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	<title>Gesellschaft &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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	<title>Gesellschaft &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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		<title>Versammlungsrecht: 7 Fragen zu Demonstrationen und Versammlungen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/versammlungsrecht-demonstration/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pia Benthin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2026 09:09:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Versammlungsrecht sichert allen EU-Bürgern die Freiheit, sich zu versammeln. Was darf die Polizei? Und welche Rechte habe ich als Bürger:in?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Hohe Mieten, gleiche Rechte für alle oder politische Unzufriedenheit – Gründe, sich zu versammeln und zu demonstrieren, gibt es viele. Nach Grundgesetz Artikel 8 Absatz 1 haben „alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“. Was einfach klingt, ist es in der Praxis nicht immer. Deshalb erklärt das Rechtsportal Anwaltauskunft.de, welche Rechte und Pflichten auf Demonstrationen gelten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rechtliche Rahmenbedingungen: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit</h2>



<p>Das Grundgesetz sichert „allen Deutschen“ Versammlungsfreiheit zu, denn Artikel 8 ist ein sogenanntes „Deutschengrundrecht“, das in gleicher Weise aber auch für EU-Bürger:innen gilt. Menschen anderer Nationalitäten, die für ihre Rechte demonstrieren wollen, die können sich auch auf das Grundgesetz beziehen und zwar auf Artikel 2 sowie die Versammlungsgesetze, die das Recht jedermann einräumen.</p>



<p>Weitere rechtliche Grundlagen sind im Versammlungsgesetz und den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer geregelt.</p>



<p><em>„Rechtstaatlichkeit und Mitbestimmung sind starke Waffen in unserer Demokratie. Demonstrieren darf man aber nur friedlich und ohne Waffen“,</em> sagt <strong>Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Mitglied im Ausschuss Recht der Inneren Sicherheit des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Muss ich Versammlungen und Demonstrationen anmelden?</h2>



<p>Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen nicht angemeldet werden. Anders sieht es unter freiem Himmel aus. <em>„Wer eine Demonstration organisiert, muss diese spätestens 48 Stunden vor Beginn der Werbung bei der Versammlungsbehörde anmelden“,</em> erklärt der <strong>Fachanwalt für Verwaltungsrecht.</strong></p>



<p>Damit solle sichergestellt werden, dass zum Beispiel der Verkehr aufgrund der großen Gruppe nicht beeinträchtigt wird und gegebenenfalls Straßen gesperrt werden. Auch der Schutz der Versammlung vor Gegendemonstrationen muss durch die Polizei gesichert sein. Die Formulare dafür gibt es inzwischen meist online ´bei den Versammlungsbehörden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Darf ich eine Versammlung stören oder gar blockieren?</h2>



<p>Gegenversammlungen sind erlaubt, auch wenn sie die andere Versammlung behindern. Auch kann man auf einer Versammlung pfeifen, wenn einem nicht passt, was der Redner sagt.</p>



<p><em>„Andere Versammlungen zu sprengen oder sonst zu vereiteln ist aber nicht zulässig. Die Versammlungsfreiheit ist immer auch die Freiheit der anderen&#8220;,</em> sagt <strong>Rechtsanwalt Achelpöhler.</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Sind Gegendemonstrationen erlaubt?</h2>



<p>Ja, und grundsätzlich auch in Sicht- und Hörweite des Gegenübers. Manchmal ist es allerdings aus Sicht der Polizei erforderlich, die Versammlungen stärker zu trennen, um ein Aufeinandertreffen zu vermeiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann kann eine Demonstration verboten werden?</h2>



<p>Das ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn sonst schwere Schäden zu befürchten sind, etwa weil eine Versammlung insgesamt unfriedlich ist. Gerade bei Großdemonstrationen rechtfertigt aber die Unfriedlichkeit Einzelner nicht das Verbot der gesamten Versammlung. Auch muss immer geprüft werden, ob nicht Auflagen ausreichen.</p>



<p>Wegweisend dafür war die Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 1985 (<a href="https://openjur.de/u/174493.html" data-type="link" data-id="https://openjur.de/u/174493.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BVerfGE 69, 315</a>). Pauschale oder vorbeugende Verbote sind danach unzulässig. Eingriffe in das Grundrecht erfordern eine strenge Güterabwägung und setzen voraus, dass gleichwertige Rechtsgüter unmittelbar bedroht sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann gilt eine Versammlung als beendet?</h2>



<p>Die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter beenden die Versammlung. Unter Umständen kann jedoch auch die Polizei eine Versammlung beenden, zum Beispiel wenn Demonstrierende gewalttätig werden. Ist die Versammlung durch die Polizei aufgelöst, müssen die Versammlungsteilnehmenden den öffentlichen Raum wieder freimachen. Sprich, die Straße für den Autoverkehr räumen.</p>



<p><em>„Sobald die Versammlung beendet oder aufgelöst ist, steht sie nicht mehr unter dem Schutz des Grundgesetzes“,</em> stellt <strong>Achelpöhler</strong> klar. Kommen die Demonstrierenden der Auflösung nicht nach, kann die Polizei das Ende der Demo im Ernstfall mit Zwang durchsetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Darf die Polizei mir wehtun?</h2>



<p>Wird eine Versammlung aufgelöst, doch die Demonstrierenden weigern sich zu gehen, kann die Polizei Zwang einsetzen. Auch bei Sitzblockaden, zum Beispiel bei Kastortransporten oder Klimaprotesten, griff die Polizei in der Vergangenheit zu drastischen Maßnahmen.</p>



<p><em>„Hier muss immer eine Verhältnismäßigkeit gegeben sein, denn die Anwendung von Gewalt und das Zufügen von Schmerzen stellen erhebliche Grundrechtseingriffe dar und verletzen die körperliche Unversehrtheit“,</em> sagt der <strong>Rechtsanwalt</strong>. Bevor die Polizei Wasserwerfer, Schmerzgriffe oder Tränengas einsetzen darf, müssen mildere Mittel angewandt werden.</p>



<p>Die genauen Grenzen sind da oft nicht ganz eindeutig, weshalb in der Vergangenheit Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen entscheiden mussten. Der Klimaaktivist Lars Ritter klagte gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen den Einsatz von Schmerzgriffen durch die Berliner Polizei bei einer Demonstration im April 2023. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte im März fest, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war, da die Verhältnismäßigkeit überschritten worden sei (<a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/documents/Demokratie/Schmerzgriffe-Berlin/2025-03-25_Urteil_geschwaerzt.pdf" target="_blank" rel="noopener">Az: 1 K 281/23</a>).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Darf die Polizei oder jemand anderes mich auf einer Demonstration filmen?</h2>



<p>Was auf einer Demo passiert, beschäftigt oft nicht nur die Menschen vor Ort. Oft berichtet das Fernsehen, es werden Fotos für Medien oder privat gemacht oder Menschen streamen live von der Veranstaltung. Doch darf man einfach so auf einer Demonstration filmen oder Fotos machen?</p>



<p>Die Polizei darf Versammlungen nur im Ausnahmefall filmen. Denn polizeiliche Aufnahmen können eine einschüchternde Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer haben.</p>



<p><em>„Fotografiert die Presse, dann sind Übersichtsaufnahmen zulässig, sonst könnte über Versammlungen nicht berichtet werden. Portraitaufnahmen muss man sich nicht gefallen lassen, wenn man das nicht will“,</em> erklärt Rechtsanwalt <strong>Achelpöhler</strong>.</p>



<p>Das Kunsturhebergesetz entbindet Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, vom sogenannten Recht am eigenen Bild <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 23 KunstUrhG</a>). Doch auch hier gilt es abzuwägen: Während Aufnahmen von Journalist:innen besonders geschützt sind, müssen Privatpersonen – vorrangig bei der Veröffentlichung – das öffentliche Interesse an einem zeitgeschichtlichen Ereignis gut belegen können.</p>



<p><em>Sie benötigen rechtlichen Beistand und wünschen sich anwaltliche Beratung? Die passende Anwältin oder den passenden Anwalt, finden Sie mit unserer </em><a href="https://anwaltauskunft.de/suche/?type=lawyer" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><em>Anwaltssuche</em></a><em>.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Entschädigung: Haben Gewaltopfer immer einen Anspruch?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gewaltopfer-entschaedigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2026 04:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://anwaltauskunft.de/?post_type=themenwelten&#038;p=2384</guid>

					<description><![CDATA[Der Staat springt ein, wenn Bürger Opfer einer Gewalttat werden. Doch nicht jeder, der Opfer eines Angriffs wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die staatliche Entschädigung setzt jedoch voraus, dass sich das Opfer innerhalb der Rechtsordnung bewegt. Wer sich bewusst außerhalb dieser Ordnung stellt – etwa durch die Zugehörigkeit zu kriminellen Milieus –, verwirkt seinen Anspruch auf diese staatliche Hilfe. Das System ist als Schutz für rechtstreue Bürger gedacht, nicht als Risikoabsicherung für kriminelle Rivalitäten. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Mai 2025 (<a href="https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/justiz?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&amp;tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&amp;tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=605221&amp;cHash=3beb4843e5c0f242b9c87aadc8dad926" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Az. L 4 VE 4/24</a>).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schlägerei eskaliert – Schussverletzung am Oberschenkel</h2>



<p>Im konkreten Fall ging es um eine gewaltsame Auseinandersetzung im Jahr 2012 in Berlin. Der spätere Kläger hatte einen Gebrauchtwagenhändler besucht, mit dem er geschäftliche Kontakte hatte. Aus zunächst verbalen Streitigkeiten entwickelte sich eine Schlägerei zwischen zwei Gruppen mit jeweils mehreren Beteiligten.</p>



<p>Während der Auseinandersetzung kamen zunächst ein Baseballschläger und eine Eisenstange zum Einsatz. Schließlich wurde auch eine Pistole abgefeuert. Mehrere Personen wurden verletzt. Der Kläger erlitt eine Schussverletzung am Oberschenkel.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Antrag auf Opferentschädigung mehrere Jahre später</h2>



<p>Fünf Jahre später beantragte der Mann Leistungen nach dem damaligen Opferentschädigungsgesetz (OEG). Er machte geltend, die Schussverletzung habe körperliche und psychische Folgen hinterlassen.</p>



<p>Die zuständige Behörde lehnte den Antrag jedoch ab. Auch vor dem Sozialgericht blieb seine Klage erfolglos. Daraufhin legte der Mann Berufung beim Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gericht: Entschädigung für Angehörige des kriminellen Milieus wäre unbillig</h2>



<p>Das Landessozialgericht stellte zunächst fest, dass der Kläger tatsächlich Opfer eines vorsätzlichen tätlichen Angriffs geworden war. Dennoch könne ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz ausgeschlossen sein.</p>



<p>Das OEG erlaubt es den Behörden, Leistungen zu versagen, wenn die Entschädigung aus besonderen Gründen unbillig wäre. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn das Opfer durch eigene rechtsfeindliche Aktivitäten in kriminelle Strukturen eingebunden ist.</p>



<p>Nach Überzeugung des Gerichts traf dies hier zu. Der Kläger habe einem kriminellen Milieu angehört und die Auseinandersetzung habe im Zusammenhang mit entsprechenden Aktivitäten gestanden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mehrere Umstände sprachen für ein kriminelles Umfeld</h2>



<p>Für diese Einschätzung führte das Gericht verschiedene Punkte an:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Kläger und weitere Beteiligte waren bereits polizeibekannt.</li>



<li>Der Kläger unterstützte die Ermittlungen nach dem Angriff nicht.</li>



<li>Stattdessen versuchte er nach Erkenntnissen aus einer Telefonüberwachung, den Konflikt selbst zu regeln.</li>



<li>Seine Aussagen gegenüber der Polizei zeigten nach Ansicht des Gerichts ein typisches Wissen über Strukturen der kriminellen Szene.</li>
</ul>



<p>Unter diesen Umständen sei es nicht gerechtfertigt, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu gewähren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Rechtslage seit 2024</h2>



<p>Zum Zeitpunkt der Tat galt noch das Opferentschädigungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 sind entsprechende Regelungen im Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) zusammengefasst. Auch nach der neuen Rechtslage bleibt der Grundsatz bestehen, dass Leistungen versagt werden können, wenn besondere Umstände eine Entschädigung unbillig erscheinen lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Checkliste: Voraussetzungen für Opferentschädigung</h2>



<p>Damit Opfer staatliche Leistungen erhalten können, müssen grundsätzlich folgende Punkte vorliegen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff</li>



<li>eine dadurch verursachte gesundheitliche Schädigung</li>



<li>ein Antrag auf Leistungen</li>



<li>keine Gründe, die eine Entschädigung als unbillig erscheinen lassen</li>
</ul>



<p>Das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt zeigt, dass Gerichte bei der Opferentschädigung auch das Verhalten und den Hintergrund der Beteiligten berücksichtigen können.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.anwaltauskunft.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.anwaltauskunft.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sozialhilfe für EU-Bürger: Anspruch trotz Auslandsreise?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/sozialhilfe-eu-buerger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 04:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://anwaltauskunft.de/?post_type=themenwelten&#038;p=2569</guid>

					<description><![CDATA[Fängt die fünfjährige Wartefrist für Sozialhilfe von vorne an, wenn EU-Bürger zwischendurch in ihrer Heimat waren?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wer Sozialhilfe braucht, hat oft nicht das Geld, um ein Gerichtsverfahren selbst zu bezahlen. Dafür gibt es Prozesskostenhilfe (PKH). Sie soll Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zum Gericht ermöglichen. Voraussetzung ist aber, dass die Klage nicht aussichtslos ist. Das Landessozialgericht Essen hat mit Beschluss vom 27.05.2024 klargestellt, dass Prozesskostenhilfe auch dann zu bewilligen sein kann, wenn schwierige und ungeklärte Rechtsfragen im Streit stehen (<a href="https://openjur.de/u/2492546.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Az. L 9 SO 91/24 B</a>), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Fünf-Jahres-Hürde für EU-Ausländer</h2>



<p>EU-Bürger, die allein zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, sind in den ersten Jahren meist von Sozialhilfe und Bürgergeld ausgeschlossen. Das Gesetz sieht jedoch eine wichtige Ausnahme vor: Wer sich seit mindestens fünf Jahren ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhält, hat grundsätzlich Zugang zu den Leistungen. Damit will der Gesetzgeber der Verfestigung des Aufenthalts Rechnung tragen. Wer einmal diesen Status erreicht hat, gehört rechtlich dazu.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Streitfall: Rückkehr nach fast zwei Jahren Bulgarien</h2>



<p>In dem Fall vor dem Landessozialgericht Essen ging es um eine Bulgarin, die bereits viele Jahre in Deutschland gemeldet war, dann aber für etwa 23 Monate in ihr Heimatland zurückkehrte. Nach ihrer Wiedereinreise verweigerten ihr die Behörden die Unterstützung. Das Argument: Durch den Wegzug sei die „fünfjährige Kette“ unterbrochen worden. Die Frau klagte und verlangte Prozesskostenhilfe, um ihr Recht gerichtlich klären zu lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PKH bei schwierigen Rechtsfragen</h2>



<p>Das Gericht stellte klar, dass der Frau Prozesskostenhilfe zusteht. Der Grund ist simpel, aber folgenreich: Es ist gesetzlich schlicht nicht geregelt, wann genau der durch die fünf Jahre erworbene Sozialhilfe-Status verloren geht. Die Rechtsfrage sei daher schwierig und ungeklärt.</p>



<p>Nach Auffassung des LSG Essen dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden. Prozesskostenhilfe setzt nicht voraus, dass die Klage sicher gewinnt. Es genügt, wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht.</p>



<p>Diese kann sich gerade daraus ergeben, dass eine schwierige Rechtsfrage noch nicht geklärt ist. Das Hauptsacheverfahren soll dann klären, ob die Klägerin Sozialhilfe oder möglicherweise Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bedeutung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger</h2>



<p>Die Entscheidung betrifft besonders EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die nach längerem Aufenthalt in Deutschland zeitweise in ihr Herkunftsland zurückkehren. Offen ist, ob ein unterbrochener Aufenthalt den Zugang zu Sozialhilfe oder Bürgergeld vollständig entfallen lässt.</p>



<p>Das LSG Essen hielt es für möglich, sich an europarechtlichen Regeln zum Daueraufenthalt zu orientieren. Danach kann ein Daueraufenthaltsrecht erst bei einer Abwesenheit von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren verloren gehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prozesskostenhilfe</h2>



<p>Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Rechte vor Gericht durchsetzen oder sich gegen eine Klage verteidigen wollen. Sie soll sicherstellen, dass fehlendes Geld nicht den Zugang zum Recht verhindert. PKH kann unter anderem in Verfahren vor Sozial-, Arbeits-, Familien- oder Zivilgerichten gewährt werden und umfasst je nach Fall die Übernahme von Gerichtskosten sowie der eigenen Anwaltskosten. Voraussetzung ist neben der finanziellen Bedürftigkeit, dass die beabsichtigte Klage oder Verteidigung hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig erscheint. Die Prozesskostenhilfe wird direkt beim zuständigen Gericht beantragt. Im Sozialrecht spielt sie vor allem eine Rolle, wenn Betroffene anwaltliche Unterstützung für eine Klage gegen Behördenentscheidungen benötigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Beratungshilfe</h2>



<p>Davon zu unterscheiden ist die Beratungshilfe. Sie betrifft die außergerichtliche Rechtsberatung und greift also regelmäßig vor einem Gerichtsverfahren. Menschen mit geringem Einkommen können damit eine Anwältin oder einen Anwalt aufsuchen, sich beraten lassen oder außergerichtlich vertreten werden, etwa gegenüber Behörden, Vermietern oder Arbeitgebern. Die Beratungshilfe wird beim Amtsgericht beantragt und ermöglicht meist gegen eine geringe Eigenbeteiligung anwaltliche Unterstützung. Häufig greifen beide Hilfen ineinander: Zunächst wird mit Beratungshilfe etwa ein Widerspruch gegen einen Behördenbescheid eingelegt. Führt dies nicht zum Erfolg und wird anschließend Klage erhoben, kann für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.anwaltauskunft.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.anwaltauskunft.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorsicht: Bedarfsgemeinschaft – getrennt wohnen reicht nicht</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/bedarfsgemeinschaft-getrennt-wohnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 04:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://anwaltauskunft.de/?post_type=themenwelten&#038;p=2556</guid>

