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Rechts­än­de­rungen 2018

Gesetzes­än­de­rungen 2018: Was ändert sich für Verbraucher?

Mit dem Jahres­wechsel treten einige wichtige Gesetzes­än­de­rungen in Kraft. Für manche Verbraucher bedeutet das: Es gibt mehr Geld. Das Rechts­portal Anwalt­auskunft erklärt, was Steuer­zahler, Arbeit­nehmer, Eltern und Autofahrer wissen müssen.

Mehr Zeit: Das wünschen sich viele Menschen für das neue Jahr. Mit dem Jahres­wechsel treten einige Rechts­än­de­rungen in Kraft, die zumindest für manche eine kleine Erleich­terung versprechen. Steuer­zahler dürfen ihre Steuer­erklärung später abgeben und mehr Mütter profitieren vom Mutter­schutz.

Mindestlohn steigt für manche Branchen

Eine Gesetzes­än­derung betrifft den Mindestlohn. Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro für Beschäftigte alle Branchen. Tarifverträge, die einen niedrigeren Mindestlohn enthalten, sind dann nicht mehr zulässig. Die Übergangsfrist für Unternehmen, um die Löhne umzustellen, endet am 31. Dezember 2017. Für Beschäftigte im Baugewerbe und im Elektro­handwerk, Gebäude­reiniger und Fachar­beiter im Dachde­cker­handwerk erhöht sich der Mindestlohn zum 1. Januar 2018.

Kindergeld: Etwas mehr Geld für Familien

Für Eltern gibt es 2018 eine minimale finanzielle Entlastung: Das Kindergeld steigt um zwei Euro. Für das erste und zweite Kind erhalten sie dann 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Der Kinder­frei­betrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.

Änderungen ergeben sich zudem für Eltern, die rückwirkend Kindergeld beantragen. Ab Januar 2018 können Mütter und Väter Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend erhalten. Bislang war es möglich, das Geld rückwirkend für das laufende Kalenderjahr plus vier weitere Jahre zu beantragen.

Steuer­erklärung: Mehr Zeit für die Abgabe

Wer seine Steuer­erklärung gerne einmal aufschiebt, dürfte sich über folgende Gesetzes­än­derung freuen. Ab 2018 läuft die Abgabefrist bis Ende Juli des Folgejahres. Die Steuer­erklärung 2018 muss als erst am 31. Juli 2019 beim Finanzamt sein. Für Steuer­erklä­rungen, die ein Steuer­berater erstellt, ist sogar bis Ende Februar 2020 Zeit.

Mutter­schutz auch für Schüle­rinnen und Studen­tinnen

Einige Regelungen des neuen Mutter­schutz­ge­setzes sind bereits dieses Jahr in Kraft getreten. Ab Januar 2018 gibt es weitere Neuerungen. Dann gehen auch Schüle­rinnen und Studen­tinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt in Mutter­schutz. Zudem gelten neue Regeln zu Spät-, Nacht- und Sonntags­arbeit sowie der Sicherheit von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz.

Datenschutz­grund­ver­ordnung: Daten werden auf Verlangen gelöscht

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz­grund­ver­ordnung in Kraft. Damit sollen die Regeln für die Verarbeitung von Daten in öffent­lichen Institu­tionen und privaten Unternehmen europaweit verein­heitlicht werden. Die Verordnung soll sicher­stellen, dass personen­be­zogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind. Gleich­zeitig soll aber auch der Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnen­marktes gewähr­leistet sein.

Für Verbraucher ist vor allem das „Recht auf Vergessen“ wichtig. Unternehmen und Institu­tionen müssen personen­be­zogene Daten dieser Person sofort löschen, wenn sie das wünscht - und wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist. Entweder sind die Daten für die Zwecke, zu denen sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig; oder die Person widerruft ihre Einwil­ligung zur Verarbeitung der Daten oder sie legt Widerspruch gegen die Datenver­ar­beitung ein.

Autofahrer: Neue Kennzeichnung für Winter­reifen

Auch Autofahrer müssen sich zum Jahres­wechsel auf gesetzliche Änderungen einstellen. Zwei davon betreffen, saisonal passend, Winter­reifen. Ab Januar 2018 steigt das Bußgeld für Autofahrer, die mit ungeeigneten Reifen unterwegs sind. Sie müssen statt wie bisher 60 Euro nun 75 Euro zahlen.

Ab dem 1. Januar 2018 dürfen zudem nur noch Winter- und Ganzjah­res­reifen mit dem Alpine-Symbol verkauft werden. Eine Kennzeichnung mit dem M+S-Symbol ist dann nicht mehr ausreichend. Autofahrer dürfen die Reifen, die sie vor 2018 gekauft haben, aber noch bis Ende September 2024 nutzen.

Da ab Januar 2018 neue Typ- und Regional­klassen gelten, ändern sich zudem die Versiche­rungs­tarife. Auch die Abgasun­ter­suchung wird 2018 verschärft. Die sogenannte Endrohr­messung wird dann verpflichtend. Das gilt auch, wenn die elektro­nische On-Board-Diagnose keine Fehler ergeben hat.

Rechts­fragen oder -probleme: Anwalt kontak­tieren

Sie streiten sich mit Ihrem Arbeitgeber, Arbeit­nehmer, Nachbarn, Mieter, Vermieter einem anderen Autofahrer oder sonst jemanden? Sie wollen im neuen Jahr endlich etwas unternehmen, um den Streit beizulegen? Kontak­tieren Sie eine Rechts­an­wältin oder einen Rechts­anwalt. Anwälte können Sie beraten und einschätzen, ob sich eventuell eine Klage lohnt. Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie in der Anwaltssuche oben auf dieser Seite.

Datum
Aktualisiert am
22.12.2017
Autor
vhe
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Geld Kinder Steuern

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