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	<title>Gesundheit &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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	<title>Gesundheit &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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	<item>
		<title>Persönliches Budget: Wer zahlt die Lohnerhöhung für Assistenten?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/persoenliches-budget-lohnerhoehung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 May 2026 04:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wer aufgrund einer Behinderung auf ständige Hilfe angewiesen ist, möchte oft nicht in einem Heim leben, sondern den Alltag in den eigenen vier Wänden gestalten. Das Persönliche Budget macht dies möglich.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Zahlt ein Mensch mit Behinderung seinen Assistenzkräften einen ortsüblichen Lohn, kann dieser bei der Berechnung des Persönlichen Budgets grundsätzlich zu berücksichtigen sein. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 10. November 2025 klargestellt (Az.: L 8 SO 16/25 B ER), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anspruch auf ortsübliche Bezahlung der Pflegekräfte</h2>



<p>Ein 35-jähriger Mann, der infolge eines Unfalls gelähmt ist, benötigte eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Statt in ein Pflegeheim zu ziehen, beschäftigte er eigene Assistenzkräfte und erhielt dafür monatlich rund 17.600 Euro vom Träger der Eingliederungshilfe.</p>



<p>Nachdem eine Assistenzkraft ausgeschieden war, fand er nach eigenen Angaben keine Ersatzkraft zu dem vom Träger anerkannten Stundenlohn von 16,50 Euro. Eine neue Assistentin stellte er schließlich für 19,04 Euro pro Stunde ein. Im Eilverfahren beantragte er höhere Leistungen – auch um die Löhne der Bestandsmitarbeiter aus Gründen der Gleichbehandlung anzupassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Budgetassistenz durch Verwandte ist möglich</h2>



<p>Ein weiterer Streitpunkt war die Bezahlung der Schwester des Betroffenen, die die Dienstpläne koordinierte und die Verwaltung übernahm. Der Leistungsträger wollte diese Kosten nicht übernehmen und verwies auf das Verwandtschaftsverhältnis. Das Gericht sah dies anders: Zwar gelten für die reine Pflege durch Angehörige Einschränkungen – die Organisation der Assistenz, die sogenannte Budgetassistenz, darf aber auch von Verwandten gegen Bezahlung übernommen werden, wenn diese Arbeit nachweislich notwendig ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann ein Eilantrag beim Sozialgericht Erfolg hat</h2>



<p>Trotz der positiven Signale zur Lohnhöhe scheiterte der Antragsteller im Eilverfahren. Das Gericht sah mangels unmittelbarer Notlage keinen Grund für eine Entscheidung vor dem Hauptverfahren – auf dem Budgetkonto des Mannes lagen noch Rücklagen von bis zu 60.000 Euro.</p>



<p>Die wichtigsten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Vorgehen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Nachweis des Bedarfs:</strong> Es muss belegt werden, dass zu den bisherigen Sätzen kein Personal gefunden wird.</li>



<li><strong>Ortsüblichkeit:</strong> Die geforderten Löhne müssen sich an gängigen Tarifen orientieren.</li>



<li><strong>Eilbedürftigkeit:</strong> Ein Eilbeschluss ergeht nur, wenn die Versorgung unmittelbar gefährdet ist. Wer hohe Rücklagen auf dem Budgetkonto hat, muss den Ausgang eines regulären Klageverfahrens abwarten.</li>



<li><strong>Notwendigkeit der Organisation:</strong> Übernehmen Verwandte die Verwaltung, sollte deren Zeitaufwand genau dokumentiert werden.</li>
</ul>



<p>Für Betroffene bedeutet der Beschluss eine wichtige Stärkung ihrer Position als Arbeitgeber. Sie haben ein Recht darauf, faire Löhne zu zahlen, um ihre Versorgung sicherzustellen. «Hätte er nicht über Rücklagen verfügt, wäre er auch im Eilverfahren erfolgreich gewesen», sagte Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.anwaltauskunft.de">www.anwaltauskunft.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wenn Cannabis als letzte Option gilt</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/chronische-schmerzen-cannabis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 08:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Patienten mit chronischen Schmerzleiden stehen oft vor einem langen Leidensweg. Wenn die klassische Schulmedizin an ihre Grenzen stößt und gängige Schmerzmittel versagen oder schwere Nebenwirkungen verursachen, rücken alternative Therapien wie Medizinal-Cannabis in den Fokus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine Behandlung mit Medizinal-Cannabis kann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung sein, die dann von der privaten Krankenversicherung erstattet werden muss. Voraussetzung ist, dass die Therapie im konkreten Fall zur Schmerzlinderung geeignet ist und andere Behandlungsmethoden nicht ausreichend geholfen haben. Darauf weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de unter Hinweis auf ein <a href="https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001626977" target="_blank" rel="noopener">Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1. August 2025 hin (Az. 337 O 109/22)</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unfallfolgen eines Beamten und erfolglose Standardtherapien</h2>



<p>Ein ehemaliger Polizeibeamter litt infolge eines Dienstunfalls an einer traumatischen Schulterluxation und daraus resultierenden Fehlstellungen, die chronische Schmerzen verursachten.</p>



<p>Da die Schmerzbehandlung nach dem international anerkannten WHO-Stufenschema keine Besserung brachte und Standardmedikamente zu untragbaren Nebenwirkungen führten, verordneten seine Ärzte Medizinal-Cannabis. Die PKV verweigerte die Erstattung jedoch mit dem Hinweis, die Behandlung sei objektiv nicht notwendig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Medizinische Notwendigkeit von Cannabis objektiv beurteilt</h2>



<p>Das Gericht stellte klar, dass für die Leistungspflicht der Versicherung ein objektiver Maßstab gilt. Eine Heilbehandlung ist dann als medizinisch notwendig anzusehen, wenn es zum Zeitpunkt der Behandlung nach medizinischen Befunden vertretbar war, sie als notwendig zu betrachten.</p>



<p>Es reichte im vorliegenden Fall eine begründete Stellungnahme der behandelnden Ärzte aus, die durch einen gerichtlichen Sachverständigen bestätigt wurde. Die Versicherung konnte nicht nachweisen, dass andere, weniger belastende Methoden den gleichen Erfolg versprochen hätten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nebenwirkungen heben Notwendigkeit nicht auf</h2>



<p>Besonders bedeutsam an der Entscheidung ist die Wertung des Gerichts zu möglichen Nebenwirkungen. Die Versicherung hatte angeführt, die Cannabis-Therapie könne psychische Erkrankungen fördern. Die Richter urteilten jedoch, dass Nebenwirkungen – selbst wenn sie eine eigene Behandlungsbedürftigkeit auslösen – die Notwendigkeit der ursprünglichen Therapie zur Schmerzlinderung nicht entfallen lassen. Dies gelte umso mehr, wenn herkömmliche Mittel noch schwerwiegendere Risiken wie Organschäden bergen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Checkliste für die Erstattung von Medizinal-Cannabis</h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Ausschöpfung der Standardtherapie: Die Behandlung nach dem WHO-Stufenschema wurde ohne Erfolg durchgeführt.</li><li>Unverträglichkeiten: Herkömmliche Schmerzmittel führen zu unzumutbaren Nebenwirkungen.</li><li>Ärztliche Dokumentation: Es liegt eine detaillierte und nachvollziehbare Stellungnahme der behandelnden Ärzte vor.</li><li>Eignung im Einzelfall: Die Therapie ist nachweislich zur Linderung der konkreten Beschwerden geeignet.</li><li>Objektive Vertretbarkeit: Die Wahl der Methode ist aus medizinischer Sicht zum Behandlungszeitpunkt vertretbar.</li></ul>



<p>„<em>Private Krankenversicherungen sind also zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn Cannabis-Präparate eine begründete und wirksame Alternative bei einer ansonsten austherapierten Schmerzsymptomatik darstellen</em>,“ so Swen Walentowski, Sprecher von <a href="http://www.anwaltauskunft.de" target="_blank" rel="noopener"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a>.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de" target="_blank" rel="noopener"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Podcast: Risiko bei der Kosmetik – wer muss wann wie vor der Behandlung aufklären?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-risiko-bei-der-kosmetik-wer-muss-wann-wie-vor-der-behandlung-aufklaeren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Feb 2026 13:12:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Permanent Make-up ist sehr beliebt, da es langanhaltende Schönheit und Zeitersparnis verspricht. Doch wie bei vielen kosmetischen Behandlungen sind auch hiermit gesundheitliche Risiken verbunden. Kundinnen und Kunden müssen daher vor der Buchung umfassend informiert werden.Was aber, wenn die Aufklärung erst kurz vor dem Stechen erfolgt und Sie dann doch von der
Behandlung absehen wollen? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München gibt hierzu Aufschluss und stärkt die Verbraucherrechte. Das Gericht hat mit Urteil vom 3. Oktober 2025 entschieden, dass eine Kundin berechtigt war, sich von einem Behandlungsvertrag für Permanent Make-up zu lösen und die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung zu verlangen. Die notwendige Risikoaufklärung erfolgte erst unmittelbar vor Behandlungsbeginn und nicht bereits vor Vertragsschluss.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft im Podcast dazu.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Permanent Make-up ist sehr beliebt, da es langanhaltende Schönheit und Zeitersparnis verspricht. Doch wie bei vielen kosmetischen Behandlungen sind auch hiermit gesundheitliche Risiken verbunden. Kundinnen und Kunden müssen daher vor der Buchung umfassend informiert werden.</p>



<p>Was aber, wenn die Aufklärung erst kurz vor dem Stechen erfolgt und Sie dann doch von der</p>



<p>Behandlung absehen wollen? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München gibt hierzu Aufschluss und stärkt die Verbraucherrechte. Das Gericht hat mit Urteil vom 3. Oktober 2025 entschieden, dass eine Kundin berechtigt war, sich von einem Behandlungsvertrag für Permanent Make-up zu lösen und die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung zu verlangen. Die notwendige Risikoaufklärung erfolgte erst unmittelbar vor Behandlungsbeginn und nicht bereits vor Vertragsschluss.</p>



<p>Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft im Podcast dazu.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Versprochen: Chefarzt. Erhalten: Stellvertreter &#8211; Ist das erlaubt?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/versprochen-chefarzt-erhalten-stellvertreter-ist-das-erlaubt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 May 2025 14:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Wenn es ernst wird und eine Operation ansteht, gehen viele Patientinnen und Patienten auf Nummer sicher &#8211; und entscheiden sich für eine...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Wenn es ernst wird und eine Operation ansteht, gehen viele Patientinnen und Patienten auf Nummer sicher &#8211; und entscheiden sich für eine Behandlung durch den Chefarzt. Diese Wahlleistung kostet extra, soll aber auch besondere Qualität und persönliche Betreuung bieten.</strong></p>



<p>Was aber, wenn der Chefarzt plötzlich ausfällt? Darf jemand anderes einspringen? Muss ich vorher informiert werden &#8211; und reicht es, wenn das erst kurz vor der Operation geschieht?</p>



<p>Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. Dezember 2024 (AZ: 4 U 1004/24) gibt auf diese Fragen klare Antworten &#8211; und sorgt für mehr Transparenz im Klinikalltag.</p>



<p><strong>Der Fall: Chefarzt gebucht &#8211; OP durch Vertreter </strong></p>



<p>Eine Frau wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und unterschrieb bei der Aufnahme eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung. Damit entschied sie sich für eine Behandlung durch den Chefarzt. Dieser war jedoch zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht verfügbar &#8211; das Krankenhaus wusste das.</p>



<p>Wenige Stunden nach der Aufnahme erhielt die Patientin eine Vertretungsvereinbarung. Darin wurden ihr drei Möglichkeiten angeboten:</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Behandlung durch den Vertretungsarzt</li><li>Verschiebung des Eingriffs</li><li>Behandlung im Rahmen der regulären Krankenhausversorgung.</li></ol>



<p>Die Patientin entschied sich für die Operation durch den Vertreter. Später verweigerte sie jedoch die Zahlung der Wahlleistungsentschädigung mit der Begründung, sie sei nicht rechtzeitig informiert worden. Das Landgericht gab ihr Recht &#8211; doch das Oberlandesgericht Dresden entschied zugunsten des Krankenhauses.</p>



<p><strong>Das Urteil: Vertretung ist zulässig &#8211; unter bestimmten Voraussetzungen</strong><strong> </strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Das OLG Dresden stellte klar: &#8211; Eine Vertretung ist grundsätzlich zulässig &#8211; auch wenn der Ausfall des Wahlarztes bereits absehbar war.</li><li>Wichtig ist, dass der Patient über die Alternativen informiert wird &#8211; und zwar vor dem Eingriff.</li><li>Eine mündliche Aufklärung durch den Arzt ist nicht erforderlich. Ein schriftliches Formular mit klaren Wahlmöglichkeiten ist ausreichend.</li><li>Der Patient muss nicht wissen, warum der Wahlarzt verhindert ist &#8211; auch nicht, wie lange. Dies falle unter den Datenschutz.</li></ul>



<p>Auch die zeitliche Abfolge war laut Gericht unproblematisch: Die Information über die Verhinderung erfolgte 2,5 Stunden nach Vertragsabschluss &#8211; aber immer noch am Tag vor der Operation, so dass der Patient ausreichend Zeit hatte, eine Entscheidung zu treffen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Arzthaftung: Urteil zur zahnärztlichen Behandlung</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/arzthaftung-urteil-zur-zahnaerztlichen-behandlung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Feb 2025 11:32:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Ein plötzlicher Zahnunfall, ein abgebrochener Zahn oder eine schmerzhafte Entzündung &#8211; zahnärztliche Notfälle können uns jederzeit treffen. Dann sind wir auf schnelle...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Ein plötzlicher Zahnunfall, ein abgebrochener Zahn oder eine schmerzhafte Entzündung &#8211; zahnärztliche Notfälle können uns jederzeit treffen. Dann sind wir auf schnelle und kompetente Hilfe angewiesen. Doch was passiert, wenn die Notfallbehandlung nicht den gewünschten Erfolg bringt oder sogar zu weiteren Problemen führt? Und braucht man dann ein Gutachten?</strong></p>



<p>Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 01. Oktober 2024 (AZ: 12 U 30/24) entschieden, dass ein Gericht in bestimmten Fällen auch ohne Sachverständigengutachten über die Mangelhaftigkeit eines Zahnersatzes entscheiden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn für das Gericht offensichtlich ist, dass kein Behandlungsfehler vorliegt. Zum Beispiel bei einer Notreparatur, die die Bisshöhe oder die Okklusion offensichtlich nicht verändern kann. Über die Hintergründe der Entscheidung informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Zahnarztbehandlung: Notreparatur mit Folgen</strong></h2>



<p>Ein Patient suchte wegen eines gebrochenen Provisoriums den zahnärztlichen Notdienst auf. Die behandelnde Zahnärztin reparierte die Prothese, doch der Patient war mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Er klagte über eine zu niedrige Bisshöhe, eine fehlerhafte Klammer am Zahn und daraus resultierende Entzündungen. Er warf der Zahnärztin Behandlungsfehler vor und verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kein Behandlungsfehler &#8211; keine Haftung des Arztes</strong></h2>



<p>Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies die Klage des Patienten ab.</p>



<p>Die Zahnärztin habe im Rahmen der Notfallbehandlung keine vollständige prothetische Neuversorgung geschuldet, sondern lediglich eine Reparatur der vorhandenen Prothese. Eine Veränderung der Bisshöhe sei bei einer solchen Reparatur „denklogisch“ nicht möglich. Auch die Entzündung an einem Zahn lasse nicht zwingend auf einen Behandlungsfehler schließen, da der Patient eine schlechte Mundhygiene gehabt habe. Da der Patient keine konkreten Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler vorgetragen habe, sei das Gericht nicht verpflichtet gewesen, ein Sachverständigengutachten einzuholen.</p>



<p>Das Gericht wies auch darauf hin, dass in Arzthaftungsprozessen Schadenersatz und Schmerzensgeld in der Regel nur dann zugesprochen werden, wenn dem Arzt Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Checkliste: Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil</strong></h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Ein Sachverständigengutachten ist im Arzthaftungsprozess nicht zwingend erforderlich, wenn der medizinische Sachverhalt eindeutig ist.</li><li>Eine reine Notreparatur begründet keine Pflicht zur vollständigen prothetischen Rehabilitation.
<ul><li>Schadensersatzansprüche setzen grundsätzlich voraus, dass dem behandelnden Zahnarzt Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wird.</li><li>Eine Aufklärungspflichtverletzung setzt voraus, dass der Patient substantiiert darlegen kann, worüber er nicht aufgeklärt worden ist.</li></ul><p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p><br><p> </p></li></ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Besser hören: Wann die Krankenkasse teure Hörgeräte bezahlen muss</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/besser-hoeren-wann-die-krankenkasse-teure-hoergeraete-bezahlen-muss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Feb 2025 10:33:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Schwerhörigkeit ist ein weit verbreitetes Problem, das die Lebensqualität erheblich einschränken kann. Moderne Hörgeräte können Abhilfe schaffen und Betroffenen zu einem deutlich...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Schwerhörigkeit ist ein weit verbreitetes Problem, das die Lebensqualität erheblich einschränken kann. Moderne Hörgeräte können Abhilfe schaffen und Betroffenen zu einem deutlich besseren Hörverständnis verhelfen. Doch die Kosten für hochwertige Hörgeräte sind oft hoch und nicht immer sind die Krankenkassen bereit, die vollen Kosten zu übernehmen. </strong></p>



<p>Versicherte haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für ein nicht aufzahlungspflichtiges Hörgerät, wenn es gegenüber einem aufzahlungsfreien Gerät einen objektiven Gebrauchsvorteil bietet. Im zugrunde liegenden Fall reichte eine Verbesserung des Sprachverstehens um 5 Prozent aus, um den Anspruch zu begründen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kleiner Hörgewinn, große Wirkung</strong></h2>



<p>In dem von anwaltauskunft.de mitgeteilten Fall ging es um einen Mann, der auf dem rechten Ohr an einer mittelgradigen und auf dem linken Ohr an einer hochgradigen Schwerhörigkeit litt.</p>



<p>Er beantragte bei seiner Krankenkasse die Versorgung mit Hörgeräten, die ihm einen Hörgewinn von 5 % im Vergleich zu den von der Krankenkasse angebotenen Festbetragsgeräten ermöglichten. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für die teureren Geräte ab, da der Hörgewinn zu gering sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Urteil: Jedes Wort zählt</strong></h2>



<p>Das Landessozialgericht Celle-Bremen gab dem Kläger Recht. Die Richter stellten fest, dass auch ein geringer Hörgewinn im Alltag einen großen Unterschied machen kann. Im vorliegenden Fall bedeute der Hörgewinn von 5 Prozent, dass der Kläger jedes 20. Wort besser verstehen könne. Dies führe zu einer &#8222;wesentlichen Verbesserung&#8220; und einem &#8222;erheblichen Gebrauchsvorteil&#8220;, so das Gericht.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was bedeutet das Urteil für die Betroffenen?</strong></h2>



<p>Menschen mit Hörbehinderungen. Es zeigt, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für teurere Hörgeräte nicht pauschal ablehnen dürfen, wenn diese im Vergleich zu Festbetragsgeräten nur einen geringen Hörgewinn bieten. Vielmehr müssen sie im Einzelfall prüfen, ob der Hörgewinn für den Versicherten einen &#8222;wesentlichen Gebrauchsvorteil&#8220; darstellt.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie wird der Gebrauchsvorteil ermittelt?</strong></h2>



<p>Zur Ermittlung des Gebrauchsvorteils können verschiedene Faktoren herangezogen werden. Neben objektiven Messungen des Hörgewinns, wie sie im vorliegenden Fall mit dem Freiburger Sprachtest durchgeführt wurden, können auch subjektive Eindrücke des Versicherten eine Rolle spielen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger in einem Hörtagebuch detailliert beschrieben, wie sich der Hörgewinn in verschiedenen Alltagssituationen positiv auswirkt. Solche Aufzeichnungen können helfen, den Gebrauchsnutzen zu belegen und die Krankenkasse von der Notwendigkeit der Kostenübernahme zu überzeugen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Fazit: Kämpfen lohnt sich!</strong></h2>



<p>Das Urteil des LSG Celle-Bremen stärkt die Rechte hörbehinderter Menschen und unterstreicht die Bedeutung einer optimalen Hörgeräteversorgung. Betroffene sollten sich nicht scheuen, ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen und notfalls auch den Klageweg zu beschreiten.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pflege-Bonus: Warum Pflegehilfskräfte leer ausgehen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/pflege-bonus-warum-pflegehilfskraefte-leer-ausgehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2024 12:47:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Während der Corona-Pandemie war das Pflegepersonal im Krankenhausbereich enormen Belastungen ausgesetzt. Um ihre Leistungen anzuerkennen, beschloss der Gesetzgeber im Jahr 2022 einen...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Während der Corona-Pandemie war das Pflegepersonal im Krankenhausbereich enormen Belastungen ausgesetzt. Um ihre Leistungen anzuerkennen, beschloss der Gesetzgeber im Jahr 2022 einen Pflegezuschlag. Dieser Bonus wurde im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) verankert und sollte Pflegekräften zugutekommen, die in der direkten Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig sind.</strong></p>



<p>Allerdings sieht das Gesetz den Pflegebonus nur für Pflegekräfte vor, die zuvor eine dreijährige Ausbildung absolviert haben. Diese Regelung bestätigte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 23. April 2024 (AZ: 8 K 615/23), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert.</p>



<p><strong>Pflegebonusgesetz und sein Ziel: Entlastung für besonders belastete Fachkräfte</strong></p>



<p>Mit dem im Juni 2022 verabschiedeten Pflegebonusgesetz wollte sich die Bundesregierung bei den Pflegekräften für ihre Leistungen während der Pandemie bedanken. Pflegekräfte, die bei der stationären Versorgung von COVID-19-Patienten besonders belastet waren, sollten durch eine einmalige Prämie belohnt werden. Die Regelung nach § 26e KHG sieht jedoch vor, dass diese Prämie nur für Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung und für Intensivpflegekräfte mit besonderen Ausbildungsanforderungen gilt.</p>



<p>Pflegehilfskräfte, die auch im Krankenhaus tätig waren, sind dagegen von dem Bonus ausgeschlossen.</p>



<p><strong>Gericht bestätigt Bonusregelung</strong></p>



<p>Das VG Karlsruhe hat in seinem Urteil entschieden, dass die gesetzliche Regelung im Pflegebonusgesetz verfassungsgemäß ist und nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.</p>



<p>Die Klägerin, eine Gesundheits- und Krankenpflegehelferin, hatte argumentiert, dass sie als Hilfskraft ebenso unter den Bedingungen der Pandemie gelitten habe und daher ebenfalls anspruchsberechtigt sein müsse. Das Gericht sah dies anders: Der Gesetzgeber habe sich bewusst dafür entschieden, die Prämie Fachkräften mit höherer Ausbildung zu gewähren, da diese besonders qualifiziert und in vielen Fällen mit intensivmedizinischen Aufgaben betraut gewesen seien. Damit liegt nach Auffassung des Gerichts eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung vor.</p>



<p><strong>Warum erhalten Pflegehilfskräfte keinen Zuschlag?</strong></p>



<p>Das VG Karlsruhe stützt seine Entscheidung auf die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Fach- und Hilfskräften. Pflegefachkräfte müssen eine dreijährige Ausbildung absolvieren und tragen in der Regel auch eine größere Verantwortung bei der Patientenversorgung, insbesondere im Intensivbereich. Hilfskräfte hingegen absolvieren nur eine einjährige Ausbildung und erfüllen daher nach Ansicht des Gesetzgebers andere Aufgaben. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Zulage eine Anerkennung für die überdurchschnittliche Verantwortung sei, die die Pflegekräfte während der Pandemie übernommen hätten.</p>



<p><strong>Die Begründung des Gerichts im Überblick</strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers: Das Gericht betonte den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Gewährung staatlicher Leistungen.</li><li>Sachliche Gründe für die Differenzierung: Die Unterscheidung zwischen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften sei sachlich gerechtfertigt. Pflegefachkräfte hätten eine längere Ausbildung und trügen eine besondere Verantwortung im Umgang mit COVID-19-Patienten.</li><li>Sicherung der Prämienhöhe: Durch die Beschränkung des Bonus auf Pflegefachkräfte sollte sichergestellt werden, dass die Prämien eine angemessene Höhe erreichen und denjenigen zugutekommen, die besonders belastet waren.</li></ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rauchen und Kindeswohl: Die gesetzliche Lage</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/rauchen-und-kindeswohl-die-gesetzliche-lage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Oct 2024 09:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Laut einer Studie aus dem Jahr 2021 rauchen in Deutschland ca. 20,1% der Frauen und Männer. Der Passivrauch kann negative Auswirkungen haben, insbesondere auf Kinder. Zigarettenqualm im Auto oder der Wohnung stellt oft die Frage nach Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl. Die gesetzliche Lage und ein aktuelles Urteil in Deutschland beleuchtet anwaltauskunft.de.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>Elterliche Sorge ist Pflicht und Recht</strong></h2>



<p>Kinder sind besonders <strong>schutzbedürftig</strong>. Jugendämter und sonstige Institutionen müssen immer wieder Minderjährige in Obhut nehmen, wenn Eltern das Kindeswohl gefährden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist diese Pflicht unter § 1626 wie folgt definiert: <em>„Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).“</em></p>



<p>(<a href="magazin/leben/ehe-familie/kindeswohl-entscheidet-wer-in-ehewohnung-bleibt">Kindeswohl entscheidet, wer in Ehewohnung bleibt.</a>)</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kindeswohl: Wie ist es definiert?</strong></h2>



<p>Wenn ein <strong>Kind in Gefahr</strong> ist – sei es <strong>körperlich, seelisch oder finanziell</strong> – und die Eltern können oder wollen diese Gefahr nicht selbst beseitigen, kann ein Familiengericht eingreifen. Das Gericht kann dann verschiedene Maßnahmen anordnen, um das Kind zu schützen (§ 1666, BGB).</p>



<p>Zum Beispiel kann das Gericht die Eltern dazu verpflichten, Hilfe anzunehmen (z.B. von einem Jugendamt) oder bestimmte Dinge zu unterlassen, wie zum Beispiel, das Kind an bestimmten Orten zu treffen. In schweren Fällen kann das Gericht sogar das <strong>Sorgerecht</strong> der Eltern ganz oder teilweise <strong>entziehen</strong>.</p>



<p>Das Ziel ist immer, das <strong>Wohl des Kindes zu schützen</strong> und sicherzustellen, dass es in einer sicheren Umgebung aufwachsen kann. Konkrete Beispiele für Kindeswohlgefährdung sind z.B. Körperliche-, seelische- und sexuelle Gewalt, Vernachlässigung, Aussetzung von Gewalt, Verletzung der Aufsichtspflicht und Ausbeutung.</p>



<p>(Lesen Sie hier: <a href="magazin/leben/ehe-familie/kindeswohl-durch-befragung-des-kindes-feststellbar">Kindeswohl durch Befragung des Kindes feststellbar.</a>)</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kindeswohl: Rauchen im Beisein des Kindes erlaubt?</strong></h2>



<p>Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (7 UF 80/24 e, 07.08.2024) zeigt, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht immer eindeutig sein muss. So klagte ein Vater gegen die Anordnung des Jugendamtes, im Beisein seiner minderjährigen Tochter nichtmehr in geschlossenen Räumen rauchen zu dürfen. Der Vater ist von der Mutter des Kindes getrennt, hat jedoch ein <strong>Umgangsrecht</strong>. Das Familiengericht urteilte in erster Instanz gegen den Vater – das OLG hob die Entscheidung jedoch auf. Die Begründung: eine konkrete Kindeswohlgefährdung läge nicht vor. Anders wäre dies, wenn das Kind beispielsweise Asthma hätte. Da aber kein Gesetz ein Kind vor Passivrauch schütze, bestünde keine Grundlage, den Vater zum Unterlassen des Rauchens zu verurteilen. Das Familiengericht könne zwar den Umgang mit der Tochter regeln, jedoch nicht in die weiteren Rechte der Eltern eingreifen.</p>



<p>(<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gefaehrdung-des-kindeswohls-kein-gemeinsames-sorgerecht/">Gefährdung des Kindeswohls: kein gemeinsames Sorgerecht.</a>)</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kindeswohl: Rauchen im Auto</strong></h2>



<p>Derzeit gibt es <strong>in Deutschland kein generelles Rauchverbot im Auto</strong>, auch nicht, wenn Kinder mitfahren. Das Auto gilt rechtlich als privater Raum, und ein generelles Rauchverbot würde als Eingriff in die persönliche Freiheit angesehen werden.</p>



<p>Allerdings gibt es Überlegungen und Diskussionen, ein solches Rauchverbot einzuführen, insbesondere zum Schutz von Kindern und Schwangeren. Einige Bundesländer haben bereits entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt. Bisher wurde jedoch in diesem Bereich noch nichts umgesetzt.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Rauchen im Auto: Ausland ist Deutschland voraus</strong></h2>



<p>Während in Deutschland das Rauchen im Auto noch weitgehend erlaubt ist, haben viele europäische Länder bereits strenge Vorschriften eingeführt. So ist beispielsweise in Frankreich und Italien das Rauchen in Gegenwart von Kindern untersagt. Italien geht sogar noch einen Schritt weiter und verbietet das Rauchen auch, wenn schwangere Frauen im Auto sind. Verstöße können in diesen Ländern mit <strong>Bußgeldern</strong> von bis zu <strong>5.000 Euro</strong> geahndet werden, insbesondere wenn es sich um Kinder unter 14 Jahren handelt. Auch in Griechenland und England gelten ähnliche Verbote, wobei die Strafhöhen variieren. In England sind jedoch Cabrios von dieser Regelung ausgenommen.</p>



<p>Sie haben den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bei Ihren Angehörigen, Freunden oder Dritten? Sie sind von einer Anordnung betroffen, die Ihnen Kindeswohlgefährdung attestiert? Nutzen Sie Rechtsbeistand professioneller Anwältinnen und Anwälte. Fachanwältinnen und Fachanwälte mit Schwerpunkt Familienrecht in Ihrer Nähe finden Sie in unserer <a href="anwaltssuche/">Anwaltssuche</a>.</p>
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		<title>Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Entzug in Privatklinik</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/entzug-in-privatklinik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2024 12:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland eine zentrale Säule der Gesundheitsversorgung. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland eine zentrale Säule der Gesundheitsversorgung. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Immer wieder kommt es jedoch zu Streitigkeiten, wenn Versicherte besondere Behandlungsformen wählen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind.</strong></p>



<p>In einer aktuellen Entscheidung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) am 29. Juli 2024 (Az.: L 16 KR 582/22) festgestellt, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine stationäre Entgiftung in einer Privatklinik zu übernehmen.</p>



<p><strong>Medikamentenabhängigkeit und Anspruch auf Kostenerstattung</strong></p>



<p>In dem von anwaltauskunft.de mitgeteilten Fall klagte eine 66-jährige Frau, die seit Jahren medikamentenabhängig war. Als ihr die Ärzte keine Schlafmittel mehr verschrieben, besorgte sie sich Medikamente über das Internet. Diese hochdosierten Präparate waren jedoch in Deutschland nicht zugelassen, was zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führte.</p>



<p>Erst in diesem Zusammenhang wurde ihre Medikamentenabhängigkeit in der Familie bekannt. Ihr Ehemann beantragte daraufhin bei der Krankenkasse die Kostenübernahme für eine stationäre Entwöhnungsbehandlung in einer privaten Fachklinik. Die Krankenkasse lehnte dies ab, da die Klinik keinen Versorgungsvertrag mit der GKV hatte und eine wohnortnahe Behandlung möglich gewesen wäre.</p>



<p><strong>Kein Anspruch auf Kostenerstattung bei Behandlung in nicht zugelassener Klinik</strong></p>



<p>Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen folgte der Argumentation der Krankenkasse. Es stellte fest, dass kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn sich der Versicherte von vornherein auf eine bestimmte Behandlung in einer nicht zugelassenen Klinik festlegt.</p>



<p>Die Klägerin hatte sich weder um eine ambulante Therapie noch um eine Beratung in einer Suchtberatungsstelle bemüht, obwohl ihr dies von ärztlicher Seite empfohlen worden war. Stattdessen richtete sie ihren Antrag explizit an die private Fachklinik und plante bereits einen stationären Aufnahmetermin, bevor sie von den zugelassenen Kliniken eine Antwort erhielt.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
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		<title>Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs im Arzthaftungsrecht</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/widerruf-eines-gerichtlichen-vergleichs-im-arzthaftungsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2024 16:02:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). In einem Arzthaftungsprozess kommt es häufig zu einem Vergleich zwischen den Parteien. Das bedeutet, dass sich die Parteien auf einen bestimmten Betrag...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). In einem Arzthaftungsprozess kommt es häufig zu einem Vergleich zwischen den Parteien. Das bedeutet, dass sich die Parteien auf einen bestimmten Betrag einigen, den der Arzt an den Patienten zu zahlen hat. Der Vergleich ist in der Regel bindend und kann nicht widerrufen werden.</strong></p>



<p>Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat am 12. April 2024 (AZ: 26 U 2/23) entschieden, dass ein im Arzthaftungsprozess geschlossener Vergleich grundsätzlich unwiderruflich ist, auch wenn sich der Kläger später auf einen Irrtum aufgrund der Angaben eines Sachverständigen beruft.</p>



<p><strong>Widerruf eines arzthaftungsrechtlichen Prozessvergleichs </strong></p>



<p>In einem Arzthaftungsprozess hatten die Parteien einen Vergleich geschlossen, in dem sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger ein Schmerzensgeld zu zahlen. Der Kläger nahm den Vergleich sofort an, während sich die Beklagte einen Widerruf bis zum 01.12.2023 vorbehielt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist erklärte der Kläger die Anfechtung des Vergleichs mit der Begründung, er habe sich auf falsche Angaben eines Sachverständigen verlassen.</p>



<p><strong>Kein Widerruf des Vergleichs im Arzthaftungsprozess</strong></p>



<p>Das OLG Hamm entschied, dass der Vergleich wirksam bleibt und der Rechtsstreit nicht fortgesetzt wird.</p>



