
Was ist ein Gesundheitszeugnis?
Gesundheitszeugnis ist der heute umgangssprachliche Begriff für die „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ (IfSG), welches die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vorschreibt (§42, §43). Im Grunde ist dies die Vorschrift, dafür Sorge zu tragen, dass man nicht unwissentlich andere Menschen durch die berufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern ansteckt - soweit das verhindert werden kann. Da das Risiko in bestimmten Tätigkeitsbereichen wie der Gastronomie höher ist als beispielsweise der telefonischen Kundenbetreuung, verlangt der Gesetzgeber, dass sich Arbeitnehmer vorab informieren, wenn sie eine Beschäftigung im Umgang mit Lebensmitteln anstreben. Das „Gesundheitszeugnis“ ist die bescheinigte Teilnahme an der Belehrung darüber, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind, und wann bestimmte Eigenschaften die Arbeit in diesem Bereich verbieten.
Wo bekomme ich ein Gesundheitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung sind die örtlichen Gesundheitsämter. Mittlerweile gibt es viele Anbieter, die in Präsenzveranstaltungen oder Online durch das Gesundheitsamt befugt sind, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durchzuführen und eine Bestätigung an der Teilnahme auszustellen. Im Internet finden sich viele Optionen für einen Termin der Schulung.
Die Bescheinigung darf vor Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein und muss dem Arbeitgeber vorliegen, denn: dieser steht seinerseits in der Pflicht, bei behördlicher Prüfung des Betriebes nachzuweisen, dass seine Mitarbeiter im Umgang mit Lebensmitteln geschult sind. Das Gesetz schreibt vor, dass alle zwei Jahre nach Tätigkeitsbeginn eine erneute Belehrung stattfinden muss, die der Arbeitgeber anstelle des Gesundheitsamtes durchführen kann.
Woher weiß ich, ob ich ein Gesundheitszeugnis brauche? Ich arbeite auf dem Markt
Nicht jeder Umgang mit Lebensmitteln benötigt eine Belehrung über die Risiken. Das Infektionsschutzgesetz bezieht sich auf die Herstellung, Behandlung oder Verkauf von Produkten, in denen sich Krankheitserreger schnell ausbreiten können und mit denen die eigenen Hände direkt oder indirekt in Kontakt kommen. Das Robert-Koch-Institut fasst in einem Belehrungsbogen zusammen, welche Kategorien von Lebensmitteln eine Belehrung nach dem IfSG erforderlich machen. Hierbei handelt es sich zum großen Teil um tierische und unverpackte Produkte, aber auch Säuglings- und Kleinkindnahrung. Wer Äpfel an einem Obststand verkauft, benötigt kein Gesundheitszeugnis. Ist man jedoch für die Reinigung einer Küche zuständig, muss man es beantragen – hier sind im Regelfall die meisten Kontaktflächen, die eine Verbreitung von Erregern ermöglichen.
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis, wenn ich für Freunde koche?
Zuerst die gute Nachricht: Nein – die Bescheinigung über die Belehrung wird dann benötigt, wenn Sie in einem Betrieb Beschäftigung suchen, dessen Umgang mit Lebensmitteln dem Erwerb dient. Die schlechte Nachricht: eine nicht bestehende Schulungsverpflichtung im privaten ist kein Freifahrtschein für Unverantwortlichkeit in Bezug auf Kochabende – Ihre Freunde werden es Ihnen danken, nach dem Essen nicht krank zu sein. Ganz zu schweigen vom geliebten Haustier.
Verbote im Umgang mit Lebensmitteln aufgrund von Krankheiten oder Wunden
Da nicht alle Menschen vor Aufnahme einer Beschäftigung über den gleichen Gesundheitszustand verfügen, sind auch die Risiken unterschiedlich, die eine Verbreitung von Krankheitserregern über Lebensmittel im individuellen Umgang bedeuten. Leicht verständlich sind ein blutender Finger oder eine Hautkrankheit, deren Bakterien einfach auf die Produkte übergehen und sich dort vermehren können. Dann ist strengstens verboten, mit Lebensmitteln beruflich in Berührung zu kommen. Ebenso bei infektiösen Krankheiten wie Hepatitis. §42 des Infektionsschutzgesetzes fasst die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote zusammen.
Arbeitnehmer müssen nach der Belehrung schriftlich bestätigen, dass Ihnen in Bezug auf die eigene Person keine Krankheiten oder sonstigen Gründe bekannt sind, die eine Arbeitsaufnahme in der Lebensmittelindustrie gesetzlich verbietet.
Strafen bei fehlenden Gesundheitszeugnissen
Sollte bei einer Überprüfung durch die Behörde festgestellt werden, dass Angestellte und Arbeitgeber keine Gesundheitszeugnisse vorweisen können, hat dies ernsthafte Konsequenzen.
Die Sanktionen werden im Bußgeldkatalog wie folgt festgelegt: Legt der Arbeitnehmer keine Bescheinigung über die Belehrung nach dem IfSG vor, kann dies bis 2.500€ Strafe bedeuten. Beschäftigt der Arbeitgeber jemanden ohne Zeugnis, droht die zehnfache Summe – verbreitet sich dann nachweislich auch noch eine meldepflichtige Krankheit, kann dies sogar eine Freiheitsstrafe bis fünf Jahre nach sich ziehen.
Die Kosten für ein Gesundheitszeugnis liegen um die 25€ - die Gäste sollen schließlich wiederkommen.
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Lesen Sie hier, ob der Gebrauch gefälschter Impfpässe als Gesundheitszeugnis strafbar ist
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.11.2022
- Autor
- red/dav