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	<title>Erbschaft &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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	<title>Erbschaft &#8211; Deutsche Anwaltauskunft</title>
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		<title>Pflichtteil und Firmenwert: Wie wird richtig gerechnet?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/pflichtteil-und-firmenwert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 13:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wie wird der Wert des Nachlasses richtig berechnet, wenn der Pflichtteil des Erbes verlangt wird?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wer nach einer Enterbung seinen Pflichtteil verlangt, muss wissen, wie viel der Nachlass wert ist. Dazu gehören alle Gegenstände und Vermögenswerte, etwa auch ein Unternehmen des Verstorbenen. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben verlangen, dass ein Sachverständiger (Gutachter) den Wert der einzelnen Nachlassgegenstände feststellt. Bei der Bewertung eines Unternehmens oder Anteilen gilt: Der Mindestwert ist der sogenannte Liquidationswert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist der Liquidationswert?</h2>



<p>Der Liquidationswert gibt an, wie viel Geld bei einem Verkauf erzielt werden könnte, wenn das Unternehmen aufgelöst und alle Vermögenswerte (zum Beispiel Maschinen, Waren oder Immobilien) verkauft würden, nachdem alle Schulden bezahlt sind. Aber wie genau dieser Liquidationswert berechnet wird, ist nicht immer einfach. Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 5. November 2025 (Az. I-7 U 82/24) beschäftigt, wie die <a href="http://www.erbrecht-dav.de" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins</a> berichtet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist passiert?</h2>



<p>Ein Pflichtteilsberechtigter verlangte die Wertermittlung eines Unternehmens, das unter anderem Immobilien hält. Dabei wurde nur ein Gesamtgutachten vorgelegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist laut des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu beachten?</h2>



<p>Die Richter wiesen darauf hin, dass es zur Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten nicht ausreicht, dass der Erbe irgendein Bewertungsgutachten vorlegt, das allenfalls nachvollziehbar, aber nicht richtig zu sein braucht. Ein Gutachten, das erhebliche Mängel aufweist, ist keinesfalls erfüllungstauglich. Um etwa für ein Unternehmen den Liquidationswert zu ermitteln, muss der Verkaufswert aller Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Grundstücke einzeln bewertet werden und sodann müssen Schulden und Liquidationskosten abgezogen werden. So erlangt man den Zerschlagungswert, der sich ohne Unternehmensfortführung ergibt. Dabei kann nicht einfach auf ein der bewertenden Wirtschaftsprüfergesellschaft vorliegendes Kaufangebot etwa für eine Immobilie rekurriert werden.</p>



<p>Informationen: <a href="http://www.erbrecht-dav.de" target="_blank" rel="noopener">www.erbrecht-dav.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wann kann ein Testament mündlich vor drei Zeugen errichtet werden?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wann-kann-ein-testament-muendlich-vor-drei-zeugen-errichtet-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 May 2025 13:40:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(DAV). Eigentlich nicht! Das Gesetz sieht vor, dass man einen Notar aufsuchen muss oder das gesamte Testament selbst mit der Hand schreiben und...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>(DAV). Eigentlich nicht! Das Gesetz sieht vor, dass man einen Notar aufsuchen muss oder das gesamte Testament selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben muss. Nur ausnahmsweise kann ein sog. „Drei-Zeugen-Testaments“ wirksam sein. Die Anforderungen hieran sind aber hoch.</strong></p>



<p><strong>Mündliche Mitteilung des letzten Willens an drei Zeugen </strong></p>



<p>Eine Frau verstirbt am 29. April 2023. Daraufhin stellen die beiden testamentarisch Bedachte einen Erbscheinsantrag. Das Testament ist allerdings nicht von der Erblasserin eigenhändig ge- und unterschrieben, sondern in Anwesenheit von drei Zeugen am Mittag ihres Todestages in der Wohnung der Verstorbenen von den Zeugen aufgenommen worden. Die Erblasserin sei, nachdem sie wegen eines nicht mehr durchbluteten Fußes in das Krankenhaus eingeliefert worden war und dort jegliche Behandlung, insbesondere eine Amputation, abgelehnt hatte, einige Tage zuvor in die hausärztliche Betreuung entlassen worden und man habe nicht sagen können, wie lange sie noch leben würde. Es sei dann auch eine Schmerzbehandlung mit Morphium eingeleitet worden. Nach Anhörung der Beteiligten und Einholung der ärztlichen Befunde lehnt das Nachlassgericht den Erbscheinsantrag ab.</p>



<p><strong>(Besorgnis, dass) Tod unmittelbar bevorstehend</strong></p>



<p>Zu Recht, urteilt das Gericht. Ein Testament ist grundsätzlich nur dann formwirksam, wenn es vor einem Notar oder vom Verstorbenen eigenhändig ge- und unterschrieben worden ist. Eine Ausnahme macht das Gesetz nur für seltene Fälle von Nottestamenten und unter strengen Voraussetzungen. Eine solche Ausnahme stellt das sog. „Drei-Zeugen-Testament“ dar, das durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet werden kann, die dann die Beurkundungsfunktion übernehmen. Voraussetzung ist aber &#8211; wenn sich nicht der Testator an einem abgesperrten Ort aufgehalten hat, der eine Errichtung vor einem Notar so gut wie unmöglich erscheinen lässt &#8211; , dass sich die Erblasserin in so naher Todesgefahr befand, dass voraussichtlich weder ein Notar herbeigeholt noch die Errichtung eines Nottestaments vor dem Bürgermeister möglich gewesen ist. Hiervon konnte das Gericht nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht ausgehen. Allein, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen und nicht heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat, genüge nicht. Vielmehr liege Todesgefahr objektiv erst dann vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie etwa bei beginnenden kleinen Organausfällen. Allein der Umstand, dass der Erblasser körperlich zu schwach war, um ein eigenhändiges Testament zu errichten, genüge nicht, wenn ein Notar oder Bürgermeister noch hergeholt werden kann. Da das Testament um die Mittagszeit errichtet wurde und in der näheren Umgebung des Wohnortes der Erblasserin zahlreiche Notare geschäftsansässig waren, sei davon auszugehen.</p>



<p><em>Oberlandgericht (OLG) Saarbrücken, Beschl. v. 4.2.2025 (5 W 4/25)</em></p>



<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.dav-erbrecht.de" target="_blank" rel="noopener"><em>www.dav-erbrecht.de</em></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld nach Todesfall: Infos zum Hinterbliebenengeld</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/schmerzensgeld-nach-todesfall-infos-zum-hinterbliebenengeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Feb 2025 16:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Hinterbliebenengeld ist eine gesetzlich geregelte Entschädigung für das erlittene seelische Leid nach dem Verlust eines nahen Angehörigen durch eine Straftat. Wer Anspruch auf Hinterbliebenengeld hat und wie hoch die Zahlung ausfallen kann, erklärt anwaltauskunft.de.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>(<a href="https://presse-anwaltauskunft.de/startseite/o-ton-hinterbliebenengeld-wann-haben-angehoerige-anspruch-auf-entschaedigung">O-Ton: Hinterbliebenengeld – Wann haben Angehörige Anspruch auf Entschädigung?</a>)<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Hinterbliebenengeld – was ist das?</strong></h2>



<p>Hinterbliebenengeld ist eine <strong>gesetzlich geregelte Entschädigung</strong> in Geld, die Hinterbliebene nach dem <strong>Tod </strong>eines nahen Angehörigen <strong>durch eine Straftat</strong> erhalten können. Es dient dazu, das seelische Leid zu lindern, das durch den Verlust eines geliebten Menschen verursacht wird. Einfacher ausgedrückt: Wenn jemand durch eine Straftat stirbt, haben die engsten Familienmitglieder (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) oft das Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Dieses Geld soll ihnen helfen, den Verlust besser zu verkraften. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Entschädigung unter <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__844.html" target="_blank" rel="noopener">§ 844, Absatz 3</a> geregelt.</p>



<p>(<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/heim-organisiert-die-beerdigung-wer-traegt-die-kosten/">Heim organisiert die Beerdigung – wer trägt die Kosten?</a>)</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Welche Voraussetzungen müssen für Hinterbliebenengeld erfüllt sein?</strong></h2>



<p>Die <strong>Entschädigung steht nicht jedem zu, der ein persönliches Verhältnis mit der gestorbenen Person reklamiert.</strong> Um einen Anspruch prüfen zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:</p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Todesfall durch fremdverursachten Tötungsfall:</strong> Der Tod des Angehörigen muss durch eine rechtswidrige Handlung eines Dritten verursacht worden sein. Dazu erklärt <strong>Rechtsanwalt </strong><a href="anwaltssuche/juergen-spatzier-2mbjz"><strong>Jürgen Spatzier</strong></a><strong>, Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Versicherungs- und Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV<em>)</em></strong><em>: „Bei der Tötung ist kein besonderer Verschuldensgrad erforderlich.</em><em></em><em>Unter Umständen käme sogar ein Anspruch aufgrund der Billigkeitshaftung im Falle der Verletzung durch einen nicht schuldfähigen Verletzer in Betracht.“</em></li><li><strong>Besonderes persönliches Näheverhältnis:</strong> Zwischen dem Hinterbliebenen und dem Verstorbenen muss ein besonders enges persönliches Verhältnis bestanden haben. Dies ist in der Regel bei Ehepartnern, Kindern und Eltern der Fall, kann aber auch bei anderen Personen bestehen, wenn sie eine vergleichbare enge Beziehung hatten.</li><li><strong>Geltendmachung:</strong> Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld muss in der Regel innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden – sonst verjährt der Anspruch. <em>„Anders ist dies bei einer vorsätzlichen Tötung, hier liegt die Frist bei 30 Jahren“</em>, so <strong>Rechtsanwalt Spatzier</strong>.</li></ul>



<p>(<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/vermoegensloser-mieter-stirbt-keine-erben-wer-zahlt-die-miete/">Vermögensloser Mieter stirbt, keine Erben: Wer zahlt die Miete?</a>)</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Hinterbliebenengeld: Wie wird die Höhe berechnet?</strong></h2>



<p>Die <strong>Höhe der Entschädigung</strong> wird im <strong>Einzelfall</strong> durch die Gerichte festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die <strong>Intensität </strong>und <strong>Dauer der Beziehung</strong> zum Verstorbenen, sowie das <strong>Alter des Hinterbliebenen</strong> und die <strong>Schwere der Tat</strong>. Eine feste Formel für die Berechnung gibt es nicht, sodass die Gerichte hier einen großen <strong>Ermessensspielraum</strong> haben.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Welche Unterlagen sind für die Geltendmachung erforderlich?</strong></h2>



<p>Im Allgemeinen sind folgende Dokumente üblicherweise erforderlich:</p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Todesurkunde:</strong> Ein offizieller Nachweis über den Tod des Angehörigen.</li><li><strong>Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder Geburtsurkunde:</strong> Ein Nachweis über das besondere persönliche Näheverhältnis zum Verstorbenen.</li><li><strong>Meldebescheinigungen:</strong> Um den gemeinsamen Haushalt oder eine enge persönliche Verbindung nachzuweisen.</li><li><strong>Kontoauszüge:</strong> Zur Überprüfung der finanziellen Verhältnisse des Hinterbliebenen.</li><li><strong>Ärztliche Atteste: </strong>Können erforderlich sein, um das Ausmaß des erlittenen seelischen Leids nachzuweisen.</li></ul>



<p><em>„Ein konkretes Antragsformular wird nicht benötigt“, </em>ergänzt <strong>Rechtsanwalt Spatzier</strong>,<em> „der Anspruch muss schlicht gegenüber dem Ersatzpflichtigen geltend gemacht werden – dies ist auch formlos möglich.“</em></p>



<p>(<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/sorgerecht-tod-der-eltern-wie-kann-man-sein-kind-absichern/">Sorgerecht: Tod der Eltern – wie kann man sein Kind absichern?</a>)</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Sohn verklagt Mörder seiner Mutter auf Hinterbliebenengeld</strong></h2>



<p>Am 21. November 2024 (AZ: 3 U 103/24) urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugunsten eines jungen Mannes, dessen Mutter von seinem Stiefvater getötet wurde. Der Täter wurde zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. Daraufhin klagte der Sohn auf Hinterbliebenengeld. Zunächst wies das Landgericht Gießen die Klage ab, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab dem Sohn in der Berufung jedoch recht. Ihm wurde ein Betrag von <strong>10.000 Euro als Hinterbliebenengeld</strong> zugesprochen.<br><br></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Motorradfahrer stirbt durch Unfall: Hinterbliebene erhalten Geld</strong></h2>



<p>Ein weiteres Beispiel aus dem Verkehr: Das Landgericht Tübingen sprach am 17. Mai 2019 (Az. 3 O 108/18) den Angehörigen eines Unfallopfers Entschädigung zu. Im vorliegenden Fall verstarb Motorradfahrer unmittelbar bei einem Verkehrsunfall, den ein PKW-Fahrer grob fahrlässig zu verschulden hatte. Der Ehefrau wurde ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 12.000€ zugesprochen – den zwei Kindern jeweils 7.500€ sowie dem Bruder 5.000€.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Psychische Erkrankung: der Schockschadensersatz</strong></h2>



<p>Neben dem Hinterbliebenengeld gibt es den so genannten <strong>Schockschadenersatz</strong>. Während bei ersterem der Anspruch auf Schadensersatz die Tötung einer nahestehenden Person voraussetzt, geht es beim Schockschadensersatz um eine <strong>psychische Erkrankung</strong>, die durch ein traumatisches Ereignis ausgelöst wird. Dieses Ereignis kann ein Unfall, ein Gewaltverbrechen oder der Tod eines nahen Angehörigen sein.</p>



<p>Ein Anspruch besteht, wenn folgende Faktoren zusammenkommen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Gesundheitsschaden:</strong> Der Schock muss zu einer psychischen Erkrankung geführt haben, die Krankheitswert hat.</li><li><strong>Unmittelbare Zeugenschaft:</strong> Der Geschädigte muss das traumatische Ereignis selbst miterlebt haben oder unmittelbar danach davon erfahren haben.</li><li><strong>Schuld des Schädigers:</strong> Der Schädiger muss für das traumatische Ereignis verantwortlich sein.</li></ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Anspruch geltend machen: Anwältinnen und Anwälte helfen</strong></h2>



<p>Professioneller Rechtsbeistand kann wertvolle Unterstützung bieten, wenn es sich um mögliche Ansprüche zum Hinterbliebenengeld handelt. Anwältinnen und Anwälte mit Spezialisierung auf Erbrecht und Schadensersatzrecht stellen sicher, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden. Besonders wenn die Ansprüche gegen eine Versicherung, den Täter oder andere Parteien durchgesetzt werden müssen, ist professionelle Unterstützung wichtig.<br><br>Sie haben Fragen rund ums Recht? Dann suchen Sie direkt nach dem passenden Rechtsbeistand in Ihrer Nähe, zu finden in unserer <a href="anwaltssuche/">Anwaltssuche</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Letzter Wille &#8211; so klappt es mit dem Widerruf</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/letzter-wille-so-klappt-es-mit-dem-widerruf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Oct 2022 10:06:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Testament gibt jeder Person die Möglichkeit, den letzten Willen genau zu formulieren. Es regelt, was mit dem Nachlass passiert und wer davon profitiert. Was aber, wenn unvorhergesehene Dinge eintreten? Können letztwillige Verfügungen einfach geändert oder widerrufen werden?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p style="text-align: left;">Die Absicht, das Nachlassdokument noch mal anzugehen, kann viele Gründe haben: vorzeitiger Tod der Partnerin oder des Partners, eine Scheidung oder ein familiäres Zerwürfnis. In den allermeisten Fällen ist ein Widerruf eine problemlose Angelegenheit. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet eine Reihe von Möglichkeiten. anwaltauskunft.de zeigt Ihnen, was es dabei zu beachten gilt.</p>



<p style="text-align: left;"> </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Testament widerrufen: Geistige Klarheit ist Pflicht<br></strong></h2>



<p style="text-align: left;">Bevor es an einen Widerruf geht, muss der Erblasser bei geistiger Gesundheit sein. Er darf nicht unter Krankheiten wie Demenz leiden oder eine Bewusstseinsstörung haben. Ansonsten kann seine Testierfähigkeit in Frage gestellt und damit das Testament angefochten werden.<br><br> Sollte von einer Seite böswillig die Behauptung in den Raum gestellt werden, der Erblasser sei nicht mehr testierfähig, müssen dafür auch aussagekräftige Beweise geliefert werden. Anderenfalls bleibt es eine <a href="ratgeber/tipps-urteile/testament-gilt-auch-bei-behauptung-der-demenz-ins-blaue-hinein">haltlose Behauptung</a>. Im Zweifel kann ein Facharzt für Neurologie und Psychologie den Gesundheitszustand des Testators bescheinigen.</p>



<p style="text-align: left;">Natürlich kann der Fall eintreten, dass die Frage nach der Testierfähigkeit erst nach dem Tod des Erblassers gestellt wird. Hier können vor Gericht auch <a href="ratgeber/tipps-urteile/bei-zweifeln-an-testierfaehigkeit-endet-die-aerztliche-schweigepflicht">ärztliche Unterlagen herangezogen</a> werden, um den Sachverhalt zu klären.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Widerruf von Testamenten mit einseitigen Verfügungen </strong></h2>



<p style="text-align: left;">Ist die Frage der geistigen Gesundheit geklärt – sollte sie denn überhaupt zur Debatte gestanden haben –, ist die Art des Testaments entscheidend für das weitere Vorgehen. Handelt es sich um ein einseitiges Testament, ist ein Widerruf relativ einfach. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein handschriftliches Testament oder ein notarielles ist. Dagegen erfordert ein gemeinschaftliches Testament wie zum Beispiel das Berliner Testament mehr Aufmerksamkeit. Gleiches gilt für einen Erbvertrag. Hier empfiehlt es sich in jedem Fall, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Erbrecht hinzuzuziehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Wer aufsetzt, kann auch das Testament widerrufen<br></strong></h3>



<p style="text-align: left;">Das Gesetz ist eindeutig: § 2253 BGB räumt jedem Erblasser das Recht ein, sein Testament jederzeit widerrufen zu können. Das gilt sowohl für das gesamte Dokument als auch für die einzelnen Verfügungen darin.</p>



<p style="text-align: left;">So kann der Erblasser laut §2254 BGB sein Testament jederzeit durch ein Widerrufstestament aufheben. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Sofern das gesamte Testament aufgehoben werden soll, genügt eine allgemeine Erklärung nach dem Muster &#8222;Hiermit widerrufe ich mein Testament vom xxx&#8220;. Geht es um einzelne Passagen im Dokument, die widerrufen werden sollen, ist klarer Wortlaut Pflicht. Es soll nach Möglichkeit kein Spielraum für unterschiedliche Auslegungen geboten werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Widerruf durch Vernichtung oder Veränderung</strong></h3>



<p style="text-align: left;">Eine weitere Option, das Testament aufzuheben, eröffnet sich mit § 2255 BGB. Der Erblasser kann das Dokument vernichten. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte das widerrufene Testament am besten direkt geschreddert werden. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit, nur einzelne Textpassagen durchzustreichen oder unkenntlich zu machen. Sollte es Kopien geben, sollte darauf geachtet werden, auch diese vollständig zu vernichten.<strong><br></strong></p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Rücknahme aus amtlicher Verwahrung</strong></h3>



<p style="text-align: left;">Ein privates Testament kann in amtliche Verwahrung gegeben werden &#8211; muss aber nicht. Anders sieht es bei einem von einem Notar beurkundeten Testament aus, wie <br><strong>Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing</strong>, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erklärt:</p>



<p style="text-align: left;"><em>„Der Notar muss das Testament beim Amtsgericht in Verwahrung geben. Zuständig ist das Amtsgericht am Sitz des Notars oder am Wohnort des Testierenden. Wird das Testament beim Amtsgericht in Verwahrung gegeben, sind der Notar und beim privaten Testament das Amtsgericht verpflichtet, das Testament zusätzlich im zentralen Testamentsregister registrieren zu lassen, das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführt wird. Der Erblasser kann sein Testament, unabhängig davon, ob es eigenhändig errichtet oder notariell beurkundet ist, jederzeit aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen. Die Wirkungen der Rücknahme sind aber unterschiedlich. Nimmt der Erblasser das notarielle Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück, gilt es mit Rückgabe an ihn als widerrufen. Nimmt der Erblasser das private Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück, bleibt es wirksam, § 2256 BGB.“</em></p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Aufhebung durch widersprechendes Testament</strong></h3>



<p style="text-align: left;">Ein bestehendes Testament kann auch durch ein neu errichtetes Testament aufgehoben werden. Hier ist zu beachten, dass damit aber nicht unbedingt das komplette Dokument widerrufen wird. Wie §2258 BGB deutlich macht, werden nur diejenigen Verfügungen des alten Testaments aufgehoben, die mit Verfügungen des neuen Testaments im Widerspruch stehen.</p>



<p style="text-align: left;">Unter Umständen kann das neue Testament als Ergänzung des alten wahrgenommen werden – nicht als dessen Widerruf. Daher ist es unter Umständen ratsam, eine Anwältin oder einen Anwalt die Gültigkeit des Dokuments prüfen zu lassen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Sonderfall gemeinschaftliches Testament</strong></h3>



<p style="text-align: left;">Die oben genannten Fälle beziehen sich auf Testamente mit einseitigen Verfügungen. Anders sieht es zum Beispiel beim sogenannten Berliner Testament aus. Hierbei handelt es sich um ein Ehegattentestament mit wechselbezüglichen Verfügungen: Die Ehepartner geben sich gegenseitig als ihre Alleinerben an. Erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten werden andere Personen zu Erben eingesetzt, zum Beispiel die gemeinsamen Kinder.<br><br> Zu Lebzeiten können beide Ehegatten durch ein neues gemeinschaftliches Testament gemeinsam jegliche Änderung vornehmen, einzelne Verfügungen streichen oder auch das gesamte Testament widerrufen:  <em>„Zerstreiten sich die Ehepartner, kann jeder Ehegatte allein nur über einen Notar das gemeinschaftliche Testament durch eine notarielle Widerrufserklärung widerrufen.“</em>, so Dr. Rohlfing.<br><br> Schwieriger wird es nach dem Tod des ersten Ehepartners. Ab diesem Zeitpunkt greift die Bindungswirkung. Der überlebende Ehepartner muss sich an die wechselseitigen Verfügungen halten. Änderungen an dem bestehenden Testament sind nicht mehr möglich – selbst, wenn es die Umstände vielleicht erfordern würden.</p>



<p style="text-align: left;">Deswegen kann es von Vorteil sein, eine sogenannte Öffnungsklausel in das Dokument aufzunehmen. Sie eröffnet die Möglichkeit, getroffene Verfügungen auch zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern. So stünde es dem überlebenden Ehepartner zum Beispiel frei, nach erneuter Heirat die Erbfolge oder die Erbquote zu ändern.</p>



<p style="text-align: left;">Das würde zu einer neuen Zusammensetzung der Erbengemeinschaft führen. Daher dürfen beim Thema gemeinschaftliches Ehegattentestament Punkte wie <a href="magazin/geld/erben-vererben/berliner-testament-wie-kann-man-nachteile-umgehen">Erbschaftsteuer und Pflichtteilansprüche nicht vernachlässigt werden</a>. Hier sollte unbedingt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Erbrecht-Spezialisierung konsultiert werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Rücktritt vom Erbvertrag</strong></h3>



<p style="text-align: left;">In einem gemeinschaftlichen Testament können nur Eheleute oder eingetragene Partnerschaften aufeinander abgestimmte Verfügungen treffen. Nicht verheiratete Partner, die sich gegenseitig absichern wollen, können einen <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbvertrag/">Erbvertrag schließen</a>. Geschieht das nicht, geht der überlebende Partner in diesem Fall leer aus, da kein gesetzliches Erbrecht besteht. Dann wird der Nachlass entsprechend der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt.<br><br> Wird ein Erbvertrag verfasst, braucht es eine notarielle Beurkundung. Danach wird das Dokument direkt beim Notar oder beim zuständigen Amtsgericht verwahrt. Zusätzlich wird es zwingend in das Zentrale Testamentsregister aufgenommen. Ähnlich wie beim Berliner Testament können Änderungen nur einvernehmlich getroffen werden.</p>



<p style="text-align: left;">Da sämtliche Verfügungen bindend sind, kann der Erblasser vom Erbvertrag nur dann zurücktreten, wenn eine entsprechende Klausel im Schriftstück dies vorsieht. Eine weitere Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag zu annullieren, ist ein Aufhebungsvertrag zwischen beiden Lebenspartnern. Damit sind die Optionen zum Thema Widerruf natürlich nicht ausgeschöpft. Das juristische Vorgehen hängt aber stark von den Vereinbarungen ab, die getroffen wurden.</p>



<p style="text-align: left;"> </p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Fazit: Alles machbar</strong></h3>



<p style="text-align: left;">Ob Testament oder Erbvertrag – ein Widerruf ist möglich. Allerdings sind es immer die juristischen Details, auf die es zu achten gilt. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Erbrecht beraten Sie gerne zu diesem Thema. In der Anwaltssuche oben auf der Seite finden Sie Ansprechpartner im ganzen Bundesgebiet.</p>



<p style="text-align: left;"> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie kann der Vermieter ein Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters beenden, wenn ihm die Erben nicht bekannt sind?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wie-kann-der-vermieter-ein-mietverhaltnis-nach-dem-tod-des-mieters-beenden-wenn-ihm-die-erben-nicht-bekannt-sind/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2021 10:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(red/dpa). Stirbt ein Mieter, wird das Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Bewohnte der Verstorbene die Wohnung allein, geht das Mietverhältnis auf die Erben über....]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong><span data-contrast="auto">(red/dpa</span></strong><strong><span data-contrast="auto">). </span></strong><strong><span data-contrast="auto">Stirbt ein Mieter</span></strong><strong><span data-contrast="auto">,</span></strong><strong><span data-contrast="auto"> wird das Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Bewohnte der Verstorbene die Wohnung allein, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Sind diese unbekannt, ist guter Rat teuer, wenn der Vermieter das Mietverhältnis beenden will: Wem gegenüber kann er die Kündigung aussprechen und Räumung verlangen? In diesem Fall kann beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft zu diesem Zweck beantragt werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.</span></strong><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><strong><span data-contrast="auto">Die Ausgangssituation</span></strong></p>



<p><span data-contrast="auto">Die verwitwete und kinderlose Erblasserin war Mieterin einer Wohnung. Die Vermieterin möchte die Wohnung kündigen, um sie neu vermieten zu können. Da ihr die Erben der Mieterin unbekannt sind, beantrag sie beim Nachlassgericht, eine Nachlasspflegschaft zur Beendigung des Mietverhältnisses und zur Rückgabe der Wohnung einzurichten. Das Nachlassgericht weist den Antrag zurück, da die Anordnung einer Nachlasspflegschaft voraussetze, dass ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass bestehe. </span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><strong><span data-contrast="auto">Kein Sicherungsbedürfnis erforderlich, wenn Gläubiger Nachlasspflegschaft zur Durchsetzung eigener Ansprüche beantragt</span></strong><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><span data-contrast="auto">Zu Unrecht, urteilen die Richter. Wenn ein Nachlassgläubiger zur Durchsetzung seiner Rechte eine Nachlasspflegschaft beantragt, so ist diesem Antrag stattzugeben, wenn die Erben noch nicht feststehen. Ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass selbst ist nicht Voraussetzung. Gerade auch wer als Vermieter die Wohnung des Verstorbenen kündigen und räumen lassen will, ist auf eine solche Nachlasspflegschaft zur Durchsetzung seiner Rechte angewiesen, um die Kündigung auszusprechen und Räumung zu verlangen. Auch sei dem Antrag nicht erst dann stattzugeben, wenn der Vermieter seine Ansprüche gerichtlich geltend machen möchte. Vielmehr genügt es, wenn der Prozessweg nur notfalls beschritten, zuvor aber mit dem Gegner gütlich verhandelt und er zur außergerichtlichen Erfüllung der Ansprüche des Antragstellers bewegt werden soll.</span><span data-ccp-props="{"> </span></p>



<p><em><span data-contrast="auto">Oberlandesgericht (OLG</span></em><span data-contrast="auto">) </span><em><span data-contrast="auto">Brandenburg, Beschl. v. 13.4.2021 (3 W 35/21)</span></em><span data-ccp-props="{"> </span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Testa­ments­voll­strecker: Was Sie wissen müssen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/testamentsvollstrecker-welche-aufgaben-und-rechte-haben-sie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2020 14:02:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/testamentsvollstrecker-welche-aufgaben-und-rechte-haben-sie/</guid>

					<description><![CDATA[Streit um ein Erbe kennen viele Familien. Doch solchen Zank können Erblasser verhindern, indem sie einen Testamentsvollstrecker in ihrem Testament bestimmen. Aber Testamentsvollstrecker helfen nicht nur gegen Erbstreit. Sie können darüber hinaus viele andere Aufgaben im Erbfall übernehmen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Erbstreit ist in Deutschland an der Tagesordnung. Dabei gibt es Möglichkeiten, die Konflikte ums Erbe zu verhindern. Eine Möglichkeit ist die Testamentsvollstreckung. Schon zu Lebzeiten bestimmen Erblasser einen Testamentsvollstrecker im Testament oder Erbvertrag. Alternativ beauftragen sie eine Person oder ein Nachlassgericht, nach ihrem Tod einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Testa[-]ments[-]voll[-]strecker: die Aufgaben im Überblick</h2>



<p>Testa[-]ments[-]voll[-]strecker sind in rund sieben Prozent aller Erbfälle tätig. Dabei handelt es sich nicht nur um Fälle, bei denen es um ein hohes Erbe geht. Oft setzen auch Erblasser aus durchschnittlich betuchten<a href="magazin/geld/erben-vererben/erbengemeinschaft-vereint-im-streit"> Familien einen Testa[-]ments[-]voll[-]strecker ein</a>. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erbfall komplex ist und vielleicht Vermögen im Ausland umfasst.</p>



<p>Meist bestimmen Erblasser <strong>ein Familienmitglied zum Testamentsvollstrecker</strong>. Es kann jedoch von Vorteil sein, einen <strong>Rechtsanwalt oder Steuerberater</strong> mit der Testamentsvollstreckung zu beauftragen. &#8222;Gehört der Vollstrecker des Testaments nicht zur Familie, betont dies, dass er neutral ist und nur den Willen des Erblassers vertritt“, so der Bonner Rechtsanwalt Eberhard Rott von der <a href="https://www.erbrecht-dav.de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Testa[-]ments[-]voll[-]stre[-]ckung: Ablauf und Dauer</h2>



<p>Meist handelt es sich bei der Testamentsvollstreckung um eine sogenannte <strong>Abwicklungsvollstreckung</strong>. In diesem Fall ist die Arbeit des Testamentsvollstreckers beendet, wenn der Nachlass abgewickelt und die steuerlichen Pflichten erfüllt sind. Doch nicht immer ist die Aufgabe damit erschöpft. Mitunter obliegt es dem Testamentsvollstrecker, das Erbe für eine gewisse Zeit zu verwalten. In diesem Fall spricht man von einer <strong>Dauer[-]tes[-]ta[-]ments[-]voll[-]stre[-]ckung</strong>. Diese darf maximal 30 Jahre dauern, kann aber auch bis zum Tod eines Erben oder des Testamentsvollstreckers andauern. Das geschieht regelmäßig, <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/behindertentestament-wie-koennen-menschen-mit-behinderung-erben/">wenn Eltern an behinderte Kinder vererben</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Befug[-]nisse haben Testa[-]ments[-]voll[-]strecker laut BGB?</h2>



<p>Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Es gewährt dem Testa[-]ments[-]voll[-]strecker viele Befug[-]nisse. „Diese hängen davon ab, was der Erblasser<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wie-schreibt-man-ein-testament/"> in seinem Testament verfügt hat</a>“, sagt Rott. „Hat dieser nichts bestimmt, greifen die im BGB festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht.“ So weitreichend seine Befugnisse, so gering ist die Kontrolle des Testamentsvollstreckers. Erben können während der Testamentsvollstreckung nicht auf das Erbe zugreifen. Ebensowenig dürfen sie dem Testamentsvollstrecker Vorschriften machen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Pflichten haben Testamentsvollstrecker gemäß BGB?</h2>



<p>Doch Testamentsvollstrecker haben auch Pflichten. So sind sie laut BGB dazu verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten und allein den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. „Außerdem müssen sie ein Nachlass[-]ver[-]zeichnis erstellen, das das Vermögen des Verstor[-]benen sowie dessen Schulden auflistet“, erklärt Eberhard Rott.</p>



<p>Den Erben müssen Testamentsvollstrecker Auskunft über ihre Arbeit geben. Auch sind sie bei längeren Testa[-]ments[-]voll[-]stre[-]ckungen dazu verpflichtet, eine jährliche Rechnungs[-]legung zu führen. All diese Pflichten müssen Erben aller[-]dings einfordern.</p>



<p>Verstoßen Testa[-]ments[-]voll[-]strecker gegen ihre Pflichten oder üben ihre Aufgaben zum Nachteil der Erben aus, können diese sie haftbar machen. Testa[-]ments[-]voll[-]strecker haften mit dem eigenen Vermögen. Daher sollten sie zumindest eine Haftpflicht[-]ver[-]si[-]cherung haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Abwick[-]lungs[-]voll[-]stre[-]ckung und Dauer[-]tes[-]ta[-]ments[-]voll[-]stre[-]ckung: die Unterschiede</h2>



<p>Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind davon abhängig, welche Form der Testamentsvollstreckung der Erblasser bestimmt hat. Dabei unterscheiden wir zwischen zwei Formen:</p>



<p>Die übliche Form der Testamentsvollstreckung ist die <strong>Abwicklungsvollstreckung</strong>. Dabei wickelt der Testamentsvollstrecker den Nachlass ab und teilt ihn unter den Erben auf.</p>



<p>Bei der <strong>Dauertestamentsvollstreckung</strong> verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass eines Verstorbenen für eine bestimmte Zeit. In dieser Zeit ruht das Vermögen jedoch nicht. Der Testamentsvollstrecker muss es dann sogar mehren – und Geld anlegen oder Immobilien vermieten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann ist eine Dauer[-]tes[-]ta[-]ments[-]voll[-]stre[-]ckung sinnvoll?</h2>



<p>Es gibt viele Gründe für eine Dauertestamentsvollstreckung. „Mancher Erblasser will einem minderjährigen Erben Vermögen hinter[-]lassen und dieses von einem Testa[-]ments[-]voll[-]strecker verwalten lassen, bis es volljährig ist“, sagt Rechts[-]anwalt Rott. Auch wer verhindern will, dass der Erbteil eines Erben mit Steuerschulden sofort an das Finanzamt fällt, entscheidet sich für die Dauertestamentsvollstreckung. Unter der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers ist der Erbteil vor dem Finanzamtes geschützt. Man wartet dann die Zahlungsverjährung ab.</p>



<p>„Häufig wählen Familien aus dem Adel oder der Großindustrie diese Form der Testa[-]ments[-]voll[-]stre[-]ckung, um einen Nachlass zusam[-]men[-]zu[-]halten“, erklärt Erbrechtss[-]pe[-]zialist Eberhard Rott. „Man verhindert so, dass ein Nachlass geteilt und dabei etwa Ländereien zerrissen oder Unter[-]nehmen zerschlagen werden.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Können Erben Testa[-]ments[-]voll[-]strecker entlassen?</h2>



<p>Erben, die mit der Arbeit des Testa[-]ments[-]voll[-]streckers unzufrieden sind, können diesen nicht entlassen. Jedoch können sie seine Entlassung beim Nachlass[-]ge[-]richt beantragen. Für schlechte Arbeit können sie den Testa[-]ments[-]voll[-]strecker belangen und Schadensersatz fordern.</p>



<p>„Einen Testamentsvollstrecker zu entlassen, ist schwierig. Dies ist nur im Falle einer groben Pflichtverletzung möglich“, so Rechts[-]anwalt Rott. Eine schwere Pflicht[-]ver[-]letzung könnte ein Testa[-]ments[-]voll[-]strecker begehen, wenn er eine Immobilie aus dem Nachlass deutlich unter Wert verkauft oder sich Vermögen selbst einver[-]leibt – und sei es nur als Darlehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie viel Geld darf ein Testamentsvollstrecker sich selbst auszahlen?</strong></h2>



<p>Der Testamentsvollstrecker darf sich zwar selbst eine Vergütung aus dem Nachlass auszahlen, aber nur in Grenzen. Was erlaubt ist, hängt vom Einzelfall ab. Erblasser können in ihrem Testament zum Beispiel festlegen, dass der Testamentsvollstrecker nach der Richtlinie des Deutschen Notarvereins vergütet wird. Die erste Hälfte der Vergütung des Testamentsvollstreckers ist demnach fällig, wenn das Nachlassverzeichnis fertiggestellt ist. Die andere Hälfte erhält der Testamentsvollstrecker, nachdem die Erbschaftsteuer veranlagt wurde.</p>



<p>Die Richtlinie regelt auch die Höhe der Vergütung. Bei einem Bruttonachlasswert von 1,2 Millionen Euro wäre richtlinienkonform eine Vergütung von 36.060 Euro, maximal 108.180 Euro (im Falle bestimmter Zuschläge) angemessen.</p>



<p>Zahlt der Testamentsvollstrecker sich selbst mehr aus und/oder entnimmt er Geld, bevor er dazu berechtigt ist, darf das Nachlassgericht ihn entlassen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 28.08.2019 hervor (AZ: 2 W 66/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV informiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im Streitfall: Mediator einschalten</h2>