<p>Der Vergleich sei nicht fristgerecht widerrufen worden und die Anfechtung des Patienten sei unberechtigt. Ein Vergleich kann nur angefochten werden, wenn sich beide Parteien über wesentliche Tatsachen geirrt haben.</p>



<p>Dazu gehören die Angaben eines Sachverständigen nicht. Außerdem lag keine Täuschungsabsicht des Gutachters vor, und selbst wenn sich der Patient geirrt haben sollte, berechtigt dies nicht zur Anfechtung des Vergleichs.</p>
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		<title>Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder: Interdisziplinäre Diagnostik zwingend</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/leistungen-der-eingliederungshilfe-fuer-kinder-interdisziplinaere-diagnostik-zwingend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Feb 2024 08:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Personen mit Behinderungen, die eine heilpädagogische Einzelleistung beantragen, können laut einem Urteil diese erst nach einer interdisziplinären Diagnostik erhalten. Dies kann zu...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Personen mit Behinderungen, die eine heilpädagogische Einzelleistung beantragen, können laut einem Urteil diese erst nach einer interdisziplinären Diagnostik erhalten. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Gewährung der Leistungen führen. </strong></p>



<p>Die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik ist eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung heilpädagogischer Leistungen. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe am 27. Juli 2022 (AZ: S 10 SO 2576/21). Diese Entscheidung wird von Sozialrechtlern kritisiert, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</p>



<p><strong>Eingliederungshilfe für Kinder</strong></p>



<p>Eine 2016 geborene Klägerin mit einer wesentlichen Behinderung beantragte im April 2020 bei einer Stadt in Baden-Württemberg heilpädagogische Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) wegen Verhaltensauffälligkeiten.</p>



<p>Die Stadt bewilligte die Leistungen erst ab dem 1. Mai 2021, nachdem eine interdisziplinäre Eingangsdiagnostik durchgeführt worden war. Leistungen für die Zeit davor wurden abgelehnt.</p>



<p><strong>Urteilsbegründung: Interdisziplinäre Diagnostik ist Voraussetzung</strong></p>



<p>Das Sozialgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Stadt. Die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik sei zwingende Voraussetzung für die Gewährung heilpädagogischer Leistungen der EGH. Und zwar unabhängig davon, ob eine Komplexleistung oder eine Einzelleistung beantragt wurde. Die Komplexleistung ist der Regelfall und hat Vorrang vor der Einzelleistung. Dies ergibt sich aus den Regelungen der Landesrahmenvereinbarung für die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg.</p>



<p><strong>Rechtliche Anspruchsvoraussetzungen</strong></p>



<p>Die Gewährung von heilpädagogischen Leistungen der EGH setzt nach § 79 Abs. 1 SGB IX voraus, dass der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigt ist, und die Leistungen geeignet und notwendig sind, diese Beeinträchtigungen zu beseitigen oder zu mildern.</p>



<p>Die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik ist eine verfahrensrechtliche Maßnahme, die dazu dient, den Bedarf des behinderten Menschen festzustellen und die am besten geeignete Maßnahme zu ermitteln. Sie ist nicht zwingend erforderlich, um die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung heilpädagogischer Leistungen der EGH zu prüfen.</p>



<p><strong>Dispositionsrecht des behinderten Menschen</strong></p>



<p>Nach § 104 Abs. 1 SGB IX hat der behinderte Mensch das Recht, die Art und Weise der Erbringung der Leistungen der EGH zu bestimmen, soweit dies mit dem Ziel der Eingliederung vereinbar ist.</p>



<p>Die Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe missachtet dieses Dispositionsrecht des behinderten Menschen. Das Gericht hat entschieden, dass die Komplexleistung der Frühförderung der Regelfall ist und der Einzelleistung vorzuziehen ist. Damit hat das Gericht Menschen mit Behinderung die Entscheidung über die Art und Weise der Erbringung von heilpädagogischen Leistungen genommen.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.dav-sozialrecht.de" target="_blank" rel="noopener">www.dav-sozialrecht.de</a></p>
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		<title>Ausfallhonorar-Klausel in Physiotherapieverträgen ist unwirksam</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/ausfallhonorar-klausel-in-physiovertraegen-ist-unwirksam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Feb 2024 10:56:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Problematik der Ausfallhonorare im Gesundheitswesen (DAA). Im Gesundheitswesen stellt sich häufig die Frage nach Ansprüchen, wenn Patienten vereinbarte Termine kurzfristig absagen oder...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Die Problematik der Ausfallhonorare im Gesundheitswesen</strong></p>



<p><strong>(DAA). Im Gesundheitswesen stellt sich häufig die Frage nach Ansprüchen, wenn Patienten vereinbarte Termine kurzfristig absagen oder nicht wahrnehmen. Insbesondere in Bestell- oder Terminpraxen führt dies häufig zu finanziellen Einbußen der Behandler. </strong></p>



<p>Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 04. August 2023 (AZ: 37 C 120/23) den rechtlichen Rahmen für Ausfallhonorare und Mitansprüche von Behandlern bei Nichterscheinen von Patienten präzisiert. Für kurzfristig abgesagte Termine in Physiotherapieverträgen müssen Patienten demnach nicht unbedingt zahlen. Zahlreiche Klauseln sind unwirksam, erklärt das Rechtsportal anwaltauskunft.de.</p>



<p><strong>Klausel ist widersprüchlich und benachteiligt Verbraucher </strong></p>



<p>Bei der Klage ging es um drei nicht wahrgenommene Physiotherapietermine eines Patienten. Der Kläger hatte zwei Termine kurzfristig abgesagt und einen Termin unentschuldigt versäumt.</p>



<p>Die Physiotherapeutin verlangte daraufhin Ausfallhonorar und berief sich dabei auf eine Vertragsklausel, die Schadenersatz für nicht rechtzeitig abgesagte Termine vorsah.</p>



<p>Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zunächst, dass die Absage eines einzelnen Termins nicht zur Kündigung des gesamten Behandlungsvertrages führt. Dies gilt auch dann, wenn der Patient den Termin kurzfristig absagt.</p>



<p>Die Physiotherapeutin hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel vereinbart, wonach der Patient für einen Termin, der weniger als 24 Stunden vorher abgesagt wird, ein Ausfallhonorar in Höhe der Vergütung der Krankenkasse zu zahlen hat.</p>



<p><strong>Ausfallhonorarklausel in Physiotherapieverträgen unwirksam</strong></p>



<p>Das Amtsgericht Düsseldorf hat diese Klausel für unwirksam erklärt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 309 Nr. 5b) sind pauschale Schadenersatzregelungen unzulässig, wenn dem Schuldner nicht der Nachweis eines geringeren Schadens ermöglicht wird.</p>



<p>Im vorliegenden Fall hätte die Physiotherapeutin darlegen und beweisen müssen, dass ihr durch die kurzfristige Terminabsage ein konkreter Schaden in Höhe der Vergütung der Krankenkasse entstanden ist. Dies ist ihr nach Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf nicht gelungen.</p>



<p><strong>Klägerin erhält Honorar nur für nicht wahrgenommenen Termin</strong></p>



<p>Der Patient hingegen befand sich in Annahmeverzug, als er den Termin am 31. Oktober 2022 nicht wahrnahm. In diesem Fall kann der Leistungserbringer die vereinbarte Vergütung verlangen. Das Gericht hielt 70 Euro für angemessen.</p>



<p>Der Patient kündigte den Behandlungsvertrag am 3. November 2022 mit der Begründung, dass „es“ (der dritte Termin) für ihn keinen Nutzen habe. Diese Kündigung ist nach Auffassung des Amtsgerichts Düsseldorf wirksam. Ein Ausfallhonorar entsteht daher nicht.</p>



<p>Nach diesem Hinweis des Gerichts ist es ratsam, die anerkannte Terminsgebühr zu zahlen,<strong></strong>damit kein Urteil ergehen muss, so anwaltauskunft.de.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Seit 2023: Vertretungsrecht in Gesundheitsfragen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/seit-2023-vertretungsrecht-in-gesundheitsfragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2023 08:22:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wenn die Partnerin oder der Partner krank ist, trifft die gesunde Person alle Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheitsvorsorge – oder? Was für die Mehrheit der Deutschen völlig selbstverständlich klingt, ist aus rechtlicher Sicht lange nicht der Fall gewesen. Anwaltauskunft klärt über die Rechtslage auf, die seit dem 01.01.2023 gilt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was ist das gesetzliche Vertretungsrecht?</strong></h2>



<p>„Niemand kennt mich so gut wie meine bessere Hälfte“ ist eine Anekdote aus der Ehe oder Lebenspartnerschaft, die Vielen schon einmal begegnet sein dürfte. Der gemeinsame Lebensweg ist meist Grund genug, im Ernstfall für die andere Person da zu sein. <strong>Aus rechtlicher Sicht</strong> bestand jedoch <strong>bis Ende 2022</strong><strong>kein automatisches Vertretungsrecht </strong>für Ehegatten <strong>in Gesundheitsfragen</strong>. Kurzum: Im Notfall durften die Ehepartnerin/der Ehepartner keine Entscheidungen füreinander treffen. </p>



<p><u>Ein Beispiel zur Veranschaulichung</u>: Nach einem Autounfall ist die Betroffene so schwer verletzt, dass sie ins Koma gefallen ist. Ihr Ehepartner regelt alle weiteren Schritte bezüglich Untersuchungen und Maßnahmen infolge der weiteren Behandlung. Die Vertretung war <u>nur</u> deshalb möglich, weil die Betroffene eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong> für Ihren Ehepartner verfügt hat. Nach der <strong>alten Rechtslage</strong> hätte ein Betreuungsgericht ansonsten eine Betreuung bestellen müssen.</p>



<p>Die <strong>neue Gesetzesreform</strong> berechtigt Ehegatten seit dem <strong>01. Januar 2023</strong> unter anderem, für die betroffene Person</p>



<ul class="wp-block-list"><li>In ärztliche Untersuchungen und Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen,</li><li>Behandlungsverträge abzuschließen,</li><li>Freiheiten kurzweilig einzuschränken (z.B. stationärer Aufenthalt, Medikamentengabe)</li><li>Ansprüche geltend zu machen (z.B. gegenüber Unfallversicherungen),</li></ul>



<p>sofern sich die betroffene Person aufgrund von <strong>Bewusstlosigkeit</strong> oder <strong>Krankheit</strong><strong>nicht</strong><strong>selbst</strong> um diese Dinge <strong>kümmern kann</strong> (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1358.html" target="_blank" rel="noopener">§ 1358, BGB</a>).</p>



<p>Da insbesondere in Notsituationen schnell gehandelt werden müsse, habe das <strong>neue gesetzliche Vertretungsrecht</strong> den Zweck, „<em>im Rahmen einer plötzlich eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigung […] die <u>Handlungsfähigkeit</u> des zu einer eigenen Entscheidung nicht mehr fähigen <u>Betroffenen</u><u>sicherzustellen</u>.</em>“, so <strong>Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof</strong>. Mit der Neuerung solle vermieden werden, dass aufgrund fehlender Vorsorgevollmacht eine Betreuung angeordnet werden müsse. All das kostet Zeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wann gilt das Vertretungsrecht? </strong></h2>



<p>Das <u>Ehegattennotvertretungsrecht</u> unterliegt einigen Einschränkungen:</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Das Paar muss verheiratet sein. <strong>Gut zu wissen</strong>: Auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt das Vertretungsrecht (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__21.html" target="_blank" rel="noopener"> 21, LPartG</a>). Seit dem 01. Oktober 2017 sind eingetragene Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen durch die „<a href="https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2017/0717_2.html" target="_blank" rel="noopener">Ehe für Alle</a>“ ersetzt worden. Paare, die bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können eine Eheschließung vornehmen.</li><li>Das Ehepaar muss in einer häuslichen Gemeinschaft stehen. Leben beide Eheleute getrennt voneinander, besteht kein Vertretungsrecht.</li><li>Das Notvertretungsrecht gilt, wenn <u>keine</u> Vorsorgevollmacht erteilt wurde, die z.B. eine Person außerhalb der Ehe als Betreuung vorsieht.</li><li>Es gilt, wenn nicht bereits ein rechtlicher Betreuer von einem Betreuungsgericht bestellt wurde.</li><li>Die <strong>Notvertretung</strong> ist auf <strong>sechs Monate befristet</strong> – außer, die in Not geratene Person ist bereits vorher fähig, ihre Gesundheit betreffenden Angelegenheiten wieder selbstständig zu regeln. <br><br></li></ol>



<p>Die Vertretung in Gesundheitsfragen bedeutet in jedem Fall eine große Verantwortung. <strong>Prof. Dr. Jurgeleit</strong>: „<em>Der vertretende Ehegatte ist […] befugt, Entscheidungen über ärztliche Eingriffe zu treffen, deren Durchführung oder Nichtdurchführung mit der Gefahr einhergehen, dass der vertretene Ehegatte stirbt.</em>“</p>



<p>Zwar müsse ein <strong>Betreuungsgericht</strong> solche <strong>ärztlichen Maßnahmen genehmigen</strong>, bei deren Durchführung oder Nichtdurchführung eine <strong>Gefahr für das Leben</strong> der betroffenen Person droht – die Maßnahme darf jedoch ohne Genehmigung durchgeführt werden, wenn die zeitliche Verzögerung die betroffene Person gefährden würde (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1829.html" target="_blank" rel="noopener">§ 1829, BGB</a>). <br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Die Rolle der Ärztin/des Arztes</strong></h2>



<p>Die behandelnden Ärzte sind in der Regel die <strong>ersten Ansprechpartner</strong>, wenn Ehegatten ihr gesetzliches Vertretungsrecht ausüben. Diese müssen <strong>schriftlich bestätigen</strong>, dass die zu vertretende Person nicht selbst in der Lage ist, ihre Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu regeln. Infolge dessen sind <strong>Ärzte von ihrer Schweigepflicht befreit</strong>, um die Vertretung über Diagnosen und Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1358.html" target="_blank" rel="noopener">§ 1358, BGB</a>). Das Gesetz verpflichtet den vertretenden Ehegatten, <u>schriftlich zu versichern</u>, dass das Vertretungsrecht ausgeübt werden darf – beziehungsweise, dass keine Gründe bekannt sind, die dagegen sprechen (getrennt leben, etc.). Das Dokument für die Vorlage bei den behandelnden Ärzten finden Sie <a href="https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Service/Ehegattennotvertretungsrecht_BMJV-Formular_Stand_August_2022.docx" target="_blank" rel="noopener">hier</a>. Zusätzlich erhalten die behandelnden <strong>Mediziner Einsicht</strong> in das <strong>Zentrale Vorsorgeregister</strong>, wenn eine Behandlung diese Auskunft zwingend erforderlich macht (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__78b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 78b BnotO</a>). Im Vorsorgeregister können Privatpersonen auf Antrag Vollmachten in Gesundheitsangelegenheiten erteilen. So werden Betreuungsgerichte über Vorsorgeregelungen informiert.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Schutz der Selbstbestimmtheit</strong></h2>



<p>Die neue Gesetzesreform ist für Viele ein vernünftiger Schritt, um Rechtssicherheit für die Vertretung der Partnerin/des Partners in Gesundheitsfragen zu haben. Da bei einer Ehe angenommen werden kann, dass eine gegenseitige Vertrauensbasis geschaffen wurde, ist eine Vertretung in Notfällen naheliegend. Was aber, wenn die <u>erkrankte oder bewusstlose Person nicht möchte, dass ihr Ehegatte sie vertritt?</u> Welcher rechtliche und faktische Schutz besteht, wenn die eigene Einwilligung in Gesundheitsfragen nichtmehr möglich ist?</p>



<p>So unterschiedlich Ehen geführt werden, sind oftmals auch die Gründe, warum man nicht durch den Ehegatten vertreten werden möchte. In vielen Fällen besprechen sich Eheleute ohnehin über etwaige vorsorgliche Maßnahmen. <strong>Das gesetzliche Vertretungsrecht</strong><strong>besteht nicht</strong>, wenn die zu <strong>vertretende Person</strong> dies <strong>ablehnt</strong>. Der <strong>Widerspruch </strong>kann zudem im <a href="https://www.vorsorgeregister.de/" target="_blank" rel="noopener">Zentralen Vorsorgeregister</a> eingetragen werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vregv/__2.html" target="_blank" rel="noopener">§ 2, VRegV</a>). Das geschieht in der Form, dass die zu vertretende Person dort einen Antrag stellt. Neben dem Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht können dort <strong>Vorsorgevollmachten</strong>, <strong>Betreuungs- und Patientenverfügungen</strong> hinterlegt werden.</p>



<p><strong>Das Problem nach derzeitiger Rechtslage</strong>: Der behandelnde Arzt ist nicht verpflichtet, nachzuforschen, ob das Vertretungsrecht vom Ehegatten tatsächlich in Anspruch genommen werden darf. Gerade in einer Notsituation muss er sich darauf verlassen können, dass die vertretende Person korrekte Angaben macht. „<em>Wenn diese Erklärung aber unzutreffend ist, besteht kein gesetzliches Vertretungsrecht und der „Ehegatte“ handelt als Vertreter ohne Vertretungsmacht</em>“, <strong>so Prof. Dr. Jurgeleit</strong>. In unmittelbarer Not habe der Arzt jedoch keine Zeit, das Vorsorgeregister einzusehen. Handfester sei der Nachweis durch eine beauftragte Betreuungsperson, die sich entweder mit einer Bestellungsurkunde oder beglaubigter Vollmachtsurkunde legitimiert.</p>



<p>Die <strong>Kritik</strong> an der neuen Gesetzesreform lautet daher, dass das <strong>Recht auf Selbstbestimmung</strong> (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html" target="_blank" rel="noopener">Art. 2, GG</a>) in der Notsituation für die betroffene Person eingeschränkt ist. Nämlich dann, wenn man nicht möchte, dass der Ehegatte oder die Ehegattin die Vertretung übernimmt &#8211; dies aber trotzdem passiert.</p>



<p><strong> </strong></p>



<p>Gesundheitsfragen sind ein sensibles Thema, Entscheidungen sollten daher gut abgewogen werden. Sie möchten Ihre Vorsorgeangelegenheiten klären oder benötigen rechtlichen Beistand beim Verfassen einer Betreuungsverfügung? Zu diesen und weiteren Themen helfen Ihnen Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Betreuungsrecht in Ihrer Nähe unter <a href="https://anwaltauskunft.de/">anwaltauskunft.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erste Hilfe: Welchen Schutz haben Nothelfende?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erste-hilfe-welchen-schutz-haben-nothelfende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2023 08:45:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/erste-hilfe-welchen-schutz-haben-nothelfende/</guid>

					<description><![CDATA[Sich gegenseitig zu helfen, ist Fundament einer sozialen Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht nur wünschenswert, sondern in bestimmten Situationen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es passieren, dass Erste-Hilfe-Leistende in der Notsituation selbst zu Schaden kommen. Anwaltauskunft.de erklärt, welcher Versicherungsschutz Nothelfenden rechtlich zusteht – und wieso Hemmungen, falsche Unfallhilfe zu leisten, meist unbegründet sind.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>Warum Hilfe leisten? Freiwillige Zivilcourage oder Pflicht?</strong></h2>



<p>Unfälle passieren. Ob im Verkehr, auf der Arbeit oder bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten. Bei vielen Unfällen ist das <strong>unmittelbare Leisten von Erster Hilfe</strong> ein wichtiger Schritt, um <strong>mögliche schlimmere Folgen</strong> vor Eintreffen der Rettungsdienste <strong>zu vermeiden</strong>. Spätestens für den Führerschein benötigt man den Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs. Kommt es zu einem Unfall, entscheiden Menschen oft unterschiedlich, ob sie Hilfe leisten, oder lieber unbemerkt wegschauen. Laut einer <a href="https://assets.ctfassets.net/9nu7qkjcp5l0/3Jp2KDIHXHiVStJw6SNR1x/edf66a5dbb630d8633f3b3ad9da2e17c/Erste_Hilfe_Report.pdf" target="_blank" rel="noopener">Studie</a> werden im Straßenverkehr täglich rund 1000 Menschen verletzt, <strong>48% der Deutschen</strong> würden <strong>im Ernstfall </strong>jedoch <strong>keine Hilfe leisten</strong>.</p>



<p>Dabei ist gesetzlich festgeschrieben, dass <strong>Erste Hilfe</strong> in bestimmten Situationen <strong>Pflicht</strong> ist. Wer beispielsweise an einer Unfallstelle mit verletzten Personen vor Ort ist, muss helfen. Nämlich dann, wenn die Hilfe erforderlich, zumutbar und <u>ohne erhebliche Gefahr für die eigene Person ist</u> (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html" target="_blank" rel="noopener">§ 323c, StGB</a>). Zusätzlich muss die Hilfestellung möglich sein, ohne andere wichtige Pflichten zu verletzen. <strong>Beispiel</strong>: Wer ein Flugzeug steuert, kann in dem Moment nur unter Verletzung dieser wichtigen Pflicht einem Fluggast in Not beistehen. Ein eiliger Termin ist jedoch keine Ausrede für das Nichthelfen: dann würde man sich oben genanntem Paragrafen durch „<strong>Unterlassene Hilfeleistung</strong>“ schuldig machen. <a href="https://erste-hilfe-rettet-leben.de/erste-hilfe-am-kind-und-saeugling/die-wichtigsten-fakten-ueber-erste-hilfe/" target="_blank" rel="noopener">Ungefähr 10% aller Todesfälle können durch die Leistung von Erster Hilfe verhindert werden</a>.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Eigenschutz vor Fremdschutz</strong></h2>



<p>Mit einem Unfall konfrontiert zu werden, ist eine Stresssituation. Sieht der Unfall schlimm aus? Hilft bereits jemand? Sind Gefahren erkennbar? Ist genug eigene Kompetenz vorhanden, sodass man tatsächlich Hilfe beisteuern kann? Das sind sicher mögliche Fragen, die in Ausnahmesituationen intuitiv statt bedächtig beantwortet werden müssen.</p>



<p>Eigenschutz gilt vor Fremdschutz, wenn man sicher davon ausgehen kann, dass das Leisten von Nothilfe dazu führen würde, selbst zu verunglücken und seine Gesundheit zu gefährden. <strong>Cornelia Süß, Vorstand im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht</strong>:</p>



<p>„<em>Wer erste Hilfe leistet, muss sich zwar zunächst einmal um seinen eigenen Schutz bemühen, sich umsichtig verhalten und so gut wie möglich versuchen, nicht selbst verletzt zu werden.</em>“ Dies sei bei einem Unfall nicht uneingeschränkt möglich, so <strong>die Rechtsanwältin</strong>: „<em>Die Anforderungen, die hierbei zu beachten sind, sind jedoch durch die Sorge um den Hilfebedürftigen und die Umstände, unter denen Hilfe geleistet wird, begrenzt (…).</em>“</p>



<p>Kurzum: Wer Erste Hilfe leistet, kann sich nicht zu 100% um sich selbst kümmern. <br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Versicherung für Nothelfende</strong></h2>



<p>Das Gesetz erkennt an, dass im Falle von Erster Hilfe immer auch ein <strong>Restrisiko</strong> besteht, sich selbst in Gefahr zu bringen und im schlimmsten Fall Körper- und Sachschäden davonzutragen. Daher sind Personen, die</p>



<p> „<em>bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, <strong>kraft Gesetzes versichert</strong></em>“, <br><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 2, Abs. 13a, SGB</a> VII).</p>



<p>Wer also Erste Hilfe leistet und dabei zu Schaden kommt, hat <strong>Anspruch auf Leistungen</strong> der <strong>gesetzlichen Unfallversicherung</strong>. Dazu gehören:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Heilbehandlungen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation</li><li>Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben</li><li>Leistungen zur Sozialen Teilhabe</li><li>Ergänzende Leistungen (wie z.B. Kinderbetreuungskosten)</li><li>Leistungen bei Pflegebedürftigkeit</li><li>Geldleistungen</li></ul>



<p><strong>Gut zu wissen</strong>: Nothelfende haben darüber hinaus einen <strong>Anspruch auf Entschädigung</strong>, wenn ein <strong>Sachschaden</strong> vorliegt – beispielsweise, wenn die <strong>Brille kaputt</strong> geht. Für Sachschäden muss ein Antrag gestellt werden, Leistungen für körperliche Schäden werden vom Amt festgestellt.</p>



<p>Zuständig für die Ansprüche ist die <strong>Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes</strong>, in dem der Unfall passiert.<br>Da die gesetzliche Unfallversicherung für die meisten Kosten im Zuge einer Verletzung aufkommt, <a href="https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Fragen-und-Antworten/faq-was-leistet-die-unfallversicherung-art.html" target="_blank" rel="noopener">besteht laut Bundeministerium für Arbeit und Soziales kein Anspruch auf Schmerzensgeld</a>. Dieser müsse gegen die verursachende Person oder deren Versicherung geltend gemacht werden.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kein Mitverschulden bei falscher Hilfeleistung</strong></h2>



<p>Ein Grund, warum viele Menschen vor der Nothilfe zögern, ist die Angst, falsch zu handeln. Fehleinschätzungen in angespannten Situationen sind menschlich, vor allem, wenn der letzte Erste-Hilfe-Kurs und das darin vermittelte Wissen weit zurückliegen. Dabei sind Zweifel, die einer ersten Hilfe am Unfallort entgegenstehen, rechtlich unbegründet. Dazu <strong>Rechtsanwältin Süß</strong>: „<em>Auch liegt kein Mitverschulden vor, wenn der Unfallhelfer bei seiner Hilfeleistung falsch reagiert oder die Sachlage objektiv falsch eingeschätzt hat.</em>“</p>



<p><strong>Beispiel:</strong> Der Bundesgerichtshof urteilte 2010 über einen Verkehrsunfall, bei dem der Unfallhelfer zu Schaden kam (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh%5B&amp;%5DArt=en%5B&amp;%5Daz=VI%20ZR%20286/09%5B&amp;%5Dnr=53711" target="_blank" rel="noopener">BGH v. 5.10.2010 – VI ZR 286/09</a>). Dabei wurde das Urteil des Oberlandesgericht Dresden in voriger Instanz korrigiert, welches ein Mitverschulden des Unfallhelfers an seiner Verletzung feststellte. Der Unfallhelfer holte ein Warndreieck aus dem Auto der in Not geratenen Person – und wurde dabei verletzt. Laut BGH traf den Unfallhelfer jedoch keine Schuld. Er handelte nicht grob fahrlässig, sondern den Umständen entsprechend. Die Hilfebedürftigkeit stünde bei Notsituationen an erster Stelle.</p>



<p>Nicht immer könne erkannt werden, was aus nachträglicher Sicht die beste Handlung gewesen sei: „<em>Die an einen Unfallhelfer zu stellenden Anforderungen würden ansonsten bei weitem überspannt, zumal in der Unfallsituation schnelles Handeln gefragt sei, und eine Einzelabwägung […] nicht verlangt werden könne</em>“, so der Bundesgerichtshof. <br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Verletzung während Nothilfe kein Arbeitsunfall</strong></h2>



<p>Unternehmen zahlen Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung ein, damit sie im Falle eines Unfalls nicht für die Kosten der Genesung ihrer Angestellten aufkommen müssen. Dieses so genannte „<strong>Haftungsprivileg</strong>“ gilt dann, wenn der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__104.html" target="_blank" rel="noopener">§ 104</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__105.html" target="_blank" rel="noopener">105, SGB VII</a>). Wer Erste Hilfe leistet, stünde dabei jedoch nicht in einem Arbeitsbezug, so <strong>Rechtsanwältin Cornelia Süß</strong>: „<em>Die Hilfeleistung in der Not allein schafft kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis […].</em>“ Vielmehr ermögliche das Gesetz „<em>einen eigenständigen Versicherungsschutz für den <strong>Dienst an der Allgemeinheit</strong></em>“.</p>



<p>Damit Nothelfende nicht unfair benachteiligt würden, können sie somit Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Versicherung der schädigenden Person geltend machen. Eine Haftung ist dann möglich, bei einem Arbeitsunfall wäre dies nicht gegeben.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Fazit – Erste Hilfe ist versichert und kann Leben retten</strong></h2>



<p>Die Angst, im Zweifel etwas falsch zu machen, wenn Menschen in Not geraten, kann zumindest von rechtlicher Seite ausgeschlossen werden. Erste Hilfe kann Leben retten. Sollte man selbst zu Schaden kommen, tritt der gesetzliche Versicherungsschutz in Kraft, der für Verletzungen und Sachschäden aufkommt. Schmerzensgeld kann von der verursachenden Partei gefordert werden. Zum Schluss sollte nicht vergessen werden: Wer einmal selbst in Not gerät, ist für jede Hilfe dankbar.</p>



<p> </p>



<p>Rechtlicher Beistand ist sinnvoll, wenn Sie in Unfallfragen Ansprüche geltend machen wollen. Anwältinnen und Anwälte für Verkehrs- und Sozialrecht finden Sie in Ihrer Nähe unter <a href="https://www.anwaltauskunft.de">anwaltauskunft.de</a>.</p>
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		<title>Podcast: Ein Gesundheitsprodukt kann wirken – irreführende Werbung?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-ein-gesundheitsprodukt-kann-wirken-irrefuehrende-werbung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2023 11:08:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Irreführende Werbung gibt es auch im Gesundheitsbereich. Es gelten deshalb besondere strenge Regeln, ganz im Sinne des Gesundheitsschutzes. Darf ein Anbieter von Gesundheitsprodukten...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Irreführende Werbung gibt es auch im Gesundheitsbereich. Es gelten deshalb besondere strenge Regeln, ganz im Sinne des Gesundheitsschutzes. Darf ein Anbieter von Gesundheitsprodukten damit werben, dass eine gesundheitsfördernde Wirkung eintreten „kann“? Schon dann liegt eine irreführende gesundheitsbezogene Werbung vor. „Kann“-Aussagen und solche in der Möglichkeitsform suggerieren aus Verbrauchersicht, dass bestimmte Wirkungen auch tatsächlich eintreten, entschied das Oberlandesgericht Hamm.</p>



<p> </p>



<p>Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft</p>
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		<title>Vorteile durch Schwerbehindertenausweis</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/vorteile-durch-schwerbehindertenausweis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2022 12:02:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Menschen können durch unterschiedliche Beeinträchtigungen im Alltag benachteiligt sein. Um Leistungen zum Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen zu können, muss die Behinderung amtlich vermerkt sein. Wann aber besteht das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen und welche Vorteile bringt er? Dies wird im Folgenden erklärt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wer gilt als behindert?</strong></h2>



<p>Obwohl Menschen auf verschiedene Art und Weise im Alltag körperlich oder seelisch beeinträchtigt sein können, ist im Gesetz festgelegt, wann jemand als behindert bzw. schwerbehindert gilt. So sind Menschen, deren Beeinträchtigungen nicht dem für ihr Alter typischen Zustand entsprechen, behindert &#8211; soweit dadurch eine <strong>gleichberechtigte Teilhabe</strong> an der Gesellschaft verhindert wird (<a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/2.html" target="_blank" rel="noopener">§2, neuntes Sozialgesetzbuch</a>). Dabei liegt die Betrachtung immer auf den Barrieren, die es dadurch zu überwinden gilt. Kurzweilige Einschränkungen, wie etwa nach einer Operation, gelten dabei nicht als Behinderung– sie müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit <strong>länger als sechs Monate</strong> andauern. <br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wann gilt man als schwerbehindert?</strong></h2>



<p>Um die Stärke der Beeinträchtigungen zu werten, wird der sogenannte <strong>Grad der Behinderung (GdB)</strong> in einer 10er &#8211; Staffelung bis 100 festgelegt. <strong>Als schwerbehindert gilt, wer einen GbB von 50 und höher hat </strong>(<a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/2.html" target="_blank" rel="noopener">§2 Abs. 2, SGB IX</a>). Die Versorgungsämter nehmen die Anträge entgegen und lassen sich bei der Bearbeitung der Anträge vom ärztlichen Dienst beraten. Dieser stellt Befunde fest, die nach bestimmten „<strong>Versorgungsmedizinischen Grundsätzen</strong>“ kategorisiert werden können (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/VersMedV.pdf" target="_blank" rel="noopener">VersMedV, Anlage zu §2</a>). Im Grunde ist dies die ärztliche Einschätzung, wie stark die individuelle Beeinträchtigung die jeweilige Teilhabe behindert. Neben dem GdB gibt es <strong>Merkzeichen</strong>, die Abkürzungen für Beeinträchtigungen darstellen und auf dem Schwerbehindertenausweis zusätzlich vermerkt werden:</p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>aG</strong> &#8211; außergewöhnliche Gehbehinderung</li><li><strong>B</strong> – Berechtigung für Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel</li><li><strong>BL</strong> – Blindheit</li><li><strong>G</strong> – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr</li><li><strong>GL</strong> – Gehörlosigkeit</li><li><strong>H</strong> – Hilflosigkeit</li><li><strong>RF</strong> – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss</li><li><strong>TBL</strong> &#8211; Taubblindheit</li></ul>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Welche Vorteile hat es, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?</strong></h2>



<p>Zunächst sollte gesagt werden, dass „Vorteil“ (Nachteilsausgleich) im Zusammenhang mit einer behördlichen Anerkennung des Behinderungsgrades gemeint ist. Eine Behinderung ist immer ein Nachteil, der Betroffenen schwere Steine in den Weg legen kann. Im Zuge der „Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__1.html" target="_blank" rel="noopener">§1, SGB IX</a>) soll mit dem Schwerbehindertenausweis Benachteiligungen entgegengewirkt werden. Hat man einen Schwerbehindertenausweis, also ein Dokument über den Grad der Beeinträchtigung des Lebens, kann man sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Dazu zählen <strong>Steuerfreibeträge</strong>, <a href="magazin/leben/soziales/schwerbehinderte-haben-anspruch-auf-verguenstigungen?page_n57=2"><strong>Vergünstigungen</strong></a>, Vorteile beim <strong>Kündigungsschutz</strong>, höhere <strong>Urlaubsansprüche </strong>und vieles mehr. <a href="https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleich-suche?gdb=50" target="_blank" rel="noopener">Auf dieser Seite finden Sie eine <strong>Nachteilsausgleich-Suche</strong></a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?</strong></h2>



