Immer häufiger lehnen Krankenkassen und Krankenversicherer Medikamente oder Behandlungen ab, obwohl sie von Ärzten verschrieben wurden. „Wer einen ablehnenden Bescheid seiner Kasse bekommt, sollte in jedem Fall Widerspruch einlegen“, rät Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dies kann formlos gemacht werden und hat eine erneute Überprüfung des Bescheides zur Folge. Häufig werden die Medikamente oder Behandlungen dann doch gewährt.