<p>Doch was tun, wenn der Erblasser keine Testamentsvollstreckung angeordnet hat – und der Streit ums Testament bereits im Gange ist? <a href="magazin/geld/erben-vererben/wege-aus-dem-erbstreit-mediation-als-loesung">In diesem Falle können betroffene Familien einen Mediator einschalten.</a> Dieser vermittelt zwischen den Parteien und hilft, einen Kompromiss zu finden.</p>
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		<title>Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe: Wer darf über den Nachlass entscheiden?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/vorerbe-nacherbe-ersatzerbe-wer-darf-ueber-den-nachlass-entscheiden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2020 07:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/vorerbe-nacherbe-ersatzerbe-wer-darf-ueber-den-nachlass-entscheiden/</guid>

					<description><![CDATA[Wer bestimmen möchte, was nach dem Tod mit seinem Hab und Gut passiert, schreibt ein Testament. Darin kann der Erblasser, also die Person, die das Testament macht, einen oder mehrere Erben bestimmen. Möchte man sein Erbe für mehrere Generationen sichern, kann man Vorerben, Nacherben und gegebenenfalls einen Ersatzerben einsetzen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt, was das bedeutet.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Erbstreitigkeiten beschäftigten die Gerichte sehr häufig. Je mehr Erben involviert sind, desto komplizierter wird es meist. Das gilt auch, wenn die Erben das ererbte Vermögen nicht teilen sollen, sondern nacheinander erben.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Vorerbe und Nacherbe: Was bedeutet das?</strong></h2>



<p>Möchte ein Erblasser sicherstellen, dass der <a href="magazin/thema/erbschaft/">Nachlass</a> zunächst an bestimmte Personen fallen und später an andere weitergegeben werden soll, kann er in seinem Testament dazu Vorerben und Nacherben bestimmen.</p>



<p>„Zunächst erbt dann der Vorerbe. Mit dem vom Erblasser festgelegten Ereignis fällt der Nachlass an den Nacherben“, erklärt Rechtsanwalt Jan Bittler, Anwalt für Erbrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschuss der <a href="https://www.erbrecht-dav.de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV</a>. Das könne der <a href="magazin/thema/tod/">Tod</a> des Vorerben oder dessen Hochzeit sein. Die Vorerben dürfen nur über den Nachlass verfügen, wenn die Nacherben zustimmen. Wollen sie etwa ein geerbtes Haus verkaufen, können die Nacherben ein Veto einlegen.</p>



<p>Der Erblasser kann außerdem einen Ersatzerben bestimmen. Er erbt, wenn der eigentliche Erbe stirbt oder das Erbe ausschlägt. Für den Fall, dass der Nacherbe verstirbt, kann der Erblasser einen Ersat[-]znacherben einsetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ersatznacherben: Dürfen sie mitentscheiden, was mit dem Erbe passiert?</strong></h2>



<p>Ersatznacherben sind Erben in zweiter Reihe: Es ist nicht sicher, ob sie jemals etwas vom Nachlass bekommen. Sie dürfen deshalb auch nicht immer mitentscheiden, was mit dem Erbe passiert. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, über das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Der Fall: Vorerbe und Nacherbe wollen Grundstück verkaufen </strong></h2>



<p>Im zugrun[-]de[-]lie[-]genden Fall vererbte der Erblasser mehrere Grundstücke an zwei Personen mit der Maßgabe, dass die Grundstücke nach dem Tod der Personen an zwei weitere übergehen sollen. Sollten letztere bereits verstorben sein, so sollten deren Kinder nach den Regeln der gesetz[-]lichen Erbfolge oder der überle[-]bende Nacherbe Ersatz[-]nach[-]erben werden. Das wurde in die Grundbücher der Grundstücke einge[-]tragen.</p>



<p>Einige Zeit danach wollten die Vorerben die Grundstücke verkaufen. Sie verein[-]barten mit den Nacherben, dass die Nacher[-]ben[-]ver[-]merke aus den Grundbüchern gelöscht werden. Das Grundbuchamt weigerte sich aber, den Eintrag zu löschen. Die Beamten waren der Meinung, dass die Ersatz[-]nach[-]erben einverstanden sein müssen. Die Vorerben reichten dagegen Klage ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>OLG: Vorerben und Nacherben dürfen alleine entscheiden</strong></h2>



<p>Dem Gesetz nach darf der Nacherbenvermerk nur aus dem Grundbuch gelöscht werden, wenn der Grundbucheintrag falsch ist oder wenn alle potenziell Betroffenen einverstanden sind. Dazu zählen auch die Ersatz[-]nach[-]erben.</p>



<p>Diese hatten der Löschung in diesem Fall nicht zugestimmt. Das Grundbuchamt hatte mit Blick darauf also richtig entschieden. Auf diesem Weg konnte der Nacherbenvermerk nicht gelöscht werden. Dennoch entscheidet das OLG zugunsten der Vor- und Nacherben. Denn der Nacherbenvermerk im Grundbuch war fehlerhaft (Urteil vom 13. Mai 2016, AZ: 15 W 594/15). Das Grundbuchamt durfte den Eintrag hier also auch ohne die Zustimmung der Ersatznacherben ändern.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ersatz[-]nacherbe kein zukünftiger Berech[-]tigter</strong></h2>



<p>In diesem Zusammenhang stellten die Richter einige Dinge zum Thema klar. Vor- und Nacherbe könnten über einzelne Nachlassgegenstände im Allgemeinen relativ frei entscheiden. Die Interessen des Ersatznacherben müssen nicht geschützt werden. Er ist kein (künftig) Berech[-]tigter, sondern nur Ersatz für den primär bestimmten Nacherben.</p>



<p>Möchte ein Erblasser die Position des Nacherben stärken, kann er das in seinem Testament tun. Er kann ihn oder sie zum Beispiel als bedingten Nach-Nacherben einsetzen. Dies habe der Erblasser im genannten Fall, so die Richter weiter, aber nicht so eingerichtet.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kann eine Vor- und Nacherbschaft</strong><strong>: Wann dürfen die Vorerben alleine über das Erbe verfügen?</strong></h2>



<p>Wer als Vorerbe eingesetzt ist, kann das ererbte Vermögen weder selbst an die von ihnen eingesetzten Erben vermachen, noch zu Lebzeiten frei darüber verfügen. Eine solche Konstellation verbietet möglicherweise sinnvollen Umgang mit dem geerbten Vermögen. Für Vor- und Nacherben, die damit nicht zufrieden sind, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eine gute Nachricht. Einem Urteil vom 13.8.2019 zufolge (AZ 8 U 99/18), über das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht informiert, kann man eine Vor- und Nacherbschaft auflösen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie kann man eine Vor- und Nacherbschaft auflösen?</strong></h2>



<p>Dazu müssen die Vor- und Nacherben einen Erbauseinandersetzungsvertrag schließen. Werden Grundstücke vererbt, muss der Vertrag von einem Notar beurkundet werden. Eine Erbauseinandersetzung sieht das Gesetz zwar eigentlich bei Miterben vor. Sie kann aber auch zwischen Vor- und Nacherben erfolgen. Sie sind schließlich auch Erben desselben Erblassers und derselben Erbschaft, allerdings zeitlich nacheinander folgend.</p>



<p>In dem Fall setzte eine Frau ihre Tochter zu ihrer Vorerbin ein. Zu Nacherben bestimmt sie deren Kinder zu gleichen Teilen. Nach dem Tod der Frau erhielt die Tochter einen Erbschein, der sie als Vorerbin und ihre Kinder als Nacherben ausweist. Sie schloss mit ihren Kindern daraufhin jedoch einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag, um die Vor- und Nacherbschaft aufzulösen.</p>



<p>Darin wurden verschiedene Nachlassgegenstände unter den Beteiligten aufgeteilt und Ausgleichszahlungen vereinbart. Später verlangen die Enkel jedoch ein notarielles Nachlassverzeichnis. Zu Unrecht, urteilen die Richter. Einen solchen Anspruch hätten die Enkel nur, wenn sie noch Nacherben wären. Dies ist aber aufgrund des Erbauseinandersetzungsvertrages nicht der Fall.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Wann ist ein Testament ungültig?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wann-ist-ein-testament-ungultig-wichtige-urteile/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 May 2018 07:32:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/wann-ist-ein-testament-ungultig-wichtige-urteile/</guid>

