grundsätzlich unzulässig sind“, sagt Rechts­anwalt Achim Tiffe, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Bank- und Kapital­marktrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Denn neue Sparverträge seien nicht das Thema des Rechts­streits gewesen.

Bei neueren Sparver­trägen für Fest- oder Tagesgeld, die innerhalb der vergangenen Monate abgeschlossen wurden, könnten Negativ­zinsen erlaubt sein. Das müsse dann aber in den AGB vermerkt sein. Bestehende Verträge müssten zunächst gekündigt und dann neu abgeschlossen werden, damit das Geldhaus negative Zinsen erheben könne, so der Rechts­anwalt aus Hamburg weiter.

Auch Strafzinsen für Unternehmen betroffen

Das Urteil betrifft nicht nur Strafzinsen bei Geldanlagen für Privat­kunden, sondern auch Unternehmen beziehungsweise institu­tionelle Anleger. Dem Urteil kommt also eine große Bedeutung zu.

Rechts­anwalt Tiffe schätzt deshalb, dass der Rechts­streit um den Negativzins in die nächste Runde gehen und schließlich vor dem Bundes­ge­richtshof (BGH) verhandelt werden wird. Dieser hatte vor einigen Jahren schon einmal zur variablen Zinsan­passung bei Sparver­trägen entschieden. Aus dem Urteil ging unter anderem hervor, dass es nicht interes­sen­gerecht ist, wenn bei einer Zinsan­pas­sungs­klausel die Sparzinsen unter Null sinken und damit negativ werden (BGH, Urteil vom 13. April 2010, AZ: XI ZR 197/09). „Fraglich ist allerdings, ob diese Auffassung des BGH auf die aktuellen Fälle von Negativ­zinsen übertragbar ist und der BGH dies auch heute noch so sieht – schließlich hat das wirtschaftliche Umfeld sich verändert“, bemerkt der Rechts­anwalt.

Negativ­zinsen: Banken zur Rückbuchung auffordern

Was können Bankkunden nun tun, wenn die Bank oder Sparkasse plötzlich Strafzinsen auf das laufende Festgeld- oder Tagesgeldkonto erhebt? Rechts­anwalt Tiffe rät dazu, die abgebuchten Beträge zurück­zu­fordern. Dazu genügt ein formloser Brief. Die Verjäh­rungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre, auch für institu­tionelle Kunden. Bei laufenden Verträgen kann es sein, dass überhaupt keine Verjährung eintritt.

Hat der Kunde den Sparvertrag in der Zwischenzeit gekündigt und das Konto geschlossen, läuft die Frist ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Besteht der Vertrag noch, berufen die Kunden sich am besten auf den falschen Kontoauszug (in dem die Abbuchung ausgewiesen ist).

Am besten informieren die Bankkunden auch die BaFin von ihrer Forderung. Diese wird zwar aller Wahrschein­lichkeit nach nicht sofort tätig. Sie erfährt so aber von dem Problem und kann womöglich in Zukunft tätig werden. Reagiert die Bank auf die Forderung nicht, sollten die Bankkunden, ob private oder institu­tionelle, sich an einen spezia­li­sierten Rechts­anwalt oder eine Rechts­an­wältin wenden.

Rechts­streit mit der Bank? Anwältinnen und Anwalt für Bank- und Kapital­marktrecht helfen

Ihre Bank erhebt auf laufende Verträge Negativ­zinsen und weigert sich trotz Ihres Protests, das Geld zurück­zu­buchen? Oder kündigt die Bank gar Verträge, die Ihrer Meinung nach noch nicht kündbar sind? Bei diesen und anderen Rechts­fragen zum Thema Geld und Finanzen helfen Ihnen Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte für Bank- und Kapital­marktrecht weiter. Kompetente Ansprech­partner in Ihrer Region finden Sie über unsere Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
12.02.2018
Autor
vhe
Bewertungen
876
Themen
Banken Bankkonto Geld Zinsen

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite