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	<title>Freizeit &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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	<title>Freizeit &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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		<title>„Nacktsein ist kein Verbrechen“</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/nacktsein-ist-kein-verbrechen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[red]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2026 10:31:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Bei steigenden Temperaturen genießen viele Menschen die Freiheit des entkleideten Seins. Doch wie ist man eigentlich rechtskonform nackt? ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Je wärmer es wird, desto mehr Hüllen fallen. Wer sich komplett von der Kleidung befreien möchte und außerhalb der textilfreien Sauna und des FKK-Strands nackt sein möchte, sollte einige Dinge beachten. Generell erklärt <strong>Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals anwaltauskunft.de</strong>: <em>„Nachtsein ist kein Verbrechen.“</em></p>



<p>In der eigenen Wohnung oder dem Garten ist Nacktsein grundsätzlich erlaubt. Auch für den öffentlichen Raum gibt es kein Gesetz gegen Nacktheit. <em>„An vielen Orten ist Nacktsein zwar nicht explizit erlaubt, aber auch nicht verboten“,</em> sagt <strong>Rechtsanwalt Swen Walentowski</strong>. Wer an einem einsamen See außerhalb des FKK-Bereiches die Badehose weglässt, begeht damit keine Straftat. Ebenso sind nackt Auto fahren oder wandern gehen erst einmal in Ordnung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Darauf kommt es beim Nacktsein an</h2>



<p>Man solle dabei ein paar Regeln beachten, so der Sprecher des Rechtsportals: „Solange der Bereich nicht frei einsehbar ist und sich niemand gestört fühlt, liegt kein Problem vor – weder rechtlich noch zwischenmenschlich.“ Allerdings sei immer das Augenmaß gefragt: Im Vorgarten an einer vielbefahrenen Straße sollte der Liegestuhl wohl eher nicht aufgestellt werden, um sich nackt zu sonnen. Auch FKK auf dem frei einsehbaren Balkon neben den zugeknöpften Nachbarn kann Konfliktpotenzial hervorrufen. „<em>Andere sollten den Bereich nicht direkt einsehen können, in denen man sich freizügig gibt,</em>“ so <strong>Walentowski</strong>. Beim Wandern sollten es tendenziell verlassene Routen sein und nicht der familienfreundliche Wanderweg.</p>



<p>Im Freibad oder dem Einkaufszentrum regelt die Hausordnung, was gilt. In Berliner Bädern dürfen mittlerweile Menschen aller Geschlechter „oben ohne“ baden und sonnen. 2022 war eine Frau mit Verweis auf das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) gegen die bisherige Ungleichbehandlung vorgegangen und bekam Recht.</p>



<p><em>„Die eigene Freikörperkultur sollte niemanden belästigen“,</em> sagt <strong>Walentowski</strong>.<em> „In jedem Fall sollte das nackte Sonnenbad abseits von Spielplätzen, Kindergärten, Schulen und religiösen Einrichtungen stattfinden.“</em></p>



<h2 class="wp-block-heading">Verhältnismäßigkeit ist wichtig</h2>



<p>Wenn sich jemand durch den nackten Körper gestört fühlen sollte, heißt das nicht, dass direkt rechtliche Konsequenzen folgen. Denn es muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main zeigte im April 2023 (AZ: 2 U&nbsp;43/22), dass das nackte Sonnenbaden eines Mieters im Hof eine Mietminderung nicht rechtfertigt. Denn die Nutzung der Mietwohnung würde durch das Sonnenbad nicht beeinträchtigt und keine „grob ungehörige Handlung“ vorliege. Um den nackten Mann zu sehen, haben sich die Mieter weit aus dem Fenster lehnen müssen „<em>In jedem Fall kann ein klärendes Gespräch helfen</em>,“ rät <strong>Walentowski. </strong>Da hier sich die Nachbarn hätten „bemühen“ mussten, den Mann zu sehen, durfte er nackt sein. Nackt das Treppenhaus eines Miethauses herunterlaufen hätte er nicht dürfen.</p>



<p>Ein Problem wird das nackte Dasein, wenn es bewusst andere provozieren soll. Wer regelmäßig unbekleidet Passant:innen durch die großen Fenster der Erdgeschosswohnung provoziert, muss wahrscheinlich mit Konsequenzen rechnen.</p>



<p>Übrigens: Auch Jugendliche (ab 14 Jahre) können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die entsprechende geistige Reife und Einsichtsfähigkeit haben – ähnlich wie bei der Strafmündigkeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn Nacktsein eine Ordnungswidrigkeit ist</h2>



<p>Und wenn sich jemand beschwert? Dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit („Belästigung der Allgemeinheit“, § 118 OWiG), und es können bis 1000 Euro Bußgeld fällig werden.Bevor dem nackten Mann oder der nackten Frau allerdings „in die Tasche“ gegriffen wird, wird in der Regel ein Platzverweis ausgesprochen. Ganz anders verhält es sich, wenn das Nacktsein der sexuellen Lustgewinnung dient: Exhibitionismus ist laut §183 StGB eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Allerdings gilt der Paragraf nur für Männer.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Podcast: Reiseabbruch nach Skiunfall &#8211; ab wann gilt der Urlaub als beendet?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-reiseabbruch-nach-skiunfall-ab-wann-gilt-der-urlaub-als-beendet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2026 16:49:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der lang ersehnte Skiurlaub in den Alpen: Die Pisten sind perfekt, die Stimmung ist gut. Doch ein einziger Sturz kann alles verändern. Neben dem körperlichen Schmerz folgt oft auch noch finanzieller Ärger mit der Versicherung. Insbesondere die Frage, wann eine Reise offiziell als „abgebrochen“ gilt, sorgt immer wieder für Streit. Ein Urteil des Amtsgerichts München schafft nun wichtige Klarheit für Urlauber.
Demnach kann bereits der Eintritt eines versicherten Ereignisses, das zur Reiseunfähigkeit führt, einen Reiseabbruch darstellen – auch wenn die Rückreise erst später erfolgt. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Abreise ist dabei nicht zwingend relevant. Eine Familie aus Schwaben hatte einen Skiurlaub in Österreich für den Zeitraum vom 10.02. bis 17.02.2024 gebucht. Während des Aufenthalts erlitt die Mutter am 12. Februar 2024 einen schweren Skiunfall mit Kreuzbandriss im linken Knie. Sie wurde noch am selben Tag stationär aufgenommen und am Folgetag operiert.
Nach der Operation war die Reisende nicht mehr reisefähig. Die behandelnden Ärzte ordneten für den Heimtransport eine Beinhochlagerung an. Da die Rückreise erst organisiert werden musste, stellte die Versicherung einen Rücktransport für den 16.02.2024 in Aussicht. Die Familie blieb bis dahin im Hotel und reiste an diesem Tag gemeinsam ab. Aber die Versicherung war bei der Erstattung der Kosten zurückhaltend.
Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast von anwaltauskunft.de.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der lang ersehnte Skiurlaub in den Alpen: Die Pisten sind perfekt, die Stimmung ist gut. Doch ein einziger Sturz kann alles verändern. Neben dem körperlichen Schmerz folgt oft auch noch finanzieller Ärger mit der Versicherung. Insbesondere die Frage, wann eine Reise offiziell als „abgebrochen“ gilt, sorgt immer wieder für Streit. Ein Urteil des Amtsgerichts München schafft nun wichtige Klarheit für Urlauber.</p>



<p>Demnach kann bereits der Eintritt eines versicherten Ereignisses, das zur Reiseunfähigkeit führt, einen Reiseabbruch darstellen – auch wenn die Rückreise erst später erfolgt. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Abreise ist dabei nicht zwingend relevant. Eine Familie aus Schwaben hatte einen Skiurlaub in Österreich für den Zeitraum vom 10.02. bis 17.02.2024 gebucht. Während des Aufenthalts erlitt die Mutter am 12. Februar 2024 einen schweren Skiunfall mit Kreuzbandriss im linken Knie. Sie wurde noch am selben Tag stationär aufgenommen und am Folgetag operiert.</p>



<p>Nach der Operation war die Reisende nicht mehr reisefähig. Die behandelnden Ärzte ordneten für den Heimtransport eine Beinhochlagerung an. Da die Rückreise erst organisiert werden musste, stellte die Versicherung einen Rücktransport für den 16.02.2024 in Aussicht. Die Familie blieb bis dahin im Hotel und reiste an diesem Tag gemeinsam ab. Aber die Versicherung war bei der Erstattung der Kosten zurückhaltend.</p>



<p>Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast von anwaltauskunft.de.</p>
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		<item>
		<title>Podcast: Wenn Promis verreisen &#8211; wo endet die Pressefreiheit im Urlaub?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/podcast-wenn-promis-verreisen-wo-endet-die-pressefreiheit-im-urlaub/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 16:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Selfie aus dem Fitnessstudio, eine Story vom Hotelpool – für viele Prominente und Influencer gehört die Dokumentation ihres Alltags in den sozialen Medien zum Beruf. Doch bedeutet das im Umkehrschluss, dass Boulevardmagazine über jeden Schritt im Urlaub berichten dürfen?
Aus einzelnen, selbst veröffentlichten Inhalten prominenter Personen in sozialen Netzwerken dürfen Medien nicht ohne Weiteres auf private Begleitumstände schließen oder über nicht offengelegte Details berichten. Eine sogenannte Selbstöffnung wirkt nur in engem Rahmen und ist nicht automatisch auf Partner oder Familienmitglieder übertragbar. So entschied das Landgericht Berlin II.
In dem Fall ging es um Lena Meyer-Landrut und Mark Forster, die gemeinsam Urlaub machten. Die Sängerin hatte im Rahmen einer Werbekooperation Bilder ihres Hotelaufenthalts auf Instagram geteilt. Die Presse machte daraus eine große Geschichte über den „Liebesurlaub“ mit ihrem Ehemann, illustriert mit Fotomontagen. Das Problem: Während die Sängerin sich bewusst im Rahmen eines Jobs zeigte, hatte ihr Ehemann kaum etwas über den Urlaub preisgegeben. Das Gericht musste nun abwägen: Darf die Presse die Instagram-Beiträge zu einer privaten Urlaubsgeschichte zusammenfügen? Die Antwort der Berliner Richter war deutlich: Nein.
Im Podcast von anwaltauskunft.de erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski die Hintergründe.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Selfie aus dem Fitnessstudio, eine Story vom Hotelpool – für viele Prominente und Influencer gehört die Dokumentation ihres Alltags in den sozialen Medien zum Beruf. Doch bedeutet das im Umkehrschluss, dass Boulevardmagazine über jeden Schritt im Urlaub berichten dürfen?</p>



<p>Aus einzelnen, selbst veröffentlichten Inhalten prominenter Personen in sozialen Netzwerken dürfen Medien nicht ohne Weiteres auf private Begleitumstände schließen oder über nicht offengelegte Details berichten. Eine sogenannte Selbstöffnung wirkt nur in engem Rahmen und ist nicht automatisch auf Partner oder Familienmitglieder übertragbar. So entschied das Landgericht Berlin II.</p>



<p>In dem Fall ging es um Lena Meyer-Landrut und Mark Forster, die gemeinsam Urlaub machten. Die Sängerin hatte im Rahmen einer Werbekooperation Bilder ihres Hotelaufenthalts auf Instagram geteilt. Die Presse machte daraus eine große Geschichte über den „Liebesurlaub“ mit ihrem Ehemann, illustriert mit Fotomontagen. Das Problem: Während die Sängerin sich bewusst im Rahmen eines Jobs zeigte, hatte ihr Ehemann kaum etwas über den Urlaub preisgegeben. Das Gericht musste nun abwägen: Darf die Presse die Instagram-Beiträge zu einer privaten Urlaubsgeschichte zusammenfügen? Die Antwort der Berliner Richter war deutlich: Nein.</p>



<p>Im Podcast von anwaltauskunft.de erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski die Hintergründe.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lärm durch Nagetiere kann den Reisepreis mindern</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/laerm-durch-nagetiere-kann-den-reisepreis-mindern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2025 12:42:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Stellen Sie sich vor: Sie freuen sich auf zwei Wochen Entspannung auf Kreta, doch kaum sind Sie eingeschlafen, beginnt es in Ihrem Hotelzimmer zu kratzen, zu nagen und zu rascheln. Genau das erlebte ein Familienvater aus München. Der Lärm, der offenbar von Nagetieren ausging, machte erholsamen Schlaf unmöglich. Der Mann zog mit seiner Familie um und klagte anschließend gegen den Reiseveranstalter.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Amtsgericht München entschied am 7. November 2024 (AZ: 223 C 17811/24): Ja, der Mann hat Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung des Reisepreises, jedoch nicht auf Entschädigung für die getrübte Urlaubsfreude.</p>



<p>Vier Tage lang wurde er durch nachtaktive Nager belästigt und musste in ein kleineres Zimmer umziehen.</p>



<p>In dem vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mitgeteilten Fall hatte der Kläger eine zweiwöchige Pauschalreise nach Kreta für sich und seine Familie zum Gesamtpreis von über 5.300 € gebucht. Bereits am zweiten Urlaubstag beschwerte er sich beim Veranstalter, da es in dem ihm zugewiesenen Zimmer nächtlichen Lärm durch Nagetiere gab – sie nagten und kratzten in der Wand. Die Folge war, dass er keinen Schlaf fand, sondern Frust hatte.</p>



<p>Erst vier Tage nach seiner Mängelanzeige durfte die Familie das Zimmer wechseln. Das neue Zimmer war jedoch deutlich kleiner, was später noch wichtig werden sollte. Der Kläger forderte für die ersten drei Tage eine Minderung des Reisepreises um je 190,22 €, für den vierten Tag um 285,32 € sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 855,98 €. Der Veranstalter wies alles zurück: Es gebe keine Beweise für einen Nagetierbefall und die Leistungen seien erbracht worden.</p>



<p><strong>Das Gericht glaubt dem Kläger – Reisepreisminderung</strong></p>



<p>Das Amtsgericht München sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 684 Euro zu. Insbesondere überzeugte die detaillierte Schilderung des Klägers. Auch die Lichtbilder des später bezogenen, deutlich kleineren Zimmers wertete das Gericht als Indiz: Niemand zieht freiwillig in ein schlechteres Zimmer, wenn das ursprüngliche Zimmer in Ordnung gewesen wäre.</p>



<p>Einen Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lehnte das Gericht allerdings ab. Die Minderung lag mit 45 % unter der in der Rechtsprechung üblichen Schwelle von 50 %. Zudem sei die Beeinträchtigung auf die Nachtzeit begrenzt gewesen, sodass die Reisenden ihren Urlaub tagsüber genießen konnten.</p>



<p>Für den Umzugstag gewährte das Gericht keine erhöhte Minderung. Ein Zimmerwechsel sei in der Regel unproblematisch und der Kläger habe keine besonderen Umstände dargelegt.</p>



<p><strong>Was tun bei Mängeln im Urlaub?</strong></p>



<p>Wenn Sie einen Mangel in Ihrer Unterkunft feststellen, ist schnelles Handeln gefragt. Nur so können Sie Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung oder gar Schadensersatz geltend machen.</p>



<ol class="wp-block-list"><li><strong>Erstatten Sie eine Mängelanzeige<br></strong>Informieren Sie unverzüglich die Reiseleitung oder den Hotelmanager vor Ort über den Mangel. Beharren Sie darauf, dass der Mangel schriftlich festgehalten wird. Im Fall des Münchner Klägers führte die Mängelanzeige zu einem Zimmerwechsel.<br><br></li><li><strong>Beweise sammeln<br></strong>Halten Sie den Mangel so gut wie möglich fest. Dazu gehören Fotos und Videos. Im vorliegenden Fall war das besonders schwierig, da die Nagetiere nicht zu sehen waren, die Geräusche aber die Hauptursache der Störung darstellten. Das Gericht stützte sich hier auf die detaillierte Schilderung des Klägers und den faktischen Beweis, dass er ein kleineres Zimmer akzeptierte.<br><br></li><li><strong>Mängel dokumentieren<br></strong>Notieren Sie, wann der Mangel aufgetreten ist und wie er sich auf Ihre Reise ausgewirkt hat. Halten Sie die Uhrzeiten der Lärmbelästigung und die Reaktionen des Hotelpersonals fest.<br><br></li><li><strong>Fristen beachten<br></strong>Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie Ihre Ansprüche auf Minderung des Reisepreises innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise geltend machen.</li></ol>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>E-Scooter-Unfall: Wann die Haftpflichtversicherung zu einhundert Prozent zahlt</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/e-scooter-unfall-wann-die-haftpflichtversicherung-zu-einhundert-prozent-zahlt-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Aug 2025 09:36:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). E-Scooter sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Sie bieten eine flexible Möglichkeit, sich fortzubewegen. Doch mit ihrer zunehmenden Beliebtheit steigt auch die Anzahl der Unfälle, an denen sie beteiligt sind. Was passiert, wenn ein E-Scooter-Fahrer einen Unfall verursacht und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt? Wer haftet für den entstandenen Schaden?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung eines E-Scooters besteht, wenn dessen Fahrerin durch ein schuldhaftes Fehlverhalten einen Unfall verursacht. Die beklagte Versicherung kann sich in einem solchen Fall nicht pauschal auf fehlendes Wissen berufen, ohne zuvor alle zumutbaren Informationsquellen ausgeschöpft zu haben. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Berlin II vom 22. Oktober 2024 (AZ: 22 S 6/23 (2)).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn der Bürgersteig zur Falle wird: Der E-Scooter-Unfall</h2>



<p>Eine E-Scooter-Fahrerin war in Berlin auf einem Gehweg unterwegs, als sie plötzlich und ohne Vorwarnung auf die Fahrbahn fuhr. Dort prallte sie gegen die rechte hintere Tür eines parkenden Autos. Der Fahrer des Wagens hatte keine Chance zu reagieren – sein Fahrzeug war verkehrsgerecht abgestellt.</p>



<p>Die Frau war nicht auffindbar. Deshalb wandte sich der Geschädigte an die E-Scooter-Vermieterin und deren Haftpflichtversicherung. Doch die verweigerten jede Zahlung – mit Verweis auf angeblich fehlende Kenntnisse zum Unfallhergang. Der Fall landete vor Gericht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Haftung des E-Scooters: Direktanspruch gegen die Versicherung </h2>



<p>Das Landgericht Berlin II entschied zugunsten des klagenden Autofahrers und sprach ihm einen Schadensersatzanspruch in voller Höhe zu. Das Gericht stellte klar, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind. Das bedeutet, dass sie wie andere Kraftfahrzeuge auch eine Haftpflichtversicherung benötigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Kernpunkte der Entscheidung</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Direktanspruch gegen die Versicherung: Geschädigte haben einen unmittelbaren Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des E-Scooters, wenn dessen Fahrer schuldhaft einen Schaden verursacht hat (§ 115 Abs. 1 Satz 1 VVG).</li>



<li>Volle Haftung bei grobem Fehlverhalten: Das Gericht betonte, dass die Betriebsgefahr des PKW vollständig hinter dem grob verkehrswidrigen und schuldhaften Verhalten der E-Scooter-Fahrerin zurücktritt. Das bedeutet, dass die Versicherung des E-Scooters zu einhundert Prozent für den Schaden aufkommen muss.</li>



<li>Verstoß gegen Verkehrsregeln: Die E-Scooter-Fahrerin hatte gleich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen:
<ul class="wp-block-list">
<li>Befahren des Bürgersteigs: Das Fahren auf dem Bürgersteig ist für E-Scooter grundsätzlich unzulässig (§§ 10, 11 eKFV).</li>



<li>Unachtsames Einfahren: Sie fuhr unvermittelt und ohne Rücksicht auf den Verkehr von einem &#8222;anderen Straßenteil&#8220; (hier der Bürgersteig) auf die Fahrbahn, ohne andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden (§ 10 StVO).</li>
</ul>
</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Informationspflicht der Versicherung: Kein Bestreiten mit Nichtwissen</h2>



<p>Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils betrifft die Informationspflicht der Versicherung. Die beklagte Haftpflichtversicherung hatte den Unfallhergang mit Nichtwissen bestritten. Dies wurde vom Gericht als unzulässig erachtet. Versicherungen sind demnach verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zur Aufklärung des Unfallhergangs zu unternehmen. Dazu gehört insbesondere, sich bei ihrem Versicherungsnehmer (hier der E-Scooter-Fahrerin) nach den genauen Umständen des Unfalls zu erkundigen. Nur, wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben und dies schlüssig dargelegt wird, ist ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auskunftsanspruch des Geschädigten: Daten des E-Scooter-Mieters</h2>