					<description><![CDATA[Damit ein Testament wirksam ist, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen. Andernfalls kann es ungültig sein. Und auch wenn ein Testament gültig ist, geht nicht immer genau daraus hervor, was der Erblasser wollte. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de zeigt Ihnen im Überblick ausgewählte Urteile zu der Frage, wann ein Testament ungültig ist.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Wie muss ein Testament geschrieben sein, um wirksam zu sein?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">„Ich habe gedanklich schon mein</span><a href="ratgeber/rechtslexikon/testament"><span style="font-weight: 400;">Testament</span></a><span style="font-weight: 400;">gemacht“: Dieser Satz ist oft von Menschen zu hören, die eine gefährliche oder unangenehme Situation durchleben mussten. Jeder weiß, dass es natürlich nicht ausreichend ist, ein Testament nur gedanklich zu machen. Wie ein Testament wirksam errichtet wird, ist jedoch vielen nicht klar.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Ein Kriterium, das ein Testament erfüllen muss, damit es gültig ist: Es muss schriftlich gemacht – im Fachjargon: errichtet – werden. Das Schriftstück muss außerdem als Testament kenntlich gemacht werden. Es muss daraus auch klar hervorgehen, was der Erblasser mit seinem Besitz vorhatte. Wichtig ist hier die</span><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/vermaechtnis-wie-kann-ich-geld-oder-gegenstaende-vermachen/"><span style="font-weight: 400;">Unterscheidung zwischen Erben und Vermächtnisnehmern</span></a><span style="font-weight: 400;">. In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu,</span><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wie-schreibt-man-ein-testament/"><span style="font-weight: 400;">wie Sie ein gültiges Testament schreiben</span></a><span style="font-weight: 400;">.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Ist ein Testament unklar formuliert, muss es ausgelegt werden. Sind Angehörige der Meinung, ein letzter Wille sei ungültig, können sie</span><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wann-kann-man-ein-testament-anfechten/"><span style="font-weight: 400;">das Testament anfechten</span></a><span style="font-weight: 400;">.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Letzten Willen aufschreiben: Anwälte unterstützen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod so umgesetzt wird, wie Sie es vorgehen haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Erbrecht stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. In der Anwaltssuche oben auf der Seite finden Sie Ansprechpartner im ganzen Bundesgebiet.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Die Frage, wann ein Testament gültig ist, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Wir zeigen Ihnen wichtige Entscheidungen.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Testament verschwunden: Ist es trotzdem gültig?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Um erben zu können, muss man dem Nachlassgericht das Testament des Verstorbenen in der Regel im Original vorlegen. Ist es nicht mehr auffindbar, kann es trotzdem gültig sein – wenn eine Kopie davon vorliegt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 8. Oktober 2015 (AZ: 11 Wx 78/14) hervor, wie die</span><a href="https://www.erbrecht-dav.de/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-weight: 400;">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV)</span></a><span style="font-weight: 400;"> informiert.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>OLG Karlsruhe: Auch verschwundenes Testament kann gültig sein </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">In dem Fall ging es um ein Testament, von dem die Angehörigen nach dem Tod des Erblassers nur noch die Kopie finden konnten. Das OLG Karlsruhe entschied schließlich: Das Testament ist trotzdem gültig.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Ist nur noch eine Kopie vorhanden, sind allerdings sorgfältige Ermittlungen notwendig. Das OLG Karlsruhe hörte alle Beteiligten an und holte ein Schriftsachverständigengutachten ein. Die Ergebnisse überzeugten es davon, dass der Erblasser (und seine Ehefrau, es handelte sich um ein</span><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/berliner-testament/"><span style="font-weight: 400;">Ehegattentestament</span></a><span style="font-weight: 400;">) ein formgerechtes Testament mit dem aus der Kopie des Testaments ersichtlichen Inhalt errichtet haben.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>OLG Köln: Testamentskopie kann ausreichen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Auch in einem anderen Fall erklärte ein Gericht ein Testament für gültig, obwohl das Original nicht mehr auffindbar war. Ehepartner hatten sich in einem gemeinschaftlichen notariellen Testament zunächst als gegenseitige Alleinerben eingesetzt und eine gemeinnützige Organisation zum Schlusserben benannt.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Nach dem Tod des Mannes errichtete die Frau ein neues notarielles Testament, in dem sie ihren Enkel zum Alleinerben einsetzte. Nach dem Tod der Frau beantragte die gemeinnützige Organisation den Erbschein. Auch der Enkel wollte einen Alleinerbschein und legte dazu die Kopie eines weiteren gemeinschaftlichen Testaments des Ehepaars vor.</span><span style="font-weight: 400;">Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte er Erfolg (Beschluss vom 2. Dezember 2016, AZ: 2 Wx 550/16): Der Enkel habe mit der Kopie nachgewiesen, dass das Testament, auf das er sich berief, formgültig errichtet wurde.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist ein Nottestament und wann ist es gültig?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Sehr kranke oder schwache Menschen sind oft nicht mehr in der Lage, ihr Testament selbst zu schreiben. Steht ihr Tod also kurz bevor, bleibt auch nicht immer Zeit, noch einen Notar aufzusuchen. Erblasser können dann ein sogenanntes Nottestament oder Dreizeugentestament errichten. Das heißt, sie errichten es durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen. Diese schreiben den vom Erblasser diktierten Willen auf und unterschreiben ihn selbst. Ein Nottestament kann auch vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen errichtet werden.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>KG Berlin: Nur gültig, wenn Tod unmittelbar bevorsteht </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Ein solches Testament ist nur gültig, wenn drei Zeugen bewusst an der Erstellung des Testaments mitwirken und der Erblasser sich tatsächlich in naher Todesgefahr befindet. Das geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin hervor (Entscheidung vom 29. Dezember 2015, AZ: 6 W 93/15). Die</span><a href="http://www.dav-erbrecht.de" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-weight: 400;">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV</span></a><span style="font-weight: 400;"> informiert über die Entscheidung.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">In dem Fall litt die Erblasserin an Lungenkrebs im Endstadium, war blind, zu schwach um sich selbständig zu bewegen und lag im Krankenhaus. Ihr Testament wurde an einem Samstag von ihrem Arzt aufgeschrieben, ihr vorgelesen und sodann vom Arzt und einer Krankenschwester unterschrieben. Die Frau starb 25 Tage später.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Alle drei Zeugen müssen bewusst mitgewirkt haben </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Damit das Nottestament gültig ist, muss jeder Zeuge absichtlich und bewusst mitgewirkt und Verantwortung bei der Testamentserrichtung übernommen haben. Nur zu bezeugen, „er war dabei“ – wie es ein Zeuge in diesem Fall getan und das Nottestament nachträglich unterschrieben hatte – reiche nicht.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Im vorliegenden Fall scheiterte die Errichtung eines Nottestamentes daran, dass keine nahe Todesgefahr bestand. Für ein Nottestament reicht auch eine nahende Todesgefahr nicht aus, wenn noch genug Zeit bleibt, um einen</span><a href="ratgeber/rechtslexikon/n/notar/"><span style="font-weight: 400;">Notar</span></a><span style="font-weight: 400;"> für die Erstellung eines normalen Testamentes herbeizurufen.</span><span style="font-weight: 400;">Die Erblasserin war zwar in einem schlechten Allgemeinzustand. Es sah es bei der Errichtung des Nottestamentes aber nicht so aus, als ob sie nur noch kurze Zeit zu leben hat. An einem Samstagmittag im Raum Berlin hätte man sicherlich einen Notar finden können, der das Testament im Krankenhaus beurkundet, schloss das Gericht.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>OLG Hamm: Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">In einem ähnlichen Fall erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine durch ein Drei-Zeugen-Testament angeordnete Testamentsvollstreckung für unwirksam (Beschluss vom 10.02.2017, AZ: 15 W 587/15). Die Erblasserin litt an Krebs im Endstadium. Vier Tage vor ihrem Tod errichtete sie im Krankenhaus ein Drei-Zeugen-Testament, in welchem sie die Erbeinsetzung ihres Sohnes durch eine langjährige Testamentsvollstreckung beschränkte.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Dem OLG Hamm zufolge gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich die Erblasserin bei der Testamentserrichtung tatsächlich in Todesgefahr oder in einer Gefahr eintretender Testierunfähigkeit befunden habe.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Mehrere Testamente: Welches Dokument ist wirksam?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">In manchen Fällen ist nicht klar, ob ein handschriftliches Testament tatsächlich vom Erblasser stammt. Ob es echt ist oder es sich um Testamentsfälschung handelt, lässt sich nur durch einen Vergleich mit anderen Schriftstücken des Verstorbenen belegen. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 10. Juni 2015 (AZ: 11 Wx 33/15).</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">In dem Fall errichtete die Erblasserin ein notarielles Testament. Nach ihrem Tod wurde dem Nachlassgericht ein handschriftliches Testament vorgelegt, nach dem das notarielle Testament kurz vor ihrem Tod widerrufen worden sein sollte.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Verdacht auf Testamentsfälschung: Gericht muss umfassend prüfen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Der Fall landete in zweiter Instanz beim OLG Karlsruhe. Es gab das Verfahren zurück an das Nachlassgericht. Das Ergebnis war also wieder offen. Das OLG Karlsruhe bemängelte, dass das Nachlassgericht in erster Instanz nicht gründlich genug nachgeforscht hatte, ob das Testament echt war.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Es hatte zum Beispiel die Beteiligten des Verfahrens nicht dazu angehört, ob sie etwas über die Entstehung des Testaments wussten.</span><span style="font-weight: 400;">Zwar wurde ein Sachverständiger beauftragt, die Echtheit der fraglichen Unterschrift festzustellen. Das kann er aber nur mit Vergleichsmaterial, das sicher von der Erblasserin stammt. Die Beteiligten des Verfahrens hätten deshalb auch zu den Vergleichsstücken befragt werden müssen. Des Weiteren hatte das Nachlassgericht dem Sachverständigen von den Vergleichstexten ganz überwiegend nur Kopien übermittelt.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Rücknahme aus amtlicher Verwahrung: Testament ungültig?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Damit ein Testament nicht verloren geht, kann der Erblasser es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Dabei kann er das Testament jederzeit zurückver</span><span style="font-weight: 400;">langen. Dies hat nach dem Gesetz jedoch zur Folge, dass das Testament als widerrufen gilt. In Ausnahmefällen kann das Testament dennoch gültig sein. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV informiert über eine Entscheidung des OLG Düsseldorf.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Der Fall: Testamente vom Amtsgericht zurückgenommen</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Die Erblasserin hinterlegt zwei</span><a href="ratgeber/rechtslexikon/n/notarielle-urkunden/"><span style="font-weight: 400;">notarielle</span></a><a href="ratgeber/rechtslexikon/t/testament/"><span style="font-weight: 400;">Testamente</span></a><span style="font-weight: 400;"> zur Verwahrung beim Amtsgericht. Im Februar 2005 gibt das Amtsgericht die beiden Testamente der Erblasserin auf deren eigenen Wunsch zurück. Das Gericht belehrt die Erblasserin dabei, dass die Testamente durch die Rückgabe als widerrufen gelten. Dies wird auf den Testamenten auch so vermerkt. Die Erblasserin verfasst in den folgenden zwei Jahren noch mehrere Schreiben, die damit anfangen: “Betrifft mein Testament. Ich muss mein Testament ändern.“</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Das OLG Düsseldorf entschied: Die Rücknahme eines notariellen Testaments ist grundsätzlich anfechtbar, wenn die Erblasserin sich über die Rechtswirkung dieser Rücknahme geirrt hat (OLG am 23. Dezember 2015, AZ: I-3 Wx 285/14).</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Der Umstand, dass die Erblasserin kurze Zeit nach der Rücknahme der Testamente aus der amtlichen Verwahrung mehrmals ausdrücklich verfügt hat, sie müsse ihr Testament ändern, zeigt: Sie war sich über die Wirkung der Rücknahme der Testamente aus der amtlichen Verwahrung nicht im Klaren.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Testament nur über Teil des Vermögens: Wer erbt den Rest?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Manchmal ist aus einem Testament nicht klar ersichtlich, wie der Erblasser sein Vermögen nach seinem Tod verteilt wissen möchte. In solch einem Fall muss das Testament ausgelegt werden. Kann der tatsächliche Wille des Erblassers nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zu ermitteln, was der Erblasser vernünftigerweise gewollt haben kann. Die</span><a href="http://www.dav-erbrecht.de" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-weight: 400;">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV</span></a><span style="font-weight: 400;"> informiert über die entsprechende Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin vom 12. April 2016 (AZ: 6 W 82/15)</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">In dem Fall hatte der Erblasser ein</span><a href="magazin/thema/testament/"><span style="font-weight: 400;">Testament</span></a><span style="font-weight: 400;"> aufgesetzt, in dem er seinem Sohn und seiner Tochter seine Immobilien je zur Hälfte „vermacht“. Seine Ehefrau erwähnte er nicht, ebenso wie sein Geldvermögen. Das Amtsgericht erklärte jedoch die Ehefrau zur Erbin. Das Kammergericht bestätigte dies. Durch das Testament seien nicht die Kinder als Erben eingesetzt worden. Es sei so zu verstehen, dass sie nur einzelne Nachlassgegenstände erhalten sollten.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Letzter Wille aus zwei Zetteln: Testament ungültig?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Zwei kleine Zettel, die fehler- und lückenhaft beschriftet sind, erfüllen nicht die Anforderungen an einen gültigen letzten Willen. So hat das OLG Hamm am 27. November 2015 entschieden (AZ: 10 W 153/15).</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Im zugrundeliegenden Fall verstarb eine verwitwete Frau. Einige Monate nach ihrem Tod legten die Enkel zwei Schriftstücke aus dem Jahr 1986 vor und beantragten einen Erbschein. Bei einem dieser Schriftstücke handelte es sich um einen ca. acht mal zehn Zentimeter großen, per Hand ausgeschnittenen Zettel mit handschriftlicher Aufschrift. Darunter folgten die Angabe 1986 und ein Schriftzug mit dem Nachnamen der Erblasserin. Auf dem zweiten Schriftstück, einem mehrfach gefalteten Stück Pergamentpapier, finden sich die gleichen Worte in leicht abgewandelter Anordnung.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Gültiges Testament muss Testierwillen deutlich zeigen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Das Amtsgericht Lübbecke, an das sie sich wandten, stellte jedoch keinen Erbschein aus. Zu Recht, wie das OLG Hamm entschied. Es könne nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass es sich bei den beiden Schriftstücken um letztwillige Verfügungen der Erblasserin handele.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Das Gericht zweifelte daran, dass die Frau mit den Zetteln wirklich ihr Testament errichten wollte. Die vermeintlichen Testamente seien nicht auf einer üblichen Schreibunterlage geschrieben worden. Zudem enthalte die Überschrift gravierende Schreibfehler, im Text fehle ein vollständiger Satz – und das, obwohl die Erblasserin der deutschen Sprache in Schrift und Grammatik hinreichend mächtig gewesen sei. Dass zwei inhaltlich ähnliche Schriftstücke auf ungewöhnlichen Schreibunterlagen vorliegen, spreche dem Gericht zufolge dafür, dass es sich nur um Vorüberlegungen oder Entwürfe handelt.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Nach der Hochzeit: Testament unwirksam?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Was wird aus einem Testament, wenn neue Lebensverhältnisse – wie eine Hochzeit – eigentlich zu einer anderen gesetzlichen Erbfolge führen würden?</span><a href="http://www.dav-erbrecht.de" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-weight: 400;">Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV</span></a><span style="font-weight: 400;"> informiert über eine Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin vom 10. November 2015 (AZ: 6 W 54/15).</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Der Erblasser errichtet ein</span><a href="magazin/thema/testament/"><span style="font-weight: 400;">Testament</span></a><span style="font-weight: 400;">, in welchem er seine Tochter zur Alleinerbin einsetzt. Einige Jahre später heiratet er. Bis zu seinem Tod ändert er das Testament nicht. Vielmehr macht er sich nach der</span><a href="magazin/thema/hochzeit/"><span style="font-weight: 400;">Hochzeit</span></a><span style="font-weight: 400;"> zusammen mit seiner Tochter und schriftlich Gedanken, was mit seinen verschiedenen Immobilien nach seinem Tod passieren soll. Die Ehefrau</span><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wann-kann-man-ein-testament-anfechten/"><span style="font-weight: 400;">ficht das Testament an</span></a><span style="font-weight: 400;"> und sieht sich als Miterbin neben der Tochter des Erblassers.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Erblasser ändert sein Testament nach der Hochzeit nicht </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Das KG weist ihre Klage zurück. Es nimmt an, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung zugunsten seiner Tochter auch nach der Eheschließung getroffen haben würde.</span><span style="font-weight: 400;">Der Wille des Erblassers, an seinem Testament mit Einsetzung seiner Tochter als Alleinerbin festzuhalten, wird nach Ansicht des KG insbesondere bei den von ihm schriftlich niedergelegten Gedanken zur Zukunft eines anderen Hauses deutlich.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Dass der Erblasser allein eine Absprache mit seiner Tochter für angezeigt hielt, um seine Überlegungen umzusetzen, belegt erstens seinen Willen, sie weiterhin als seine Alleinerbin einzusetzen, mithin am Testament festzuhalten. Es zeigt zweitens sein Vertrauen in seine Tochter, dass sie seine Überlegungen nach seinem</span><a href="magazin/thema/tod/"><span style="font-weight: 400;">Tod</span></a><span style="font-weight: 400;"> umsetzen würde. Hätte der Erblasser seine Ehefrau als Miterbin einsetzen wollen, wäre demgegenüber nach den Umständen zu erwarten gewesen, dass er in diesem Fall auch mit ihr Absprachen getroffen hätte.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Vor Operation Testament gemacht: Bleibt es auch danach wirksam?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Vor einer großen Operation schreiben manche Menschen noch ein Testament für den Fall, dass sie sie nicht überleben oder testierunfähig werden. Ist ein solches Testament ungültig, wenn die Operation gut verläuft, der Erblasser aber einige Zeit danach stirbt? Ja, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss vom 19. August 2015 (AZ: I-3 Wx 191/14). Die</span><a href="http://www.dav-erbrecht.de" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-weight: 400;">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV</span></a><span style="font-weight: 400;"> informiert über den Fall.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Die Erblasserin litt unter Leukämie und musste sich unter örtlicher Betäubung einer Biopsie unterziehen. An selben Tag errichtete sie vor dem Eingriff auf einem kleinen Zettel formwirksam folgende letztwillige Verfügung: „Dies ist mein</span><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wie-schreibt-man-ein-testament/"><span style="font-weight: 400;">Testament</span></a><span style="font-weight: 400;">: Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, vermache ich mein ganzes Vermögen Herrn A. … Dieses ist mein letzter Wille.“</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Zwar verlief der Eingriff ohne Komplikationen; die Erblasserin verstarb dennoch fünf Monate später. Herr A, ihr Lebensgefährte, beantragte daraufhin einen</span><a href="ratgeber/rechtslexikon/e/erbschein/"><span style="font-weight: 400;">Erbschein</span></a><span style="font-weight: 400;"> zu seinen Gunsten, wogegen sich die Schwester und die Neffen und Nichten der Erblasserin wehren wollten.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Sterben durch die OP als Bedingung? Im Zweifel auf Dauer angelegt </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Dem OLG Düsseldorf zufolge sind Formulierungen wie „Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen“, wie sie die Erblasserin wählte, auslegungsbedürftig. Dem Gericht zufolge kann man ohne weitere konkrete Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass ein Erblasser diese Rechtsfolge nur dann will, wenn der Eingriff tödlich verläuft. Gerade im vorliegenden Fall ließe sich argumentieren, dass es so unwahrscheinlich sei, dass eine Biopsie mit nur örtlicher Betäubung tödlich verlaufe, dass gerade deshalb die Erbeinsetzung davon unabhängig gewollt gewesen sein müsse.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Die Rechtsprechung sieht solche mit Blick auf einen medizinischen Eingriff errichtete Testamente in der Regel nicht als Schnellschuss an, der im Überlebensfall nicht mehr gilt. Vielmehr handelt es sich um wirksame, also gültige Testamente.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Streit ums Testament? Rechtsanwälte helfen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Sie haben geerbt, doch andere Familienmitglieder glauben, dass das Testament ungültig ist? Ein Angehöriger ist verstorben, es liegen mehrere Dokumente vor und Sie sind nicht sicher, welches Testament ungültig und welches gültig ist? Oder möchten Sie selbst Ihren letzten Willen festhalten und möchten wissen, wie man ein Testament richtig aufsetzt?</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">In diesen und anderen Fällen können Sie sich an Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht wenden. Diese beraten Sie und helfen Ihnen dabei, die beste Lösung zu finden. Sie können zudem einschätzen, wann ein Testament ungültig ist und wann sich eine Klage lohnt. Kompetente Ansprechpartner finden Sie in unserer</span><a href="magazin#ls-extended"><span style="font-weight: 400;">Anwaltssuche</span></a><span style="font-weight: 400;">.</span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Testament schreiben: Den letzten Willen richtig aufsetzen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wie-schreibt-man-ein-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 2018 15:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Testament ist schnell geschrieben. Im Fall der Fälle sogar handschriftlich auf einem Bierdeckel. Einige Regeln müssen Sie als Erblasser aber befolgen. Anwaltauskunft.de zeigt Ihnen, wie Sie ein privates Testament aufsetzen und Ihren Nachlass regeln.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die meisten Menschen meiden das Thema Tod. Sie denken nicht daran, wem sie was vererben. Nur 30 Prozent der Deutschen haben ihren letzten Willen handschriftlich festgehalten. Die Scheu, sich mit dem eigenen Tod zu befassen und seinen Nachlass zu regeln, ist verständlich. Ratsam ist sie nicht.</p>



<p>Jeder sollte sich mit seinem Nachlass beschäftigen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit Ihrem letzten Willen können Sie zum Beispiel nach Ihrem Tod den Familienfrieden wahren. Ist dieser schriftlich festgehalten, ist der Streit ums Erbe unter Verwandten weniger wahrscheinlich. Der Erblasser bestimmt, wer das Vermögen erbt. Zudem umgehen Sie die gesetzliche Erbfolge, wenn Sie Ihre Erben schriftlich festhalten. Die Regelung des Pflichtteils für Partner oder Kinder bleibt davon allerdings unberührt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einzel- oder gemeinsames Testament: die Unterschiede</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Menschen ohne Partner setzen ein Einzeltestament auf. Eheleute und Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassen einen gemeinsamen letzten Willen. Dieser ist auch als <a href="magazin/geld/erben-vererben/berliner-testament-wie-kann-man-nachteile-umgehen" target="_blank" rel="noopener">„Berliner Testament“</a> bekannt. Darüber hinaus ist es möglich, mit seinen Kindern oder einer anderen Person, die nicht der Ehepartner ist, einen Erbvertrag zu schließen. Nur hierfür brauchen Sie einen Notar, der den Vertrag beurkundet.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Form: Was Sie beim Aufsetzen beachten müssen</h2>



<p>Bei der Form des Testaments muss der Erblasser nur einige wenige Punkte beachten. Zunächst sollte Sie das Testament als solches kenntlich machen. Schreiben Sie beispielsweise “Mein letzter Wille” oder “Testament” in die Überschrift oder auf das Deckblatt. „Zudem muss es ein <strong>handschriftliches Testament </strong>sein, das Sie persönlich und eigenhändig verfassen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog von der <a href="https://www.erbrecht-dav.de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)</a>. Ein letzter Wille, den Sie auf dem Computer oder auf der Schreibmaschine schreiben, ist unwirksam.</p>



<p>Die Angabe von Ort und Datum ist zwar keine Pflicht, aber unbedingt empfohlen, da sie im Streitfall die Einordnung des Testaments erleichtert. Ihre Unterschrift ist hingegen ein Muss: Sie unterschreiben immer mit Ihrer vollständigen Unterschrift. Bei einem gemeinschaftlichen Testament setzt der eine Partner den Text handschriftlich auf. Dann unterschreiben beide das Dokument. Vor der zweiten Unterschrift kann auch ein Zusatz wie „Das ist auch mein letzter Wille“ hinzugefügt werden – dies ist aber kein Muss.</p>



<p>Ein Testament ist nur gültig, wenn es eigenhändig unterschrieben ist. Lesbar muss die Unterschrift nicht sein. Aber eine bloße Zeichnung wie eine reine Wellenlinie oder ein anderes Symbol ersetzt sie nicht – selbst wenn eindeutig ist, von wem sie stammt. Eine gültige Unterschrift muss zumindest Ansätze von Buchstaben enthalten und wie ein individueller Namenszug wirken. „Fehlen diese Merkmale, kann das Nachlassgericht das Testament für unwirksam erklären“, erklärt Erbrechtsexpertin Dr. Herzog.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was ist ein Nottestament und wann gilt es?</strong></h2>



<p>Wer nicht in der Lage ist zu schreiben, weil er krank ist oder in einer Ausnah[-]me[-]si[-]tuation steckt – darf sein Testament auch vor Zeugen mündlich vortragen. Hier greift unter anderem das sogenannte <strong>Bürgermeis[-]ter[-]tes[-]tament</strong>. Wer sich in Lebens[-]gefahr befindet und keinen Notar mehr aufsuchen kann, darf sein Vermächtnis vom Bürgermeister beurkunden lassen. In einer solchen Situation müssen zwei weitere Zeugen hinzu[-]ge[-]zogen werden. Die dürfen aller[-]dings weder im Nachlass bedacht werden noch das Testament vollstrecken.</p>



<p>Wenn auch der Bürgermeister nicht mehr hinzu[-]ge[-]zogen werden kann, darf ein Testament auch vor drei Zeugen vorge[-]tragen werden, von denen keiner eine Amtsperson ist. Eine solche Situation sieht das deutsche Recht zum Beispiel vor, wenn jemand in einer abgesperrten Zone im Sterben liegt. Das gilt zum Beispiel auch für Reisende, die lebens[-]be[-]drohlich verletzt auf hoher See festsitzen.</p>



<p>„Diese Arten gelten allerdings als Nottestamente und sind nach drei Monaten nicht mehr gültig, wenn der Erblasser diesen Zeitraum überlebt“, erklärt die Fachanwältin für Erbrecht, Dr. Herzog. Falls gewünscht und notwendig, sollte man daher anschließend ein reguläres Testament errichten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alleinerbe, Enterben, Vermächtnis anordnen – was Sie mit einem Testament regeln können</h2>



<p>Die oberste Regel lautet: Denken Sie gut über den Inhalt nach, bevor Sie ihren letzten Willen verfassen. So können Erblasser Freunde, Verwandte oder einer gemeinnützige Organisation Geld hinterlassen. Oder auch die eigenen Kinder enterben, sodass sie bloß den gesetzlichen <strong>Pflichtteil</strong> bekommen. Dieser garantiert den nächsten Angehörigen, vor allem den Kindern und den Ehegatten, eine <strong>Mindestbeteiligung am Nachlass</strong>. Der Wunsch des Erblassers spielt keine Rolle. Der Anspruch beträgt in der Regel Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Über den Pflichtteil hinaus aber regeln Sie Ihr Erbe aber so, wie Sie es für richtig halten. Sie sind in Ihrer Entscheidung frei – bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit.</p>



<p>Möchten Sie einen <strong>Alleinerben</strong> einsetzen, liest sich Ihr Testament wie folgt:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Ich, [Ihr vollständiger Name], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort] setze hiermit [vollständiger Name, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort] als Alleinerben ein.</li></ul>



<p>Wollen Sie einen <strong>Angehörigen enterben</strong>, müssen Sie auch das handschriftlich festhalten. Ein Beispiel:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Hiermit enterbe ich meine(n) Sohn/ Tochter [vollständiger Name Ihres Kindes], geboren am [Geburtsdatum Ihres Kindes] in [Geburtsort Ihres Kindes]. Gleiches gilt für seine/ihre Abkömmlinge.</li></ul>



<p>Gleichzeitig können Sie beispielsweise für Freunde gezielt ein <strong>Vermächtnis anordnen</strong>. Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen, können Sie explizit verfügen, wer was bekommt. Der entsprechende Satz liest sich dann ungefähr so:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Meinem Freund/meiner Freundin [vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort] vermache ich [Sachwert, z.B. Auto, Gemälde, Uhr].</li></ul>



<p>Die Vorgehensweise ist immer ähnlich. Neben den Erben kann der Erblasser auch viele kleine Details regeln. Zum Beispiel, dass die Erben eine Immobilie für eine gewisse Zeit nicht verkaufen dürfen. Um die Umsetzung eines solchen Willens nach seinem Tod zu garantieren, ist der Erblasser gut beraten, einen <strong>Testamentsvollstrecker</strong> einzusetzen, der die Umsetzung überwacht.</p>