					<description><![CDATA[Viele gehen davon aus, dass das Wohnen in zwei getrennten Haushalten dazu führt, dass sie beim Bezug von Sozialleistungen als separate wirtschaftliche Einheiten behandelt werden. Das ist ein Irrtum.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Sozialgericht Hannover hat am 5. Mai 2026 (<a href="https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/urteile/41666/getrennte-wohnungen-aber-keine-trennung-sozialgericht-bejaht-bedarfsgemeinschaft-von-eheleuten" target="_blank" rel="noreferrer noopener">AZ: S 7 AS 334/26 ER</a>) entschieden, dass verheiratete Paare auch bei der Nutzung zweier separater Wohnungen eine Bedarfsgemeinschaft bilden können, wenn kein partnerschaftlicher Trennungswille erkennbar ist. Wie das Rechtsportal <a href="https://anwaltauskunft.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">anwaltauskunft.de</a> mitteilt, führt das Bestehen einer solchen Gemeinschaft zur gemeinsamen Anrechnung von Einkommen und folglich zu geringeren Bürgergeldleistungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Getrennte Wohnungen = keine Bedarfsgemeinschaft?</h2>



<p>In dem zugrundeliegenden Eilverfahren begehrte eine Mutter von vier minderjährigen Kindern höhere Bürgergeldleistungen für die Monate April bis Juli 2026. Nach der Eheschließung im März 2026 hatte das zuständige Jobcenter den Ehemann in die Berechnung der Leistungen einbezogen. Die Ehefrau widersprach dem mit der Begründung, dass aufgrund zweier getrennter Wohnungen keine Bedarfsgemeinschaft vorliege.</p>



<p>Das Gericht wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch zurück. Die juristische Begründung der Kammer stützt sich darauf, dass eine rein räumliche Trennung kein hinreichender Beleg für ein dauerhaftes Getrenntleben im rechtlichen Sinne ist. Ausschlaggebend sei vielmehr der nach außen manifestierte Wille mindestens eines Ehegatten, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortsetzen zu wollen. Da ein solcher Trennungswille nicht feststellbar war, ging das Gericht vom Fortbestand der ehelichen Gemeinschaft aus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die rechtlichen Kriterien für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft</h2>



<p>Im Rahmen des Verfahrens führte das Gericht eine Beweisaufnahme durch und vernahm unter anderem den Ehemann als Zeugen. Dabei stellte sich heraus, dass die Eheleute ihre Partnerschaft aktiv leben und von einer Trennung keine Rede sein konnte.</p>



<p>Der Ehemann war im Besitz eines Schlüssels zur Wohnung der Frau, half regelmäßig bei der Betreuung der Kinder, unterstützte die Familie im Krankheitsfall sowie im Alltag und nahm an gemeinsamen Ausflügen teil. Diese gelebte familiäre Solidarität wertete das Gericht als überwiegend wahrscheinliches Indiz für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Praxisrelevanz und Verhaltenshinweise für Verbraucher</h2>



<p>Nach Angaben von anwaltauskunft.de verdeutlicht der Beschluss die strenge Praxis der Sozialgerichte bei der Überprüfung von Lebensverhältnissen.</p>



<p>Wer heiratet und Bürgergeld bezieht, muss damit rechnen, dass das Einkommen des Partners herangezogen wird, solange die Ehe intakt ist. Das Führen zweier Wohnungen schützt nicht vor einer Anrechnung, wenn das alltägliche Leben gemeinsam gestaltet wird. Eheleute sollten sich vor einer Heirat über die sozialrechtlichen Konsequenzen informieren, da der Status einer Bedarfsgemeinschaft an den tatsächlichen Bindungen und der gegenseitigen Unterstützung gemessen wird und nicht an der Anzahl der Mietverträge.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Checkliste zur sozialrechtlichen Bewertung von Ehegatten im Leistungsbezug</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das Bestehen einer Ehe begründet die gesetzliche Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft.</li>



<li>Die räumliche Trennung durch zwei Wohnungen ist allein kein Nachweis für ein Getrenntleben.</li>



<li>Ein dauerhaftes Getrenntleben erfordert den nach außen erkennbaren Willen zur Trennung von Tisch und Bett.</li>



<li>Praktische Alltagshilfe, Kinderbetreuung und Schlüsselüberlassung gelten als starke Indizien für eine intakte Ehe.</li>



<li>Die gemeinsame Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung greift im Sozialrecht unmittelbar ab dem Zeitpunkt der Eheschließung.</li>
</ul>



<p>Quelle: <a href="http://www.anwaltauskunft.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.anwaltauskunft.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sollte die Herkunft die Strafzumessung bestimmen?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/herkunft-strafzumessung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jun 2026 05:55:11 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://anwaltauskunft.de/?post_type=themenwelten&#038;p=2417</guid>

					<description><![CDATA[Vorstrafen, Einsicht und Lebensumstände dürfen bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Klar ist aber: Herkunft oder Staatsangehörigkeit sind irrelevant.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die bloße Herkunft eines Angeklagten darf bei der Strafzumessung nicht strafschärfend berücksichtigt werden. Außerdem kann erstmals erlebte Untersuchungshaft strafmildernd wirken. Darauf weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de unter Hinweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Dezember 2025 hin (<a href="https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/9705.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">AZ: III-1 ORs 231/25</a>).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Diebstahl, Bewährungsstrafe und der Vorwurf des „Gastrechtsmissbrauchs“</h2>



<p>Ausgangspunkt war ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg. Dort war ein ausländischer Angeklagter wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. In den schriftlichen Urteilsgründen stellte das Gericht strafschärfend darauf ab, der Angeklagte habe in einem Land, das ihm Aufenthalt und Sozialleistungen gewähre, Straftaten zum Nachteil der Allgemeinheit begangen und damit sein „Gastrecht missbraucht“.</p>



<p>Gleichzeitig wurden gewichtige Umstände, die für den Angeklagten sprachen, kaum oder gar nicht berücksichtigt. So war der Mann bislang nicht vorbestraft. Zudem hatte er im Rahmen des Verfahrens erstmals in seinem Leben Untersuchungshaft erlitten. Diese konnte er weder planen noch vorbereiten; sie traf ihn – wie typisch für Untersuchungshaft – überraschend. Dennoch fand sich dazu keine ausdrückliche strafmildernde Erwägung im Urteil.</p>



<p>Gegen diese Strafzumessung wandte sich der Angeklagte. Der Fall gelangte schließlich vor den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln, der die Erwägungen des Amtsgerichts einer näheren Prüfung unterzog.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausländereigenschaft darf Strafe nicht erhöhen</h2>



<p>Das OLG Köln stellte klar: Die Tatsache, dass ein Angeklagter Ausländer ist, darf für sich genommen nicht zu einer strengeren Strafe führen. Hinweise darauf, er habe ein „Gastrecht missbraucht“ oder das Ansehen anderer Ausländer geschädigt, seien mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar. Weder dürfe jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden, noch dürfe ihm die Verantwortung für Vorurteile in der Gesellschaft zugeschoben werden.</p>



<p>Nach Darstellung von anwaltauskunft.de reiht sich der Beschluss in frühere Entscheidungen ein, in denen bereits der Bundesgerichtshof ähnliche Formulierungen beanstandet hatte. Gleichwohl komme es auch heute noch vor, dass Gerichte – teils in verklausulierter Form – auf die Ausländereigenschaft Bezug nehmen, wenn sie die Strafe begründen.</p>



<p>Das Oberlandesgericht betonte, Ausländer träfen keine gesteigerte Pflicht zur Straffreiheit im „Gastgeberland“. Maßstab für die Strafe seien vielmehr die Tat und die persönlichen Umstände des Täters, nicht dessen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Die bloße Ausländereigenschaft dürfe daher keine strafschärfende Wirkung entfalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Untersuchungshaft kann trotz Anrechnung strafmildernd wirken</h2>



<p>Der zweite wichtige Punkt der Entscheidung betrifft die Behandlung der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung. Grundsätzlich wird die Zeit in Untersuchungshaft später auf eine verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Nach der Rechtsprechung bedeutet dies aber nicht automatisch, dass Untersuchungshaft als eigenständiger Strafmilderungsgrund völlig außer Betracht bleiben muss.</p>



<p>Das OLG Köln hob hervor, dass insbesondere bei einem bislang noch nicht inhaftierten Angeklagten die erstmalige Untersuchungshaft eine besondere Belastung darstellen kann.</p>



<p>Gerade aus spezialpräventiver Sicht – also mit Blick darauf, wie der Täter künftig von Straftaten abgehalten werden kann – kann diese Erfahrung ein wichtiges Signal sein. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist es daher zulässig und in geeigneten Fällen sogar geboten, die erlittene Untersuchungshaft bei der Strafzumessung strafmildernd zu berücksichtigen, obwohl sie später angerechnet wird.</p>



<p>Wird ein Angeklagter am Ende zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, kann der bereits vollzogene Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft eine besondere Härte bedeuten. Das Gericht muss sich daher im Urteil zumindest mit der Frage befassen, ob und inwiefern die Untersuchungshaft als Belastung ins Gewicht fällt.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.anwaltauskunft.de">www.anwaltauskunft.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schüler-Tadel wegen WhatsApp-Sticker rechtmäßig – VG Köln urteilt</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/schueler-tadel-wegen-whatsapp-sticker-rechtmaessig-vg-koeln-urteilt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2025 09:56:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ist ein Tadel wegen Fotoweiterleitung über WhatsApp gerechtferigt?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Köln/Berlin (DAA). Der Fall um einen Fünftklässler, der das Profilbild seines Lehrers in einem Klassenchat verbreitete und dafür einen Tadel erhielt, hat das Verwaltungsgericht Köln beschäftigt.</p>