<p>Das Gericht bestätigte auch den Auskunftsanspruch des geschädigten Unfallbeteiligten gegenüber dem Vermieter eines E-Scooters. Das bedeutet, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Daten des Mieters des E-Scooters mitzuteilen, damit der Geschädigte seine Ansprüche geltend machen kann. Diese Argumentation war für die Beklagte in diesem Fall von Bedeutung, da sie sich zuvor auf Datenschutzgründe berufen hatte, um die Daten der Fahrerin nicht herauszugeben, obwohl sie diese wohl besaß.</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.verkehrsrecht.de/" target="_blank" rel="noopener">www.verkehrsrecht.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Reiseroulette: Was „Fortuna-Reisen“ wirklich bedeuten</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/reiseroulette-was-fortuna-reisen-wirklich-bedeuten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Feb 2025 11:48:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Sogenannte Fortuna-Reisen, auch Joker-, Glücks- oder Roulette-Reisen genannt, erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie locken mit besonders günstigen Preisen, bei denen der Reisende...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Sogenannte Fortuna-Reisen, auch Joker-, Glücks- oder Roulette-Reisen genannt, erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie locken mit besonders günstigen Preisen, bei denen der Reisende allerdings auf die freie Wahl von Hotel und Flug verzichten muss. Stattdessen wird das „Überraschungspaket“ vom Reiseveranstalter zusammengestellt.</strong></p>



<p>Das Amtsgericht München hat am 21. März 2024 (AZ: 191 C 12742/24) entschieden, dass Reiseveranstalter bei „Fortuna-Reisen“ nicht verpflichtet sind, bereits bei der Buchung detaillierte Angaben zu Hotel und Flugzeiten zu machen. Es reicht aus, wenn diese Informationen 8 bis 10 Tage vor Reiseantritt zusammen mit den Reiseunterlagen verschickt werden, erklärt das Rechtsportal anwaltauskunft.de.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Informationspflichten des Reiseveranstalters bei &#8222;Fortuna-Reisen</strong></h2>



<p>Der Kläger hatte im April 2023 bei einem Münchner Reiseveranstalter eine 15-tägige 5-Sterne-Reise nach Lykien mit Verlängerungswoche an der türkischen Riviera für die Zeit vom 18.11.2023 bis 02.12.2023 gebucht. Der Gesamtpreis der Reise betrug lediglich 580 Euro und der Abflug sollte in Stuttgart erfolgen. Die Buchung erfolgte ohne konkrete Angaben zu Hotelnamen oder Flugzeiten, was für diese Art von &#8222;Roulette-Reisen&#8220; typisch ist.</p>



<p>Der Kläger leistete eine Anzahlung von 142,40 Euro, verweigerte jedoch die Restzahlung mit der Begründung, er benötige vorab Informationen über Hotel und Flugzeiten, um seine Familie über die Reiseroute und Kontaktmöglichkeiten informieren zu können.  Der Reiseveranstalter verweigerte diese Informationen unter Hinweis auf die übliche Praxis bei „Fortuna Reisen“. Der Reisende trat daraufhin vom Vertrag zurück und verlangte die Anzahlung zurück.</p>



<p>Die Richter entschieden:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Der Reiseveranstalter hatte zugesichert, dass die Details zu Unterkunft und Flugzeiten 8 bis 10 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt würden. Dies sei zwar kurzfristig, aber bei dieser Art von Reise nicht zu beanstanden.</li><li>Dem Reisenden stehe es frei, eine klassische Reise mit sofortiger Auswahl von Hotel und Flugzeiten zu buchen. Diese Wahlfreiheit wirke sich jedoch auf den Preis aus.</li><li>Bei &#8222;Roulette-Reisen&#8220; sei es üblich, dass der Veranstalter die Unterkunft und die genauen Flugzeiten erst kurzfristig festlege. Dies sei Teil des günstigen Preisangebots.</li><li>Die Informationspflichten des Veranstalters seien erfüllt, da die relevanten Daten rechtzeitig vor Reisebeginn übermittelt werden müssten.</li></ul>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf laubbedeckter Rolltreppe</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/kein-schmerzensgeld-nach-sturz-auf-laubbedeckter-rolltreppe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Oct 2024 10:53:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Der Herbst ist da und mit ihm fallen bunte Blätter von den Bäumen. Doch so schön das Herbstlaub auch ist, es kann...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Der Herbst ist da und mit ihm fallen bunte Blätter von den Bäumen. Doch so schön das Herbstlaub auch ist, es kann auch zur Gefahr werden, vor allem auf glatten Oberflächen wie Rolltreppen. Was passiert, wenn man auf einer laubbedeckten Rolltreppe stürzt und sich verletzt? Wer haftet in diesem Fall? </strong></p>



<p>Wer auf einer Rolltreppe in einer U-Bahn-Station auf Laub stürzt, kann den Betreiber in der Regel nicht haftbar machen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I vom 27. September 2024 (Az. 2 O 11053/22) hervor, wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.</p>



<p><strong>U-Bahn: Sturz auf laubbedeckter Rolltreppe</strong></p>



<p>Im vorliegenden Fall verklagte eine Kundin die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und die Stadtwerke München auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.</p>



<p>Sie war beim Betreten der Rolltreppe im U-Bahnhof Arabellapark auf einer mit Laub bedeckten Fläche ausgerutscht und hatte sich dabei am rechten Bein verletzt. Die Klägerin machte geltend, dass das Herbstlaub in diesem Bereich eine akute Rutschgefahr darstelle und unzureichende Reinigungsmaßnahmen der Beklagten zu ihrem Sturz geführt hätten.</p>



<p>Die Betreiber hätten die Reinigungs- und Kontrollhäufigkeit gerade im Herbst den besonderen Witterungsverhältnissen anpassen müssen, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.</p>



<p><strong>Vorwurf: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht</strong></p>



<p>Die Klägerin machte geltend, dass die MVG und die Stadtwerke München als Betreiber der U-Bahn und des Bahnhofs ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen seien. Sie hätten die Zugänge zum U-Bahnhof nicht ausreichend von Laub befreit und dadurch eine Gefahr für Passanten geschaffen.</p>



<p><strong>Urteil: Keine Haftung der Verkehrsbetriebe</strong></p>



<p>Das Landgericht München I wies die Klage jedoch ab.</p>



<p>Die Richter urteilten, dass die Verkehrsbetriebe nicht verpflichtet seien, die Zugänge zu den U-Bahnhöfen jederzeit vollständig von Laub freizuhalten. Die zweimal tägliche Kontrolle und Reinigung der U-Bahnhöfe und ihrer Zugänge sei ausreichend. Nur bei besonderen Witterungsverhältnissen wie starkem Regen oder Wind müssten die Betreiber zusätzliche Maßnahmen ergreifen.</p>



<p><strong>Verkehrssicherungspflicht: Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit</strong></p>



<p>Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Reinigungsmaßnahmen. Es sei den Verkehrsbetrieben nicht zuzumuten, alle 96 U-Bahnhöfe im Stadtgebiet München ständig von Laub zu befreien. Die zweimal tägliche Reinigung sei ein angemessener Kompromiss zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.</p>



<p>Das Urteil zeigt, dass auch im Herbst ein gewisses Maß an Eigenverantwortung gefragt ist. Gerade bei feuchtem Laub auf glatten Flächen wie Rolltreppen sollten Fahrgäste besonders vorsichtig sein.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.verkehrsrecht.de" target="_blank" rel="noopener"><em>www.verkehrsrecht.de</em></a></p>
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		<title>Hautentzündung beim Pony: Käuferin geht leer aus</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/hautentzuendung-beim-pony-kaeuferin-geht-leer-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Aug 2024 14:26:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Der Kauf eines Pferdes ist oft mit großen Hoffnungen verbunden. Was aber, wenn das Traumtier kurz nach dem Kauf schwer erkrankt? Genau...]]></description>
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<p><strong>(DAV). Der Kauf eines Pferdes ist oft mit großen Hoffnungen verbunden. Was aber, wenn das Traumtier kurz nach dem Kauf schwer erkrankt? Genau dieser Fall beschäftigte die Gerichte in München.</strong></p>



<p>Im Mai 2021 entschied sich eine Pferdeliebhaberin gemeinsam mit ihrer Tochter für den Kauf eines 11-jährigen Ponys. Das Tier hinterließ bei der Besichtigung und beim Probetraining einen positiven Eindruck, so dass der Kauf am 23.05.2021 abgeschlossen wurde. Kurze Zeit später traten bei dem Pony jedoch gesundheitliche Probleme auf, die zu einem Rechtsstreit führten.</p>



<p><strong>Gericht entscheidet: Pony war beim Kauf nicht mangelhaft</strong></p>



<p>Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I wies am 15. Dezember 2023 die Klage der Käuferin auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und Erstattung der Unterstellungskosten ab (AZ: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung bestätigt.</p>



<p><strong>Ponykauf und Sommerekzem</strong></p>



<p>Nach dem Kauf traten an mehreren Stellen des Ponys Scheuerwunden auf. Die Käuferin erklärte daraufhin im Oktober 2021 den Rücktritt vom Kaufvertrag, da das Pony an einem Sommerekzem leide und daher weder geritten noch zur Zucht verwendet werden könne.</p>



<p>Sie verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 3.500 Euro sowie die Erstattung der monatlichen Unterstellkosten in Höhe von 260 Euro. Die Verkäuferin weigerte sich, woraufhin es zum Prozess kam.</p>



<p><strong>Sommerekzem beim Pferd: Käuferin geht leer aus</strong></p>



<p>Das Gericht erkannte zwar das Vorliegen eines Sommerekzems an, stellte aber fest, dass der Ausbruch der Krankheit ein auslösendes Ereignis, meist einen Mückenstich, voraussetzt. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Pony bereits vor der Übergabe an die Käuferin Symptome zeigte, entschied das Gericht, dass das Pony bis zu diesem Zeitpunkt als gesund anzusehen sei.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
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		<title>Schmerzensgeld nach Hundebiss: Amtsgericht verurteilt Hundehalterin</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/schmerzensgeld-nach-hundebiss-amtsgericht-verurteilt-hundehalterin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2024 16:01:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Ein Spaziergang mit ihrem Hund endete für eine Berliner Hundehalterin mit einer gerichtlichen Verurteilung. Ihr Hund Cash, ein American Bully, hatte den...]]></description>
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<p><strong>(DAA). Ein Spaziergang mit ihrem Hund endete für eine Berliner Hundehalterin mit einer gerichtlichen Verurteilung. Ihr Hund Cash, ein American Bully, hatte den Pudel Pepper schwer verletzt, woraufhin die Hundehalterin klagte. </strong></p>



<p>Das Amtsgericht Pankow entschied am 20. Juni 2024 (AZ: 102 C 352/23) zugunsten der Klägerin und verurteilte die Halterin von Cash zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten.</p>



<p><strong>American Bully beißt Pudel</strong></p>



<p>Am 25. Mai 2023 kam es laut dem Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ zu einem folgenschweren Zwischenfall:</p>