<p>Wichtig ist darüber hinaus, dass Ihr privates Testament einfach verfasst ist. Meiden Sie rechtliche Begriffe, die juristische Laien zu oft falsch verwenden. So erschweren die Erblasser die Auslegung des Testaments nach ihrem Tod nur unnötig. Sehen Sie Bedarf für präzisen fachlichen Ausdruck, lassen Sie sich am besten von einem <strong>Fachanwalt für Erbrecht</strong> beraten.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kann ich ein Testament ändern oder widerrufen?</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Einzeltestamente lassen sich problemlos ändern. Wichtig ist, dass Sie jeden neuen Zusatz unterschreiben. Sie können<a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/letzter-wille-so-klappt-es-mit-dem-widerruf/" target="_blank" rel="noopener"> ein früheres Testament auch widerrufen, vernichten oder durch ein neues ersetzen</a>. Das alte Testament verliert dann seine Gültigkeit. Bei einem gemeinschaftlichen Testament zweier Personen ist es schwieriger – vor allem, wenn einer der beiden stirbt.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wann bin ich testierfähig?</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Oft entzündet sich an der Testierfähigkeit der Streit der Erben. Wenn Zweifel bestehen, kann ein Gutachten eines hierauf spezialisierten Psychiaters eingeholt werden. Jedoch kann auch dies nicht die Testierfähigkeit bindend feststellen.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was kostet ein Testament?</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wer ein handschrift[-]liches Testament verfasst und dieses zu Hause aufbe[-]wahrt, muss mit keinerlei Kosten rechnen. </span>Erst wenn Sie Ihr Testament bei einem Nachlass[-]ge[-]richt hinterlegen, zahlen Sie einmalig 75 Euro. Für die Registrierung im Zentralen Testaments<span style="font-weight: 400;">[-]</span>register der Bundes<span style="font-weight: 400;">[-]</span>notar<span style="font-weight: 400;">[-]</span>kammer sind es weitere 18 Euro. Insgesamt bezahlen Erblasser in solchen Fällen also 93 Euro. Eine rechtliche Prüfung ist darin nicht enthalten.</p>



<p><span style="font-weight: 400;">Berät Sie ein Anwalt, kostet das ebenfalls. Allerdings können Sie das Honorar verhandeln. Die Gebühren für einen Notar hängen von der Höhe des Vermögens des Erblassers ab. Auch die Komplexität spielt bei der Kalkulation eine Rolle. Umfasst das Erbe beispielsweise ein Unternehmen, liegen die Gebühren schnell im vierstelligen Bereich.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Testament schreiben: Was bringen Online-Portale?</h2>



<p>Wenn es um die Erstellung eines Testaments geht, bieten auch viele Online-Portale Unterstützung an. Kunden können hier Testa<span style="font-weight: 400;">[-]</span>ments<span style="font-weight: 400;">[-]</span>vor<span style="font-weight: 400;">[-]</span>lagen erstellen und die Testamente über das Portal hinterlegen lassen. Wie die Anbieter versprechen, sind die Dokumente rechtssicher und die Dienstleistung kostengünstig und unkompliziert. So einfach ist es jedoch nicht.</p>



<p>Wann Online-Portale nicht zu empfehlen sind und was Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht für Mandanten tun können, sehen Sie <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Mnk7MDnen1I%5B&amp;%5Dfeature=youtu.be" target="_blank" rel="noopener">in unserem Video</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wo sollten Sie Ihr Testament aufbewahren?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Ihr Testament können Sie an verschiedenen Orten lagern: Zum einen ist es möglich, das Schreiben zu Hause aufzubewahren. Wichtig ist dabei, mindestens eine Person einzuweihen. Ansonsten bleibt Ihr letzter Wille womöglich unentdeckt. Zum anderen können Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden. Dieses liegt dann bei Ihrem Notar. </span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Auch eine amtliche  Verwahrung ist möglich: Der Erblasser bringt seinen letzten Willen zu einem Nachlassgericht, das die Öffnung garantiert. Auf dem Justiz[-]por[-]tal des Bundes und der Länder können Sie <a href="https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche" target="_blank" rel="noopener">nach dem für Sie zuständigen Gericht suchen</a>.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Zusammenfassung: Checkliste für Ihr Testament</h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Regeln Sie Ihr Erbe eigenhändig und handschriftlich.<br><br></li><li>Halten Sie immer das Datum fest.<br><br></li><li>Unterschreiben Sie auf jeder einzelnen Seite.<br><br></li><li>Verzichten Sie auf Zeichnungen.<br><br></li><li>Formulierungen sorgsam wählen und im Zweifel prüfen lassen.<br><br></li><li>Das Testament aktualisieren, wenn sich die Lebensumstände ändern und wieder unterschreiben.</li></ul>



<p> </p>



<p><strong>Sie haben Fragen oder Probleme zum Thema Erbrecht?</strong> Finden Sie die richtige Anwältin oder den richtigen Anwalt in Ihrer Nähe über unsere <a href="anwaltssuche">Anwaltssuche</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil: Die wichtigsten Fragen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gesetzliche-erbfolge-und-pflichtteil-die-wichtigsten-fragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 2018 12:41:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Vererben und erben kann man auch dann, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag aufgesetzt hat. In solchen Fällen greifen die gesetzlichen Regeln zum Erben. Welche das sind, zeigt die Deutsche Anwaltauskunft.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nur wenige Bundesbürger schreiben ihren letzten Willen nieder. Denn viele vermeiden das Thema und verlassen sich lieber auf die gesetzlichen Regeln zum Erben. Diese Vorgaben greifen dann, wenn ein Erblasser weder ein <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wie-schreibt-man-ein-testament/" target="_blank">Testament</a> noch einen <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/erben-vererben/521/erbvertraege-tuecken-oder-vorteile/" target="_blank">Erbvertrag</a> aufgesetzt hat. Allerdings sollten die Erblasser mindestens die gesetzlichen Regeln kennen, um besser einschätzen zu können, ob sie ihr Vermögen tatsächlich danach vererben möchten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet gesetzliche Erbfolge?</h2>



<p>Die gesetzliche Erbfolge regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dabei legen die Paragraphen dazu fest, wer erbt, wenn ein Erblasser es versäumt hat, seinen letzten Willen niederzuschreiben. Der Nachlass teilt sich dann nach diesen Vorgaben auf. Außerdem definiert der BGB, dass mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden und dass diese nicht nur den Nachlass erben, sondern möglicherweise auch die Schulden des Erblassers. Doch Erben können zwar einen Nachlass annehmen, sie müssen es aber
nicht. <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/erben-vererben/92/das-erbe-ausschlagen-wenn-der-postbote-klingelt/" target="_blank">Überschuldete Nachlässe kann man auch ausschlagen.</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer ist Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge?</h2>



<p>Dem BGB nach sind in erster Linie die engsten Familienangehörigen eines Erblassers erbberechtigt. „In der gesetzlichen Erbfolge haben die Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und die Kinder des Erblassers eine besondere Position“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze von der <a href="http://www.dav-erbrecht.de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht</a> im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Abkömmlinge werden Erben erster Ordnung genannt.“</p>



<p>Dabei spielt es heutzutage keine Rolle, ob die Kinder eines Erblassers ehelich oder unehelich geboren oder adoptiert sind. <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/patchwork-familien-wie-erben-stiefkinder/" target="_blank">Nur bei Stiefkindern sieht die Erbfolge anders aus.</a></p>



<p>Enkel zählen auch zu den Erben erster Ordnung. Sie erben aber erst dann, wenn ihr erbberechtigter Elternteil vor dem Erblasser stirbt, also beispielsweise der Vater vor dem Opa.</p>



<p>Zu den Erben zweiter Ordnung gehören die Eltern eines Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers. „Diese Verwandten stehen hinter den Erben erster Ordnung zurück und können nur dann erben, wenn der Erblasser etwa kinderlos war“, sagt Erbrechtsspezialist Dr. Kurze. „Bei kinderlosen Paaren erben der Ehegatte und die Eltern.“</p>



<p>Wichtig zu wissen ist, dass bei Paaren, <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/856/nichteheliche-lebensgemeinschaft-was-ist-wichtig/" target="_blank">die in „wilder Ehe“ zusammen leben, der überlebende Partner nicht erbt, denn er gilt nicht als Angehöriger.</a> Wer seinen Partner etwas vererben möchte, sollte deshalb unbedingt ein Testament aufsetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was geschieht mit einem Nachlass, wenn sich kein Erbe findet?</h2>



<p>Bei manchen Nachlässen sind die Erbverhältnisse unklar, weil es keine engen   Familienangehörigen gibt. Dann beauftragt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger damit, Nachforschungen anzustellen, um entfernte Verwandte des Erblassers ausfindig zu machen. In solchen Fällen sind nämlich auch Verwandte dritter oder sogar vierter Ordnung erbberechtigt. <a href="https://anwaltauskunft.de/ratgeber/podcasts/erben-und-nachlass-gesucht/" target="_blank">Kann der Nachlasspfleger keine noch
so entfernten Verwandten ermitteln, fällt das gesamte Erbe an den Staat.</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer bekommt wie viel vom Nachlass?</h2>



<p>Wenn aber doch enge Familienangehörige leben und die Erbfolge eindeutig ist, dann stellt sich die Frage, welcher Erbe wie viel vom Nachlass erhält. Das hängt auch vom Güterstand der Eheleute ab. „Bei einem Paar, das in einer <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/863/wie-laeuft-eine-scheidung-ab/" target="_blank">Zugewinngemeinschaft</a> gelebt hat, steht dem überlebenden Gatten ein Viertel des Nachlasses zu“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Kurze. Zusätzlich erhält er ein
Viertel für die Zugewinngemeinschaft, insgesamt also die Hälfte. Die Kinder, egal wie viele es sind, teilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Hatte das Paar keine Kinder, erbt der Gatte neben den Eltern des Erblassers drei Viertel.</p>



<p><a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/1048/welche-vorteile-koennen-ehevertraege-haben/" target="_blank">Die Regeln sind etwas komplizierter, wenn ein Paar in einem Ehevertrag eine Gütertrennung für ihre Beziehung vereinbart hatte.</a> Dann richtet sich die Größe des Erbanteils nämlich nach der Anzahl der Kinder, die das Paar womöglich hatte. Dabei erhalten der überlebende Gatte und das Kind oder die Kinder jeweils gleiche Anteile am Erbe, der Ehegatte aber mindestens
ein Viertel. „Bei einem kinderlosen Paar kann der Gatte mit mindestens die Hälfte des Nachlasses rechnen“, sagt Dr. Kurze.</p>



<p>Besondere Regeln gelten für den durch Ehevertrag zu vereinbarenden Güterstand der Gütergemeinschaft, welcher aber nur in wenigen Regionen verbreitet ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet Pflichtteil?</h2>



<p>Selbst wenn ein enger Familienangehöriger enterbt wird, steht ihm in der Regel ein gesetzlicher Pflichtteil am Erbe zu. Dieser Pflichtteil kann nur entfallen, wenn der Erblasser den Angehörigen berechtigt enterbt hat. Das ist aber selten und nur dann möglich, wenn schwerwiegende Gründe dafür vorliegen, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2339.html" target="_blank" rel="noopener">der Verwandte zum Beispiel „erbunwürdig“ ist, wie es im BGB heißt.</a></p>



<p>„Erbunwürdig ist ein Verwandter etwa dann, wenn er den Erblasser misshandelt oder sogar versucht hat, ihn zu töten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Kurze. „Aber auch schon weniger schwere Straftaten können den Erblasser dazu berechtigen, dem Verwandten den Pflichtteil zu entziehen, etwa wenn dieser zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt worden ist.“</p>



<p>Diese Strafen müssen nicht mit dem Erblasser zu tun haben. Der Erblasser muss die Pflichtteilsentziehung aber in einer letztwilligen Verfügung ausdrücklich anordnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer bekommt den Pflichtteil?</h2>



<p>Einen Pflichtteil beanspruchen dürfen nur der Ehegatte, die Kinder und die Eltern des Erblassers. Diese sind aber nur dann anspruchsberechtigt, wenn der Erblasser keinen Nachwuchs hatte. Stiefkinder oder Geschwister erhalten den gesetzlichen Pflichtteil nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie hoch ist der Pflichtteil?</h2>



<p>Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Einem enterbten Gatten würde beispielsweise in einer Zugewinngemeinschaft ein Viertel des Wertes des Nachlasses zustehen. Diesen Betrag müssten die alleinerbenden Kinder an den Elternteil auszahlen. Wie hoch der Pflichtteil in anderen Konstellationen sein kann, muss man ausrechnen lassen.</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://files/media/magazin/2018/180802_dav_testament_ohnehl.jpg" /></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Behindertentestament: Für ein behindertes Kind vorsorgen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/behindertentestament-wie-koennen-menschen-mit-behinderung-erben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 May 2018 08:44:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/behindertentestament-wie-koennen-menschen-mit-behinderung-erben/</guid>

					<description><![CDATA[Kinder mit einer starken Behinderung sind auf Hilfe angewiesen – zu Hause oder im Heim. An den hohen Kosten beteiligt sich oft der zuständige Sozialhilfeträger. Erbt das behinderte Kind, kann das Amt die Überweisung aber stoppen. Eltern könne das verhindern, in dem sie ein sogenanntes Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]tament aufsetzen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind schwer[-]be[-]hindert. Oft brauchen sie besondere Unterstützung. Selten können Sie diese aus der eigenen Tasche bezahlen und sind auf Gelder des Sozialhilfeträgers angewiesen. Aber die staatlichen Hilfen erhält nur derjenige, der finanziell bedürftig ist.</p>



<p>Verfügt ein behindertes Kind aber über ein eigenes Vermögen, greift das <strong>Nachrangprinzip</strong>: Ein Mensch muss sich zunächst selbst versorgen, bevor der Staat zur Hilfe kommt. Folglich müssen Menschen mit Behinderung, die erben, das neue Vermögen beim Sozialhilfeträger angeben. Dieser prüft dann, ob sie weiterhin finan[-]ziell unterstützt werden.</p>



<p>Je nach Höhe des ererbten Vermögens können sich die staat[-]lichen Hilfen reduzieren. Der Erbe muss sich dann an den Lebens[-]hal[-]tungs-, Heim- oder Pflege[-]kosten betei[-]ligen. Bei einem großen Nachlass können die Sozial[-]leis[-]tungen auch ganz entfallen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann erbt jemand mit Behinderung den gesetzlichen Pflichtteil?</h2>



<p>Das hat zur Folge, dass ein Kind mit Behin[-]derung kaum Vorteile von einem Vermächtnis hat. Daher fragen sich Eltern oft, ob sie etwa ihrem Nachwuchs überhaupt Vermögen hinter[-]lassen. Die Alternative: Sie enterben das Kind, um den Nachlass in der Familie zu halten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn nicht nur Barvermögen, sondern zum Beispiel auch Immobilien vererbt werden.</p>



<p>Das Problem lösen sie so allerdings nicht: „Bestimmten Erben, dem eigenen Kind etwa, steht auch bei einer Enterbung der gesetzliche Pflichtteil zu“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das sind oft rund 25 Prozent des Nachlasses. Diesen Pflichtteil kann der Sozialhilfeträger auf sich überleiten.“ Auch ein <strong>Pflicht[-]teils[-]ver[-]zicht</strong> ist möglich. Der Sozialhilfeträger hat dann keinen Zugriff auf das Geld. Dem behinderten Kind helfen Eltern allerdings so nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]tament: Was meint Vorerbe, nicht-befreite Vorerb[-]schaft und Nacherbe?</strong></h2>



<p>Der beste Weg für Eltern, die ihrem behinderten Kind ihr Vermögen hinterlassen wollen, ist das <strong>sogenannte Behindertentestament</strong>. Dank dieses Dokuments erbt der Nachwuchs so, dass er auch wirklich von der Vorsorge ihrer Eltern oder Verwandten profitiert. Heim- oder Pflege[-]kosten muss er damit nicht bezahlen. Der Behinderte erhält seinen Nachlass, ohne die staat[-]lichen Hilfen zu verlieren.</p>



<p>Dafür treffen die Eltern oder Verwandten im Testament besondere Verfügungen: „Zunächst sollte der Erblasser seinem Verwandten einen Erbteil hinter[-]lassen, der höher als der gesetz[-]liche Pflichtteil ist. Also je nach Konstel[-]lation zum Beispiel 30 bis 50 Prozent des Nachlasses“, rät der Erbrechts[-]ex[-]perte Dr. Kurze. „Dabei sollte er den Erben als <strong>sogenannten Vorerben</strong> einsetzen und eine <strong>nicht-befreite Vorerb[-]schaft</strong> für den Erben anordnen.“</p>



<p>Die Konsequenz: Der Erbe kann nicht auf seinen Erbteil zugreifen, sondern nur die Erträge des Vermögens nutzen. Beispiele sind <strong>Zinserträge aus Kapitalvermögen und Mietein[-]nahmen aus Immobi[-]li[-]e[-]nei[-]gentum</strong>. Bei kleineren Erbschaften, die etwa nur aus Barvermögen bestehen, erhält der Erbe daraus regelmäßig Geldbeträge.</p>



<p>Neben dem Vorerben sollte ein Erblasser im Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]tament einen oder mehrere <strong>Nacherben bestimmen</strong>. Ein Nacherbe ist eine Person, die den Nachlass nach dem Tod des behin[-]derten Erben erhält und dann auch aufbrauchen kann. Eine Alternative zur Vor- und Nacherbschaft ist die so genannte <strong>„Vermächtnislösung“</strong>, die im Kern aber ähnlich funktioniert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Braucht es eine Dauer[-]tes[-]ta[-]ments[-]voll[-]stre[-]ckung?</h2>



<p>Im Behindertentestament sollten Sie auch einen <strong>Testamentsvollstrecker</strong> festlegen. Dieser Verwalten den Nachlass für den behinderten Erben. Da der Testamentsvollstrecker den Nachlass bis zum Tod des Erben verwaltet, spricht man von einer <strong>Dauertestamentsvollstreckung</strong>. „Wegen dieses langen Zeitraums sollte man im Testament noch mindestens einen weiteren Testamentsvollstrecker als Ersatz bestimmen“, empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Kurze.</p>



<p>Der Testamentvollstrecker hat die Aufgabe, dem behin[-]derten Erben die Erträge aus dem Vermögen zuzuteilen. Der schwerbehinderte Mensch, sein Betreuer oder der Testa[-]ments[-]voll[-]strecker selbst finanziert damit dann zusätzliche Heilbe[-]hand[-]lungen, Reisen, besondere Anschaf[-]fungen oder Hobbys.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Welche formalen Kriterien muss ein Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]tament erfüllen? Welche Inhalte sind wichtig?</strong></h2>



<p>„Wer ein Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]tament aufsetzt, sollte detail[-]liert nieder[-]legen, wofür der Testa[-]ments[-]voll[-]strecker das Geld verwenden darf“, sagt Rechts[-]anwalt Dr. Kurze. Doch nicht nur solche Vorgaben sind in Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]ta[-]menten wichtig.</p>



<p>Während sich Behindertentestamente formal nicht von Testamenten unterscheiden, sieht das bei den Inhalten ganz anders aus. Diese sind meist <strong>komplex und juristisch anspruchsvoll</strong>, was allein daraus ersichtlich ist, dass Behindertentestamente nicht selten bis zu 16 Seiten umfassen. Deshalb sollte man sich, wenn man ein Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]tament aufsetzen will, von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Ein Rechts[-]anwalt kann Erblasser auch darüber infor[-]mieren, welche Inhalte ein Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]tament nicht enthalten sollte, weil sie es unwirksam machen könnten.</p>



<p>Da ein solches Testament viele indivi[-]duelle Situa[-]tionen abdecken muss, empfiehlt es sich nicht, Muster für Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]ta[-]mente aus dem Internet herun[-]ter[-]zu[-]laden. Auf diese sollte man auch dann verzichten, wenn diese Muster kostenlos angeboten werden.</p>
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		<title>Erbvertrag: Das sollten Sie wissen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbvertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2018 13:10:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/erbvertrag/</guid>

