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Rechts­än­de­rungen 2018

Gesetzes­än­de­rungen 2018: Was ändert sich für Verbraucher?

Mit dem Jahres­wechsel treten einige wichtige Gesetzes­än­de­rungen in Kraft. Für manche Verbraucher bedeutet das: Es gibt mehr Geld. Das Rechts­portal Anwalt­auskunft erklärt, was Steuer­zahler, Arbeit­nehmer, Eltern und Autofahrer wissen müssen.

Mehr Zeit: Das wünschen sich viele Menschen für das neue Jahr. Mit dem Jahres­wechsel treten einige Rechts­än­de­rungen in Kraft, die zumindest für manche eine kleine Erleich­terung versprechen. Steuer­zahler dürfen ihre Steuer­erklärung später abgeben und mehr Mütter profitieren vom Mutter­schutz.

Mindestlohn steigt für manche Branchen

Eine Gesetzes­än­derung betrifft den Mindestlohn. Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro für Beschäftigte alle Branchen. Tarifverträge, die einen niedrigeren Mindestlohn enthalten, sind dann nicht mehr zulässig. Die Übergangsfrist für Unternehmen, um die Löhne umzustellen, endet am 31. Dezember 2017. Für Beschäftigte im Baugewerbe und im Elektro­handwerk, Gebäude­reiniger und Fachar­beiter im Dachde­cker­handwerk erhöht sich der Mindestlohn zum 1. Januar 2018.

Kindergeld: Etwas mehr Geld für Familien

Für Eltern gibt es 2018 eine minimale finanzielle Entlastung: Das Kindergeld steigt um zwei Euro. Für das erste und zweite Kind erhalten sie dann 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Der Kinder­frei­betrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.

Änderungen ergeben sich zudem für Eltern, die rückwirkend Kindergeld beantragen. Ab Januar 2018 können Mütter und Väter Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend erhalten. Bislang war es möglich, das Geld rückwirkend für das laufende Kalenderjahr plus vier weitere Jahre zu beantragen.

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Datum
Aktualisiert am
22.12.2017
Autor
vhe
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Themen
Geld Kinder Steuern

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