<p>Der American Bully Cash biss den Pudel Pepper in den Kopf. Pepper, der sich frei auf dem Grundstück seiner Besitzerin bewegte, steckte seinen Kopf durch das Tor, als er von Cash angegriffen wurde.</p>



<p>Die Klägerin warf der Beklagten vor, ihren Hund nicht angeleint und ohne Maulkorb ausgeführt zu haben. Außerdem habe die Beklagte Pepper an den Zaun gelockt. Die Beklagte bestritt dies und gab an, Cash sei an einer Schleppleine geführt worden und der Vorfall sei eine Reaktion auf das aggressive Verhalten von Pepper gewesen.</p>



<p><strong>Hundebiss: Halterin muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen</strong></p>



<p>Das Amtsgericht Berlin-Pankow sah es als erwiesen an, dass die Beklagte ihre<strong></strong>Sorgfaltspflicht verletzt hatte.</p>



<p>Cash wurde als gefährlicher Hund eingestuft, da er Merkmale von Kampfhundrassen aufweist. Die Beklagte hätte ihm daher einen Maulkorb anlegen müssen. Die behauptete Tiergefahr und ein Mitverschulden des Pudels Pepper wurden vom Gericht nicht berücksichtigt.</p>



<p>Die Halterin musste der Klägerin 1.564,46 Euro Tierarztkosten und 280,60 Euro außergerichtliche Anwaltskosten zahlen.</p>
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		<title>Reiseveranstalter muss wegen Waldbrand 787 Euro zahlen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/reiseveranstalter-muss-wegen-waldbrand-787-euro-zahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2024 15:56:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Reisepreisminderung wegen Waldbrand-Evakuierung auf Rhodos (DAA). Ein schwerer Waldbrand auf der griechischen Insel Rhodos führte im Juli 2023 zur Evakuierung von rund 19.000...]]></description>
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<p><strong>Reisepreisminderung wegen Waldbrand-Evakuierung auf Rhodos</strong></p>



<p><strong>(DAA). Ein schwerer Waldbrand auf der griechischen Insel Rhodos führte im Juli 2023 zur Evakuierung von rund 19.000 Touristen. Unter ihnen war auch eine deutsche Familie, die nun vor dem Amtsgericht München erfolgreich eine Reisepreisminderung durchsetzen konnte.</strong></p>



<p>Das Amtsgericht München verurteilte am 22. Februar 2024 (AZ: 122 C 18492/23) einen Reiseveranstalter zur Erstattung der Reisekosten für fünf Urlaubstage.</p>



<p><strong>Waldbrand Rhodos: Dramatische Evakuierung</strong></p>



<p>In dem vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mitgeteilten Fall hatte ein Kläger für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Rhodos vom 17. bis 26. Juli 2023 gebucht. Die Kosten beliefen sich auf 5.354 €.</p>



<p>Der idyllische Urlaub fand jedoch ein jähes Ende, als in der Nähe des Hotels ein Waldbrand ausbrach. Die Behörden ordneten die Evakuierung der Region an und die Familie musste Hals über Kopf ihr Hotel verlassen. Nach einer Flucht zu Fuß und mit dem Bus landeten sie schließlich in einer Notunterkunft. Der Reiseveranstalter organisierte schließlich die Rückreise nach Deutschland.</p>



<p>Am 24. Juli wurde die Familie nach Hause geflogen. Vorgerichtlich wurden ihnen 1.890 € erstattet, der Kläger machte jedoch weitergehende Minderungsansprüche geltend.</p>



<p><strong>Reisepreisminderung wegen Waldbrand</strong></p>



<p>Das Amtsgericht München stellte fest, dass der Waldbrand einen erheblichen Reisemangel darstellte, der nicht zum allgemeinen Lebensrisiko der Familie gehörte. Es sei Aufgabe des Reiseveranstalters, für die Sicherheit der Urlauber zu sorgen und Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Da der Reiseveranstalter dies nicht getan hatte, musste er für die Beeinträchtigung des Urlaubs haften.</p>



<p>Die Evakuierung und der verkürzte Urlaub rechtfertigten eine Minderung von 100 % für fünf Reisetage. Nach Abzug der bereits erstatteten 1.890 € verblieb ein Anspruch von 787 €, den das Gericht dem Kläger zusprach.</p>
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		<title>Reiseveranstalter FTI insolvent: Welche Rechte haben Reisende?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/reiseveranstalter-fti-insolvent-welche-rechte-haben-reisende_urlaub/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2024 12:08:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Berlin (DAA). Der deutsche Reiseveranstalter FTI hat Insolvenz beantragt. Das Unternehmen mit Sitz in München ist der drittgrößte Reiseanbieter in Europa, geriet durch...]]></description>
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<p><strong>Berlin (DAA)</strong>. Der deutsche Reiseveranstalter FTI hat Insolvenz beantragt. Das Unternehmen mit Sitz in München ist der drittgrößte Reiseanbieter in Europa, geriet durch die Corona Pandemie in finanzielle Not und konnte sich trotz Geldern aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von 600 Millionen Euro nicht erholen. Für tausende von Reisenden stellen sich nun rechtliche Fragen in Zusammenhang mit ihren Buchungen. Das Rechtsportal <strong>anwaltauskunft.de</strong> informiert.</p>



<p><u>Rückreise für Urlauber</u></p>



<p>„<em>Reisende sollten jetzt erstmal nicht in Panik verfallen</em>“, stellt <strong>Inga Nickel</strong>, Rechtsanwältin für Reiserecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) klar. <em>„Wer eine Pauschalreise gebucht hat und derzeit im Urlaub ist, kommt sicher wieder nach Hause. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) greift im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters. Anbieter von Pauschalreisen sind in Deutschland grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich beim DRSF abzusichern,“</em> so die <strong>Rechtsanwältin</strong>. Der Reiseveranstalter stelle der reisenden Person vor Antritt einen so genannten Sicherungsschein aus, der dies bestätige. Der Sicherungsschein werde mit der Buchungsbestätigung versandt.</p>



<p><u>Muss der Urlaub abgebrochen werden?</u></p>



<p><em>„Wenn bereits gebuchte Leistungen im Urlaub nicht durchgeführt bzw. in Anspruch genommen werden können, muss die nötige Unterbringung sowie Rückreise zum Abflugsort organisiert und bezahlt werden,“</em> erklärt die <strong>Reiserechtlerin</strong>. „<em>Reisende sollten sich in diesem Fall umgehend an das im Sicherungsschein angegebene Insolvenzabsicherungsunternehmen (bei FTI der DRSF) wenden, um die Rückreise sicherzustellen.“</em></p>



<p><u>Vor Reiseantritt: Anzahlungen müssen erstattet werden</u></p>



<p>Wer seine Reise noch nicht angetreten aber schon ganz oder in Teilen bezahlt habe, bleibe nicht auf den Kosten sitzen: <em>„Alle Kosten einer Pauschalreise werden voll zurückerstattet,“ </em>beruhigt <strong>Nickel</strong>, <em>„In der Regel wird dafür ein Onlineportal eingerichtet, wo die entsprechenden Ausgaben zurückgefordert werden können.“</em></p>



<p><u>Keine Pauschalreise: was gilt für Flug- und Hotelbuchungen?</u></p>



<p>Nicht jede Reise sei eine Pauschalreise, also die Kombination aus Flug und Hotel sowie ggf. weiteren Leistungen. <em>„Einzelne Flug- oder Hotelbuchungen fallen nicht unter den Schutz des Reisesicherungsfonds“</em> so die <strong>Rechtsanwältin</strong>. Der Veranstalter informiere seine Kundinnen und Kunden, ob die Leistungen in Anspruch genommen werden können.<em> „Klappt das nicht, hilft nur die private Reiserücktrittsversicherung,“</em> erklärt <strong>Nickel</strong>. Hat man diese nicht abgeschlossen, bleibe man höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzen.</p>



<p> </p>



<p>Sie haben ein <a href="magazin/mobilitaet/reise/urlaub-welche-rechte-haben-reisende">Problem mit Ihrem Reisever[-]stalter</a> oder Ihrer Flugge[-]sell[-]schaft? Rechtan[-]wäl[-]tinnen und Rechts[-]anwälte für Reiserecht beraten Sie gerne zu allen Fragen rund ums Reiserecht. Zu finden unter <a href="http://www.anwaltauskunft.de">www.anwaltauskunft.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gänse statt Meerblick: Reiseveranstalter muss zahlen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gaense-statt-meerblick-reiseveranstalter-muss-zahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jun 2024 08:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Bei Reisemängeln können Urlauber eine Minderung des Reisepreises geltend machen. Die Höhe der Minderung hängt jedoch vom Einzelfall ab. Lästige Gänse im...]]></description>
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<p><strong>(DAA). Bei Reisemängeln können Urlauber eine Minderung des Reisepreises geltend machen. Die Höhe der Minderung hängt jedoch vom Einzelfall ab. Lästige Gänse im Urlaubsquartier können zu einer Minderung des Reisepreises führen, allerdings muss diese verhältnismäßig sein und die Beeinträchtigung des Urlaubs angemessen widerspiegeln.</strong></p>



<p>Das Amtsgericht München entschied am 03. November 2023 (AZ: 264 C 17870/23) im Fall einer Reisenden, die von einem Reiseveranstalter Rückzahlung verlangte. Die Klägerin verlangte die Rückzahlung von 400,86 Euro, nachdem ihr während ihrer Reise nach Sizilien im Mai 2023 Unannehmlichkeiten durch Überbuchung und mangelnde Unterbringung entstanden waren. Die Klage wurde abgewiesen, da der Reiseveranstalter bereits vorgerichtlich einen den Anspruch der Klägerin übersteigenden Betrag erstattet hatte.</p>



<p><strong>Gänse statt Meerblick &#8211; Reisepreisminderung?</strong></p>



<p>Die Klägerin hatte bei der Beklagten für sich und ihre Mitreisende eine einwöchige Pauschalreise nach Sizilien gebucht.</p>



<p>Aus dem Traumurlaub wurde jedoch schnell ein Albtraum. Das gebuchte Hotel war nach Angaben der Klägerin überbucht, weshalb sie und ihre Mitreisenden zunächst in einem anderen Hotel untergebracht wurden. Am nächsten Tag erhielten sie ein Zimmer in einem anderen Hotel, das zwar keinen Meerblick hatte, dafür aber einen Hinterhof mit lauten Gänsen. Erst einen Tag später konnten sie ein akzeptables Zimmer beziehen.</p>