					<description><![CDATA[Ein Erbvertrag kann eine Alternative zum Testament sein – besonders für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Doch Vorsicht: Es gibt auch Nachteile. Erblasser, die sichergehen möchten, dass sie den Ehevertrag später nicht anfechten müssen, sollten sich einen Rücktritt vorbehalten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was ist ein Erbvertrag?</strong></h2>



<p>Wer für seine Angehörigen im Falle des eigenen Todes vorsorgen möchte, hat eine Alternative zum Testament – den Erbvertrag. Während im Testament der Erblasser, also der Verer[-]bende, alleine über seinen Nachlass entscheidet, sind im Erbvertrag mehrere Menschen invol[-]viert, die die Regelungen zu ihrem Nachlass aufein[-]ander abstimmen. Ebenso wie das Testament kann der Vertrag die gesetzliche Erbfolge umgehen. </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie unterscheidet sich der Erbvertrag vom Testament?</strong></h2>



<p>Der grundlegende Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament besteht laut BGB darin, dass der Vertrag Verfügungen enthält, die ein Vertragspartner nicht einseitig ändern kann. Das ist beim Testament anders. Hier kann der Testator, also derjenige, der das Testament verfasst, seinen letzten Willen jederzeit beliebig ändern.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Für wen kommt ein Erbvertrag infrage?</strong></h2>



<p>Für einen Erbvertrag entscheiden sich meist Personen, die aufeinander abgestimmte Verfügungen für die Zeit nach ihrem Tod treffen wollen und die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen möchten. Dabei handelt es sich häufig um Paare, die keine Ehe eingehen möchten. Das gemeinschaftliche Testament, das ebenfalls aufeinander abgestimmte Verfügungen enthält, ist für sie keine Option. In einem gemeinschaftlichen Testament können nur Eheleute aufeinander abgestimmte Verfügungen treffen. Gelegentlich wird ein Erbvertrag mit einer Pflegeverpflichtung verbunden. In diesem Falle legt der pflegende Verwandte Wert darauf, Erbe zu werden, wenn er den Erblasser pflegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kann der Erblasser einen einseitigen Erbvertrag ohne Zustimmung der Erben aufsetzen?</strong></h2>



<p>Ein Erbvertrag muss gemäß BGB eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen enthalten, so dass die Erben in jedem Falle beteiligt sein müssen. Allerdings können auch Ehegatten einen Erbvertrag schließen, in dem sie einen Dritten begünstigen, der nicht am Vertrag beteiligt ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Können Erben den Vertrag nach dem Tode des Erblassers noch ausschlagen?</strong></h2>



<p>Jedem Erben steht laut BGB das Ausschlagungsrecht zu, das innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeübt werden muss.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kann ein Erbvertrag nachträglich geändert werden?</strong></h2>



<p>Der Erblasser kann laut Bürgerlichem Gesetzbuch vom Erbvertrag zurücktreten, insofern er sich einen solchen Rücktritt vorbehalten hat. Außerdem kann er sich bei bestimmten schweren Verfehlungen der Erben auf sein gesetzlich verbrieftes Rücktrittsrecht berufen. In allen anderen Fällen können nur alle Vertragsbeteiligten einvernehmlich den Vertrag ändern oder aufheben. Demgegenüber kann der Testator ein Testament jederzeit frei widerrufen und ggf. ein neues Testament aufsetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie detailliert sollten die Bedingungen des Vertrages festgelegt sein?</strong></h2>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;"><span style="box-sizing: border-box;">Erbverträge sollten so detailliert wie möglich verfasst sein – insbesondere, wenn Pflegeverpflichtungen Teil der Verträge sind.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><span style="box-sizing: border-box; font-weight: bolder;">Benötige ich einen Notar, um einen Erbvertrag zu schließen?</span></h2>



<p><span style="box-sizing: border-box; font-weight: bolder;"><span style="font-weight: 400;">Ja, letztwillige Verfügungen bedürfen gemäß BGB zwingend einer notariellen Beurkundung. Sie geht bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragspartner vonstatten. Der Notar kann den notariellen Erbvertrag nach der Beurkundung auch verwahren. Alternative ist laut BGB die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht.</span></span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Lässt sich ein Erbvertrag anfechten?</strong></h2>



<p>Ja. Häufigster Anfechtungsgrund ist ein sogenannter Motivirrtum des Erblassers. Beispiel: Jemand hat einen Erbvertrag mit dem Partner geschlossen, weil er davon ausging, dass man als Paar auch in Zukunft harmonisch zusammenleben würde. Nach ein paar Jahren trennt sich womöglich der Partner und es stellt sich heraus, dass dieser homosexuell ist und schon seit längerer Zeit eine heimliche Beziehung führt. In einem solchen Fall könnte eine Anfechtung erfolgreich sein. Wichtig: Wer den Vertrag anfechten will, muss sich unbedingt an die entspre[-]chenden Fristen halten. Sobald sich heraus[-]stellt, dass ein Grund für eine Anfechtung wegen Irrtums vorliegt, hat man ein Jahr lang Zeit, um den Vertrag anzufechten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Muss man eine Strafe zahlen, wenn man gegen den Erbvertrag verstößt?</h2>



<p>In Erbverträgen kann man festlegen, dass schadensersatzpflichtig wird, wer gegen die Bestimmungen verstößt. Ein Schadensersatzanspruch setzt zwar voraus, dass auch ein Schaden entstanden ist. Eine Erbvertragsklausel, die eine Schadensersatzpflicht festlegt, kann aber als Vertragsstrafe ausgelegt werden. Wer den Vertrag bricht, muss dann zahlen – auch wenn der Schaden (noch) nicht eingetreten ist. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 14.08.2019 (5 U 87/18), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht informiert.</p>



<p>In dem Fall ging es um ein Ehepaar, das mit seiner Tochter einen Erbvertrag geschlossen hat. Die beiden setzten sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Tochter sollte dann Erbin des zuletzt versterbenden Ehegatten werden, also Schlusserbin. Die Eltern verpflichten sich, ihre Immobilien nicht ohne Zustimmung der Tochter zu verkaufen, „widrigenfalls sie in Geld schadensersatzpflichtig würden.“</p>



<p>Nach dem Tod des Vaters verkaufte die Mutter dennoch eines ihrer Grundstücke ohne Zustimmung ihrer Tochter. Die Tochter verlangte daraufhin Schadensersatz in Höhe des erlangten Kaufpreises. Die Mutter weigerte sich zu zahlen &#8211; der Tochter sei gar kein Schaden entstanden. An ihrem derzeitigen Vermögen habe sich schließlich nichts geändert. Die Richter gaben hingegen der Tochter recht. Die entsprechende Klausel könne als Vertragsstrafe verstanden werden. Die Mutter musste zahlen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was sollten Personen beachten, die einen Erbvertrag schließen wollen?</strong></h2>



<p>Wer mit dem Partner oder einem Famili[-]en[-]mit[-]glied einen Erbvertrag schließt, sollte zuvor unbedingt folgende Fragen beant[-]worten:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Unter welchen Voraus[-]set[-]zungen würde ich es nicht mehr wollen, dass mein Partner/mein Verwandter mich beerbt?</li><li>Welche Vertrags[-]be[-]stim[-]mungen würde ich in diesen Fällen ändern wollen?</li><li>Möchte ich die Erbein[-]setzung an bestimmte Gegen[-]leis[-]tungen knüpfen?</li></ul>



<p>Wer sich über diese Fragen rechtzeitig im Klaren ist und den Erbvertrag entspre[-]chend gestaltet, kann sich später viel Ärger, Zeit und Geld sparen. Sind alle Klauseln im Vertrag bindend, bleibt einem Erblasser, der diesen ändern möchte, nur noch, ihn anzufechten.</p>



<p><em>Sie möchten einen Erbvertrag schließen oder Ihren bestehenden ändern? Sie bevorzugen ein Testament? In beiden Fällen sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. So lassen sich teure Fehlentscheidungen vermeiden. <a href="%7B%7Blink_url::9%7D%7D">Hier finden Sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.</a></em></p>
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		<title>Erbe ausschlagen: So vermeiden Sie, Schulden zu erben</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbe-ausschlagen-wie-sie-vorgehen-wenn-sie-schulden-erben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2018 09:54:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/erbe-ausschlagen-wie-sie-vorgehen-wenn-sie-schulden-erben/</guid>

					<description><![CDATA[Eine Erbschaft macht nicht immer reich: Hatte der Verstorbene Schulden, gehen diese auf die Erben über. Sie können sich aber davor schützen, indem sie die Hinterlassenschaft ablehnen. Im Fachjargon heißt das: das Erbe ausschlagen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt Ihnen, was Sie dazu wissen müssen und welche Regeln gelten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Wie kann ich das Erbe ausschlagen?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Rund 400 Milliarden Euro werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Das schätzt das Wissenschaftliche Institut der Deutschen Wirtschaft. Aber nicht alle Erben bekommen von diesem üppigen Kuchen etwas ab. Immer wieder <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/tod-eines-verwandten-wer-traegt-die-kosten-fuer-die-beerdigung/">hinterlassen Verstorbene auch Schulden</a> oder marode Immobilien.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Das Problem: Wer Schulden erbt, haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen. Es genügt nicht, den Besitz des Verstorbenen zu verkaufen und mit dem Erlös die Verbindlichkeiten zu zahlen. Erben können jedoch einige Dinge tun, um nicht in die ererbte Schuldenfalle geraten.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Eröffnungsprotokoll: Wie erfährt man, ob man Erbe geworden ist? </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Stirbt ein Mensch und hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, schickt das Nachlassgericht den Erben eine beglaubigte Kopie und das Protokoll über die Eröffnung des Testaments. Wer ein Testament des Verstorben findet, muss es an das Gericht weiterleiten.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Das Nachlassgericht ist in der Regel das Amtsgericht der Stadt, in der der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Hat der Verstorbene kein Testament aufgesetzt, greift in der Regel die gesetzliche Erbfolge.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie gehe ich vor, wenn ich die Erbschaft ausschlagen möchte? </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Erben, die ein überschuldetes Erbe ausschlagen möchten, müssen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht die Erbausschlagung erklären. Wer die Erklärung der Ausschlagung zuhause verfasst und beim Gericht einreicht, muss seine Unterschrift bei einem Notar beglaubigen lassen.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Erbausschlagung: Bis wann muss ich mich entscheiden? </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">&#8222;Sobald das Testament eröffnet ist und die Erben die beglaubigte Kopie erhalten haben, haben sie sechs Wochen Bedenkzeit, ob sie das Erbe annehmen&#8220;, sagt Dr. Hubertus Rohlfing, Rechtsanwalt für Erbrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Frist laufe ab, sobald der Postbote klingelt und die Unterlagen in den Briefkasten wirft.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Gibt es kein Testament, läuft die sechswöchige Frist ab, sobald die Angehörigen vom Tod des Erblassers erfahren haben. Bis dahin müssen sie sich für eine Annahme oder eine Ausschlagung der Erbschaft entschieden haben.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Mehr Zeit bleibt den Erben, wenn der Erblasser im Ausland lebte. In diesem Fall beträgt die Frist für die Erbausschlagung sechs Monate. Das gilt auch dann, wenn die Erben selbst außerhalb Deutschlands unterwegs sind, wenn sie über den Nachlass informiert werden.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Erbausschlagung rückgängig machen &amp; beschränkte Erbenhaftung</h2>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Überschuldetes Erbe ausgeschlagen: Was tun, wenn später Vermögen auftaucht? </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Sowohl wenn man das Erbe annimmt als auch wenn man es ausschlägt, kann man seine Meinung später wieder ändern. Das geht aber nur aus gutem Grund. Erben können die Erklärung der Erbausschlagung zum Beispiel anfechten, wenn sie nicht über den gesamten Nachlass informiert waren, als sie das Erbe ausgeschlagen haben.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">&#8222;Genauso können Angehörige ihre Entscheidung anfechten, wenn sie das Erbe angenommen haben und erst danach entdecken, dass der Verstorbene Steuerschulden hatte&#8220;, sagt der Rechtsanwalt aus Hamm. Selbst wenn sie es versäumt haben, innerhalb der ersten Frist das Erbe auszuschlagen, können sie noch dagegen noch angehen. Wiederum innerhalb einer Frist von sechs Wochen.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Staat ist Zwangserbe geworden: Kann ich das Erbe zurückbekommen?</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Manchmal werden die Angehörigen erst nach zehn Jahren auf eine Erbschaft aufmerksam. Der Staat ist dann längst als Zwangserbe eingesprungen. &#8222;Wenn der Staat ein Erbe übernimmt, weil er keine Erben ausfindig machen kann, ist er verpflichtet, das Vermögen des Verstorbenen herauszugeben ‒ wenn sich doch noch Erben melden‚“ erklärt Rohlfing. Die Angehörigen müssen dann einen Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht stellen.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Welche Kosten dann auf die Erben zukommen, hängt vom Vermögen des Erblassers ab. &#8222;Wenn der Verstorbene zum Beispiel eine Millionen Euro auf einem Schweizer Schwarzgeldkonto versteckt hatte, kostet die Erben der Verwaltungsaufwand für das staatliche Interimserbe rund 3.500 Euro&#8220; erklärt Rohlfing.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Beschränkte Erbenhaftung: Was ist das? </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wenn der Nachlass die Schulden nicht deckt, kann der Erbe die Haftung für die Schulden auf den Nachlass beschränken. Dann werden die Verbindlichkeiten des Erblassers nur daraus beglichen.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Der Erbe kann die Haftung auf den Nachlass beschränken, indem er beim </span><span style="font-weight: 400;">Nachlassgericht die Nachlassverwaltung beantragt. Das Gericht bestellt daraufhin einen Nachlassverwalter, der den Nachlass in Besitz nimmt und die Schulden reguliert. Die Nachlassverwaltung wird nur angeordnet, wenn eine für die Kosten des Verfahrens ausreichende Nachlassmasse vorhanden ist.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Andernfalls kann der Erbe gegenüber den Gläubigern des Erblassers die Dürftigkeitseinrede erheben. Dabei muss der Erbe etwa noch <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/vermaechtnis-wie-kann-ich-geld-oder-gegenstaende-vermachen/">vorhandene Nachlassgegenstände</a> an die Gläubiger zu deren Befriedigung herausgeben. Eine persönliche Haftung kann er dadurch vermeiden.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausschlagung der Erbschaft &amp; beschränkte Erbenhaftung: So haben die Gerichte entschieden</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Angehörige, die das Erbe ausschlagen wollen, beschäftigen immer wieder nicht nur das Familien- und Nachlassgericht. Lesen Sie hier wichtige Urteile zum Thema Erbausschlagung.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Erbausschlagung: Bekommt man Prozesskostenhilfe? </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wer das Erbe ausschlagen möchte, kann dafür keine Prozesskostenhilfe bekommen. Das gilt auch, wenn die Person auf Sozialhilfe angewiesen ist. So hat das OLG Celle am 27. Mai 2015 entschieden (Entscheidung, AZ: 6 W 75/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV informiert.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">In dem Fall erbte ein Hartz-IV-Empfänger einen überschuldeten Nachlass. Vor dem Nachlassgericht wollte er die Ausschlagung erklären. Dafür <a href="magazin/gesellschaft/staat-behoerden/rechtsbeistand-kann-sich-jeder-leisten">beantragte er Prozesskostenhilfe</a>. Das OLG Celle lehnte ab. Der Grund: Der Mann müsse seine Sozialleistungen einsetzen, um die Erklärung der Erbausschlagung zu zahlen. Prozesskostenhilfe könne er nicht bekommen, weil die Erbausschlagung kein Gerichtsverfahren sei und auch zu keinem führe. Das Nachlassgericht nehme die Erklärung der Ausschlagung nur entgegen.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Marode Immobilie: Gericht muss prüfen, ob Ausschlagung dem Kindeswohl entspricht </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wenn Eltern das Erbe für ihr Kind ausschlagen, muss das Familiengericht die Ausschlagung genehmigen. Das darf es nur tun, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Zuvor muss das Gericht den Sachverhalt genau prüfen. Es muss zum Beispiel untersuchen, ob nach der gesetzlichen Erbfolge vor dem Kind andere Verwandte geerbt hätten – und ob diese eine Ausschlagung des Erbes erklärt haben und warum.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Schlägt die Mutter das Erbe für das Kind aus, weil sie die vererbte Immobilie für baufällig und die Erbschaft für wirtschaftlich nicht sinnvoll hält, muss das Gericht auch dies prüfen. Denn dass eine Erbschaft schuldenfrei ist, heißt nicht, dass sie wirtschaftlich sinnvoll ist und dem Kindeswohl entspricht. So hat das OLG Zweibrücken entschieden (Beschluss vom 21. Juli 2016, AZ: 2 WF 81/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV informiert.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Beschränkte Erbenhaftung: Wichtige Urteile </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Hier zeigen wir Ihnen interessante Urteile zum Thema beschränkte Erbenhaftung.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Erbschaft annehmen: Ganz oder gar nicht </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wer erbt, darf den Nachlass nicht erst nutzen und dann die Dürftigkeitseinrede erheben. So entscheid das Amtsgericht (AG) Köln (Beschluss vom 17. August 2015, AZ: 142 C 327/14) im Fall einer Frau, die ein finanziertes Auto erbte. Sie nutzte das Auto und zahlte die Raten zunächst aus eigener Tasche. Als die Bank nach drei Jahren den Vertrag kündigte und eine Schlussrechnung stellte, erhob die Frau die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses. Das Gericht entschied: Die Frau muss den Betrag aus eigener Tasche zahlen.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Beschränkte Erbenhaftung: Wer zahlt, wenn es zum Mahnverfahren kommt?</strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, erhält mitunter Mahnungen von den Gläubigern. Beschränkt er seine Haftung auf das Erbe, muss er gegen Mahnbescheide Widerspruch einlegen. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt unter Umständen der Kläger. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Naumburg vom 7. Oktober 2014 AZ: 5 O 196/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV informiert.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Fragen zur Erbausschlagung oder beschränkten Erbenhaftung? Anwälte helfen </strong></h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Sie möchten ein Erbe ausschlagen oder ihre Erbenhaftung beschränken? Sie haben die Erbschaft eines Angehörigen ausgeschlagen, die Frist ist abgelaufen und Sie haben entdeckt, dass er Vermögen hatte? Sie haben nach der Annahme der Erbschaft herausgefunden, dass der Erblasser Schulden hatte? Oder sind Sie nicht sicher, ob Sie das Erbe ausschlagen sollten und wünschen eine Beratung? Wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht. Diese beraten Sie gerne. Kompetente Ansprechpartner in ganz Deutschland finden Sie über die <a href="magazin#ls-extended">Anwaltssuche</a>.</span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Ein Testament anfechten: Das müssen Sie wissen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wann-kann-man-ein-testament-anfechten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Apr 2018 11:12:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/erbschaften-wann-kann-man-ein-testament-anfechten/</guid>

