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Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Was kann man tun?

Arbeitgeber zahlt nicht – was Sie tun können, um trotzdem an Lohn oder Gehalt zu kommen
© Quelle: Graf/gettyimages.de

Wer arbeitet, dem steht Lohn oder ein Gehalt für seine Leistung zu. An diesen einfachen Grundsatz halten sich leider nicht alle Arbeitgeber: Manche Chefs zahlen unpünktlich, nur teilweise oder gar nicht. Arbeit­nehmer können sich aber wehren, wenn ihr Lohn oder ihr Gehalt ausbleiben. Um Forderungen effektiv durchzu­setzen, gibt es verschiedende rechtliche Möglich­keiten - ein Überblick.

„Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne bezahle.“ Dieses Zitat wird dem Unternehmer Robert Bosch zugeschrieben. Doch so wie Robert Bosch denken unglück­li­cherweise nicht alle Arbeitgeber. Zumindest zahlen manche von ihnen den Arbeit­nehmern nicht nur kein gutes Arbeits­entgelt, sondern halten den Lohn oder das Gehalt sogar komplett zurück. Und das kommt vor, egal ob ein Arbeit­nehmer zum Beispiel als Mini-Jobber oder in Vollzeit tätig ist.

Allerdings müssen Arbeit­nehmer das nicht hinnehmen, ihnen stehen verschiedene juristische Instrumente zur Verfügung, um ihre Lohn- oder Gehalts­for­de­rungen durchzu­setzen. Das kann zum Beispiel unter Umständen auch beinhalten, Schadens­ersatz zu fordern.

Arbeitgeber zahlt nicht: Was ist Lohnverzug?

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn oder das Gehalt eines Arbeit­nehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Versäumt der Chef dies und überschreitet den Fällig­keits­termin, gerät er gegenüber dem Beschäf­tigten in Lohnverzug. Das geschieht automatisch, ein Arbeit­nehmer muss den Chef nicht extra mahnen.

Allerdings muss, damit ein Lohnverzug vorliegt, der Arbeitgeber für das Ausbleiben der Lohn- oder Gehalts­über­weisung verant­wortlich sein. Wenn daran zum Beispiel die Bank schuld ist, spricht man nicht von Lohnverzug. In diesem Fall kann ein Arbeit­nehmer kaum etwas gegen eine verzögerte Lohn- oder Gehalts­zahlung unternehmen.

Lohn oder Gehalt bleiben aus: In welchen Fristen muss man handeln?

Das ist bei einem „echten“ Lohnverzug, den der Chef zu verant­worten hat, anders. Wenn der Arbeitgeber kein Arbeits­entgelt zahlt oder zumindest längere Zeit nicht, dann stehen einem Beschäftigen verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung, um an sein Geld zu kommen.

Zunächst muss man wissen, dass man schnell handeln muss, wenn man eine Lohn- oder Gehalts­zahlung einfordern will. „Arbeits- oder Tarifverträge können Fristen enthalten, in denen ein Beschäf­tigter seine Ansprüche aus einem Arbeits­ver­hältnis, also auch auf Entgelt, gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen muss“, sagt die Berliner Rechts­an­wältin Lisa Griesehop, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaften Arbeitsrecht und Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Wenn ein Beschäf­tigter diese Fristen verstreichen lässt, kann er seine Ansprüche auf ausstehende Löhne oder Gehälter verlieren.“

Je nach den Verein­ba­rungen in den Arbeits- oder Tarifver­trägen, muss ein Arbeit­nehmer innerhalb von drei oder von sechs Monaten gegen den Zahlungs­verzug vorgehen und vom Chef die Lohn- oder Gehalts­zahlung einfordern.

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2018
Autor
ime/psu
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeits­agentur Gehalt Lohn

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