<p>Die Klägerin verlangte daraufhin eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 400,86 €. Das Amtsgericht München sprach ihr jedoch nur eine Minderung von 115,62 € zu. Der Reiseveranstalter hatte bereits vorgerichtlich 230,00 € erstattet. Deshalb wurde die Klage abgewiesen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.</p>



<p><strong>Die Urteilsbegründung: Angemessene Minderung des Reisepreises</strong></p>



<p>Der Umzug in das Ersatzhotel und die mangelhafte Unterbringung am zweiten Tag stellten zwar Reisemängel dar, dieser Minderungsanspruch sei jedoch bereits durch die vorgerichtliche Zahlung von 230,00 EUR abgegolten.</p>



<p>Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Übernachtungskosten im Alternativhotel wurden ebenfalls als abgegolten angesehen. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Beeinträchtigung durch die Gänse und die Unannehmlichkeiten der ersten beiden Reisetage nicht ausreichten, um einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu begründen.</p>



<p><strong>Was können Urlauber tun, wenn sie mit Reisemängeln konfrontiert werden?</strong></p>



<p>&#8211; Dokumentieren Sie die Mängel so genau wie möglich, zum Beispiel durch Fotos, Videos oder Zeugenaussagen.</p>



<p>&#8211; Setzen Sie sich umgehend mit dem Reiseveranstalter in Verbindung und reklamieren Sie den Mangel.</p>



<p>&#8211; Setzen Sie dem Veranstalter eine Frist zur Nacherfüllung.</p>



<p>&#8211; Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten, zum Beispiel bei der Deutschen Anwaltauskunft.</p>



<p>&#8211; Über die Anwaltssuche unter www.anwaltauskunft.de finden Sie anwaltliche Hilfe in Ihrer Nähe, um Ihre Rechte durchzusetzen.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>



<p> </p>



<p> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Drohnenflug mit Kamera: Drohnenpilot muss Strafe zahlen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/drohnenflug-mit-kamera-drohnenpilot-muss-strafe-zahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jun 2024 08:40:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Drohnen sind längst nicht mehr nur Spielzeug für Technikbegeisterte. Ihre breite Verfügbarkeit und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten machen sie sowohl für private als...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Drohnen sind längst nicht mehr nur Spielzeug für Technikbegeisterte. Ihre breite Verfügbarkeit und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten machen sie sowohl für private als auch für kommerzielle Zwecke interessant. Doch der Betrieb der unbemannten Flugobjekte unterliegt strengen Regeln, deren Nichtbeachtung erhebliche Bußgelder nach sich ziehen kann, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schwerin zeigt.</strong></p>



<p>In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht (AG) Schwerin am 05. April 2023 (AZ: 35 OWi 6/23) einen Drohnenpiloten zu einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro verurteilt. Der Betroffene hatte seine Drohne nicht registriert und Abstände zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sowie zu einer Menschenmenge nicht eingehalten.</p>



<p><strong>Drohne mit Kamera nicht angemeldet und Abstände nicht eingehalten</strong></p>



<p>Der Betroffene flog eine Drohne des Typs DJI mini 2 im Bereich eines Wohngebietes. Die Drohne war nicht mit der erforderlichen Registrierungsnummer versehen.</p>



<p>Sie näherte sich sowohl einer Bundeswasserstraße (Peenestrom/Achterwasser) als auch einer Bahnlinie auf weniger als 100 Meter und überflog zudem eine Menschenansammlung von ca. 1.000 Personen.</p>



<p><strong>Das Gericht urteilt: Fahrlässigkeit führt zu Geldbuße</strong></p>



<p>Das AG Schwerin wertete das Verhalten des Betroffenen als fahrlässigen Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Betroffene habe gegen die Kennzeichnungspflicht nach § 58 Abs. 2 Nr. 4 LuftVG i.V.m. Art. 14 Abs. 5 und 8 der Verordnung (EU) 2019/947 verstoßen, da es sich bei der an der Drohne angebrachten Kamera um einen Sensor im Sinne der genannten Vorschrift handele.</p>



<p>Die fehlende Registrierung der Drohne sowie die Unterschreitung der vorgeschriebenen Abstände zu Verkehrswegen und Menschenansammlungen führten zur Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro. Das Gericht betonte, dass die Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Luftverkehr strikt einzuhalten sind.</p>



<p><strong>Wichtige Vorschriften im Überblick</strong></p>



<p>Laut § 58 Abs. 2 Nr. 4 LuftVG i.V.m. Art. 14 Abs. 5 und 8 VO (EU) 2019/947 müssen Drohnen mit einer Registrierungsnummer versehen sein. Das Überfliegen von Menschenmengen ist gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 7 LuftVG i.V.m. Punkt OAS.Open.020 Nr. 1 in Teil A des Anhangs zur VO (EU) 2019/947 verboten. Zudem dürfen Drohnen keine Mindestabstände von 100 Metern zu Bundesfernstraßen, Bahnstrecken und Bundeswasserstraßen unterschreiten (§ 21h Abs. 3 Nr. 5 LuftVO).</p>



<p>Bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigte das AG die lediglich fahrlässige Begehungsweise und die bisherige Unauffälligkeit des Betroffenen. Ansonsten hätte das Bußgeld noch höher ausfallen können.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>



<p> </p>



<p> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Widerruf von Seminarbuchung auf Esoterikmesse möglich</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/widerruf-von-seminarbuchung-auf-esoterikmesse-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 May 2024 14:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Viele Menschen besuchen Esoterikmessen, um sich über verschiedene spirituelle Praktiken und Produkte zu informieren. Häufiger kommt es dabei auch zu Vertragsabschlüssen, etwa...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Viele Menschen besuchen Esoterikmessen, um sich über verschiedene spirituelle Praktiken und Produkte zu informieren. Häufiger kommt es dabei auch zu Vertragsabschlüssen, etwa für Beratungen oder Seminare. Doch was passiert, wenn man einen solchen Vertrag später widerrufen möchte?</strong></p>



<p>In einem Fall hat das Amtsgericht München am 25. April 2024 (AZ: 275 C 21496/23) entschieden, dass der Widerruf einer auf einer Esoterikmesse geschlossenen Seminarbuchung möglich ist, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ausgehändigt wurde. Das Gericht verurteilte die Beklagte daher zur Rückzahlung von 200 Euro an die Klägerin, teilt das Rechtsportal anwaltauskunft.de mit.</p>



<p><strong>Seminarbuchung auf Messe</strong></p>



<p>Die Klägerin hatte auf einer Esoterikmesse einen Stand der Beklagten besucht. Dort ließ sie sich von der Beklagten &#8222;scannen&#8220; und zu einer &#8222;Sitzung&#8220; einladen.</p>



<p>Anschließend verlangte die Beklagte von der Klägerin 400 Euro für die Sitzung und das Scannen sowie weitere 500 Euro für die Buchung eines Seminars. Die Klägerin zahlte 600 Euro in bar, widerrief aber fast ein Jahr später den Vertrag und verlangte ihr Geld zurück.</p>



<p><strong>Widerruf möglich &#8211; Widerrufsbelehrung fehlerhaft</strong></p>



<p>Das Amtsgericht München gab der Klage teilweise statt.</p>



<p>Der Vertrag über die Sitzung und den Scan sei wirksam zustande gekommen, da die Klägerin nicht überrumpelt worden sei. Hinsichtlich der Seminarbuchung habe jedoch ein Widerrufsrecht bestanden, da die Beklagte keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt habe. Die Klägerin könne daher die für das Seminar gezahlten 200 Euro zurückverlangen.</p>



<p><strong>Rechtslage</strong></p>



<p>Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Verträge, die auf Messen geschlossen werden. Ohne eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung entfällt die Frist.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>



<p><strong> </strong></p>



<p><strong> </strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schutz der Unfallversicherung greift nicht für verletzten Jäger</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/schutz-der-unfallversicherung-greift-nicht-fuer-verletzten-jaeger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 May 2024 14:04:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit sind oft fließend. Gestritten wird deshalb, ob man bei einem Unfall unter dem Schutz der gesetzlichen...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit sind oft fließend. Gestritten wird deshalb, ob man bei einem Unfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Dies war auch bei einer tragischen Verletzung eines Jägers der Fall.</strong></p>



<p>Ein Jäger, der sich beim Zerlegen eines wenige Tage zuvor erlegten Hirsches verletzt, hat unter Umständen keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 21. März 2024 (AZ: L 3 U 62/23). Hierauf weist anwaltauskunft.de, das Verbraucherrechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hin.</p>



<p><strong>Jagdausflug im Spreewald</strong></p>



<p>Der 43-jährige Kläger, Inhaber eines Jagdbegehungsscheins, begab sich gemeinsam mit einem Revierpächter in die Kühlkammer, um einen erlegten Hirsch zu zerlegen. Doch der Ausflug endete tragisch, als das Tier von der Decke fiel, den Kläger unter sich begrub und schwer verletzte.</p>



<p><strong>Urteil: Kein Arbeitsunfall des Jägers</strong></p>



<p>Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass es sich bei dem Vorfall nicht um einen Arbeitsunfall handelte. Der Kläger sei als Jagdgast nicht wie ein Beschäftigter versichert gewesen. Die Tätigkeit des Zerlegens habe im Zusammenhang mit seiner persönlichen Jagdleidenschaft gestanden und nicht mit einer beruflichen Beschäftigung.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/drohnen-was-ist-erlaubt-was-verboten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Apr 2024 07:23:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/drohnen-was-ist-erlaubt-was-verboten/</guid>

					<description><![CDATA[Drohnen sind beliebt – laut dem Verband für unbemannte Luftfahrt sind in Deutschland weit mehr als 400.000 Drohnen im Umlauf, der Großteil davon in privater Nutzung. Und der Markt soll weiter wachsen, vor Allem im kommerziellen Bereich. Was bei der Nutzung erlaubt ist, und was verboten, erklärt anwaltauskunft.de.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Drohnen: Ohne Kennzeichnung droht Bußgeld</h2>



<p>Wer seine Drohne ohne Kennzeichen und in zu geringer Entfernung zu Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sowie über einer Menschenansammlung fliegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Amtsgericht Schwerin verhängte am 05. April 2023 (AZ: 35 OWi 6/23) gegen einen 51-jährigen Mann ein Bußgeld von 1.250 Euro, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.</p>



<p>Der Betroffene steuerte seine Drohne vom Typ DJI Mini 2 im Bereich eines Wohngebiets, ohne dass an dem Fluggerät eine Registrierungsnummer angebracht war. Die Drohne näherte sich dabei einer Bundeswasserstraße und einer Bahnstrecke auf weniger als 100 Meter und überflog eine Menschenmenge von etwa 1.000 Personen.</p>