					<description><![CDATA[Nachlässe sorgen häufig für Streit in Familien. Manche Erben gehen dabei so weit, dass sie das Testament des Verstor[-]benen anfechten. Aber für eine Anfechtung braucht jeder Erbe gute Gründe.&#160; Anwaltaus[-]kunft.de verrät Ihnen, wem das Erbrecht guten Chancen einräumt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Auf manche Bürger regnet in den nächsten Jahren ein wahrer Geldregen herab. Schließlich können sie mit üppigen Erbschaften im Wert von 3,1 Billionen Euro über die kommenden zehn Jahre rechnen. Dies zeigt eine Studie im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Allerdings weist die Studie auch darauf hin, dass diese Erbschaften sehr ungleich unter den Bürgern verteilt sein werden.</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Es ist kein Einzelfall, dass Erblasser ihre Erben nicht gleich bedenken. Nicht selten lösen solche Entscheidungen in Familien erbitterte Streits aus.</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Diese Konflikte versuchen manche Erben zu ihren Gunsten zu entscheiden, indem sie eine Testamentsanfechtung anstreben. Eine erfolgreiche Anfechtung kann dazu führen, dass ein Testament unwirksam wird und der Nachlass neu aufgeteilt werden muss. Doch bis dahin ist es oft ein langer Weg, auf dem streitlustige Erben einige Regeln beachten müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer kann ein Erbe anfechten?</h2>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">So können Erben einen letzten Willen nur nach dem Tod des Erblassers anfechten. Der Erbfall muss also bereits eingetreten sein. Dazu kommt: „Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt nur bestimmten Erben, Testamente anzufechten“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze von der <a style="box-sizing: border-box; color: #817e7b; background-color: transparent;" href="http://www.dav-erbrecht.de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht</a> im Deutschen Anwaltverein. „Es müssen Erben sein, die aus der Anfechtung einen Vorteil ziehen.“</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Vermacht ein Erblasser sein Haus beispielsweise einer gemeinnützigen Organisation statt seinen Kindern, können diese versuchen, eine Testamtentsanfechtung zu erwirken. Dafür müssen sie einen guten Grund vorbringen können (siehe weiter unten). Denn die Kinder würden davon profitieren, wenn der letzte Wille ihres Vaters für unwirksam erklärt würde. In diesem Fall würden sie das Haus erben.</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Diese rechtliche Vorgabe verkleinert den Kreis der Menschen, die etwas gegen ein Testament unternehmen können: Es kommen zum einen die Personen in Frage, die eigentlich gesetzliche Erben wären. Meistens Kinder und Ehepartner, zum anderen die Personen, die durch ein anderes, früheres Testament profitieren würden, weil sie dort bedacht wurden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann ist eine Testamentsanfechtung möglich?</h2>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Rechtlich gesehen reicht es nicht, zu den Personen zu gehören, die berechtigt sind, einen letzten Willen anzufechten. Man braucht gute Gründe, um diesen Schritt zu rechtfertigen. Denn Erblasser können bei ihrer Erbschaft zunächst frei darüber entscheiden, wem sie ihr Vermögen vererben. Sie können ihren Angehörigen also  nur den gesetzlichen Pflichtteil hinterlassen und ansonsten in ihrer Erbschaft andere Erben bedenken.</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Diese sogenannte Testierfreiheit eines Erblassers auszuhebeln und ein Testament als unwirksam erklären zu lassen, ist nicht einfach. Dazu muss einer der Anfechtungsgründe vorliegen, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt.</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">„Danach ist es denkkbar, ein Testament anzufechten, wenn dieses einen Pflichtteilsberechtigten übergeht. Etwa, weil dieser beim Erbfall noch nicht existierte oder dessen Existenz dem Erblasser nicht bekannt war“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze. „Zum Beispiel, wenn ein Erblasser die Kinder aus seiner ersten Ehe bedacht hat. Aber nicht gedacht hat, dass aus einer zweiten oder dritten Ehe noch mehr Kinder hervorgehen.“</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Auch wenn ein Erblasser bedroht und so gezwungen wurde, jemanden als Alleinerben einzusetzen, lässt sich ein Testament anfechten. Das gilt auch, wenn der Erblasser einem Irrtum erlegen ist, als er seinen letzten Willen verfasste.</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">In einem solchen Fall könnte das Testament entweder komplett oder zumindest in Teilen unwirksam sein. Aber, und das ist das große Problem in der Praxis: Erben müssen belegen, dass die Verteilung Erbschaft unter dubiosen Umständen entstanden ist. Dazu muss man Zeugen und Beweise erbringen und diese dem Gericht vorlegen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie kann man ein Testament anfechten?</h2>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Wer sich auf die gesetzlichen Anfechtungsgründe stützen will, muss eine Erklärung beim Nachlassgericht abgeben.Das muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes geschehen. In der Erklärung muss man mitteilen, dass man den letzten Willen anficht, begründen muss man dies nicht. Die Erklärung muss auch keine besonderen formalen Kriterien erfüllen.</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Das Erklären spielt dann eine Rolle, wenn jemand für diesen Erbfall einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragt. Dann wird die Anfechtung der Erbschaft öffentlich. Wie berechtigt die Anfechtung ist, muss der Anfechtende vor Gericht plausibel machen und belegen. Das Gericht prüft die Beweise und erklärt dann indirekt das Testament für unwirksam oder nicht, indem der Erbschein erteilt oder verweigert wird. In einem Fall – das Testament ist unwirksam – greifen ein eventuell früher geschriebenes Testament oder die gesetzliche Erbfolge, die den Anfechtenden begünstigt.</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Übrigens erlischt die Frist, in der man ein Testament anfechten kann, 30 Jahre nach dem Erbfall, unabhängig von der Kenntnis des Anfechtungsgrundes.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><span style="box-sizing: border-box; font-weight: bolder;">Testamentsanfechtung wegen Demenz oder Alter: Geht das?</span></h2>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Von der Anfechtung eines Testaments spricht man nicht nur, wenn die gesetzlichen Anfechtungsgründe greifen. In der Alltagssprache spricht man auch von Anfechtung, wenn Erben etwa gegen ein Testament vorgehen wollen, das ein demenzkranker, testierunfähiger Erblasser geschrieben hat. In diesen Fällen gilt: „Nur die Diagnose einer Demenz ist als Anfechtungsgrund rechtlich nicht anerkannt“, sagt Dr. Dietmar Kurze, „Die Demenz muss so stark ausgeprägt gewesen sein, dass der Erblasser testierunfähig war.“</p>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">In diesem Fall können Erben nur versuchen, die Testierunfähigkeit des Erblassers zu belegen und den letzten Willen darüber für unwirksam erklären zu lassen. Doch auch hier stellt sich das Problem des Beweises, vor allem nach dem Tod des Erblassers. „In der Praxis gelingt der Nachweis, dass jemand testierunfähig war, als er das Testament geschrieben hat, nur selten“, gibt Dr. Kurze zu bedenken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berliner Testament: Ist eine Anfechtung möglich?</h2>



<p>Grundsätzlich ist auch die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments, auch bekannt als Berliner Testament, möglich. Besonders häufig führt bei dieser Form etwa die Wiederheirat eines überlebenden Ehegatten zu einer Anfechtung, da hierdurch Pflichtteilsberechtigte übergangen werden können. Auch die Geburt eines Kindes nach dem Tod des Erstverstorbenen kann ein Anfechtungsgrund sein.<br><br><span style="color: #2e2e2e; font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 15px; font-style: normal; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: 2; word-spacing: 0px; -webkit-text-stroke-width: 0px; background-color: #ffffff; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial; display: inline !important; float: none;">Wer ein Berliner Testament, oder auch einen Erbvertrag, anfechten will, muss wissen, dass in diesen Fällen auch die Erblasser selbst ein Anfechtungsrecht haben. Benachteiligte, anfechtungsberechtigte Personen dürfen im Erbfall dann zwar die Verfügung anfechten. Allerdings nur, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers nicht bereits zu seinen Lebzeiten durch Ablauf einer einjährigen Frist oder durch Bestätigung (§ 2284 BGB) verfallen ist.</span></p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum Sie sich für eine Testamentsanfechtung an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden sollten</h3>



<ol class="wp-block-list"><li style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann Sie im Erbrecht umfassend beraten. Sie oder er kann Sie darüber informieren, welche Wege es gibt, um ein Testament anzufechten und ob Sie dazu berechtigt sind.</li><li style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann Ihnen in einer Beratung auch mitteilen, wie das Verfahren abläuft. Er oder sie kann sie nachfolgend beraten, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um eine Anfechtung durchzuführen und kann Sie dabei bei Bedarf auch vertreten.</li></ol>



<p style="box-sizing: border-box; margin-top: 0px; margin-bottom: 1rem;">Wenn Sie ein Testament anfechten wollen, finden Sie in unserer großen <a style="box-sizing: border-box; color: #817e7b; background-color: transparent;" href="anwaltssuche/erweitert/" target="_blank" rel="noopener">Suche</a> Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die auf Erbrecht spezialisiert sind – auch in Ihrer Nähe.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Testa­mentseröffnung: Was Erben wissen müssen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/testamentseroeffnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Mar 2018 13:28:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Familienoberhaupt ist gestorben. Im trauten Heim warten die versammelten Angehörigen darauf, dass der Familienanwalt den Letzten Willen des Verstorbenen verliest. So sieht Testamentseröffnung im Film aus. In der Realität geht es anders zu.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Anwalt in einem edlen Anzug steht in der holzgetäfelten Bibliothek vor einer eindrucksvollen Bücherwand. Vor ihm auf dem schweren Schreibtisch aus Eiche liegt eine Mappe aus dunklem Leder, in der sich der Letzte Wille des verstorbenen Patriarchen versteckt. Die versammelten Angehörigen in festlichem Trauergewand warten gespannt darauf, wer das ganze Vermögen erbt.</p>



<p>In der Praxis laufen Testamentseröffnungen so eher nicht ab. Denn meist wird der Letzte Wille nicht von einem Anwalt eröffnet, sondern vom Nachlassgericht. Es wird aktiv, sobald es von einem Todesfall Kenntnis erlangt. Üblicherweise kommt die Information vom Standesamt. Antworten auf wichtige Fragen:</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie erfährt das Nachlassgericht vom Testament?</h2>



<p>Ob ein Testament vorliegt, erfährt das Gericht auf zwei Wegen: Zum einen über das zentrale Testamentsregister, in dem alle notariell erstellten Verfügungen sowie die beim Nachlassgericht hinterlegten handschriftlichen Testamente verzeichnet sind. Zum anderen, weil zum Beispiel ein zu Hause aufbewahrtes Dokument entdeckt und bei Gericht abgegeben wurde. Offiziell darf nur das Nachlassgericht die Verfügung aus dem Umschlag holen &#8211; vom amtlichen Aufschlitzen des Kuverts leitet sich der Begriff Testamentseröffnung ab.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was passiert, wenn ein anderer ein Testament eröffnet?</h2>



<p>Jeder, der ein solches Papier findet, ist verpflichtet, es möglichst sofort beim Nachlassgericht abzuliefern. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Grundsätzlich bleiben verschlossene Umschläge verschlossen. Eine Zwickmühle für die Angehörigen: Woher sollen sie wissen, ob der Letzte Wille in dem in der Nachttischschublade entdeckten Kuvert steckt, wenn nichts draufsteht? Wer ein Testament sucht oder es öffnet, sollte neutrale Zeugen dabei haben und alles sorgfältig dokumentieren, um Ärger mit der Verwandtschaft vorzubeugen. Fotos und Videos sind hilfreich. Auch Entwürfe oder zerrissene Testamente müssen laut Gesetz zum Nachlassgericht gebracht werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Informiert das Nachlassgericht automatisch die Erben?</h2>



<p>In der Regel kommt Post vom Nachlassgericht. Das passiert unabhängig davon, ob jemand schon vorher wusste, was ihm Eltern, Partner oder Oma zugedacht haben. Grundsätzlich wird jeder der im Testament Genannten angeschrieben. Das können neben möglichen Erben auch Menschen oder Organisationen sein, denen der Verfasser ein Vermächtnis zugedacht hat. Das gerichtliche Schreiben enthält meist das sogenannte Eröffnungsprotokoll und eine Fotokopie des Testaments.</p>



<p>Häufig ist nur der jeweils den Adressaten betreffende Abschnitt lesbar, der Rest wird geschwärzt. „Den Kinderschutzverein geht ja nichts an, was der Schützenverein bekommt“, sagt der Münchner Erbrechtsanwalt und Buchautor Bernhard Klinger, der zudem Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Nur ein Alleinerbe erfährt alles. Aus dem Brief des Gerichts geht nicht unbedingt hervor, wie umfangreich der Nachlass und der Anteil des Einzelnen sind. Manchmal findet sich nur die Formulierung „Sie kommen als Erbe in Betracht“. Details zum Inhalt müssen mögliche Nutznießer dann selbst recherchieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann bekommt man Nachricht vom Nachlassgericht?</h2>



<p>Das hängt unter anderem davon ab, wie schnell nach der Testamentseröffnung die richtigen Adressaten gefunden werden. Bei einem amtlichen verwahrten Testament dauert es etwa einen Monat. Manchmal kann ein halbes Jahr vergehen. Zugunsten eines zügigen Ablaufs rät Bernhard Klinger Testamentsverfassern, ihre künftigen Erben klar zu benennen. Neben Vor- und Nachname sollten letzte bekannte Adresse, Geburtsort und -datum auf dem Papier stehen. Kosenamen verwirren: „Schatzimaus kommt und geht. Hinterher weiß keiner, welche gemeint ist.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Worauf sollten Benachrichtigte achten?</h2>



<p>Häufig informieren Nachlassgerichte mit einem Formblatt über die nächsten Schritte. Unter anderem sind Fristen wichtig. Ein Erbe hat sechs Wochen Zeit zu entscheiden, ob er den Nachlass notariell ausschlagen soll. Bei Auslandsaufenthalten beträgt die Frist sechs Monate. Bei Nichtstun gilt das Erbe automatisch als angenommen. Das birgt ein Risiko: Möglicherweise hat der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlassen. Die Miesen hätte der Erbe dann zunächst am Bein. Zur eigenen Absicherung sollte er sich deshalb schnell einen Überblick über die Finanzen verschaffen. Ein Erbschein hilft nicht weiter. Denn den gibt es erst bei Annahme des Erbes.</p>



<p>Für das Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs bleibt eine Frist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem ein Berechtigter das Schreiben über die Testamentseröffnung im Briefkasten hatte. Im ärgsten Fall muss der Pflichtteil eingeklagt werden. Eine Klage hemmt die Verjährung.</p>



<p>Der Anspruch auf Herausgabe eines Vermächtnisses &#8211; etwa Schmuck für die beste Freundin &#8211; endet in der Regel ebenfalls drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Zustellung. Bei Immobilien sind es zehn Jahre. Ansprechpartner ist der Erbe. Seine Identität steht im Erbschein. Begünstigte haben Anspruch auf eine Kopie. Den bekommen sie beim Nachlassgericht.</p>
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		<title>Berliner Testament: Das müssen Sie wissen</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/berliner-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2018 13:52:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die meistverbreitete Form des Testaments in Deutschland ist das Berliner Testament. Es bezeichnet Nachlässe, die Ehegatten ihren Erben gemeinsam hinterlassen. Neben viele Vorteilen hat das Berliner Testament aber auch einige Nachteile. Die Anwaltauskunft erklärt, was Sie beachten sollten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Berliner Testament?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Beim sogenannten Berliner Testament</span><span style="font-weight: 400;"> setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. So stellen sie die Versorgung des länger Lebenden sicher. Erst nach dessen Tod vererben sie den Nachlass – nicht zwangsläufig, aber in den allermeisten Fällen – an die Kinder. Da das elterliche Testament die Kinder nach dem ersten Todesfall nicht bedenkt, greifen die <a href="magazin/geld/erben-vererben/gesetzliche-erbfolge-und-pflichtteil-die-wichtigsten-fragen)">Regeln zu den Pflichtteilen, die bestimmte nahe Verwandte beanspruchen dürfen</a>. </span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Nachteile des Berliner Testaments</h2>



<p><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wie-schreibt-man-ein-testament/"><span style="font-weight: 400;">Die formalen Kriterien, die ein Berliner Testament erfüllen muss, sind überschaubar und unterscheiden sich kaum von denen anderer Testamente.</span></a><span style="font-weight: 400;"> Doch bei den Inhalten sollte man aufpassen. Zwar sind Berliner Testamente in der Erbfolge eindeutig und können so helfen, Streit um eine Erbschaft zu verhindern. Dennoch hat diese Form des letzten Willens auch ihre Schattenseiten.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">„Ein besonderer Nachteil des Berliner Testaments besteht darin, dass nach dem Tod eines Partners der Überlebende die einmal getroffenen Bestimmungen nicht mehr verändern kann“, sagt der Bonner Rechtsanwalt Eberhard Rott von der </span><a href="http://www.erbrecht-dav.de/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-weight: 400;">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht</span></a><span style="font-weight: 400;"> im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn das Berliner Testament entfaltet nach dem Tod eines Partners die sogenannte Bindungswirkung.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">„Die Bindungs[-]wirkung kann für den überle[-]benden Partner schwierig werden, weil er keine anderen Erbfolgen oder Erbquoten verfügen darf. Es greifen die einmal getrof[-]fenen Bestim[-]mungen“, sagt Rott. Der überle[-]bende Partner kann also, falls sich etwa das Verhältnis zu den Kindern verschlechtert, keine anderen Schlus[-]serben einsetzen.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Das gemeinsame Testament und Hartz IV</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Den Wunsch, die Erbfolge zu ändern, könnte ein überlebender Gatte auch dann hegen, wenn der vorgesehene Schlusserbe finanziell bedürftig geworden ist, </span><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/beduerftigentestament-koennen-hartz-iv-empfaenger-erben/"><span style="font-weight: 400;">dessen Erbteil aber nicht an die staatlichen Stellen gehen soll, die Sozialleistungen für ihn zahlen.</span></a><span style="font-weight: 400;"> Dies verdeutlicht ein Urteil des Sozialgerichts Mainz aus dem Jahr 2016 (AZ.: S 4 AS 921/15). In dem Fall ging es um eine Erbschaft von rund 140.000 Euro, darunter ein Barvermögen von 80.000 Euro. </span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Einem Hartz-IV-Bezieher stand ein Pflichtteil von 16.500 Euro zu, den er von seiner Mutter fordern konnte. Der Betrag lag weit über seinen Vermögensfreibeträgen. Der Mann war jedoch zur Geltendmachung des Pflichtanteils nicht bereit. Daraufhin bewilligte das Jobcenter ihm das Arbeitslosengeld II nur noch als Darlehen. Rechtens, wie das Sozialgericht Mainz entschied. Die Begründung: Es sei ausreichend Barvermögen vorhanden, um den Erben auszuzahlen, ohne dass ein Grundstück verkauft oder beliehen werden müsse.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Nachteile des Berliner Testaments</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Das Berliner Testament erweist sich manchmal auch in anderer Hinsicht als unfle[-]xibel: Wenn der überle[-]bende Partner beispiels[-]weise erneut heiratet oder ein weiteres Kind bekommt oder eines adoptiert, könnten sein neuer Partner oder das weitere Kind wegen der Bestim[-]mungen im Testament finan[-]ziell benachteiligt sein.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Ein weiterer möglicher Fallstrick des Berliner Testaments: „Diese Art des gemein[-]schaft[-]lichen Testa[-]ments kann sich für erbende Familien als steuerlich ungünstig erweisen“, so Rechts[-]anwalt Rott. „Über das Berliner Testament wird ein Erbe zweimal vererbt, bis es letztlich beim Kind ankommt. Dadurch werden Erbschaft[-]steu[-]er[-]freibeträge ‚verschenkt‘.“</span></p>



