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	<title>Handwerk &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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	<title>Handwerk &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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		<title>Podcast: Vom Handwerker versetzt – bekomme ich Schadensersatz?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Dec 2025 14:12:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Beim Warten auf Handwerkerinnen und Handwerker geht einiges an Lebenszeit drauf. Besonders ärgerlich wird es, wenn sich der Termin arg verzögert oder die bestellten Fachleute überhaupt nicht erscheinen. ]]></description>
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<p>„Wir kommen zwischen 8 und 14 Uhr“ – ob Internetanschluss, Schornsteinfeger oder Sanitärfirma: Beim Warten auf Handwerkerinnen und Handwerker geht einiges an Lebenszeit drauf. Besonders ärgerlich wird es, wenn sich der Termin arg verzögert oder die bestellten Fachleute überhaupt nicht erscheinen. Ein leichtes Zuspätkommen oder Überziehen muss man daher hinnehmen. Es kann auch vorkommen, dass plötzlich ein nicht vorhandenes Ersatzteil oder Werkzeug benötigt wird und ein Abstecher in den Betrieb erforderlich wird. Auch dies liegt in aller Regel im Rahmen des Zumutbaren, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast von anwaltauskunft.de.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Rechte habe ich?</h2>



<p>Taucht innerhalb des angekündigten Zeitfensters niemand auf, empfiehlt es sich zunächst, telefonisch im Betrieb nachzufragen, was los ist, und ggf. direkt einen neuen Termin zu vereinbaren. Wenn der informelle Weg nichts bringt, kann auch ein schriftliches Mahnschreiben mit Fristsetzung den Druck erhöhen. Falls Sie danach immer noch keine Leistung erhalten haben, können (und sollten!) Sie vom Vertrag zurücktreten und sich an einen anderen Betrieb wenden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Schädlingsbefall im Dachstuhl übersehen: Handwerker haftet</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/schadlingsbefall-im-dachstuhl-ubersehen-handwerker-haftet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jun 2020 09:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Bevor ein Dachstuhl saniert werden kann, gilt es zu prüfen, wie sein derzeitiger Zustand ist. Dann im Holz können sich Schädlinge angesiedelt haben, die die Substanz stark beschädigen. Werden die unerwünschten Untermieter erst nach Abschluss der Arbeiten entdeckt, ist das umso ärgerlicher.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Den Altbestand vor Beginn der Sanierungsarbeiten auf „Vorschäden“ zu überprüfen gehört zu den Nebenpflichten eines Zimmers und eines Dachdeckers. Ein Verstoß gegen diese Prüf- und Hinweispflicht bei erkennbaren Spuren von Schädlingsbefall führt zur Schadensersatzpflicht. Als Nebenpflicht muss dies nicht extra beauftragt oder dafür eine Frist gesetzt werden, so dass Landgericht Bremen am 14. Februar 2020 (AZ: 4 O 1372/12).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schädlingsbefall im Dachstuhl</h2>



<p>Der Kläger beauftragt einen Zimmerer mit Innenausbauarbeiten im Dachgeschoss. Zusätzlich ergeht ein Auftrag an einen Dachdeckermeister. Er soll die vorhandene Eindeckung abnehmen, eine Wärmedämmung einbauen und das Dach neu eindecken.</p>



<p>Später stellt der Mieter des Klägers Fraßgeräusche und Fraßmehl fest. Ein Sachverständiger wird beauftragt und findet einen Befall mit Hausbock. Dieser werkelt seit mindestens drei bis fünf Jahren an dem Haus. Des Weiteren gibt es Beweise dafür, dass der Befall mit Hausbock bereits bei den Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten erkennbar war.</p>



<p>Der Kläger möchte seinen Schaden von den beiden Auftragnehmern ersetzt bekommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schadensersatz bei Schädlingsbefall</h2>



<p>Die Klage hat Erfolg. Beide Auftragnehmer hatten die Nebenpflicht, den Altbestand auf Vorschäden zu prüfen. Allein schon um dessen Tauglichkeit als Anschluss für die eigenen Arbeiten festzustellen. Schon bei einer Sichtprüfung der freiliegenden Sparren hätte man den Befall sehen können, führte der Sachverständige aus. Deshalb wäre es ihre Pflicht gewesen, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.</p>