<p>Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am 26. Mai 2025 (Az. 10 K 4731/23) entschieden, dass ein schriftlicher Tadel mit begleitender Strafarbeit keine gerichtlich überprüfbare Ordnungsmaßnahme darstellt. Nach Auffassung der Richter handelt es sich lediglich um eine erzieherische Einwirkung nach § 53 Abs. 2 SchulG NRW, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><u>Tadel und Strafarbeit für Beitrag im Klassenchat</u></h4>



<p>Ein Fünftklässler hatte in einem WhatsApp-Klassenchat einen Sticker weitergeleitet, der das Profilbild seines Lehrers zeigte. Die Schule reagierte mit einem schriftlichen Tadel und verpflichtete den Schüler zu einem Aufsatz über die Rechtswidrigkeit des Teilens von Fotos. Die Eltern hielten dies für unverhältnismäßig und zogen vor Gericht.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><u>Tadel nur erzieherische Maßnahme – kein Fall für das Gericht</u></h4>



<p>Das VG Köln wies die Klage des Schülers ab. Begründung: Bei einem Tadel und einer Strafarbeit handelt es sich nicht um eine Ordnungsmaßnahme, sondern um eine pädagogische Reaktion ohne Außenwirkung. Solche erzieherischen Maßnahmen sind keine Verwaltungsakte und können daher nicht mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden.</p>



<p>Auch der Versuch, die Maßnahme über eine Feststellungsklage überprüfen zu lassen, blieb erfolglos. Weder eine Wiederholungsgefahr noch ein Rehabilitationsinteresse seien erkennbar. Der einmalige Tadel habe keine nachhaltige Stigmatisierung oder tiefgreifende Grundrechtsverletzung zur Folge.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><u>Fazit für Eltern </u></h4>



<p>Bestimmte Dinge sind einzig und allein Angelegenheit der Schule. Dazu gehören erzieherische Maßnahmen wie Tadel oder Strafarbeiten. Sie sind Teil des schulischen Ermessens und grundsätzlich nicht gerichtlich überprüfbar.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Schulärger: Kein Recht auf Versetzung anderer Kinder – was Eltern wissen müssen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/schulaerger-kein-recht-auf-versetzung-anderer-kinder-was-eltern-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Aug 2025 13:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Dürfen Eltern die Versetzung eines Mitschülers von der Schule verlangen?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Münster/Berlin. Eltern können von einer Schule nicht verlangen, dass diese gegen andere Schüler bestimmte Ordnungsmaßnahmen ergreift – selbst wenn ihr eigenes Kind Opfer eines Fehlverhaltens war. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 10. Juli 2025 (AZ: 19 B 217/25) entschieden. Das Urteil betont, dass Schulordnungsmaßnahmen keine Bestrafungen sind, sondern dem pädagogischen Ermessen der Schule unterliegen, erläutert das Verbraucherrechtsportal anwaltauskunft.de.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><u>Eltern verlangen Versetzung eines Mitschülers</u></h4>



<p>Ein Schüler hatte im Sportunterricht einen Klassenkameraden unangemessen körperlich berührt. Die Eltern des betroffenen Jungen forderten daraufhin eine härtere Gangart – etwa die Versetzung des anderen Kindes in eine Parallelklasse oder dessen Entlassung.</p>



<p>Die Schule reagierte mit einem temporären Unterrichtsausschluss und einer sozialpädagogisch begleiteten Aufarbeitung des Verhaltens. Die Eltern hielten das für unzureichend und beantragten gerichtlichen Zwang zur Durchsetzung weitergehender Maßnahmen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><u>Gericht: Kein Anspruch auf bestimmte Maßnahmen</u></h4>



<p>Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Weder das Schulrecht in NRW noch das Grundgesetz vermittelten ein subjektives Recht Dritter auf Erlass bestimmter Ordnungsmaßnahmen gegen andere Schüler. Vielmehr sei die Entscheidung der Schule in pädagogischer Hinsicht zu respektieren.</p>



<p>Die Maßnahmen seien im konkreten Fall sachgerecht erfolgt: Der Schüler wurde vorübergehend suspendiert, durch die Schulsozialarbeit begleitet und zu einer persönlichen Reflexion verpflichtet. Eine weitere Eskalation habe nicht stattgefunden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><u>Eltern können der Schule keine Vorschläge für Strafen machen</u></h4>



<p>Eltern können nicht einklagen, dass ein anderer Schüler versetzt oder von der Schule ausgeschlossen wird – selbst wenn ihr eigenes Kind betroffen ist. Die Schule entscheidet selbst, welche Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind. Eltern sollten das Gespräch mit der Schule suchen, aber keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche erwarten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><u>Was Sie als Eltern tun können und sollten</u></h4>



<p><u><br></u>Auch wenn Sie keine direkte Klagemöglichkeit auf eine bestimmte Ordnungsmaßnahme haben, bedeutet das nicht, dass Sie machtlos sind. Im Gegenteil:<br><br></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Suchen Sie das Gespräch mit der Schule: Bleiben Sie im Dialog mit den Lehrern, der Schulleitung und gegebenenfalls der Schulsozialarbeit. Schildern Sie Ihre Bedenken und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. Die Schule ist verpflichtet, auf Vorfälle zu reagieren.</li><li>Dokumentieren Sie Vorfälle: Halten Sie fest, was passiert ist, wann und wo es passiert ist, und wer beteiligt war. Dies kann der Schule helfen, die Situation besser einzuschätzen.</li><li>Informieren Sie sich über die Schulregeln: Jede Schule hat eine Schulordnung. Machen Sie sich mit den dort festgelegten Regeln und Konsequenzen vertraut.</li><li>Unterstützen Sie Ihr Kind: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den Vorfall, bieten Sie Unterstützung an und helfen Sie ihm, mit der Situation umzugehen.</li></ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Podcast: Gericht sieht keinen Grund für Namensänderung</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-gericht-sieht-keinen-grund-fuer-namensaenderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2025 07:37:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Eine Frau wollte die Schreibweise ihres Nachnamens ändern. Sie begründete dies mit psychischen Belastungen und praktischen Problemen im Alltag.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine Frau wollte die Schreibweise ihres Nachnamens ändern. Sie begründete dies mit psychischen Belastungen und praktischen Problemen im Alltag. Doch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lehnte die Namensänderung ab. Die Begründung reiche nicht aus, ein öffentliches Interesse am bisherigen Namen überwiege.</p>



<p>Die Frau wollte eine Änderung der Schreibweise ihres Nachnamens „A.“ mit „v“ statt mit „w“ erreichen. Da sie kaum gebräuchlich sei, führe die Schreibweise ihres Nachnamens mit „w&#8220; zu erheblichen Problemen. So führe es etwa bei Auslandsreisen zu massiven Verwicklungen, da sich der Name vom Personalausweis unterscheide. Immer wieder würden Bestellungen nicht durchgeführt und Post nicht zugeordnet. Sie habe aufgrund der Schreibweise ihres Familiennamens psychische Beeinträchtigungen.</p>



<p>Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.</p>
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		<item>
		<title>Wenn verbeamtete Lehrer freiwillig gehen – was ist mit der Altersversorgung?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wenn-verbeamtete-lehrer-freiwillig-gehen-was-ist-mit-der-altersversorgung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Mar 2025 11:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Was passiert mit der Altersversorgung von Beamten, die sich für eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst entscheiden?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Urteil: Altersbezüge von Beamten sind Bonus für Staatstreue. Wer vorher geht, hat Pech</h2>



<p>Der Wechsel eines verbeamteten Lehrers in die private Wirtschaft oder in den öffentlichen Dienst eines anderen EU-Mitgliedstaates ist nicht immer problemlos. Was passiert beispielsweise mit der Altersversorgung von Beamten, die sich für eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst entscheiden?</p>



<p>Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) in einem aktuellen Urteil auseinandergesetzt.</p>



<p>Das OVG Hamburg entschied am 24. September 2024 (AZ: 5 Bf 169/23.Z), dass die unterschiedliche Behandlung von Beamten, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, um im Inland einer anderen Beschäftigung nachzugehen, gegenüber solchen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Tätigkeit aufnehmen, rechtmäßig ist. Eine Inländerdiskriminierung liegt nicht vor. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert die Hintergründe des Falls und die rechtlichen Konsequenzen.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum klagte ein ehemaliger Lehrer?</h2>



<p>Der Kläger war als Oberstudiendirektor im Beamtenverhältnis tätig und wurde auf eigenen Wunsch zum 31. Juli 2007 entlassen, nachdem ihm eine weitere Beurlaubung zur Arbeit in der Privatwirtschaft verwehrt wurde. Nach seiner Entlassung erfolgte die Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung Bund, jedoch nicht im hamburgischen Zusatzversorgungssystem für Arbeitnehmer.</p>



<p>Nach Erreichen der Altersgrenze beantragte der Kläger Zusatzversorgung, da er seine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung als unzureichend empfand. Der Antrag wurde abgelehnt, ebenso seine anschließende Klage.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Urteil: Warum ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt?</h2>



<p>Das OVG Hamburg lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab und verwies darauf, dass das Unionsrecht nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gilt. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine Zusatzversorgung, da er nicht ins Ausland gewechselt, sondern in der deutschen Privatwirtschaft tätig gewesen sei.</p>



<p>Zudem sei eine Ungleichbehandlung von ehemaligen Beamten gegenüber Angestellten sachlich gerechtfertigt. Beamte erhalten ihre Altersversorgung als Teil eines lebenslangen Treueverhältnisses zum Staat. Wer freiwillig aus diesem Verhältnis ausscheidet, verliert diesen Anspruch. Die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sei ein angemessener Ausgleich.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">Bedeutung für Lehrkräfte und den öffentlichen Dienst</h2>



<p>Die Entscheidung des OVG Hamburg hat weitreichende Auswirkungen für Lehrkräfte und andere Beamte, die einen Wechsel in die Privatwirtschaft erwägen. Sie verdeutlicht, dass ein freiwilliger Austritt aus dem Beamtenverhältnis zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann. Wer eine Karriere in der Privatwirtschaft plant, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein und gegebenenfalls Alternativen wie das Altersgeld prüfen.</p>



<p>Dazu gehört nicht aber nur die finanzielle Situation im Alter, sondern auch die Auswirkungen auf andere Bereiche, wie beispielsweise die Krankenversicherung. Es empfiehlt sich, frühzeitig das Gespräch mit Experten zu suchen, um die individuelle Situation zu analysieren und gegebenenfalls alternative Lösungen zu prüfen.</p>



<p>Für den öffentlichen Dienst bedeutet das Urteil, dass die bestehende Regelung der Nachversicherung bestätigt wurde. Eine grundlegende Reform der Altersversorgung von ehemaligen Beamten bleibt damit weiterhin eine politische Frage, die nicht durch die Gerichte entschieden wird.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">anwaltauskunft.de als Informationsquelle</h2>



<p>Beim Rechtsportal anwaltauskunft.de können Ratsuchende über die Anwaltssuche einen spezialisierten Anwalt in ihrer Nähe finden, der sie in allen Fragen rund um das Beamtenrecht kompetent berät.</p>



<p> </p>
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			</item>
		<item>
		<title>Widerstand gegen die Staatsgewalt ist kein Arbeitsunfall</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/widerstand-gegen-die-staatsgewalt-ist-kein-arbeitsunfall-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Feb 2025 11:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Ein Szenario aus dem Alltag vieler Berufskraftfahrer: Eine Verkehrskontrolle auf der Autobahn. Die Polizei kontrolliert die Papiere und plötzlich eskaliert die Situation....]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Ein Szenario aus dem Alltag vieler Berufskraftfahrer: Eine Verkehrskontrolle auf der Autobahn. Die Polizei kontrolliert die Papiere und plötzlich eskaliert die Situation. Sind Verletzungen bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei auf dem Betriebsweg gesetzlich unfallversichert?</strong></p>



<p>Das Sozialgericht Hannover hat mit Urteil vom 10. Juni 2024 (AZ: S 58 U 232/20) entschieden, dass ein Lkw-Fahrer, der sich bei einer Verkehrskontrolle auf einem Betriebsweg der Aufforderung der Polizei widersetzt, den Fahrzeugschlüssel herauszugeben, keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Über die Hintergründe dieser Entscheidung informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wegeunfall bei Ve</strong><strong>rkehrskontrolle mit Verletzung?</strong></h2>



<p><span style="font-size: 0.875rem;">Ein polnischer Lkw-Fahrer wurde auf einer Bundesstraße in Thüringen von der Polizei angehalten. Die Beamten konnten keine Auffälligkeiten hinsichtlich Alkohol- oder Drogenkonsums erkennen, stellten jedoch fest, dass der Führerschein des Fahrers zur Sicherstellung ausgeschrieben war.</span></p>



<p>Als die Beamten die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel verlangten, verweigerte der Fahrer die Zusammenarbeit. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Beschwerdeführer schwer am Arm verletzt wurde.</p>



<p>Als Grund gab er an, er habe zunächst die Notwendigkeit des Polizeieinsatzes klären wollen und sich zudem Sorgen um das transportierte Gefahrgut gemacht.</p>



<p>Sowohl die Unfallkasse als auch das Sozialgericht lehnten es jedoch ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kein Betriebsweg &#8211; kein Arbeitsunfall </strong></h2>



<p>Das Sozialgericht Hannover stellte klar, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur für Tätigkeiten gilt, die unmittelbar mit dem Arbeitsauftrag zusammenhängen. Während der Verkehrskontrolle sei der Fahrer noch versichert gewesen. Der Schutz endete jedoch in dem Moment, in dem er die Herausgabe des Schlüssels verweigerte und die Auseinandersetzung mit den Beamten suchte.</p>



<p>Die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel durch die Polizei lag nach Ansicht des Gerichts im Interesse des Arbeitgebers. Eine Weiterfahrt ohne gültige Fahrerlaubnis hätte das Unternehmen rechtlich belastet. Der Widerstand des Fahrers war daher keine betriebliche Handlung mehr, sondern ein rein privates Verhalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wegeunfall: Unterbrechung des Versicherungsschutzes</strong></h2>



<p>Der Versicherungsschutz kann unterbrochen werden, wenn der Arbeitnehmer den Betriebsweg aus privaten Gründen unterbricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er einen Umweg macht, um private Besorgungen zu erledigen. Der Versicherungsschutz wird auch unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg eine Straftat begeht.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>



<p><em> </em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Theaterstück an Osnabrücker Schule unterliegt Kunstfreiheit</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/theaterstueck-an-osnabruecker-schule-unterliegt-kunstfreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 2025 10:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Aufführung des von Schülern selbst verfassten Theaterstücks „Danke dafür, AfD&#34; im Mai 2019 an einer Osnabrücker Schule geriet ins Visier der AfD Niedersachsen. Die Partei sah in dem kritischen Umgang der Schüler mit Aussagen der Partei eine Neutralitätsverletzung des Staates und eine unzulässige Parteinahme.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Verwaltungsgericht Hannover teilte am 6. September 2023 mit, dass die Aufführung von der Kunstfreiheit gedeckt ist (AZ: 6 A 2084/20). Damit stellte das Theaterstück keine unzulässige politische Einflussnahme durch Lehrkräfte dar, so das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schülertheaterstück erbost AfD</h2>



<p>Die AfD Niedersachsen wandte sich gegen die Aufführung des Theaterstücks „Danke dafür, AfD&#8220; an einer Schule in Osnabrück im Mai 2019. In dem von Schülerinnen und Schülern selbstverfassten Theaterstück setzten sie sich kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander. Die AfD rügte, in der Theateraufführung sei eine Neutralitätsverletzung des Staates durch unzulässige Parteinahme zu sehen. Es werde eine kausale Verbindung zwischen dem Holocaust und der AfD unterstellt und suggeriert, dass die AfD einen neuen Holocaust beabsichtige bzw. menschenverachtende Maßnahmen billige. Es werde der Anschein erweckt, dass die Partei den Nationalsozialismus befürworte und zu Gewalt und Schusswaffengebrauch insbesondere gegenüber Ausländern an Landesgrenzen aufrufe und keine demokratischen Ziele verfolge. Schulen seien kein Raum für die Darstellung politischen Aktivismus&#8216;, weshalb das Theaterstück nicht hätte aufgeführt werden dürfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kunstfreiheit statt Lehrer-Meinung</h2>



<p>Das Verwaltungsgericht in Hannover sah dies anders: Das Theaterstück sei keine Meinungsäußerung der Lehrkräfte, sondern das Ergebnis eigenständiger Arbeit der Schüler.</p>



<p>Es wurde klargestellt, dass keine inhaltliche Einflussnahme durch Lehrer stattfand und diese auch nicht verpflichtet waren, das Stück zu unterbinden. Die Kunstfreiheit der Schüler (Art. 5 Abs. 3 GG) schützt das Theaterstück, selbst wenn es als politisch oder agitativ betrachtet wird.</p>



<p>Die AfD konnte auch keine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts nachweisen. Die 6. Kammer betonte, dass die Darstellung der AfD im Theaterstück nur eine mögliche Interpretation sei und das Recht auf politische Chancengleichheit (Art. 21 GG) nicht verletzt ist.</p>



<p>Ein weiterer Punkt der Klage, in dem die AfD ein fachaufsichtsrechtliches Einschreiten des Kultusministeriums gegen die Schule forderte, wurde als unzulässig abgewiesen.</p>



<p>Fazit: Schule bleibt als kultureller Freiraum erhalten.</p>



<p> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wenn das Jugendamt zögert &#8211; Ihre Rechte bei selbstbeschaffter Jugendhilfe</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wenn-das-jugendamt-zoegert-ihre-rechte-bei-selbstbeschaffter-jugendhilfe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2024 12:55:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Manchmal bleibt Betroffenen keine andere Wahl: Wenn das Jugendamt nicht rechtzeitig hilft, stehen Familien vor der Herausforderung, die notwendigen Maßnahmen selbst zu...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Manchmal bleibt Betroffenen keine andere Wahl: Wenn das Jugendamt nicht rechtzeitig hilft, stehen Familien vor der Herausforderung, die notwendigen Maßnahmen selbst zu organisieren. Besonders häufig betrifft dies die Verwandtenpflege, bei der Großeltern für ihre Enkel einspringen. </strong></p>



<p>Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 17.07.2024, M 18 K 22.1929) klärt nun, welche Rechte betroffene Familien haben, wenn sie selbst aktiv werden müssen.</p>



<p><strong>Was war passiert? Der Fall im Einzelnen</strong></p>



<p>Ein minderjähriges Mädchen lebte bei der Großmutter, nachdem die Mutter die elterliche Sorge verloren hatte. Nach einer vorübergehenden Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung kehrte das Kind auf eigenen Wunsch zu seiner Großmutter zurück. Das Jugendamt stimmte dieser Form der Verwandtenpflege zunächst zu, änderte aber später seine Einschätzung. Es hielt die Großmutter für ungeeignet und lehnte weitere Hilfen ab.</p>



<p><strong>Wenn Familien selbst aktiv werden müssen </strong></p>



<p>Trotz der ablehnenden Bescheide des Jugendamtes organisierte die Vormundin weiterhin die Unterbringung bei der Großmutter. Sie argumentierte, dass diese Entscheidung dem Wohl des Kindes diene und die Großmutter kooperationsbereit sei. Erst Monate später wurde eine stationäre Unterbringung bewilligt, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte.</p>



<p><strong>Urteil: Selbstbestimmungsrecht gestärkt</strong></p>



<p>Das Verwaltungsgericht München gab der Vormundin Recht. Es sah ein „Systemversagen“ beim Jugendamt, das nicht rechtzeitig und ausreichend entschieden habe. Nach § 36a Abs. 3 SGB VIII durfte die Vormundin selbst eine geeignete Maßnahme auswählen. Wichtig dabei: Das Gericht betonte, dass die Einschätzung der Vormünderin fachlich vertretbar war, auch wenn das Jugendamt andere Hilfen bevorzugt hätte.</p>



<p>Die Entscheidung stärkt die Position der Betroffenen, die bei Versäumnissen des Jugendamtes selbst tätig werden müssen. Sie haben in solchen Fällen Anspruch auf Kostenerstattung, soweit die Maßnahme den Bedarf angemessen deckt.</p>



<p><strong>Rechte und Pflichten bei der Selbstbeschaffung von Jugendhilfeleistungen</strong></p>



<p><strong>Wann darf selbst beschafft werden?<br></strong>Wenn das Jugendamt nicht rechtzeitig entscheidet oder keine geeignete Hilfe anbietet, dürfen Betroffene selbst tätig werden (§ 36a Abs. 3 SGB VIII).</p>



<p><strong>Welche Maßnahmen sind erstattungsfähig?<br></strong>Die Hilfe muss geeignet und erforderlich sein. Es genügt, wenn die Entscheidung fachlich vertretbar ist.</p>



<p><strong>Welche Rolle hat das Jugendamt?<br></strong>Das Jugendamt hat auch bei der Selbstbeschaffung die Pflicht zur Prüfung und zur Prüfung von Alternativen.</p>



<p>Das Urteil zeigt: Betroffene sollten sich nicht scheuen, ihre Rechte einzufordern. Wer selbst aktiv wird, um einem Kind ein sicheres Umfeld zu bieten, kann auch finanziell abgesichert sein &#8211; wenn das Jugendamt seinen Pflichten nicht nachkommt.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Blindengeld: Wann haben Betroffene Anspruch?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/blindengeld-wann-haben-betroffene-anspruch-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2024 12:54:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Der Verlust des Sehvermögens bedeutet eine erhebliche Einschränkung im Alltag. Um blinde Menschen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen, zahlen alle...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Der Verlust des Sehvermögens bedeutet eine erhebliche Einschränkung im Alltag. Um blinde Menschen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen, zahlen alle Bundesländer Blindengeld. Die Höhe dieser Leistung ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin wird das Blindengeld beispielsweise auf der Grundlage des Landespflegegeldgesetzes (LPflGG Bln) gewährt.</strong></p>



<p><strong>Voraussetzungen für Blindengeld</strong></p>



<p>Um Blindengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist in der Regel die ärztliche Feststellung der Blindheit. Was passiert aber, wenn die zuständige Behörde die Blindheit im Rahmen des Schwerbehindertenrechts nicht anerkennt?</p>



<p>Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Berlin am 17. April 2024 (AZ: 18 K 233/23) beschäftigt, wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.</p>



<p><strong>Bindungswirkung der Ablehnung des Merkzeichens &#8222;Bl </strong></p>



<p>Im vorliegenden Fall hatte der Kläger, dem im ersten Lebensjahr der rechte Augapfel entfernt worden war, Pflegegeld wegen Blindheit nach dem LPflGG Bln beantragt. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt, da ihm das Merkzeichen &#8222;Bl&#8220; im Schwerbehindertenausweis nicht zuerkannt wurde. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Entscheidung bestätigt.</p>



<p><strong>Bedeutung des Merkzeichens &#8222;Bl&#8220; im Schwerbehindertenausweis</strong></p>



<p>Das Merkzeichen &#8222;Bl&#8220; im Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen, die blind sind oder für blind gehalten werden. Es dient dazu, bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Das VG Berlin hat nun entschieden, dass die Ablehnung dieses Merkzeichens auch für den Anspruch auf Blindengeld bindend ist.</p>



<p><strong>Gericht: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis entscheidend</strong></p>



<p>Das VG Berlin hat die Klage abgewiesen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Ablehnung des Merkzeichens &#8222;Bl&#8220; im Schwerbehindertenausweis bindend sei, da die Tatbestandsvoraussetzungen für das Merkmal &#8222;blind&#8220; im Schwerbehindertenrecht und im Berliner Landespflegegeldgesetz inhaltsgleich seien.</p>



<p>An diesem Ergebnis änderte auch eine eigene Prüfung des Gerichts nichts. Nach den ärztlichen Unterlagen des Klägers lag keine ausreichende Einschränkung des Gesichtsfeldes oder der Sehschärfe vor. Weder sei die Sehschärfe des Klägers auf 1/50 oder weniger herabgesunken, noch liege eine gleichschwere Störung des Sehvermögens vor.</p>



<p><strong>Fazit</strong></p>



<p>Die Entscheidung des VG Berlin zeigt, wie wichtig die Feststellung des Merkzeichens &#8222;Bl&#8220; im Schwerbehindertenausweis für den Anspruch auf Blindengeld sein kann. Betroffene sollten sich daher bei Ablehnung des Merkzeichens anwaltlich beraten lassen, um ihre Rechte zu wahren.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Aussage &#8211; keine Strafe: Gericht setzt Zeugenpflichten klare Grenzen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/keine-aussage-keine-strafe-gericht-setzt-zeugenpflichten-klare-grenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2024 12:41:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/keine-aussage-keine-strafe-gericht-setzt-zeugenpflichten-klare-grenzen/</guid>

					<description><![CDATA[(DAA). Stellen Sie sich vor, Sie werden Zeuge einer Straftat. Die Polizei fordert Sie auf, einen Zeugenfragebogen auszufüllen. Müssen Sie darin alle Details...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Stellen Sie sich vor, Sie werden Zeuge einer Straftat. Die Polizei fordert Sie auf, einen Zeugenfragebogen auszufüllen. Müssen Sie darin alle Details angeben, auch wenn nicht explizit danach gefragt wird?</strong></p>



<p>Das Landgericht Berlin I hat am 14. August 2024 (AZ: 525 Qs 80/24) entschieden, dass das Verschweigen von Umständen, nach denen in einem polizeilichen Zeugenfragebogen nicht ausdrücklich gefragt wird, keine Strafvereitelung darstellt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, das die Hauptverhandlung gegen einen Beschuldigten wegen fehlender ‚Garantenstellung‘ nicht eröffnet hatte. Unter Garantenstellung versteht man eine besondere rechtliche Verantwortung zur Verhinderung rechtswidriger Zustände.</p>



<p><strong>Unvollständige Angaben in einem Zeugenfragebogen </strong></p>



<p>Im Mittelpunkt des Falles stand ein Zeugenfragebogen, in dem ein Zeuge zur Identifizierung von Tatverdächtigen befragt wurde. Der Zeuge hatte die Fragen zwar beantwortet, aber eine wichtige Information weggelassen: eine ihm bekannte Videoaufzeichnung, die die Tatverdächtigen zeigte.</p>



<p>Die Staatsanwaltschaft warf dem Zeugen vor, er habe auf die Frage, ob er die Tatverdächtigen auf Lichtbildern wiedererkennen könne, verschwiegen, dass ihm eine Videoaufzeichnung der Tat bekannt sei, die eine schnelle Identifizierung der Täter ermöglicht hätte. Diese Information sei für die Aufklärung der Tat entscheidend gewesen und hätte die Ermittlungen erheblich beschleunigen können. Durch das Verschweigen der Videoaufzeichnung sei die Verfolgung der Tatverdächtigen um mehr als ein Jahr verzögert worden.</p>



<p><strong>Keine umfassende Offenbarungspflicht &#8211; keine Strafvereitelung im Amt</strong></p>



<p>Das Landgericht Berlin I wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurück und stellte fest, dass ein Zeuge nur dann zur umfassenden Offenbarung verpflichtet sei, wenn eine besondere Pflicht bestehe; rechtlich müsse eine entsprechende Garantenstellung vorliegen.</p>



