
So manches, was in amerikanischen Filmen zu sehen ist, wirkt für deutsche Zuschauer verstörend: So steht zum Beispiel in vielen Filmwohnungen eine Urne mit der Asche eines verstorbenen Familienmitglieds auf dem Kamin. In Deutschland ist das nicht möglich. Auch in anderen Punkten ist das Bestattungsrecht mit Blick auf Feuerbestattungen hierzulande weniger liberal als in anderen Teilen der Welt. In den vergangenen Jahren haben sich die Regeln allerdings gelockert.
Außergewöhnliche Bestattungsart: Erlaubnis abhängig vom Bundesland
Jeder darf selbst entscheiden, wie er nach dem Tod bestattet werden möchte. Die Angehörigen beziehungsweise die Erben müssen den Wünschen des Verstorbenen Folge leisten. Dazu müssen sie natürlich wissen, wie er bestattet zu werden wünscht.
Die Wünsche zur eigenen Bestattung schreibt man am besten in einer Bestattungsverfügung nieder und übergibt sie der Person, die sich darum kümmern soll. Weicht die Bestattungsart, die der Verstorbene wünscht, von den üblichen Arten ab, müsste er außerdem im Vorfeld klären, ob das am gewünschten Ort erlaubt ist. Denn Bestattungsrecht ist in Deutschland, wie so vieles, Ländersache. Die einzelnen Regelungen unterscheiden sich teilweise sehr.
Bestattungsverfügung mit einem Rechtsanwalt aufsetzen
Was tun, wenn man keine Angehörigen hat, die man in einer Bestattungsverfügung einsetzen kann? „In diesem Fall kann man einen Rechtsanwalt damit beauftragen, sich nach dem Tod um die Beisetzung und gegebenenfalls die Grabpflege zu kümmern“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gebe es dennoch Angehörige, könne der Erblasser trotzdem einen Anwalt beauftragen – im Zweifel auch gegen den Willen der Erben. Ein Rechtsanwalt kann natürlich auch dabei helfen, eine rechtssichere Bestattungsverfügung aufzusetzen.
Friedhofszwang auch bei Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung, auch Kremation genannt, wird zunächst bei einer sogenannten zweiten Leichenschau geprüft, ob der Verstorbene wirklich eines natürlichen Todes gestorben ist. Anschließend wird die Leiche im Krematorium verbrannt und die Asche in einer Urne aufbewahrt.
Mit Ausnahme von Bremen herrscht in Deutschland Friedhofszwang. Urnen dürfen deshalb in den restlichen Bundesländern nur auf Friedhöfen und an wenigen weiteren, ausgewählten Orten beigesetzt werden. Eine Urne zuhause aufzubewahren ist auch in Bremen nicht erlaubt. Hier dürfen Angehörige eines Verstorbenen seine Asche allerdings auf einem privaten Grundstück – zum Beispiel im Garten – bestatten oder verstreuen.
Nach einer Kremation sind folgende Bestattungsarten möglich:
1. Urnenbestattung im Urnengrab
Wer sich für eine Urnenbestattung auf dem Friedhof entscheidet, kann in einem Urnengrab beigesetzt werden. In der Regel besteht die Wahl zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab. Bei letzterem können Angehörige beziehungsweise der Erblasser den Standort des Grabes auf dem Friedhof auswählen. In einem Wahlgrab können auch mehrere Urnen begraben werden.
2. Bestattung im Kolumbarium
Urnen können nicht nur unterirdisch, sondern auch in einem Kolumbarium bestattet werden. Das ist eine Wand oder ein Gewölbe, in dem die Urnen in kleinen Nischen aufbewahrt werden. Die Kammern sind in der Regel mit Platten verschlossen, auf denen der Name sowie das Geburts- und Todesdatum eingraviert sind. Häufig können diese Platten individuell gestaltet werden. Kolumbarien zur Urnenbeisetzung finden sich auf Friedhöfen oder in Krematorien.
3. Baumbestattung
Wem ein klassischer Friedhof nicht zusagt oder wer besonders naturverbunden ist, kann auch verfügen, im Rahmen einer Baumbestattung beigesetzt zu werden. Bei dieser Bestattungsart werden die eingeäscherten sterblichen Überreste des Verstorben in einer biologisch abbaubaren Urne unter einem Baum beerdigt. Teilweise ist es möglich, eine kleine Tafel anzubringen, die an den Verstorbenen erinnert.