<p>Eine Fristsetzung für diese Prüf- und Hinweispflichten sei nicht notwendig gewesen, so das Gericht. Da die Handwerker ihre Nebenpflicht verletzt haben, reicht dies für den Anspruch auf Schadensersatz.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Wichtig: Niedergelassene Zahntechniker brauchen Meistertitel</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/zahntechniker-meistertitel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Mar 2018 14:17:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wer sich als Zahntechniker selbstständig macht und sich niederlassen will, muss den Meister im Zahntechniker-Handwerk machen. Es sei denn, es gibt eine Ausnahmebewilligung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Diese Vorgabe ist auch verfassungsgemäß. Der Schutz der Betroffenen vor Gesundheitsgefahren reicht aus, um einen Meistertitel zu fordern. Schließlich werden etwa Implantate dauerhaft in den Körper eingebracht. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 20. November 2017 (<a href="https://anwaltverein.de/newsroom/medr-05-18-meisterzwang-auch-fuer-zahntechnikerhandwerk-verfassungsgemaess" target="_blank" rel="noreferrer noopener">AZ: 4 A 1113/13</a>) in einem Grundsatzurteil entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gericht: Meisterzwang für Zahntechniker verfassungsgemäß</h2>



<p>Der Zahntechniker wollte sich niederlassen, konnte aber weder eine bestandene Meisterprüfung noch eine Ausnahmebewilligung vorweisen. Durch das Gericht wollte er feststellen lassen, dass der Meisterzwang verfassungswidrig ist. Außerdem unterstehe der Beruf des Zahntechnikers nicht der Handwerksordnung, sondern dem Medizinproduktegesetz.</p>



<p>Die Klage des Technikers scheiterte. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hält den Meisterzwang für das Zahntechniker-Handwerk für verfassungsgemäß.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Pflicht zum Meisterbrief: Schutz vor Gesundheitsgefahren</h2>



<p>Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist die Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs im Grundsatz und für viele Bereiche des <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-vom-handwerker-versetzt-bekomme-ich-schadensersatz/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Handwerks</a> bereits höchstrichterlich geklärt. Für Handwerke im Gesundheitsbereich – so auch für das Zahntechniker-Handwerk – gelten Besonderheiten. Diese machten eine besondere Prüfung erforderlich.</p>



<p>So gebe es anders als in den meisten anderen Handwerksberufen nicht die gesetzliche Möglichkeit, dass Altgesellen ohne Meisterbrief einen Betrieb selbstständig übernehmen könnten. Bei diesen Regeln gehe es um den Schutz vor Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Handwerksausübung. Das sei ein ausreichender Grund, damit die Vorschrift verfassungsgemäß ist.</p>



<p>Das Gericht wies in seinem Urteil auch darauf hin, dass Implantate dauerhaft im Körper blieben und so von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.dav-medizinrecht.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.dav-medizinrecht.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine ehrliche Handwerkerrechnung: Was tun?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/keine-ehrliche-handwerkerrechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Feb 2018 12:52:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/handwerkerrechnung-und-gewahrleistung-von-handwerkern-das-mussen-sie-wissen/</guid>

					<description><![CDATA[Die meisten Betriebe arbeiten gut, trotzdem läuft nicht immer alles glatt. Was Sie zur Gewährleistung von Handwerkern wissen müssen und was Sie bei einer zu hohen Handwerkerrechnung tun können.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact aus dem Jahr 2013 zeigt: 80 Prozent der Deutschen sind mit der Leistung der <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/schadlingsbefall-im-dachstuhl-ubersehen-handwerker-haftet/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Handwerker</a>, die sie beschäftigen, zufrieden. Wer unzufrieden ist, bemängelt meist Unpünktlichkeit oder dass Absprachen nicht eingehalten wurden. Falls Sie einmal zu den unzufriedenen 20 Prozent gehören, können Sie hier nachlesen, was Sie tun können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Meine Handwerkerrechnung ist zu hoch – wie gehe ich vor? </h2>



<p>Gehen wir zunächst von folgendem Fall aus: Die Handwerker waren (pünktlich) da und haben die vereinbarte Arbeit erledigt. Und dann kommt die Handwerkerrechnung, mit einem deutlichen höheren Preis als im Kostenvoranschlag angegeben. Oder der Betrieb hat Arbeiten ausführt, die nicht vereinbart waren, und diese in Rechnung gestellt. Für Verbraucher ist das sehr ärgerlich. Was tun?</p>