<p>Bei schriftlichen Zeugenvernehmungen, wie sie z.B. in polizeilichen Fragebögen durchgeführt werden, ist dies nicht der Fall. Der Zeuge muss sich hier nur zu den konkret gestellten Fragen äußern. Im Gegensatz zu einer richterlichen Vernehmung (nach § 69 Abs. 1 StPO), die eine umfassende Offenlegung aller für den Sachverhalt relevanten Informationen verlangt, ist der Zeuge bei schriftlichen polizeilichen Vernehmungen nicht zu einer lückenlosen Schilderung verpflichtet.</p>



<p><strong>Zeugenpflicht nicht schrankenlos</strong></p>



<p>Die Entscheidung des Landgerichts macht deutlich, dass die Offenbarungspflicht von Zeugen nicht grenzenlos ist.</p>



<p>Für die Strafverfolgungsbehörden bedeutet das Urteil, dass schriftliche Befragungen durch präzise Fragestellungen so zu gestalten sind, dass vollständige und aussagekräftige Informationen gewonnen werden.</p>
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		<title>Eltern müssen „Gendersprache“ an Schulen hinnehmen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/eltern-muessen-gendersprache-an-schulen-hinnehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Dec 2024 14:08:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die gesellschaftliche Debatte zum Gendern wird hitzig geführt und gleicht einem Glaubens-Streit. Viele Eltern lehnen es ab, dass an den Schulen ihrer Kinder gegendert wird. Können sie dagegen vorgehen – welche Freiheiten haben die Schulen?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Schulen können sowohl eine genderneutrale Sprache verwenden als auch die „Critical Race-Theory“ vermitteln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 24. März 2023 (<a href="https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1308576.php" target="_blank" rel="noreferrer noopener">AZ: VG 3 L 24/23</a>).</p>



<p>Bei der sogenannten <a href="https://verfassungsblog.de/critical-race-theory-in-deutschland/" target="_blank" data-type="link" data-id="https://verfassungsblog.de/critical-race-theory-in-deutschland/" rel="noreferrer noopener">„Critical Race-Theory“</a> (deutsch: Kritische Rassentheorie) handelt es sich um interdisziplinäre Theorieansätze, die Rassismus in, vor allem rechtlichen, Strukturen erfassen und kritisieren, erläutert das Rechtsportal Anwaltauskunft.de.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vater wehrt sich gegen „Gendersprache“ an Schulen</h2>



<p>Das Nachsehen hatte ein Vater, der gegen die teilweise Verwendung von genderneutraler Sprache und der „Critical Race-Theory“ an den Gymnasien seiner beiden Kinder vorging. Er berief sich auf sein elterliches Erziehungsrecht. Die Schulleitungen hatten den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt. Gleichzeitig wiesen sie klar darauf hin, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten seien.</p>



<p>Der Vater scheiterte: Das Gericht konnte nicht erkennen, dass der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit verletzte. Daher muss auch nicht die Schulaufsicht einschreiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Genderneutrale Sprache: Schulen haben Gestaltungsspielraum</h2>



<p>Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien nicht, zumal genderneutrale Sprache Gegenstand von Unterrichtseinheiten sei, wenn auch nicht in der vom Vater favorisierten Weise.</p>



<p>Auch verstoße eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft nicht gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache: Wegen der breiten öffentlichen Diskussion bleibe diese selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich. Es liege auch kein Verstoß gegen das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst vor. Mit der Verwendung genderneutraler Sprache gehe keine politische Meinungsäußerung einher. Zudem würde sowohl die Verwendung als auch die Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zulassen.</p>



<p>Der Vater konnte keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachweisen, so das Gericht. Zumal der Spracherwerb bei den beiden Zehntklässlern weitgehend abgeschlossen sein dürfte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schulen dürfen genderneutrale Sprache und „Critical Race-Theory“ vermitteln<br></h2>



<p>Der Vater behauptete auch, dass Gendersprache, Identitätspolitik und „Critical Race-Theory“ einseitig dargestellt und seine <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten-kategorie/familie/" data-type="link" data-id="https://anwaltauskunft.de/themenwelten-kategorie/familie/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kinder</a> „indoktriniert“ würden. Auch dies überzeugte das Gericht nicht, welches für das Verfahren Stellungnahmen eingeholt hatte.</p>



<p><em>„In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen kann die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein“</em>, schrieb das Gericht. Den Kindern sei es grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden.</p>



<p>Der Vater hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt – es bleibt also spannend.</p>
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		<title>Theater vs. Wohnen: Wenn Kultur auf Wohnen trifft</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/theater-vs-wohnen-wenn-kultur-auf-wohnen-trifft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Oct 2024 14:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). In städtischen Gebieten kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzungen. Insbesondere wenn gewerbliche oder kulturelle Einrichtungen und Wohnbebauung nahe beieinander...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). In städtischen Gebieten kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzungen. Insbesondere wenn gewerbliche oder kulturelle Einrichtungen und Wohnbebauung nahe beieinander liegen, sind Spannungen oft vorprogrammiert. So auch in einem aktuellen Fall, in dem das Oberverwaltungsgericht Münster über den Fortbestand einer Theaternutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer geplanten Wohnnutzung zu entscheiden hatte.</strong></p>



<p>Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschied am 12. Juni 2024 zugunsten des Theaterbetreibers und hob die Baugenehmigung für die Umnutzung von Gewerbe- in Wohnräume auf (AZ: 7 A 1326/22).</p>



<p><strong>Sachverhalt: Theaterbetrieb und Wohnen im Konflikt</strong></p>



<p>In dem vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ gemeldeten Fall geht es um die Umnutzung von Gewerberäumen einer ehemaligen Druckerei in Wohnräume. Der Kläger, Betreiber einer Veranstaltungsstätte mit Theater- und Konzertaufführungen, sah seinen Betrieb durch die in der Nachbarschaft genehmigte Wohnnutzung gefährdet.</p>



<p>Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Baugenehmigung zunächst bestätigt und die Klage des Theaterbetreibers abgewiesen. Das OVG Münster hob diese Entscheidung jedoch auf und betonte die Bedeutung des Rücksichtnahmegebots.</p>



<p><strong>Gericht betont Rücksichtnahmegebot im Baurecht</strong></p>



<p>Das Rücksichtnahmegebot, ein zentraler Grundsatz des Baurechts, spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, unterschiedliche Nutzungen miteinander in Einklang zu bringen.</p>



<p>Das OVG Münster hat klargestellt, dass dieses Gebot nicht nur den Immissionsschutz, sondern auch den Emittentenschutz umfasst. Der Theaterbetrieb genieße Bestandsschutz, der durch die heranrückende Wohnbebauung nicht beeinträchtigt werden dürfe. Die vom Theaterbetrieb ausgehenden Lärmimmissionen wären für die Wohnnutzung unzumutbar gewesen, so dass die Zulassung der Wohnnutzung das Rücksichtnahmegebot verletzt hätte.</p>



<p><strong>Bedeutung für die Praxis</strong></p>



<p>Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, das Rücksichtnahmegebot in der Praxis konsequent anzuwenden, um einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten zu gewährleisten. Insbesondere in Städten, wo Kultureinrichtungen auf Wohnbebauung treffen, müssen Planungsentscheidungen sorgfältig abgewogen werden, um langfristige Konflikte zu vermeiden.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
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		<title>Gutachten im Sozialrecht: Wann übernimmt die Staatskasse die Kosten?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gutachten-im-sozialrecht-wann-uebernimmt-die-staatskasse-die-kosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Aug 2024 14:31:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht müssen regelmäßig auch Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies kann in sozialgerichtlichen Verfahren schnell die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen übersteigen....]]></description>
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<p><strong>(DAV). Bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht müssen regelmäßig auch Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies kann in sozialgerichtlichen Verfahren schnell die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen übersteigen. Es stellt sich daher die Frage, ob der Betroffene die Kosten des Sachverständigengutachtens zu tragen hat oder nicht.</strong></p>



<p>In einer Entscheidung des Landessozialgerichts München vom 17. April 2024 (AZ: L 17 U 40/24 B) ging es um die Frage, ob die Kosten für ein vom Betroffenen beantragtes Sachverständigengutachten von der Staatskasse übernommen werden müssen.</p>



<p><strong>Antrag auf Erhöhung der Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall</strong></p>



<p>Der Kläger, der wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls eine Verletztenrente bezog, begehrte die Übernahme der Kosten für ein nervenärztliches Gutachten, das auf seinen Antrag nach § 109 SGG eingeholt worden war.</p>



<p>Nachdem sein Antrag auf Erhöhung der Verletztenrente von der Beklagten abgelehnt und seine Klage vom Sozialgericht Würzburg abgewiesen worden war, verlangte er die Übernahme der Kosten des Gutachtens. Das Landessozialgericht München hob die Entscheidung des Sozialgerichts auf und gab dem Kläger Recht.</p>



<p><strong>Was ist ein Sachverständigengutachten nach § 109 SGG?</strong></p>



<p>Ein Gutachten nach § 109 SGG ist ein Sachverständigengutachten, das im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens eingeholt werden kann. Das Gericht kann einen Sachverständigen beauftragen, wenn es in einem Rechtsstreit medizinische Fragen zu klären hat.</p>



<p><strong>Wann übernimmt die Staatskasse die Kosten für ein Gutachten nach § 109 SGG?</strong></p>



