Mehr Zeit: Das wünschen sich viele Menschen für das neue Jahr. Mit dem Jahreswechsel treten einige Rechtsänderungen in Kraft, die zumindest für manche eine kleine Erleichterung versprechen. Steuerzahler dürfen ihre Steuererklärung später abgeben und mehr Mütter profitieren vom Mutterschutz.
Mindestlohn steigt für manche Branchen
Eine Gesetzesänderung betrifft den Mindestlohn. Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro für Beschäftigte alle Branchen. Tarifverträge, die einen niedrigeren Mindestlohn enthalten, sind dann nicht mehr zulässig. Die Übergangsfrist für Unternehmen, um die Löhne umzustellen, endet am 31. Dezember 2017. Für Beschäftigte im Baugewerbe und im Elektrohandwerk, Gebäudereiniger und Facharbeiter im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Mindestlohn zum 1. Januar 2018.
Kindergeld: Etwas mehr Geld für Familien
Für Eltern gibt es 2018 eine minimale finanzielle Entlastung: Das Kindergeld steigt um zwei Euro. Für das erste und zweite Kind erhalten sie dann 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.
Änderungen ergeben sich zudem für Eltern, die rückwirkend Kindergeld beantragen. Ab Januar 2018 können Mütter und Väter Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend erhalten. Bislang war es möglich, das Geld rückwirkend für das laufende Kalenderjahr plus vier weitere Jahre zu beantragen.