<p>„Hält man eine Handwerkerrechnung für zu hoch, sollte man zunächst mit dem Handwerksunternehmen sprechen“, sagt Herbert P. Schons, Rechtsanwalt und Notar sowie Mitglied im Präsidium des <a href="https://anwaltverein.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Deutschen Anwaltvereins (DAV)</a>. Könnten sich Handwerker und Auftraggeber nicht über die Rechnung einigen, könne ein spezialisierter Anwalt helfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dürfen Handwerker Fahrtkosten abrechnen?</h2>



<p>Ist eine Handwerkerrechnung höher als erwartet, kann das auch daran liegen, dass hohe Fahrtkosten darin enthalten sind. Das kann teuer werden, wenn die Handwerker von weit her kommen.</p>



<p>„Grundsätzlich dürfen Handwerksbetriebe Fahrtkosten und eine Fahrtkostenpauschale abrechnen“, sagt der Rechtsanwalt. Ob die abgerechneten Kosten beziehungsweise die Höhe der Pauschale korrekt ist, müsse bei Bedarf von einem Anwalt überprüft werden.</p>



<p>Die Fahrtkosten bleiben meist niedrig, wenn man Handwerksunternehmen vor Ort beauftragt, soweit das möglich ist. Es ist auch kein Problem, die Handwerker vorab nach den Fahrtkosten zu fragen und einen Preis für die Anfahrt zu vereinbaren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Streitigkeiten über die Handwerkerrechnung vermeiden</h2>



<p>Apropos vorab: Wer hier die richtigen Weichen stellt, hat gute Chancen, dass es gar nicht erst zum Streit kommt. „Fordern Sie vor Beauftragung eines Handwerkers am besten einen Kostenvoranschlag an“, rät Rechtsanwalt Schons. Im günstigsten Fall könne man sich auf der Grundlage des Angebots und des Kostenvoranschlags auf einen verbindlichen Festpreis inklusive Steuer einigen.</p>



<p>Im Kostenvoranschlag beziehungsweise im Angebot muss genau stehen, welche Arbeiten der Handwerker ausführen soll. Andernfalls kann es zu Nachträgen oder Nachtragsaufträgen kommen, die wieder extra Geld kosten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was kann ich tun, wenn ich mit der Leistung des Handwerksbetriebes nicht zufrieden bin?</h2>



<p>Die Handwerker sind weg, die Handwerkerrechnung ist in Ordnung – die Leistung ist es möglicherweise aber nicht. Rechtsanwalt Schons empfiehlt in diesem Fall das gleiche Vorgehen wie beim Verdacht einer überhöhten Rechnung: Zunächst das Gespräch mit dem Handwerksunternehmen suchen, dann bei Bedarf einen Anwalt hinzuziehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gewährleistung: Wann müssen Handwerker nachbessern?</h2>



<p>Handwerker haben eine Gewährleistungspflicht. Gewährleistung bedeutet, dass die Arbeiten, die die Handwerker ausführen, bei Abnahme einwandfrei sein müssen. Bei einem Vertrag mit Handwerkern handelt es sich um einen sogenannten Werkvertrag.</p>



<p>Im Gegensatz zu einem Dienstvertrag, bei dem lediglich die vereinbarte Zeit abgearbeitet werden muss, zählt bei einem Werkvertrag das vereinbarte Ergebnis. Also: eine einwandfrei geflieste Wohnung, ein dichtes Dach, erneuerte Fenster.</p>



<p>Zeigt sich im Nachhinein, dass ein Handwerkerbetrieb nicht korrekt gearbeitet hat, müssen die Auftraggeber ihm Gelegenheit geben, nachzubessern. Dazu gibt es bestimmte Fristen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Verjährungsfristen gibt es?</h2>



<p>Zwei Jahre nach Abnahme der Arbeiten sind Handwerker zur Gewährleistung verpflichtet. Wenn ein ganzes Haus gebaut wird, läuft die Gewährleistungsfrist nach fünf Jahren ab. Anschließend haben Verbraucher keinen Anspruch mehr darauf, dass Handwerker Mängel nachbessern.</p>