Diese Friedwälder oder Ruheforste gehören meist zu Friedhöfen oder sind als solche gewidmet. Eine Einzelgrabstelle für eine Baumbestattung kostet in der Regel einige hundert Euro, ein Familienbaum kann schon mehrere tausende Euro kosten.
„Der Verstorbene sollte es ausdrücklich verfügen, wenn er eine Baumbestattungen oder eine andere außergewöhnlich Bestattungsarten wünscht“, sagt Rechtsanwalt Kurze. Der Verstorbene sollte vorher außerdem festlegen, wer sich darum kümmern soll und vor allem wie die Bestattung bezahlt wird. Andernfalls könnte es unter den Angehörigen des Verstorbenen zu Streit kommen, wenn dort die Baumbestattung abgelehnt wird.
Vielen Angehörigen ist auch wichtig, dass der Name des Toten auf einem Hinweis platziert wird. Das sei aber meist eine Frage der Friedhofsordnung beziehungsweise der Verfügung des Verstorbenen, warnt der Rechtsanwalt aus Berlin.
4. Seebestattung
Ebenfalls unkonventionell, aber auch in Deutschland möglich, ist die Seebestattung. Dabei wird die Urne mit der Asche in der Ost- oder Nordsee versenkt. Obwohl man dabei von einem Seegrab spricht, gibt es natürlich kein Grab im klassischen Sinne. Die Familie, Freunde und Erben können aber die Koordinaten der Bestattungsstelle erhalten.
5. Aschefelder
Nicht immer müssen die eingeäscherten sterblichen Überreste in einer Urne beerdigt werden: Manche Friedhöfe verfügen über sogenannte Aschefelder oder Streufelder. Das sind in der Regel Wiesen, auf denen ein Bestatter die Asche verstreut. Meist erinnert eine Gedenktafel an die dort Bestatteten. In Bremen ist es auch möglich, die Asche auf einem Privatgrundstück zu verstreuen.
Urnenbeisetzung auch anonym oder halbanonym möglich
Wer nicht will, dass seine letzte Ruhestätte erkennbar ist, kann eine anonyme Urnenbeisetzung verfügen. Dann wird die Urne auf einem Friedhof begraben, ohne dass die Grabstelle gekennzeichnet wird. Zudem darf bei der Beerdigung niemand anwesend sein. Die anonyme Beisetzung wird auch als stille Bestattung bezeichnet. Ob auch ein Sarg anonym bestattet werden kann, hängt von der jeweiligen Friedhofsordnung ab.
In manchen Bundesländern ist auch eine halbanonyme Urnenbestattung möglich: Die Grabstelle ist dann zwar nicht kenntlich gemacht, die Angehörigen dürfen aber bei der Bestattung dabei sein. So erfahren sie immerhin, wo die Urne beigesetzt wurde.
Körperspende: Sterbliche Überreste für die Wissenschaft
Immer beliebter wird es, seinen Leichnam der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Wer verfügt, dass seine Leiche an eine Universität oder ein anderes Forschungsinstitut überstellt wird, kann damit einen Beitrag zu Forschung und Lehre leisten. Anschließend werden auch in diesem Fall die sterblichen Überreste regulär bestattet. Bis dahin können allerdings mehrere Jahre vergehen.
Feuerbestattung: Almwiesen-, Luft- oder Diamantenbestattung nicht erlaubt
Weitere, in anderen Ländern verbreitete Arten der Asche- oder Urnenbeisetzung sind in Deutschland nicht möglich. Dazu zählen die Aufbewahrung der Urne zu Hause, Luft- oder Almwiesenbestattungen sowie Kryonik. Dabei wird der Leichnam eingefroren und aufbewahrt, damit er bei einem Fortschritt der Forschung in einigen Jahren gegebenenfalls wieder zum Leben erweckt werden kann.
Auch die sogenannte Diamantbestattung ist in Deutschland nicht erlaubt, bei der ein Teil der Asche des Verstorbenen zu einem Diamanten gepresst wird. Wer dies trotzdem wünscht, muss es in einem anderen europäischen Land durchführen lassen, in dem die Gesetze lockerer gestaltet sind. Dennoch kann es kompliziert sein. So müssen die sterblichen Überreste im Krematorium bei geringeren Temperaturen als gewöhnlich verbrannt werden. Den Rest der Asche, der nicht für den Diamanten genutzt wird, kann auf reguläre Art beigesetzt werden.
Streitigkeiten um Testament oder Bestattung? Anwalt für Erbrecht kontaktieren
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- Datum
- Aktualisiert am
- 24.11.2016
- Autor
- vhe