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Arbeits­zeugnis & Zwischen­zeugnis: Das dürfen Beschäftigte fordern

Arbeitszeugnis & Zwischenzeugnis: Das gilt
© Quelle: DAV

Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischen­zeugnis?

Beschäftigte können nicht nur bei einer Kündigung ein Zeugnis bekommen. Während das Arbeits­ver­hältnis läuft, kann der Chef seinem Mitarbeiter ein Zwischen­zeugnis ausstellen. Einen allgemeinen gesetz­lichen Anspruch darauf gibt es nicht. Wer ein berech­tigtes Interesse oder triftige Gründe hat, darf aber trotzdem eins verlangen. Das gilt:

  • wenn der Tarifvertrag den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis festlegt
  • wenn das Arbeitsverhältnis bereits sehr lange andauert, der Mitarbeiter aber noch keine Beurteilung erhalten hat
  • wenn der Vorgesetzte wechselt
  • vor der Elternzeit
  • vor einer beruflichen Auszeit, zum Beispiel einem Sabbatical
  • vor der Versetzung in eine neue Abteilung
  • wenn der Beschäftigte sich beruflich neu orientieren will und das Zeugnis für eine Bewerbung braucht

Überblick: Fakten rund ums Arbeits­zeugnis

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
  • Alle ihre Aufgaben in ihrer Tätigkeit sollten enthalten sein.
  • Eine klare Bewertung aller Fähigkeiten, die in ihrem Beruf wichtig sind, sollte ebenfalls enthalten sein.
  • Anspruch auf eine bestimmte Formulierung besteht nicht.
  • Ein guter Zeugnistext ist individuell formuliert und sprachlich ansprechend.
  • Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.
  • Geheimcodes, zum Beispiel traurige Smileys, sind nicht erlaubt.
  • Ein Anspruch auf eine bessere Note als eine 3 gibt es nicht. Alles, was darüber hinausgeht, muss bewiesen werden.
  • Ein Arbeitszeugnis muss schriftlich erstellt und ordentlich unterschrieben sein.
  • Ironie und Polemik sind nicht erlaubt.

Streit ums Arbeits­zeugnis? Anwälte helfen

Sie sind Arbeit­nehmer und ihr Arbeitgeber möchte Ihnen kein Arbeits­zeugnis ausstellen? Oder sind Sie Arbeitgeber und Ihr ehemaliger Beschäf­tigter klagt auf ein besseres Zeugnis? Lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte durchzu­setzen. In der Anwaltssuche der Anwalt­auskunft finden Sie mehr als 60.000 Rechts­anwälte aus ganz Deutschland und damit auch Expertinnen in Ihrer Nähe.

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Datum
Aktualisiert am
24.01.2019
Autor
red/dpa,ndm,pst
Bewertungen
15338
Themen
Angestellt Arbeit­nehmer Arbeits­zeugnis

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