<p>Für die Ausstellung ist in Deutschland das <strong>Versorgungsamt</strong> (oder Amt für Soziale Angelegenheiten) zuständig. Dort muss ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden, entsprechende <a href="https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis.html?nn=11179514" target="_blank" rel="noopener">Antragsformulare finden sich auf dieser Seite</a>. <strong>Aber Vorsicht</strong>: Die Formulare unterscheiden sich oft nach Bundesland. Nach mehrwöchiger Bearbeitung erhält der Antragsteller dann den Bescheid. Soweit eine Schwerbehinderung, also ein GdB von mindestens 50 GdB festgestellt wird, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt und übersandt.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kosten,</strong><strong>Gültigkeit, Aussehen </strong></h2>



<p>Die Beantragung und Ausstellung sind <strong>kostenfrei</strong>. Der Schwerbehindertenausweis sieht aus wie eine Checkkarte, und ist im Regelfall für die Dauer von <strong>fünf Jahren</strong> befristet. Als Ausnahme davon gilt eine zeitlich unbegrenzte Behinderung, dann kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Auf der Karte ist der Grad der Behinderung vermerkt. Die Grundfarbe ist grün, bei Merkzeichen, die eine kostenlose Mitnahme im Personennahverkehr erlauben, ist eine Hälfte orangefarben.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Soziales Stigma</strong></h2>



<p>Vielen Menschen ist es peinlich, eine mögliche Behinderung dokumentieren zu lassen – aus verschiedensten Gründen. Dabei sollten die vom Gesetzgeber zugeschriebenen Rechte Ausdruck davon sein, dass die anerkannten Beeinträchtigungen ein <strong>Ungleichgewicht</strong> für die <strong>Chancengleichheit</strong> bedeuten.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was tun, wenn Grad der Behinderung unter 50 liegt?</strong></h2>



<p>Ab einem <strong>GdB</strong> von <strong>30</strong> und <strong>40 </strong>kann bei der Agentur für Arbeit eine so genannte <strong>Gleichstellung </strong>beantragt werden. Wird diese anerkannt, zählt zum Beispiel der gleiche Kündigungsschutz wie für Schwerbehinderte. Der <strong>Gleichstellungsantrag</strong> sollte dabei <strong>frühzeitig gestellt</strong> werden, denn: „<em>[…] auch ein Antrag, der noch nicht beschieden, aber bereits drei Wochen vor Erhalt der Kündigung gestellt wurde, kann dazu führen, dass das Kündigungsschutzverfahren erfolgreich verläuft.</em>“, informiert die Rechtsanwältin<strong> Cornelia Oster</strong>,<strong> Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)</strong>.</p>



<p> </p>



<p>Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung stehen eine Vielzahl an Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung, die sich darauf spezialisiert haben, Ihre Rechte geltend zu machen. Passenden Rechtsbeistand für Sozialrecht in Ihrer Nähe finden Sie unter: <a href="anwaltssuche">https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche</a><br><br></p>
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		<item>
		<title>Quarantäneanordnung: Kein Schmerzensgeld für psychische Belastung</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/quarantaeneanordnung-kein-schmerzensgeld-fuer-psychische-belastung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jan 2022 10:28:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Erfolgt die Anordnung einer häuslichen Quarantäne fehlerfrei, hat man keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen das Gesundheitsamt. Das Landgericht Köln wies am 26. Oktober...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Erfolgt die Anordnung einer häuslichen Quarantäne fehlerfrei, hat man keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen das Gesundheitsamt. Das Landgericht Köln wies am 26. Oktober (AZ: 5 O 117/21) die Klage eines dreijährigen Kindergartenkindes ab.  </p>



<p>In dem von dem Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitgeteilten Fall besuchte die Dreijährige einen Kindergarten der Stadt Köln. Nachdem ein anderes Kind aus der Gruppe positiv getestet worden war, ordnete das Gesundheitsamt vom 10.03.2021 bis zum 22.03.2021 eine häusliche Quarantäne an. Eine Verkürzung dieses Zeitraums durch einen negativen Test war nicht möglich. Die die Klägerin vertretenden Eltern behaupteten, das Kind hätte durch die Quarantäne psychische Schäden erlitten. Sie sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Es bestünde der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie hielten 3.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen.</p>



<p>Die Klage scheiterte beim Landgericht. Es läge keine Amtspflichtverletzung vor, urteilten die Richter. Das Gesundheitsamt habe ermessensfehlerfrei die Quarantänemaßnahme angeordnet. Die gesetzlichen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts seien beachtet worden. Laut dem IfSG könne angeordnet werden, dass Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden. Dies ist auch in der eigenen Wohnung möglich.</p>



<p>Das Kind sei zu Recht als Ansteckungsverdächtige eingestuft worden. Es sei auch eine sogenannte „enge Kontaktperson“ der infizierten Person gewesen. In der Gruppe habe eine beengte Raumsituation bzw. eine schwer zu überblickende Kontaktsituation vorgelegen. Der Nachweis der Infektion sei bei dem anderen Gruppenkind auch mittels eines PCR-Testes erfolgt. Für das Gericht war dies ein hinreichend zuverlässiges Verfahren. Da die häusliche Absonderung die Freiwilligkeit des Betroffenen voraussetze, begründe dies mangels psychischer Zwangswirkung auch keinen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.</p>



<p>Ein Freitesten der Klägerin nach zehn Tagen sah die Quarantäneanordnung NRW bei engen Kontaktpersonen nicht vor. Es habe auch kein Ermessensfehler vorgelegen: Unter Berücksichtigung der potenziellen Infektionsgefahr sei bei einem begrenzten Zeitraum die Beschränkung, in der gewohnten Umgebung mit seinen Eltern als Vertrauensperson zwei Wochen nicht nach draußen zu dürfen und keine Besucher zu empfangen, schwerwiegend aber noch angemessen.</p>



<p>Ein Anspruch war auch noch aus einem weiteren Grund ausgeschlossen: Die Klägerin hatte sich nicht zeitnah mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Quarantänebescheid gewehrt.</p>



<p>Informationen: <a href="http://www.anwaltauskunft.de">www.anwaltauskunft.de</a></p>
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		<item>
		<title>Berufskrankheit Meniskusschaden jetzt anerkannt</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/berufskrankheit-anerkannt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Jul 2021 09:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bringt Vorteile. Bei Profisportlern stellt sich die Frage, ob deren Tätigkeit mit der Belastung „normaler“ Arbeitnehmer verglichen werden darf.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Innenmeniskusschaden im Kniegelenk eines Profihandballsportlers ist eine Berufskrankheit (Ziff. 2102 der Anl. 1 der BKV). Rechtsanwältin Babette Christophers aus der <a href="https://anwaltverein.de/de/mitgliedschaft/arbeitsgemeinschaften/medizinrecht" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)</a> informiert über die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. März 2021(AZ: L 8 U 1828/19). Zur Definition von Berufskrankheiten erläutert die Fachanwältin für Medizinrecht, dass Berufskrankheiten als Krankheiten zu verstehen sind, „die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/" target="_blank" rel="noopener">Berufskrankheiten-Verordnung</a> (BKV) definiert sind und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit erleiden. Diese Definition ist im Gesetz in § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII festgelegt.“</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Nachweis einer Berufskrankheit – Berufsgenossenschaft muss anerkennen</strong></h2>



<p>Für die Anerkennung von Meniskusschäden nach einer mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeit als Berufskrankheit kommt es auf die Umstände an. Im Allgemeinen gilt, wie Christophers erklärt, dass „der Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit dem Unfallversicherungsträger, also der Berufsgenossenschaft, gemeldet werden muss. Zu dieser ‚Anzeige bei Verdacht einer Berufskrankheit‘ sind Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gesetzlich verpflichtet. Auch die Krankenkassen sollen entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben. Natürlich können Versicherte ihre Erkrankung auch selbst bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.“ Nach Eingang der Meldung nimmt der Unfallversicherungsträger Kontakt mit dem Versicherten auf, um den Sachverhalt zu ermitteln. </p>



<p>Dazu führt die Anwältin aus Münster weiter aus: „Dabei werden sowohl die Krankengeschichte als auch die Arbeitsvorgeschichte geklärt. Eine Arbeitsplatzbesichtigung und Messungen von Belastungen am Arbeitsplatz können zur Klärung beitragen. In einigen Fällen werden auch die Präventionsdienste der Versicherungsträger eingeschaltet, um Ermittlungen anzustellen. Gegebenenfalls kann ein fachärztliches Gutachten durch unabhängige Sachverständige erforderlich sein. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Versicherten durch Bescheid mitgeteilt, gegen den er Widerspruch einlegen kann.“</p>



<p>So muss das Erscheinungsbild der Tätigkeit durch überdurchschnittliche Meniskusbelastungen geprägt sein. Hierfür bedarf es bei einem Profisportler weder einer bestimmten in Stunden zu berechnenden Mindesteinwirkungsdauer noch einer prozentualen Mindestbelastung. Beim Handballsport werden die Kniegelenke durch schnelle Richtungsänderungen bei hohem Tempo, häufig auch mit unkontrolliertem Aufkommen auf dem Hallenboden bei Sprungwürfen, überdurchschnittlich belastet.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Urteil: Meniskusschaden als Berufskrankheit </strong></h2>



<p>In dem Falle hatte die Berufsgenossenschaft eine Mindesteinwirkungsdauer von 3.200 Stunden für zwei Jahre angesetzt. Nach Auffassung des Gerichts entbehrte dies sowohl einer gesetzlichen als auch einer wissenschaftlichen Grundlage. Christophers kommentiert das Urteil abschließend wie folgt: „Die Rechtsprechung hat deutlich gemacht (Urteil des LSG Baden-Württemberg von 19.3.2021, Az. L 8 U 1828/19 und <a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190009516" target="_blank" rel="noopener">Hessisches LSG vom 30.09.2013, L 9 U 214/09</a>), dass es nicht zulässig ist, die Zeitdauer des Spiel- und Trainingsbetriebes eines Profisportlers mit der achtstündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitnehmer in Relation zu setzen. Es muss zum Vorliegen einer Berufskrankheit geprüft werden, ob der ausgeübte Profisport im Hinblick auf die geltend gemachte Berufskrankheit eine Vollzeitbelastung darstellt.“</p>



<p>Die Berufsgenossenschaft musste den Innenmeniskusschaden als Berufskrankheit anerkennen. In der ersten Instanz beim Sozialgericht Reutlingen hatte noch die Berufsgenossenschaft Recht bekommen. Erst beim Landessozialgericht konnte sich der Handballer, unterstützt von einem Rechtsanwalt, mit seinen Ansprüchen durchsetzen. Passende Rechtsberatung findet man in der <a href="https://anwaltauskunft.de/suche/?type=lawyer" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Anwaltssuche</a>.</p>



<p><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/greift-fuer-handballtrainer-die-sozialversicherungspflicht/">Mehr zum Thema Sport und Versicherung finden Sie in diesem Beitrag.</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Muss die Krankenkasse Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/muss-die-krankenkasse-spracherkennung-fuer-foerderschuelerin-uebernehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2021 14:59:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/muss-die-krankenkasse-spracherkennung-fuer-foerderschuelerin-uebernehmen/</guid>

