„Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne bezahle.“ Dieses Zitat wird dem Unternehmer Robert Bosch zugeschrieben. Doch so wie Robert Bosch denken unglücklicherweise nicht alle Arbeitgeber. Zumindest zahlen manche von ihnen den Arbeitnehmern nicht nur kein gutes Arbeitsentgelt, sondern halten den Lohn oder das Gehalt sogar komplett zurück. Und das kommt vor, egal ob ein Arbeitnehmer zum Beispiel als Mini-Jobber oder in Vollzeit tätig ist.
Allerdings müssen Arbeitnehmer das nicht hinnehmen, ihnen stehen verschiedene juristische Instrumente zur Verfügung, um ihre Lohn- oder Gehaltsforderungen durchzusetzen. Das kann zum Beispiel unter Umständen auch beinhalten, Schadensersatz zu fordern.
Arbeitgeber zahlt nicht: Was ist Lohnverzug?
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn oder das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Versäumt der Chef dies und überschreitet den Fälligkeitstermin, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Das geschieht automatisch, ein Arbeitnehmer muss den Chef nicht extra mahnen.
Allerdings muss, damit ein Lohnverzug vorliegt, der Arbeitgeber für das Ausbleiben der Lohn- oder Gehaltsüberweisung verantwortlich sein. Wenn daran zum Beispiel die Bank schuld ist, spricht man nicht von Lohnverzug. In diesem Fall kann ein Arbeitnehmer kaum etwas gegen eine verzögerte Lohn- oder Gehaltszahlung unternehmen.
Lohn oder Gehalt bleiben aus: In welchen Fristen muss man handeln?
Das ist bei einem „echten“ Lohnverzug, den der Chef zu verantworten hat, anders. Wenn der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt zahlt oder zumindest längere Zeit nicht, dann stehen einem Beschäftigen verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung, um an sein Geld zu kommen.
Zunächst muss man wissen, dass man schnell handeln muss, wenn man eine Lohn- oder Gehaltszahlung einfordern will. „Arbeits- oder Tarifverträge können Fristen enthalten, in denen ein Beschäftigter seine Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, also auch auf Entgelt, gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen muss“, sagt die Berliner Rechtsanwältin Lisa Griesehop, Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Wenn ein Beschäftigter diese Fristen verstreichen lässt, kann er seine Ansprüche auf ausstehende Löhne oder Gehälter verlieren.“
Je nach den Vereinbarungen in den Arbeits- oder Tarifverträgen, muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei oder von sechs Monaten gegen den Zahlungsverzug vorgehen und vom Chef die Lohn- oder Gehaltszahlung einfordern.