<p>Die Staatskasse übernimmt die Kosten für ein Gutachten nach § 109 SGG in der Regel dann, wenn das Gutachten für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich war. Das bedeutet, dass das Gutachten neue Erkenntnisse erbracht hat, die für die Beurteilung des Falles durch das Gericht von Bedeutung waren.</p>



<p><strong>Wann muss die Staatskasse die Kosten eines Sachverständigengutachtens nach § 109 SGG nicht tragen?</strong></p>



<p>Die Staatskasse muss die Kosten für ein Gutachten nach § 109 SGG nicht übernehmen, wenn das Gutachten für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht erheblich war. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gutachten keine neuen Erkenntnisse gebracht hat oder wenn die Beweisfragen, zu denen der Sachverständige Stellung nehmen sollte, für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht relevant waren.</p>



<p><strong>Was bedeutet die Entscheidung des LSG München für die Praxis?</strong></p>



<p>Die Entscheidung des LSG München ist für die Praxis der Sozialgerichte von großer Bedeutung, da die Staatskassen die Kosten auch dann übernehmen muss, wenn das Gutachten nicht notwendig war.</p>



<p>In diesem Fall hatte das Sozialgericht Würzburg jedoch bereits signalisiert, dass die Beweisfrage nicht entscheidungserheblich sei. Trotzdem veranlasste das Gericht die Einholung des Gutachtens, was das Landessozialgericht München als objektiv unrichtige Sachbehandlung bewertete. Da das Gutachten keine neuen, entscheidungserheblichen Erkenntnisse lieferte, war die Kostenübernahme durch die Staatskasse gerechtfertigt.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.dav-sozialrecht.de" target="_blank" rel="noopener"><em>www.dav-sozialrecht.de</em></a></p>
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		<title>Gericht stärkt Bürgerrechte bei polizeilichen Eilmaßnahmen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gericht-staerkt-buergerrechte-bei-polizeilichen-eilmassnahmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Aug 2024 14:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Die Polizei muss auch in Notfällen die Rechte der Bürger wahren. Damit alle Maßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar sind, ist eine (nachträgliche) schriftliche...]]></description>
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<p><strong>(DAV). Die Polizei muss auch in Notfällen die Rechte der Bürger wahren. Damit alle Maßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar sind, ist eine (nachträgliche) schriftliche Dokumentation unerlässlich. Dies schützt die Grundrechte der Bürger und sorgt für mehr Transparenz und Rechtskonformität polizeilichen Handelns.</strong></p>



<p>Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat mit Beschluss vom 24. Januar 2024 (Az.: 7 F 10970/23.OVG) entschieden, dass polizeiliche Eilanordnungen bei Gefahr im Verzug denselben Schriftformerfordernissen unterliegen wie richterliche Anordnungen.</p>



<p><strong>Dringender Fall: Ein Jugendlicher in Gefahr</strong></p>



<p>Ein 16-jähriger Junge hatte seiner Freundin über soziale Medien mitgeteilt, dass er sich das Leben nehmen wolle. Die alarmierte Freundin kontaktierte sofort die Polizei.</p>



<p>Diese musste schnell handeln und ordnete umgehend die Abfrage seiner Internetnutzungsdaten an, um ihn ausfindig zu machen. Ein speziell beauftragter Polizeibeamter traf diese Entscheidung mitten in der Nacht mündlich.</p>



<p><strong>Gerichtliche Entscheidung: Warum ist das wichtig?</strong></p>



<p>Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat entschieden, dass solche Eilmaßnahmen zwar gerechtfertigt sind, aber auch nachträglich schriftlich bestätigt werden müssen.</p>



<p>Die Polizei muss solche Eilanordnungen schriftlich dokumentieren, um die Maßnahme rechtswirksam zu machen und später überprüfen zu können. Da dies im vorliegenden Fall nicht ordnungsgemäß geschehen war, mussten die erhobenen Daten gelöscht werden.</p>



<p><strong>Mehr Schutz für Bürgerrechte</strong></p>



<p>Die Entscheidung unterstreicht, dass die Polizei auch in Eilfällen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wahren muss. Eine schriftliche Dokumentation ist unerlässlich, damit alle Maßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar sind. Dies schützt die Grundrechte der Bürger und sorgt für mehr Transparenz und Rechtskonformität polizeilichen Handelns.</p>



<p>Um schnell zu helfen, war der mündliche Auftrag rechtens, hätte aber schriftlich dokumentiert werden müssen, so das Verbraucherrechtsportal „anwaltauskunft.de“.</p>



<p><strong>Was bedeutet das für Sie?</strong></p>



<p>Wenn die Polizei in Notfällen schnell handeln muss, ist das oft lebenswichtig. Dennoch muss auch in solchen Situationen sichergestellt sein, dass die Maßnahmen später nachprüfbar sind und Ihre Rechte gewahrt bleiben. Das Urteil des OVG Koblenz stellt sicher, dass auch in Eilfällen die rechtlichen Anforderungen zum Schutz Ihrer Grundrechte eingehalten werden.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
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		<title>Zeuge muss nach Vernehmung im Gerichtsgebäude bleiben</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/zeuge-muss-nach-vernehmung-im-gerichtsgebaeude-bleiben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Aug 2024 14:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Die Klarheit und Verbindlichkeit der Zeugenpflichten im Strafprozess sind wichtig, denn die Zeugenaussage ist eine Pflicht. Die Anwesenheit der Zeugen ist daher...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Die Klarheit und Verbindlichkeit der Zeugenpflichten im Strafprozess sind wichtig, denn die Zeugenaussage ist eine Pflicht. Die Anwesenheit der Zeugen ist daher für die Durchführung des Verfahrens wichtig. Wie lange muss man im Gericht bleiben?</strong></p>



<p>Das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) hat am 8. Mai 2024 entschieden, dass ein Zeuge auch nach seiner Vernehmung verpflichtet ist, im Gerichtsgebäude zu bleiben (AZ: 12 Qs 1/24). Die Anordnung des Gerichts, das Gerichtsgebäude nicht zu verlassen, ist keine eigenständige Maßnahme, sondern Ausdruck der ohnehin bestehenden Zeugenpflicht, erklärt das Verbraucherrechtsportal anwaltauskunft.de.</p>



<p><strong>Pflicht besteht bis zur Entlassung durch den Richter</strong></p>



<p>In einem Strafverfahren verweigerte der Steuerberater eines Angeklagten die Aussage. Daraufhin ordnete der Richter die Durchsuchung der Kanzleiräume an und wies den Steuerberater an, im Gerichtsgebäude zu bleiben und sein Mobiltelefon auszuschalten.</p>



<p>Gegen diese Anordnung legte der Steuerberater Beschwerde ein.</p>



<p><strong>Zeugen dürfen sich nicht ohne Erlaubnis entfernen</strong></p>



<p>Das Landgericht wies die Beschwerde zurück. Die Anordnung des Gerichts sei rechtmäßig gewesen. Die Zeugenpflicht gelte auch nach der Vernehmung, da der Zeuge im Laufe des Verfahrens erneut vernommen werden könne. Die Entscheidung, den Zeugen zu entlassen, liege im Ermessen des Vorsitzenden und sei an das Urteil gebunden.</p>



<p>Die richterliche Anordnung an den Zeugen sei kein eigenständiger Rechtsbehelf, sondern Teil der prozessualen Pflichten. Das Gericht wies darauf hin, dass die Verpflichtung zum Verbleib am Gerichtsort Bestandteil der Zeugenpflicht sei und die damit verbundene Unannehmlichkeit für den Zeugen keine Beschwer im Rechtssinne darstelle.</p>



<p>Ein Zeuge könne sogar in entsprechender Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO zwangsweise festgehalten werden, wenn er sich unerlaubt entfernen wolle.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
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			</item>
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		<title>Hitlergruß mit dem linken Arm: Verurteilung</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/hitlergruss-mit-dem-linken-arm-verurteilung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2024 15:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Ein Mann aus Bremen ist rechtskräftig verurteilt worden, weil er den Hitlergruß mit dem linken Arm gezeigt hat. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG)...]]></description>
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<p><strong>(DAA). Ein Mann aus Bremen ist rechtskräftig verurteilt worden, weil er den Hitlergruß mit dem linken Arm gezeigt hat. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) wies die Revision des Mannes gegen das Urteil zurück.</strong></p>



<p>Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt, entschied das OLG Hamm am 25. Juni 2024 (AZ: 4 ORs 71/23).</p>



<p><strong>Hitlergruß &#8211; verfassungswidriges Kennzeichen</strong></p>



<p>Der Angeklagte war 2022 am Rande eines G7-Treffens in Münster mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten. Um diese zu provozieren, zeigte er mit dem linken Arm den Hitlergruß. Amts- und Landgericht Münster verurteilten ihn deshalb in erster und zweiter Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.</p>



<p><strong>Geldstrafe für nationalsozialistisches Symbol</strong></p>



<p>Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Das Landgericht Münster habe den Angeklagten zu Recht verurteilt.</p>



<p>Es folgte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte, die den Hitlergruß mit dem linken Arm ebenfalls für strafbar hielten. Zweck der gesetzlichen Regelung sei es, die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungswidriger Organisationen zu unterbinden und eine Gewöhnung an diese Symbole zu verhindern. Dass der Angeklagte lediglich provozieren wollte, sei unerheblich, da solche Kennzeichen im politischen Leben Deutschlands keinen Platz haben sollten.</p>
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