<p>Wer mit den Leistungen eines Handwerkers unzufrieden ist, ist also auf der sicheren Seite, wenn er innerhalb von 24 Monaten tätig wird. Stets ist darauf zu achten, innerhalb der Verjährungsfrist Ansprüche gerichtlich geltend zu machen und den Ablauf der Verjährungsfrist notfalls durch Klageerhebung zu hemmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kann ich für die Nachbesserung einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen?</h2>



<p>Theoretisch ja. Praktisch ist es meist problematisch, einen anderen Handwerksbetrieb für die Nachbesserung zu beauftragen. Das ist sowieso erst dann möglich, wenn der Auftraggeber den ersten Unternehmer ergebnislos oder erfolglos zur Nachbesserung aufgefordert hat.</p>



<p>„Kann man nachweisen, dass man zu dem Handwerker kein Vertrauen mehr hat, etwa weil er mehrfach völlig dilettantisch und erfolglos nachgebessert hat, ist die Beauftragung eines anderen Betriebes geboten“, sagt Rechtsanwalt Schons.</p>



<p>In diesem Fall sei es wichtig, Beweis zu sichern und zum Beispiel Fotos zu machen. „Das neue Unternehmen kann natürlich nicht für die Fehler des ersten Unternehmens verantwortlich gemacht werden. Kommt es beim Nachbessern aber zu Fehlern und man hat keine Beweise gesichert, beruft der alte Unternehmer sich möglicherweise darauf, dass nicht er, sondern der zweite Unternehmer letztendlich den Mangel verursacht hat“, warnt der Rechtsanwalt. Wer ein Beweissicherungsverfahren durchführt, sollte deshalb einen Anwalt hinzuziehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer haftet, wenn Handwerker Schäden an meinem Haus verursachen?</h2>



<p>In seltenen Fällen kommt es vor, dass Handwerker bei ihrer Arbeit Fehler machen und dabei das Gebäude beschädigen – teilweise auch das Nachbarhaus. Einen besonders tragischen Fall hatte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Tisch. Handwerker hatte das Dach eines Hauses repariert und dabei einen Brenner verwendet. Dadurch entstand ein Glutnest. Kurz darauf brach auf dem Dach ein Feuer aus. Das Haus brannte komplett nieder, der Brand und die Löscharbeiten beschädigten auch das Haus der Nachbarin.</p>



<p>Die Versicherung der Nachbarin zahlte für den Schaden an ihrem Haus und forderte das Geld von den Eigentümern des abgebrannten Hauses beziehungsweise ihren Erben zurück. Der Handwerker war bereits zur Zahlung verurteilt worden, ist aber insolvent.</p>



<p>Die Richter des BGH entschieden: Die Erben der Eigentümer des abgebrannten Hauses müssen zahlen. Die Versicherung hat ihnen gegenüber einen sogenannten verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser ist dann gegeben, wenn von einem privat genutzten Grundstück rechtswidrige Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ausgehen, gegen die der Nachbarn nichts tun kann und die ihn stark beeinträchtigen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Eigentümer des Grundstücks zumindest indirekt für die Einwirkungen verantwortlich ist.</p>



<p>Beides sei, so die Richter, hier der Fall gewesen. Dass der Handwerker den Brand verursacht hat, bedeute nicht, dass die Hauseigentümer nicht verantwortlich seien. Sie hätten die Arbeiten für ihre Zwecke beauftragt und somit eine Gefahrenquelle geschaffen. Der BGH hat den Fall an die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Naumburg, zurückverwiesen. Dieses muss nun klären, ob die Höhe berechtigt ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Streitigkeiten mit dem Handwerker: Anwälte helfen</h2>



<p>Sie streiten mit Ihrem Handwerker über die Gewährleistung? Sie finden, die Handwerkerrechnung ist viel zu hoch? Oder haben Sie sogar den Eindruck, dass die Handwerker gepfuscht haben? Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können in vielen Fällen helfen, den Konflikt zu schlichten und eine Lösung zu finden. Ansprechpartner in ganz Deutschland finden Sie über unsere <a href="https://anwaltauskunft.de/suche/?type=lawyer" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Anwaltssuche</a>.</p>
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