<p>Trotz entlastender Einwände des Betroffenen folgte das Gericht den Beobachtungen der Polizeizeugen und wertete die Handlungen als fahrlässige Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Das Gericht stellte fest, dass der Mann fahrlässig gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen hat. Die Drohne war mit einer Kamera ausgestattet, was sie nach Ansicht des Gerichts zu einem &#8222;Sensor&#8220; im Sinne der Verordnung macht. Der Mann hätte die Drohne daher vor dem ersten Flug mit einer Registrierungsnummer kennzeichnen müssen.</p>



<p>Darüber hinaus verstieß der Mann gegen die Abstandsregeln des Luftverkehrsgesetzes. Er flog die Drohne in weniger als 100 Meter Abstand zu Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Auch dies ist nach dem Gesetz ordnungswidrig. Zudem ist auch der Flug über eine Menschenansammlung nach dem Gesetz verboten, da es eine Gefährdung der Menschen darstellt.</p>



<p>Das Gericht wertete die Verstöße des Mannes als fahrlässig, da er sich über die einschlägigen Vorschriften hätte informieren müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kennzeichnungspflicht</h2>



<p>Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, müssen mit einer Registrierungsnummer gekennzeichnet sein. Die Registrierung kann online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) beantragt werden.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">Abstandsregeln</h2>



<p>Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Flugplätzen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen geflogen werden. Der Mindestabstand beträgt 100 Meter.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading">Menschenansammlungen</h2>



<p>Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen geflogen werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen und Demonstrationen.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">Höchstflughöhe</h2>



<p>Drohnen dürfen nicht höher als 120 Meter über Grund oder Wasser fliegen.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">Versicherungspflicht</h2>



<p>Drohnenbesitzer müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungssumme muss mindestens eine Million Euro betragen.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Informationen</h2>



<p>Weitere Informationen zum Drohnenflug finden Sie auf der Website des Luftfahrtbundesamtes (LBA): https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Allgemeine_Informationen_node.html</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Ohne Kenntnis der Regeln kann es teuer werden</h2>



<p>Der Drohnenflug ist eine tolle Möglichkeit, um Luftaufnahmen zu machen und die Welt aus einer anderen Perspektive zu sehen. Wichtig ist jedoch, dass Drohnenbesitzer die geltenden Vorschriften beachten, um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Drohnen: Mit Anwältinnen und Anwälten auf der sicheren Seite</h2>



<p>Falls Ihnen eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz droht, helfen Anwältinnen und Anwälte. Finden Sie jetzt den passenden Rechtsbeistand mit Schwerpunkt Luftfahrtrecht in Ihrer Nähe &#8211; <a href="anwaltssuche">Anwaltssuche der Anwaltauskunft</a>.</p>
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		<title>Fan-Schal-Diebstahl: Strafbar oder nicht?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/fan-schal-diebstahl-strafbar-oder-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Apr 2024 12:54:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Bei Fußballspielen können die Emotionen hochkochen und zu unüberlegten Handlungen führen. Doch was passiert, wenn eine solche Handlung vor Gericht landet? Das...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Bei Fußballspielen können die Emotionen hochkochen und zu unüberlegten Handlungen führen. Doch was passiert, wenn eine solche Handlung vor Gericht landet? </strong></p>



<p>Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2023 (AZ: 917 Ls 6443 Js 217242/23) ein solches Szenario entschieden: Kein Diebstahl, aber vielleicht Nötigung.</p>



<p><strong>Ein Fan, ein Schal und ein Prozess</strong></p>



<p>In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall ging es um einen Fan von Eintracht Frankfurt, der nach dem Bundesligaspiel zwischen Eintracht Frankfurt am Main und dem FC Schalke 04 beim Verlassen des Stadions einem Anhänger von Schalke 04 den Fanschal vom Hals zog. Als er wenige Meter später von dem Schalke-Fan eingeholt, festgehalten und zur Rückgabe aufgefordert wurde, stieß er ihm unvermittelt mit beiden Händen gegen die Brust und drückte ihn weg.</p>



<p>Dieses Verhalten führte zu einer Anklage, die jedoch nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angestrebt, zu einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls führte. Das Gericht entschied, dass eine Diebstahlshandlung eine Zueignungsabsicht voraussetzt, also den Willen, die entwendete Sache dauerhaft dem eigenen Vermögen zuzuführen.</p>



<p><strong>Die rechtliche Einordnung: Nötigung statt Diebstahl</strong></p>



<p>Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass die bloße Wegnahme einer Sache, um jemanden zu ärgern, nicht als Diebstahl gilt. Vielmehr handelt es sich um eine so genannte Gebrauchsanmaßung, die &#8211; sofern kein weiterer Vorsatz nachgewiesen werden kann &#8211; nicht unter den Diebstahl fällt.</p>



<p>Im konkreten Fall wurde der Fan wegen Nötigung angeklagt, da er Gewalt angewendet hatte, um den Schal bei sich zu behalten.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>



<p><em><u>Hinweis: Der Beschluss bezieht sich nur auf die Anklage. Da kein Verbrechen vorliegt muss kein Schöffengericht entscheiden. Daher kann ein Einzelrichter entscheiden. Das Urteil wegen Nötigung steht noch aus.</u></em></p>
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		<title>Vandalismus an der SB-Kasse: Ein teurer Wutausbruch</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/vandalismus-an-der-sb-kasse-ein-teurer-wutausbruch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Apr 2024 11:14:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAA). Wer etwas mutwillig beschädigt, muss für den Schaden aufkommen. Das leuchtet jedem ein. Doch ein solches Verhalten muss bewiesen werden. Zeugenaussagen sind...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAA). Wer etwas mutwillig beschädigt, muss für den Schaden aufkommen. Das leuchtet jedem ein. Doch ein solches Verhalten muss bewiesen werden. Zeugenaussagen sind dabei wichtig. Das gilt auch, wenn jemand das Display einer Selbstbedienungskasse beschädigt.</strong></p>



<p>Deshalb wurde ein Mann zu mehr als tausend Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem er das Display einer Selbstbedienungskasse beschädigt hatte. Das Amtsgericht München verurteilte den Mann am 16. Juni 2023 (AZ: 112 C 9123/22) zur Zahlung von 1.043,18 Euro.</p>



<p><strong>Teuer: Wut an der Kasse</strong></p>



<p>Der Vorfall, über den das Verbraucherrechtsportal „anwaltauskunft.de“ berichtet, ereignete sich in einem Münchner Einzelhandelsgeschäft. Der Beklagte ging an eine Selbstbedienungskasse, um seine Einkäufe zu bezahlen. Nach Schilderung der Klägerin verlor der Beklagte die Geduld und schlug aus Ungeduld mit der Faust heftig auf das Display, wodurch dieses zu Bruch ging. Der Beklagte selbst schilderte den Vorfall anders: Er habe lediglich versucht, einen Artikel zu scannen und dabei etwas stärker auf das Display gedrückt.</p>



<p><strong>Klare Rechtsprechung: Kundenvandalismus wird geahndet</strong></p>



<p>Das Amtsgericht München folgte der Argumentation der Klägerin. Aufgrund der Zeugenaussagen und der Beweislage ging das Gericht davon aus, dass der Beklagte das Display vorsätzlich beschädigt hatte. Der Kunde konnte seine Version nicht beweisen.</p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.anwaltauskunft.de"><em>www.anwaltauskunft.de</em></a></p>
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		<title>Recht auf Sommer &#8211; Was ist erlaubt, was verboten?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/recht-auf-sommer-was-ist-erlaubt-was-verboten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jul 2023 08:41:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Endlich Sommer! Endlich sind die Freiheitsgefühle zurück, die uns während der kalten Jahreszeit so lange fehlten. Dabei kann die Auslebung bestimmter Sommeraktivitäten für andere Menschen störend, oder sogar verboten sein. Laute Grillabende und einkassierte Spielbälle in Nachbars Garten, ein Zeltlager im Wald oder Schlauchbootfahren auf dem Baggersee – rechtliche Auseinandersetzungen haben kein hitzefrei. Wir haken uns mit Sonnencreme unter und beantworten die wichtigsten Fragen zu beliebten Sommeraktivitäten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong><br>Sommeraktivitäten: Ganz allgemein</strong></h2>



<p>Allgemeine Regelungen und Vorschriften, die unabhängig von der Jahreszeit zu beachten sind:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Gesetzliche Ruhezeiten: Die Nachtruhe in Deutschland ist meist zwischen 22:00 und 6:00 Uhr festgelegt.</li><li>Umweltschutzbestimmungen: Es gibt bestimmte Schutzgebiete wie Nationalparks, Naturreservate und Naturschutzgebiete, in denen bestimmte Aktivitäten eingeschränkt oder verboten sein können.</li><li>Straßenverkehrsordnung: Die Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten im Straßenverkehr und gilt natürlich auch im Sommer. Dies beinhaltet Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregeln, Alkohol am Steuer und andere Vorschriften.</li><li>Jugendschutzgesetz: Es gibt Beschränkungen für den Verkauf und Konsum von Alkohol, Tabak und bestimmten Filmen, Spielen oder Veranstaltungen, die für bestimmte Altersgruppen ungeeignet sind.</li></ul>



<p>(<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/nackt-im-garten-und-auf-dem-balkon-was-ist-erlaubt/">Nackt im Garten und auf dem Balkon: Lesen Sie hier, was erlaubt ist.</a>)<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Recht auf Sommer: Wo darf ich schwimmen?</strong></h2>



<p>Die warmen Temperaturen laden Jung und Alt zum Badespaß ein. In Deutschland ertrinken allerdings nach wie vor jedes Jahr zahlreiche Menschen, darunter Erwachsene wie Kinder, erfahrene Schwimmer und Nichtschwimmer. Besonders in Flüssen können sichtbare oder unsichtbare Strömungen eine große Gefahr durch ihre Sogwirkung darstellen, da es meist unmöglich ist, gegen die Kraft des Wassers anzuschwimmen.</p>



<p>Das Bade- und Schwimmverbot wird im Allgemeinen durch <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/__8_10.html" target="_blank" rel="noopener">§ 8.10 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung</a> (BinSchStrO) geregelt. Demnach sind Baden und Schwimmen verboten:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>a) im Bereich bis zu 100m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen oder Anlegestellen für Fahrgastschiffe,</li><li>b) im Bereich von Schleusen,</li><li>c) im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten.</li></ul>



