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Plötzlich Job weg

Fristlose Kündigung: Was ist erlaubt?

Fristlose Kündigung: Was ist erlaubt?
© hoozone/gettyimages.de

Von heute auf morgen ist man den Job los - bei einer fristlosen Kündigung geht alles ganz schnell. Arbeitgeber und Arbeit­nehmer dürfen aber nicht einfach so fristlos kündigen – das ist nur in besonderen Fällen möglich. Das Rechts­portal anwalt­auskunft.de stellt vor, wie die Gerichte zu fristlosen Kündigungen entschieden haben.

Fristlose Kündigung nur aus wichtigen Gründen erlaubt

Eine fristlose Kündigung ist für Beschäftigte ein Schock: Von einem Tag auf den anderen ist man arbeitslos, bekommt kein Gehalt und ist beim Arbeitsamt gesperrt. Aber auch Beschäftigte können fristlos kündigen.

Ein Arbeitgeber oder Arbeit­nehmer darf nur fristlos kündigen, wenn er:

  • Einen wichtigen Grund für die Kündigung hat, die objektiv gesehen ein Problem darstellt
  • Er nachweisen kann, dass der Chef beziehungsweise Mitarbeiter eine schwere Pflichtverletzung begangen hat
  • Wenn er alle Interesse gegeneinander abgewogen hat und es keine Alternative gibt
  • Wenn es ihm nicht zumutbar ist, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist mit dem Mitarbeiter beziehungsweise dem Chef zusammen zu arbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen einer außeror­dent­lichen und einer fristlosen Kündigung?

Eine außeror­dentliche Kündigung ist ebenfalls eine Kündigung aus wichtigem Grund. Sie kann fristlos sein, muss aber nicht. Der Arbeitgeber kann dem Beschäf­tigten eine Frist gewähren, die seiner Kündigungsfrist entspricht. Eine Fristlose Kündigung ist also immer eine außeror­dentliche Kündigung, aber nicht umgekehrt.

Fristlose Kündigung: Was sagen die Gerichte?

Fristlose Kündigungen beschäf­tigten immer wieder die Gerichte. Anwalt­auskunft.de zeigt Ihnen auf den folgenden Seiten wichtige Urteile für Arbeit­nehmer und Arbeitgeber im Überblick.

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Datum
Aktualisiert am
12.03.2019
Autor
red/dpa,DAV
Bewertungen
5500
Themen
Angestellt Arbeit­nehmer Kündigung Kündigungs­schutz

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