Urteil der Woche
Der morgendliche Arbeitsweg oder der Einkauf in der Stadt mit Bus und Bahn gehört für viele zum Alltag. Doch was passiert, wenn man beim Einsteigen stürzt und sich verletzt? Oft steht dann die Frage im Raum, ob das Verkehrsunternehmen für den Schaden haften muss.
Wer beim Einsteigen in Bus oder Bahn stürzt, kann Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen haben. Aber nicht jeder Unfall führt automatisch zu einem Schmerzensgeld. Entscheidend ist, ob sich der Unfall nachvollziehbar aufklären lässt und ob dem Betrieb des Fahrzeugs oder dem Fahrpersonal ein Fehlverhalten zuzurechnen ist. Das zeigt ein Urteil des Amtsgericht München vom 30. Oktober 2025 (AZ: 191 C 991/25), wie anwaltauskunft.de berichtet.
Sturz an der Haltestelle führt vor Gericht
Eine Frau aus München wollte im September 2023 an der Haltestelle Alter Messeplatz in einen Linienbus steigen. Dabei kam es zu einem Zwischenfall an der Tür. Die Frau behauptete, der Busfahrer habe die Tür geschlossen, während sie noch im Einstiegsbereich war. Sie sei eingeklemmt und auf die Straße geworfen worden, wobei sie sich am Knie, an der Schulter und am Kopf verletzte. Nachdem eine erste Zahlung des Busunternehmens in Höhe von 500 Euro ihr nicht ausreichte, forderte sie per Klage ein zusätzliches Schmerzensgeld von mindestens 2.500 Euro gegen die Haftpflichtversicherung des Verkehrsbetriebs.
Widersprüchliche Aussagen verhindern Schmerzensgeld
Das Gericht sah den Unfallhergang nicht als erwiesen an. Die Klägerin verstrickte sich bei ihrer Schilderung zum Ablauf des Sturzes in Widersprüche. Zudem fehlten objektive Beweise. Weder Zeugen noch Videoaufnahmen standen zur Verfügung.
Eine Pflichtverletzung des Busfahrers sah das Gericht ebenfalls nicht. Nach der Rechtsprechung müsse ein Fahrer nicht bei jedem Türschließen kontrollieren, ob alle Fahrgäste bereits sicheren Halt haben. Nur bei erkennbaren besonderen Gefahrenlagen könne etwas anderes gelten. Auch ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Busses und dem behaupteten Sturz ließ sich nicht feststellen.
Relevanz für Fahrgäste
Das Urteil macht deutlich, dass Fahrgäste den Ablauf eines Unfalls im öffentlichen Nahverkehr schlüssig und widerspruchsfrei darlegen müssen. Ohne nachvollziehbare Darstellung und Belege scheidet eine Haftung des Verkehrsunternehmens regelmäßig aus. Nach Ansicht des Gerichts können Stürze beim Einsteigen zudem häufig auf mangelnde Eigenvorsicht zurückzuführen sein, wenn keine besonderen Umstände hinzutreten. Die bereits geleistete Zahlung von 500 Euro bewertete das Gericht im konkreten Fall als ausreichend.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 09.02.2026
- Autor
- red/dav