<p>Darüber hinaus werden Badeverbote an gefährlichen Stellen deutlich gekennzeichnet. Verbote sollten dringlichst beachtet werden, da die DLRG und die Wasserschutzpolizei nicht überall präsent sein können, um Menschen in Not aus dem Wasser zu retten. Die Regelungen bezüglich des &#8222;Wildbadens&#8220; variieren oft von Bundesland zu Bundesland. Es gibt Seen, die zum Baden einladen, aber aufgrund industrieller Nutzung eine schlechte Wasserqualität aufweisen können, was zu Erbrechen und Hautreizungen führen kann.</p>



<p>Zusammenfassend gilt: An ausgewiesenen Badestellen in Flüssen oder Seen darf man baden. Verbote gelten gemäß § 8.10 sowie an gekennzeichneten Verbotsstellen. An anderen möglichen Stellen sollte man das Gefahrenrisiko sorgfältig abwägen, bevor man ins Wasser springt. Im Allgemeinen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Weitere Informationen sind auf der Website des Umweltbundesamtes verfügbar. Bei Missachtung eines Badeverbotes in einem Naturschutzgebiet können Geldstrafen von bis zu 2.000 € verhängt werden. In anderen allgemeinen Badeverbotszonen drohen Strafen von bis zu 5.000 €.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Recht auf Sommer: Wo darf man Paddelboote benutzen?</strong></h2>



<p>In Deutschland ist das Paddeln nahezu überall erlaubt, mit einigen Ausnahmen. Rechtsanwalt <a href="anwaltssuche/oliver-fouquet-yjqp4"><strong>Oliver Fouquet</strong></a><strong>, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)</strong>: „<em>Grundsätzlich stehen natürliche Gewässer im Allgemeingebrauch und dürfen daher auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Einschränkungen ergeben sich durch Verordnungen für bestimmte Gewässer aufgrund von Umweltschutz o.ä. Daher muss vor Ort im jeweiligen Bundesland geprüft werden, welche Aktivitäten dort möglich sind.</em>“ Ausnahmen können beispielsweise Privatseen oder besonders geschützte Naturreservate sein, in denen Vögel brüten oder ähnliche Schutzmaßnahmen gelten. Paddler müssen außerdem die Berufsschifffahrt berücksichtigen und entsprechend Rücksicht nehmen. Ergänzend dazu erklärt <strong>Dr. Barbara Wachmuth, Rechtsanwältin für Umweltrecht</strong>: „<em>Boote, Surfbretter etc. dürfen nicht im 10m-Uferbereich des Bodensees gelagert werden, Grillstellen, Campen und Biwaks sind im Bereich des Gewässerrandstreifens- ohne Genehmigung der unteren Wasserbehörde nicht gestattet.</em>“</p>



<p>(<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/bahnverkehr-2023-neue-fahrgastrechte/">In den Urlaub mit der Bahn: alle Informationen zu Ihren Fahrgastrechten.</a>)<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Auto, Fahrrad, Boot und E-Scooter: Wieviel Alkohol ist erlaubt?</strong></h2>



<p>In Deutschland gelten für das Führen von Fahrzeugen unterschiedliche Promillegrenzen bezüglich Alkohol:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Autofahren: Die allgemeine Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Das bedeutet, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr untersagt ist, wenn der Alkoholgehalt im Blut 0,5 Promille oder höher beträgt. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze, das heißt, sie dürfen keinerlei Alkohol im Blut haben. Ab 1,1 Promille handelt es sich bei der alkoholisierten Fahrt um eine Straftat.</li><li>Boot (deutsche Binnen- und Küstengewässer): 0,5 Promille, gilt für motorisierte Boote wie für Muskelkraft-getriebene. Die Wasserschutzpolizei überprüft regelmäßig und ahndet Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zwischen 350-2.500€.</li><li>Fahrrad: für Radfahrer gilt eine hohe Promillegrenze von 1,6. Dann liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor und wer erwischt wird, muss mit einer Strafverfolgung wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Bitte nicht ausprobieren.</li><li>E-Scooter: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat.</li></ul>



<p>Dass diese Grenzen nicht der einzige Richtwert sein müssen, erklärt Rechtsanwalt <a href="anwaltssuche/christian-janeczek-gjqjv"><strong>Christian Janeczek</strong></a><strong>, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht</strong>: „<em>Insgesamt gilt für Fahrräder, Autos und E-Scooter, dass bei einem alkoholbedingten Fahrfehler bereits ab 0,3 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat vorliegen kann.</em>“<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Recht auf Sommer: Camping erlaubt?</strong></h2>



<p>Weil es sich so einfach aufstellt, ist das Campingerlebnis gerade dort verlockend, wo kein Campingplatz ist. Freie Natur und grüne Privatsphäre locken viele Deutsche in die Wälder und auf Wiesen. Dabei gelten in Deutschland ganz unterschiedliche Regelungen in Bezug auf das sogenannte „Wildcampen“. Im Allgemeinen herrscht bei uns ein &#8222;Campingverbot&#8220; oder &#8222;Wildcampingverbot&#8220;. Das bedeutet, dass das Aufstellen von Zelten oder das Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen in der Regel nicht erlaubt ist. Generell verboten ist das Zelten im Wald zudem in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt.</p>



<p>Wenn man mit einem Wohnmobil oder Camper unterwegs ist, kann man im öffentlichen Raum für eine Nacht rasten, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Allerdings sollte man auch hier darauf achten, dass keine Regeln oder Bestimmungen für bestimmte Parkplätze oder Bereiche verletzt werden.</p>



<p>Das illegale Wildcampen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn man dabei erwischt wird. Je nach Schwere des Verstoßes, wie zum Beispiel Müll, Feuer oder Beschädigung der Natur in einem Naturschutzgebiet, können Geldstrafen von bis zu 5.000€ verhängt werden.</p>



<p>Das Biwakieren, also das Übernachten ohne Zelt, ist nicht ausdrücklich verboten und könnte somit eine Alternative darstellen, wenn man eine Nacht in der Natur verbringen möchte. Ob Wetterlage und Ungeziefer das attraktiv machen, muss jeder für sich entscheiden.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Recht auf Sommer: darf ich ein Feuer machen?</strong></h2>



<p>Für viele gehört das Lagerfeuer zum Sommerfeeling wie das Besteck zum Essen. Licht und Wärme, Musik und Geschichten über die Welt finden sich hier zusammen. Grundsätzlich ist das Anzünden eines Feuers im Freien außerhalb von dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Feuerstellen nicht erlaubt. Das bedeutet, dass das Entzünden von Feuern beispielsweise in Wäldern, Feldern oder anderen natürlichen Umgebungen normalerweise verboten ist. Da es die letzten Jahre immer wärmere und damit trockenere Sommer gegeben hat, ist auch die Waldbrandgefahr gestiegen. Vielerorts sind Feuer somit strengstens verboten. <a href="https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-feuer/" target="_blank" rel="noopener">Eine genaue Übersicht über die Bußgelder, die von Bundesland zu Bundesland variieren, finden Sie hier</a>. Sie reichen von 25€ bis 5000€.</p>



<p>Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das Anzünden eines Feuers erlaubt sein kann. Dazu gehören beispielsweise das Grillen auf ausgewiesenen Grillplätzen, das Entfachen eines Feuers zu bestimmten festgelegten Anlässen (wie zum Beispiel Lagerfeuer auf genehmigten Veranstaltungen oder beim Osterfeuer) oder das Feuermachen auf privatem Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers. Allgemein gilt, dass von Feuern keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen darf.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Recht auf Sommer: Grillen im Garten oder auf dem Balkon</strong></h2>



<p>Gärten sind ja gerade in Großstädten ein rares Luxusgut – daher stellt sich für Viele die Frage, ob das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung erlaubt ist. Die Anwtort: Jein. Ein „Recht aufs Grillen“ gibt es nicht. Dennoch spricht nichts dagegen, auf seinem Balkon zu grillen. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. Beispielsweise kann im Mietvertrag oder der Hausordnung explizit geschrieben stehen, dass Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse verboten ist. Es könnte ebenso sein, dass Rauch in umliegende Wohnungen zieht und die Lebensqualität der Nachbarn massiv verschlechtert. Diese Beurteilung liegt im Zweifel dann bei den Gerichten. Um es so weit nicht kommen zu lassen, empfehlen Mietrechts[-]ex[-]perten vom Holzkohle- zum Gas- oder Elektrogrill zu wechseln, da sie weniger Rauch produzieren. <br><br></p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Kann Grillen im eigenen Garten verboten werden?</strong></h3>



<p>Grundsätzlich schon – doch ist ein Verbot auf einem allein[-]ste[-]henden Grundstück unwahr[-]schein[-]licher als bei einem Mehrfa[-]mi[-]li[-]enhaus. Und da ein Garten in der Regel Teil eines Grundstücks inklusive Haus ist, sind die Nachbarn allein deshalb schon in größerem „Sicher[-]heits[-]abstand“ zum Grill, als in einem Mietshaus in einer Innenstadt. Insofern das Grundstück dem Betroffenen gehört, kann demnach auch kein Mietvertrag das Grillen verbieten. Die Strafen bei unerlaubtem Grillen reichen von Hinweisen des Vermieters, über Verwar[-]nungen bis hin zu Geldbußen und der fristlosen Kündigung. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme, an dem sich Gerichtsentscheidungen im Zweifel orientieren.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Recht auf Sommer: Wie laut darf man sein?</strong></h2>



<p>Typischerweise liegen die Ruhezeiten (gesetzliche Nachtruhe) abends ab 22:00 Uhr bis morgens um 06:00 Uhr. Während dieser Zeit sollten Feiern im Garten normalerweise beendet sein oder die Lautstärke auf ein Minimum reduziert werden. Im schlimmsten Fall kann ein Bußgeld für Verstöße gegen die Nachtruhe von bis zu 5.000€ fällig werden. Am besten also vor der nächsten Sause die Nachbarn informieren – oder gegebenenfalls einladen ;-).<br><br></p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Recht auf Sommer: Die Kinder spielen zu laut! Was kann ich tun?</strong></h3>



<p>In <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__22.html" target="_blank" rel="noopener">§ 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetztes</a> ist festgehalten, dass Kinderlärm beim Spielen im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Bei der Beurteilung des Kinderlärms dürfe daher keine Immissionsgrenze (Lärmemission) herangezogen werden. Dann ist es immer ratsam, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ball in Nachbars Garten – darf er ihn behalten?</strong></h2>