					<description><![CDATA[(DAV). Behinderten Menschen soll die Teilnahme am Leben, soweit wie es geht, ermöglicht werden. Bei Kindern gehört dazu auch die Erhaltung der Schulfähigkeit....]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong><span data-contrast="auto">(DAV). Behinderten Menschen soll die Teilnahme am Leben, soweit wie es geht, ermöglicht werden. Bei Kindern gehört dazu auch die Erhaltung der Schulfähigkeit. Vor Gericht streiten sich Betroffene aber immer wieder mit Krankenkassen über den Umfang deren Leistungspflicht.</span></strong><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><span data-contrast="auto">Dabei ist bei Kindern ein großzügigerer Maßstab anzulegen, um deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht einzuschränken. Deshalb muss die Spracherkennungssoftware ‚Dragon‘ als Hilfsmittel zur Sicherung der Schulfähigkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung gestellt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 1. April 2021 (AZ: L 4 KR 187/18). Betroffene müssen sich nicht auf den Schulträger verweisen lassen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Es ist wichtig, dass Betroffene sich nicht durch das „Zuständigkeitsmikado“ entmutigen lassen.</span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><strong><span data-contrast="auto">Hilfsmittel für die Schulfähigkeit</span></strong><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><span data-contrast="auto">Die Eltern einer damals neunjährigen Förderschülerin, die an spastischen Lähmungen leidet, klagten gegen die gesetzliche Krankenkasse. Nur unter größter Anstrengung konnte die Tochter einen Stift halten und schreiben. Im Jahre 2016 beantragten die Eltern u.a. eine Computerausstattung mit der Software ‚Dragon Professional‘ für Schüler für 595 €. </span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><span data-contrast="auto">Die Kasse lehnte den Antrag ab. Bei der Software handele es sich um ein Produkt für die Allgemeinbevölkerung und nicht um ein Hilfsmittel für Behinderte. Für sogenannte „Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“ sei die Krankenkasse nicht zuständig. Außerdem könne das Mädchen die Spracherkennung unter Microsoft-Windows nutzen. Für die barrierefreie Ausstattung von Schulen sei der Schulträger und nicht die Krankenkasse zuständig.</span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><span data-contrast="auto">Die Eltern hielten die betreffende Software für ein wichtiges Hilfsmittel, da längere Schreibaufgaben bisher von einer Integrationskraft übernommen wurden.</span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><strong><span data-contrast="auto">Krankenkasse zur Sicherung der Schulfähigkeit verpflichtet</span></strong><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><span data-contrast="auto">Die Krankenkasse muss die Kosten für die Spracherkennungssoftware erstatten, entschied das Gericht.</span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><span data-contrast="auto">Gesetzliche Krankenkassen müssen die Schulfähigkeit sichern und herstellen. Braucht ein Schüler aufgrund einer Behinderung ein Hilfsmittel, um am Unterricht teilnehmen oder die Hausaufgaben erledigen zu können, ist die Kasse in der Pflicht. Sie muss dieses Hilfsmittel zur Verfügung stellen. </span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><span data-contrast="auto">Bei Kindern ist ein großzügigerer Maßstab anzulegen, um deren weiterer Entwicklung Rechnung zu tragen, schrieb das Gericht der Krankenkasse ins Stammbuch. Daher ist die Software hier als Hilfsmittel für Behinderte zu bewerten, da sie der Integration dient. Das Mädchen konnte auch nicht auf die Spracherkennung von Microsoft-Windows verwiesen werden, da das System jedenfalls 2016 noch nicht ausreichend entwickelt war. Eine Zuständigkeit des Schulträgers verneinte das Gericht. </span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><em><span data-contrast="auto">Quelle: </span></em><a href="http://www.dav-sozialrecht.de" target="_blank" rel="noopener"><em><span data-contrast="none">www.dav-sozialrecht.de</span></em></a><span data-ccp-props="{"> </span></p>
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		<title>Quarantäne wegen Corona-Virus: Was ist rechtlich zu beachten?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/corona-quarantane-was-ist-rechtlich-zu-beachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Mar 2020 14:56:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/corona-quarantane-was-ist-rechtlich-zu-beachten/</guid>

					<description><![CDATA[Das Corona-Virus verbreitet sich – und die Welt trifft Vorsichtsmaßnahmen, um die Menschen vor der Krankheit zu schützen. Wer krank ist oder unter dem Verdacht steht, sich angesteckt zu haben, wird meist isoliert. So soll verhindert werden, dass sich das Virus ausbreitet. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt, was eine Quarantäne rechtlich für die Betroffenen bedeutet.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Wer ordnet die Quarantäne an? Muss ich dem folgen?</h2>



<p>Ob man im Krankenhaus isoliert wird oder zuhause bleiben muss: Das Gesundheitsamt entscheidet, über wen Quarantäne verhängt wird. „Die Betroffenen müssen dann Folge leisten und dürfen die Quarantäne nicht verlassen“, warnt Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Andernfalls könne die Anordnung des Gesundheitsamtes gerichtlich vollstreckt werden. Betroffene können dann von der Polizei abgeholt werden. Besteht die Gefahr, dass eine Person die Quarantäne-Station auf eigene Faust verlässt, darf das Krankenhaus sie dort einschließen. Auch hierfür bedarf es jedoch einer richterlichen Anordnung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zuhause in Quarantäne: Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?</h2>



<p>Rechtlich wird die Quarantäne im Infektionsschutzgesetz geregelt. Das Gesundheitsamt legt fest, wann eine Person unter Quarantäne gestellt wird. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine Haft- oder Geldstrafe. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt vom Einkommen der Person ab.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Die Kita/Schule schließt: Darf ich von der Arbeit zuhause bleiben, um das Kind zu betreuen?</strong></h2>



<p>Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Krankheit eines Klein[-]kindes: „Wenn niemand anderes das Kind betreuen kann, dürfen Arbeit[-]nehmer zuhause bleiben – kurzzeitig für wenige Tage, bis sie eine Ersatz[-]be[-]treuung finden“, erklärt Rechtanwalt Michael Eckert von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Arbeit[-]geber müsse für diese Zeit auch das Gehalt weiter zahlen, wenn er das im Arbeits[-]vertrag nicht ausge[-]schlossen hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Betriebsschließung wegen Corona-Virus: Bekomme ich weiterhin mein Geld?</strong></h2>



<p>Rechtsanwalt Eckert: „Im Falle einer angeord[-]neten Betriebsschließung müssen Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, soweit das möglich ist.“ Verfügen sie nicht über die techni[-]schen Voraus[-]set[-]zungen oder erlaubt die Tätigkeit das schlicht nicht, bekommen sie trotzdem weiterhin ihren Lohn.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ich muss in Quarantäne: Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?</h2>



<p>Das kommt darauf an: „Ist eine Person tatsächlich <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/krankschreibung-was-ist-erlaubt/">krank und wird krankgeschrieben</a>, gelten die normalen Regeln für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, erklärt Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Man bekomme dann sechs Wochen lang sein Gehalt vom Arbeitgeber und danach Krankengeld. Wird eine Person hingegen nur vorsorglich unter Quarantäne gestellt, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Nettogehalt kommt dann weiterhin vom Arbeitgeber. Dieser kann sich den Betrag aber später von der Behörde zurückholen, die die Quarantäne angeordnet hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Muss ich in der Quarantäne arbeiten, wenn mein Unternehmen mobiles Arbeiten erlaubt?</h2>



<p>„Wenn man arbeiten kann und die Arbeitsmittel dabei hat, dann ja“, sagt Rechtanwältin Schuster. Wer also gerade von einer Geschäftsreise kommt, seinen Laptop und seine Unterlage dabei hat und (noch) nicht krank ist, müsse auch auf der Isolierstation ran. Das gebiete die Treuepflicht zum Arbeitgeber. Ist man krank oder muss beispielsweise an Maschinen arbeiten, kann man in Quarantäne natürlich nicht tätig werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Darf mein Arbeitgeber mich zu Homeoffice verpflichten, auch wenn es keine Quarantäne-Anordnung gibt?</strong></h2>



<p>Trotz der allgemeinen Angst vor Ansteckung: „Ohne weiteres darf der Arbeitgeber Beschäftigte nicht zum Homeoffice verpflichten“, warnt der Arbeitsrechtsexperte. Im Arbeitsvertrag wird der Arbeitsort in der Regel genannt. Kommt das Homeoffice dort nicht vor, kann der Arbeitgeber nicht einseitig eine solche Anweisung erteilen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer kommt bei Selbstständigen für den Verdienstausfall auf?</h2>



<p>Wenn Selbstständige oder Freiberufler unter Quarantäne gestellt werden, erhalten sie Verdienstausfall nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Entschädigung bemisst sich nach den letzten Jahreseinnahmen, die dem Finanzamt gemeldet wurden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ich war im Risikogebiet oder hatte Kontakt mit einer infizierten Person: Darf ich einfach von der Arbeit zuhause bleiben?</h2>



<p>„Auch wer vermutet, sich angesteckt zu haben, sollte auf gar keinen Fall in Eigenregie zuhause bleiben“, warnt die Rechtsanwältin aus Hamburg. Das sei Arbeitsverweigerung, im schlimmsten Fall drohe dafür <a href="magazin/beruf/angestellt/fristlose-k%C3%BCndigung-was-ist-erlaubt?full=1">die Kündigung</a>. Wichtig ist aber, den Arbeitgeber über eine mögliche Ansteckung zu informieren. „Er kann dann entscheiden, ob der den Beschäftigten freistellt“, fügt Doris-Maria Schuster hinzu.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Ich muss in Quarantäne: Was passiert, wenn ich in dieser Zeit zu einer Reise aufbrechen wollte? Kann ich kostenfrei von der Reise zurücktreten?</h2>



<p>Wie bei <a href="magazin/mobilitaet/reise/urlaub-welche-rechte-haben-reisende">den meisten reiserechtlichen Fragen</a> kommt es darauf an, ob die Reisenden eine Pauschalreise gebucht haben oder auf eigene Faust unterwegs sind. Pauschalreisende habe in der Regel bessere Chancen, ihre Reisepläne – kostenfrei – ändern zu können oder Geld zurückzubekommen.</p>



<p>Personen, die aus medizinischen Gründen isoliert werden und für diese Zeit eine Reise gebucht haben, hätte aber so oder so schlechte Karten: „Personen, die in Deutschland unter Quarantäne gestellt werden, können eine Pauschalreise deshalb nicht kostenlos stornieren“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann vom DAV. Der Reiseveranstalter könne schließlich nichts dafür, dass der Reisende den Urlaub nicht antreten kann. „Eine Reiserücktrittversicherung würde hier aber in den meisten Fällen einspringen“, sagt Rechtsanwalt Jan Bartholl vom DAV. Eine Erkrankung oder eine Quarantäne auf Anweisung der Behörden sei ein schwerwiegender und nicht vorhersehbarer Grund, eine Reise nicht anzutreten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was passiert, wenn ich im Ausland in Quarantäne muss, wie es Passagieren eines Kreuzfahrtschiffes in Japan passiert ist?</h2>



<p>Individualreisende sind auch hier selbst für ihren Transport verantwortlich: Wenn sie den geplanten Rückflug verpassen, weil sie das Schiff nicht verlassen dürfen, müssen sie ihren Flug selbst umbuchen. Oder eben einen neuen Flug aus eigener Tasche zahlen. „Bei Pauschalreisenden hat der Veranstalter die Fürsorgepflicht“, erklärt Rechtsanwalt Bartholl. Er sei erster Ansprechpartner für die Reisenden in Quarantäne und helfe dabei, einen Rückflug für die Zeit nach der Quarantäne zu finden.</p>



<p>„Die Mehrkosten für den Flug muss aber wahrscheinlich der Reisende selbst tragen, wenn der Flug nach Ende der regulären Pauschalreise stattfindet“, schätzt Rechtsanwältin Bergmann. Das sei etwa der Fall, wenn ein Reisender fünf Tage vor Ende seines Urlaubs für zwei Wochen in Quarantäne muss. Die Quarantäne beziehungsweise das Virus sei ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, für den der Reiseveranstalter nicht im Wege von Schadensersatz aufkommen muss.</p>



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