<p>Fliegt der Fußball mal in Nachbars Garten, muss dieser das dulden. Er muss ebenso hinnehmen, dass der Ball zurückgeholt wird und ist sogar verpflichtet, das Spielzeug rauszurücken – der Ball ist nicht automatisch Nachbars Eigentum, wenn er in dessen Garten liegt. Allerdings müssen Nachbarn das einsammeln des Balles erlauben, da es sich sonst unter Umständen sogar um Hausfriedensbruch handeln könnte. Wenn Gegenstände jedoch ständig in Nachbars Garten landen, muss dieser es nicht einfach so hinnehmen – er kann unter Umständen verlangen, ein Fangnetz zu spannen. Im unversöhnlichen Streit entscheiden die Umstände des Einzelfalls.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Darf ich eine Sandburg bauen und Muscheln mit nachhause nehmen?</strong></h2>



<p>In Deutschland ist das Sandburgbauen grundsätzlich erlaubt, bis auf einige Ausnahmen. Zum Beispiel auf Sylt: Sandburgen und Löcher können den Strand lockern und bei Hochwasser ebenjenen leichter wegspülen. Da Sylt jedes Jahr Sand aufschütten muss, werden beim Sandburgbau Bußgelder bis zu 1.000€ fällig. Auch Löcher dürfen nicht gegraben werden. Auf Rügen dürfen Sandburgen nicht höher als 30cm, mit einem Durchmesser von maximal 3,50m sein. Es gibt weitere Ausnahmen, die in den jeweiligen örtlichen Badeordnungen nachzulesen sind. Das Muschelsammeln ist in Deutschland erlaubt, solange dies privat und nicht kommerziell erfolgt.<br><br></p>



<p>(<a href="magazin/leben/freizeit-alltag/darf-man-wespen-oder-bienen-toeten">Darf man Wespen oder Bienen töten? Antworten finden Sie hier.</a>)</p>



<p><strong><u> </u></strong></p>



<p>Im Sommer kann viel passieren – setzen Sie Ihr Recht durch, wenn es mal eng wird. Anwältinnen und Anwälte mit Spezialisierung auf die verschiedenen Rechtsgebiete beraten Sie gerne. Zu finden in Ihrer Nähe unter <a href="anwaltssuche">anwaltauskunft.de</a>.</p>



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			</item>
		<item>
		<title>Weihnachten: Geschenkeumtausch, nadelnde Tannenbäume und andere Rechtsfragen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/weihnachten-geschenkeumtausch-nadelnde-tannenbaeume-und-andere-rechtsfragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2022 14:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[So schön wiederkehrende Traditionen und Vorfreude sind, so ermüdend sind ihre Begleiterscheinungen: Der Umtausch von unliebsamen Weihnachtsgeschenken, der Weihnachtsbaum-Fehlkauf oder verbrannte Gaumen beim Weihnachtsessen. Anwaltauskunft.de wünscht viel Besinnlichkeit und ordnet das Fest der Liebe rechtlich ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kann ich ein Geschenk umtauschen, das mir nicht gefällt oder sogar beschädigt ist?</strong></h2>



<p>Viele Weihnachtsgeschenke treffen natürlich wunschgemäß voll ins Schwarze. Dann ist es umso ärgerlicher, wenn das eben ausgepackte Präsent bereits Mängel aufweist oder schlicht kaputt ist. Das Problem: Die Person, der das Geschenk gilt, hat dieses im Regelfall nicht selbst gekauft und somit auch keinen Kassenbon. Der Kaufvertrag besteht zwischen dem Händler und der Person, die das Geschenk gekauft hat. Ein persönlicher Umtausch des Geschenkes schließt sich somit meist aus. Der Händler muss dafür Sorge tragen, dass das Geschenk bei Zustandekommen des Kaufvertrages mängelfrei ist. Rechtsanwalt <strong>Harald Rotter, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt im Deutschen Anwaltverein (DAV): <br></strong>„<em>Wenn der Beschenkte weiß, wo das Geschenk gekauft worden war, kann er eine Reklamation dort versuchen. Vielleicht hat er Glück. Einen Rechtsanspruch hat er aus eigenem Recht nicht gegen den Verkäufer, zumal er wahrscheinlich keinen Kassenbon hat.</em>“</p>



<p>Wer also ein Geschenk umtauschen möchte, kommt vermutlich nicht darum herum, den Schenkenden darum zu bitten, den Kaufbeleg auszuhändigen. Ist man als die schenkende Partie nicht sicher, wie das ausgewählte Geschenk ankommt, empfiehlt es sich eventuell, den Beleg gleich beizulegen oder zumindest gut aufzube[-]wahren.<strong><br><br></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was gilt bei kaputter oder mangel[-]hafter Ware?</strong></h2>



<p>Ist das Geschenk einwandfrei, könnte sich die Rückgabe bei keiner anderen Verein[-]barung als schwierig erweisen. Ist es allerdings kaputt oder nicht vollständig, haben Kunden eindeutige gesetzliche Ansprüche. Bei Mängeln haben Kunden pauschal einen Anspruch auf Nachbes[-]serung – sofern der Verkäufer die Ware nicht wegen des Mangels bereits reduziert hatte. Der Mangel muss dann allerdings schon beim Kauf bestanden haben. Zwei Versuche stehen dem Verkäufer frei, den Fehler zu beheben. Erst wenn das nicht funktioniert hat oder eine Nachbes[-]serung unsinnig ist, können Kunden den Preis mindern oder darauf beharren, den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Sie müssen sich dann auch nicht auf ein Ersatz[-]produkt verweisen lassen. Unter Umständen ist dann sogar Schaden[-]ersatz möglich.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Welche Rückga[-]be[-]rechte gelten für Waren, die im Internet oder dem Versand[-]handel bestellt wurden?</strong></h2>



<p>Im Kaufhaus ist der Käufer auf die Bereit[-]schaft der Händler angewiesen. Im Internet gilt das nicht. Hier ist der Widerruf gesetzlich garantiert – mit einer zeitlichen Einschränkung. „Online-Versand[-]händler müssen Käufern ein Widerrufsrecht einräumen“, erklärt Rechts[-]anwalt Swen Walentowski. Die gesetzliche Frist für die Widerrufs[-]er[-]klärung und die Rückgabe der Ware beträgt 30 Tage. Gemeint sind hier immer Kalender- und keine Werktage. Also auch Sonn- und Feiertage müssen mit einberechnet werden. Viele Händler gehen gerade in der Weihnachtszeit aber darüber hinaus. Allerdings muss die Ware grundsätzlich immer den jeweiligen Rückga[-]be[-]be[-]din[-]gungen entsprechen. In den meisten Fällen bedeutet das, dass sie unbenutzt oder ungetragen zu sein hat.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie sieht es mit dem Umtausch von Gutscheinen aus?</strong></h2>



<p>Geschenk[-]gut[-]scheine gehören mittlerweile zu den belieb[-]testen Geschenken unter deutschen Weihnachts[-]bäumen. Umtauschen lassen sie sich allerdings kaum. Einen gesetz[-]lichen Anspruch auf einen Rücktausch gegen Bargeld gibt es nicht. Auch gewähren die meisten Händler diesen auch nicht aus Kulanz. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Gutschein sich auf ein bestimmtes Produkt oder eine Dienst[-]leistung bezieht und gerade diese(s) nicht mehr erhältlich ist. Dann ist die Erfüllung des ursprünglich geschlossenen (Kauf-)Vertrags nicht mehr möglich. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Baraus[-]zahlung des Gutschein[-]wertes besteht allerdings nur dann, wenn dies vor dem Kauf des Gutscheins ausdrücklich vereinbart worden ist. Einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Restbetrags eines Gutscheins gibt es nicht.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Der Tannenbaum nadelt bereits kurz nach Kauf – kann man ihn dann umtauschen?</strong></h2>



<p>Freute man sich zunächst noch, das bekannteste Festtagssymbol ordentlich runtergehandelt zu haben, verfliegt die Freude schnell, wenn der Baum bereits in kürzester Zeit extrem nadelt. Laut <strong>Rechtsanwalt Rotter</strong> unterliegt der Weihnachtsbaum jedoch keiner gesonderten Regelung, sondern wird wie jeder andere Kaufgegenstand behandelt:</p>



<p>„<em>Er muss beim Verkauf den üblichen und für die Verwendung geeigneten Zustand haben. Das bedeutet: Er muss so frisch und haltbar sein, dass er für die ortsübliche Verweildauer seine Aufgabe als grüner Weihnachtsbaum erfüllt.</em>“</p>



<p>Üblich sei, dass der Baum bis zum 6. Januar, also dem Tag der Heiligen drei Könige grün ist. Ist der Baum nicht mängelfrei, müsse der Verkäufer ihn gegen Ersatz austauschen. Kann er das nicht, besteht ein Recht auf Kaufpreisrückerstattung. <strong>Allerdings</strong>: Für den Umtausch ist ein Kassenbon erforderlich. Zudem könne es Probleme beim Umtausch geben, wenn der Verkäufer bestreitet, dass der bemängelte Tannenbaum von ihm verkauft wurde. In vielen Fällen ist man daher auf die Kulanz der Händler angewiesen.</p>



<p> </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wer haftet, wenn das selbstgekochte Weihnachtsessen zu Verbrennungen führt?</strong></h2>



<p>Liebe geht durch den Magen – gerade an Weihnachten überraschen Viele ihre Freunde und Familie mit den allerbesten Kochkünsten. Wie bei jeder Mahlzeit kann es auch hier zu Verbrennungen am Gaumen oder der Zunge kommen. Dann stellt sich die Frage, wem dieses Malheur anzukreiden ist. <strong>Rechtsanwalt Harald Rotter</strong> erläutert, dass man sich angesichts einer offenkundig heißen Mahlzeit möglichen Folgen beim Genuss bewusst sein sollte: <br><br>„<em>Wenn die Lasagne brodelnd aus dem Backofen auf den Tisch gestellt wird, sieht doch jeder die Hitze und hat sich selbst entsprechend zu verhalten. Dass Glühwein heiß ist, liegt schon im Namen.</em>“</p>



<p>Anders sehe dies bei Personen aus, für die eine Fürsorgepflicht gelte. Bei Kindern und Menschen mit Behinderung übernehme die gastgebende Person Verantwortung dafür, dass das Weihnachtsessen keine Verbrennungsgefahr ermögliche.</p>



<p><strong> </strong></p>



<p>Das Weihnachtsfest ist zum Desaster geworden? Sie können Ihr Geschenk trotz Beachtung der Geschäftsordnung nicht umtauschen? Anwaltlicher Rechtsbeistand in Ihrer Nähe hilft, Ansprüche geltend zu machen. Am besten gleich erkundigen &#8211; Anwältinnen und Anwälte unter <a href="https://anwaltauskunft.de/">anwaltauskunft.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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	</channel>
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