<p><a href="magazin/geld/erben-vererben/1112/neues-eu-erbrecht-folgen-fuer-deutsche-testamente/"><span style="font-weight: 400;">Auch könnten Berliner Testamente von Regeln zum Erben innerhalb der Europäischen Union betroffen sein.</span></a><span style="font-weight: 400;"> Denn viele europäische Länder kennen erbrechtliche Verfügungen wie die des Berliner Testaments nicht. In Frankreich, Italien und Spanien sind solche gemeinschaftlichen Testamente nach einheimischem Recht unzulässig. Betroffen sind Deutsche, die im Ausland leben, oder dort Vermögenswerte besitzen.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Gemeinschaftliches Testament und der Anspruch auf den Pflichtteil</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Ein weiteres Problem mag sich daraus ergeben, dass bei einem Berliner Testament zumindest theore[-]tisch zweimal der Pflichtteil für berech[-]tigte Famili[-]en[-]mit[-]glieder anfallen kann. Ein Berliner Testament regelt nämlich zwei Erbfälle in einem Testament, so dass ein Kind nach dem Tod des ersten Eltern[-]teils seinen Pflichtteil beanspruchen könnte und erneut nach dem Tod des zweiten Eltern[-]teils. Eine Regel, die das Oberlan[-]des[-]ge[-]richt Koblenz 2010 bestätigt hat (AZ: 2 U 831/09).</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Beanspruchen die Kinder nach dem Tod des ersten Eltern[-]teils den Pflichtteil, könnte das den überle[-]benden Elternteil in finan[-]zielle Schwie[-]rig[-]keiten bringen. Dann müsste dieser Elternteil womöglich Immobilien verkaufen oder einen Famili[-]en[-]be[-]trieb veräußern.</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie kann ich ein Berliner Testament ändern?</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Die Liste der Nachteile ist zwar lang. Doch lassen sie sich meisten durch kluges Vorgehen ausgleichen. Dabei ist zunächst gut zu wissen, dass ein Paar die in einem Berliner Testament getroffenen Verfügungen jederzeit zu Lebzeiten ändern kann. </span><a href="magazin/geld/erben-vererben/766/berliner-testament-fallstrick-testierunfaehigkeit/"><span style="font-weight: 400;">Die beiden Partner müssen dazu nur testierfähig sein und die Änderungen gemeinsam erklären und in ein neues Testament bringen.</span></a></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Sinnvoll ist es, bereits dann, wenn man ein Berliner Testament aufsetzt, Öffnungs[-]klauseln darin zu formu[-]lieren. „Über solche Klauseln kann man die Bindungs[-]wirkung gemein[-]schaft[-]licher Testa[-]mente lockern“, sagt Rechts[-]anwalt Rott. „Sogar so weit, dass der überle[-]bende Partner die einmal getrof[-]fenen Bestim[-]mungen komplett ändern darf.“</span></p>



<h2 class="wp-block-heading">Öffnungs­klausel im letzten Willen hilft</h2>



<p><span style="font-weight: 400;">Wer solche Öffnungs[-]klauseln in sein Berliner Testament nehmen oder generell ein Berliner Testament aufsetzen möchte, sollte sich von einem auf Erbrecht spezia[-]li[-]sierten Rechts[-]anwalt dazu beraten lassen. Er kann beispiels[-]weise auch dazu beraten, wie man das Problem mit dem Pflichtteil der Kinder regeln kann.</span></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Dazu könnten die Eltern zu Lebzeiten mit ihren Kindern einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Oder die Eltern nehmen in ihr Berliner Testament Verwirkungs- und Pflichtteilstrafklauseln auf, um es dem Kind so unattraktiv wie möglich zu machen, </span><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gesetzliche-erbfolge-und-pflichtteil-die-wichtigsten-fragen/"><span style="font-weight: 400;">seinen Pflichtteil gegen den Willen des überlebenden Elternteils einzufordern.</span></a></p>



<p><span style="font-weight: 400;">Wer Vermögenswerte im EU-Ausland besitzt oder dort lebt, sollte in seinem Testament unmissverständlich niederschreiben, dass für den Nachlass das deutsche Erbrecht gilt. Dabei ist rechtliche Beratung ratsam.</span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Trotz Hartz 4: Erbe mit Bedürftigen­tes­tament möglich</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/beduerftigentestament-koennen-hartz-iv-empfaenger-erben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2018 09:18:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wer staatliche Leistungen wie Hartz IV bezieht oder Schulden hat, muss aufpassen, wenn er oder sie erbt. Denn Erbschaften werden auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet oder gehen bei Menschen mit hohen Schulden direkt an die Gläubiger. Um das zu vermeiden, setzen diejenigen, die einem Hartz-IV-Bezieher oder einem Menschen mit Schulden etwas vererben wollen, manchmal ein sogenanntes Bedürftigentestament auf.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wer wenig Geld hat, erhält staatliche Leistungen. Doch diese Hilfen erhält man nur, wenn man nachweisen kann, dass man seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Um diesen Nachweis zu erbringen, muss man eine akribische Prüfung zum Beispiel über sich ergehen lassen.</p>



<p>Dabei muss man gegenüber dem Jobcenter, der für langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familien zuständigen Behörde, offenlegen, ob und welches Einkommen man hat und über wie viel Vermögen man verfügt. Je nachdem, erhält man Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts in Form von Arbeitslosengeld II, in der Umgangssprache auch Hartz IV genannt. Hartz IV erhält nur, wer über kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen verfügt. Manchmal zahlen die Jobcenter Hartz UV auch nur anteilig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hartz IV und erben: Rechnet das Jobcenter die Erbschaft auf den Regelsatz an?</h2>



<p>Wer erbt, bevor er Hartz IV beantragt und erhält, dessen Erbschaft stuft das Jobcenter als Vermögen ein. Erbt man während man Hartz IV bezieht, gilt es als Einkommen. Dann rechnet das Jobcenter kleinere Geldbeträge auf die Hartz-IV-Leistung an und zieht sie davon ab. Größere Beträge können dazu führen, dass man seine komplette Hartz-IV-Leistung verliert. Dann muss man das Erbe erst aufbrauchen, bevor man erneuten Anspruch auf Hartz IV hat.</p>



<p>In jedem Fall muss man eine Erbschaft beim Jobcenter angeben. Wer sie verheimlicht, riskiert, sanktioniert zu werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie können Hartz-IV-Empfänger oder Menschen mit Schulden erben?</h2>



<p>Diese Praxis und die ihnen zugrunde liegenden rechtlichen Vorgaben führen dazu, dass ein Hartz-IV-Empfänger kaum von einem Erbe profitiert. Das ist auch bei Menschen mit hohen Schulden so, denn deren Erbschaft erhalten in der Regel sofort die Gläubiger.</p>



<p>„Um das zu verhindern, gestalten Erblasser, die einem Hartz-IV-Empfänger oder einem insolventen Menschen etwas vererben wollen, ihr Testament manchmal in einer besonderen Weise: Sie setzen ein sogenanntes Bedürftigentestament auf“, sagt Dr. Dietmar Kurze von der <a href="http://www.dav-erbrecht.de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht</a> im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Bedürftigentestamente sind eine Variante der sogenannten Behindertentestamente.“</p>



<p>In dieser Form von Testament hinterlässt der Vererbende demjenigen, den er bedenken will, einen Erbteil, der höher als der übliche Pflichtteil ist, also 30 bis 50 Prozent des Nachlasses.</p>



<p>Dann setzt der Vererbende den Bedürftigen als Vorerben ein und verfügt eine nicht-befreite Vorerbschaft für ihn. Das bedeutet: Der Erbe kann nicht auf seine gesamte Erbschaft zugreifen, er kann aber die Erträge daraus nutzen. Bei kleinen, nur aus Bargeld bestehenden Erbschaften, bekommt der Erbe regelmäßig bestimmte Beträge daraus ausbezahlt. Diese Aufgabe übernimmt ein Testamentsvollstrecker (siehe weiter unten).</p>



<p>Zugleich mit dem Vorerben bestimmt der Vererbende einen oder mehrere Nacherben. Diese erhalten das Erbe nach dem Tod des bedürftigen Erben und können es komplett nutzen.  </p>



<h2 class="wp-block-heading">Hartz-IV-Empfänger erben: Was ist eine Dauertestamentsvollstreckung?</h2>



<p>Im zweiten Teil der Verfügung legt der Erblasser einen Testamentsvollstrecker fest, der den Nachlass für den bedürftigen Erben verwaltet. Wegen des möglicherweise langen Zeitraums der Vollstreckung sollte der Vererbende einen weiteren Testamentsvollstrecker als Ersatz für den ersten bestimmen.</p>



<p>Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht darin, dem bedürftigen Erben die Erträge aus dem Vermögen zuzuteilen, so dass dieser damit zusätzliche Anschaffungen oder Aktivitäten finanzieren kann.</p>



<p>„Erblasser sollten aber genau aufschreiben, wofür der Erbe das Geld verwenden darf“, sagt Rechtsanwalt Dr. Kurze. Der Testamentsvollstrecker muss regelmäßig kontrollieren, ob sich der Erbe an die Vorgaben des Erblassers hält &#8211; oder er bezahlt die Anschaffungen oder Aktivitäten direkt. Er kann also viel Macht über das Leben eines bedürftigen Erben hat, und das kann Konflikte mit sich. „Um Streit zu vermeiden, sollten Erblasser den Erben in die Entscheidung, wer Testamentsvollstrecker werden soll, einbeziehen &#8211;  wie auch bei anderen Fragen zum Bedürftigentestament“, rät Dr. Kurze.  </p>



<h2 class="wp-block-heading">Erbschaften von Menschen im Hartz-IV-Bezug: Welche Regeln greifen, wenn der Erbe einen Job findet?</h2>



<p>Die Vererbenden sollten auch darauf achten, dass die Verfügungen zur Vor- und Nacherbschaft nur bis zu dem Zeitpunkt gelten, bis zu dem der Erbe bedürftig ist. Denn es ist denkbar, dass ein Hartz-IV-Empfänger eine Arbeit findet und dann nicht mehr auf staatliche Hilfen angewiesen ist. „Der Erblasser sollte im Bedürftigentestament festlegen, dass die Vor- und Nacherbschaft dann aufgelöst wird und die normalen Erbbedingungen greifen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Kurze.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche formalen Kriterien oder Inhalte muss ein Bedürftigentestament aufweisen?</h2>



<p><a href="https://www.google.de/url?sa=t%5B&amp;%5Drct=j%5B&amp;%5Dq=%5B&amp;%5Desrc=s%5B&amp;%5Dsource=web%5B&amp;%5Dcd=1%5B&amp;%5Dcad=rja%5B&amp;%5Duact=8%5B&amp;%5Dved=0ahUKEwij46-UkYPUAhWFWSwKHSOuBDoQFgg1MAA%5B&amp;%5Durl=https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/erben-vererben/1226/erbschaften-wie-schreibt-man-ein-testament/%5B&amp;%5Dusg=AFQjCNFtIaxeYMtviOvhxtkSOvGT7BxzJQ" target="_blank" rel="noopener">Bedürftigentestamente unterscheiden sich formal nicht von anderen Arten von Testamenten.</a> Anders sieht es aber mit den Inhalten aus, denn diese sind umfangreicher als bei „normalen“ Testamenten und müssen mehr Szenarien und Bedingungen abdecken. Weil die Inhalte umfangreich und juristisch anspruchsvoll zu formulieren sind, sollten sich Vererbende von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Umstrittene Frage: Sollen Menschen mit Schulden oder Hartz-IV-Bezieher erben dürfen?</h2>



<p>Bedürftigentestamente sind rechtlich wie auch allgemein umstritten. Denn fraglich ist, ob jemand, der erbt, zugleich staatliche Leistungen erhalten sollte.</p>



<p>Umstritten ist aber auch, ob Jobcenter Hartz-IV-Empfänger zwingen können, ein ihnen über ein Bedürftigentestament vermachtes Erbe auszuschlagen, was Praxis mancher Jobcentern ist. „Schlägt ein Hartz-VI-Empfänger das Erbe aus, erhält er den gesetzlichen Pflichtteil. Diesen wiederum rechnen Jobcenter dann auf die Regelleistung an oder stellen diese komplett ein, wenn das Erbe groß ist“, erklärt Dr. Kurze.</p>



<p>Wer als Bedürftiger nicht in einem Testament bedacht wird, aber einen <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gesetzliche-erbfolge-und-pflichtteil-die-wichtigsten-fragen/" target="_blank" rel="noopener">Pflichtteil</a> beanspruchen darf, könnte diesen von sich aus ausschlagen, um ihn nicht für seinen Lebensunterhalt aufwenden zu müssen und ihn in der Familie zu halten. Aber solche Verzichte könnten sittenwidrig sein. Eine höchstrichterliche Einschätzung dessen steht allerdings noch aus &#8211; anders als bei Pflichtteilsverzichten behinderter Erben. Diese hat der Bundesgerichtshof 2011 in einem Urteil als legitim eingestuft (AZ: IV ZR 7/10).</p>
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		<title>Vermächtnis: Wie kann ich Geld oder Gegenstände vermachen?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/vermaechtnis-wie-kann-ich-geld-oder-gegenstaende-vermachen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 May 2017 10:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Erblasser kann in seinem Testament nicht nur Erben einsetzen, sondern bestimmten Personen auch einzelne Gegenst&#228;nde oder Geldbetr&#228;ge zuweisen. In diesem Fall spricht man von einem Verm&#228;chtnis. Die Deutsche Anwaltauskunft erkl&#228;rt den Unterschied zwischen vermachen und vererben und zeigt auf, wie ein g&#252;ltiges Verm&#228;chtnis im Testament gestaltet sein muss.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Vermachen und vererben werden im Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Rechtlich ist der Unterschied zwischen den Begriffen allerdings groß. Das ist vor allem für jene wichtig, die ein Testament erstellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist ein Vermächtnis?</h2>



<p>„Ein Erbe ist Rechtsnachfolger des Verstorbenen“, erklärt Dr. Wolfram Theiss, Rechtsanwalt und Vorsitzender der <a href="https://www.erbrecht-dav.de/" target="_blank" rel="noopener">Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)</a>. Der Erbe erwerbe alles, was dem Erblasser gehört habe. Dazu können auch Verpflichtungen und Schulden zählen.</p>



<p>Ein Vermächtnisnehmer – die Person, der ein Vermächtnis nach §1939 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zugewiesen wird – erwirbt hingegen nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen Geldbetrag oder Gegenstand. Das kann auch eine Immobilie oder ein Grundstück sein. Weitere Pflichten sind damit meist nicht verbunden.</p>



<p>Der Ablauf ist folgender: Nachdem das Testament eröffnet wird, stellt das Nachlassgericht die Erbfolge fest und ermittelt gegebenenfalls den oder die Vermächtnisnehmer. Dieser muss an den Erben oder den Testamentsvollstrecker herantreten und den vermachten Gegenstand fordern. Der Erbe ist verpflichtet, ihn herauszugeben. Ein Vermächtnisnehmer ist hingegen nicht verpflichtet, das Vermächtnis anzunehmen. Er kann es ausschlagen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wo lauern die Fallstricke, wenn ich im Testament jemand etwas vermachen möchte?</h2>



<p>Ein Vermächtnis im Testament zu verfügen, ist sehr kompliziert. „Diese Verfügungen sind im Testament häufig falsch formuliert“, sagt Rechtsanwalt Theiss. Meist sei dann unklar, was gemeint sei, und das Testament müsse ausgelegt werden. „Dabei besteht natürlich immer das Risiko, dass das Vermögen später nicht so aufgeteilt wird, wie der Erblasser es vorgesehen hat“. Über ein Vermächtnis ließen sich viele Dinge erbrechtlich regeln, die zunächst als nicht regelbar erscheinen – wenn es richtig
formuliert würde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vermächtnisnehmer: Wer soll das Vermächtnis erhalten?</h2>



<p>Zunächst muss der Erblasser festlegen, wer das Vermächtnis erhalten soll. Das versteht sich von selbst – im Idealfall legt er aber auch fest, was passieren soll, wenn der Vermächtnisnehmer beim Erbfall selbst schon verstorben ist. Für diesen Fall kann der Erblasser zum Beispiel einen Ersatzvermächtnisnehmer einsetzen. Er kann auch verfügen, dass das Vermächtnis dann hinfällig wird oder an den Erben des Vermächtnisnehmers geht. Das passiert nicht automatisch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vermächtnisgegenstand: Was wird vermacht?</h2>



<p>Auch mit Blick auf den Vermächtnisgegenstand müssen Erblasser genaue Verfügungen treffen, damit es später nicht zu Unklarheiten kommt. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn es um den Geldbetrag auf einem Konto geht. Was würde es für den Vermächtnisnehmer bedeuten, wenn das Konto beim Erbfall nicht mehr bestehen würde: Erhält er den Gegenwert des Kontostandes zum Zeitpunkt der Testamentserstellung oder geht er leer aus?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass oder belastet: Vorkehrungen treffen</h2>



<p>Gleiches gilt, wenn der Erblasser einem Vermächtnisnehmer einen Gegenstand zuwendet, der beim Erbfall nicht mehr im Nachlass ist. Dann stellt sich die Frage, ob der Erbe den Gegenstand, zum Beispiel ein Kunstwerk, verschaffen muss. In diesem Fall spricht man von einem Verschaffungsvermächtnis.</p>



<p>Geht es um eine Immobilie, stellt sich eine ähnliche Frage, wenn das Haus oder die Wohnung beim Tod des Erblassers belastet ist. Muss der Vermächtnisnehmer dann das Darlehen übernehmen? Dies kann und sollte der Erblasser festlegen. Geklärt werden muss auch, wer die Kosten für Notar und die Änderung des Grundbuchs trägt, wenn ein Grundstück vermacht wird: der Vermächtnisnehmer oder der Erbe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erst Pflichtteil, dann Vermächtnis</h2>



<p>Möglich ist auch ein Quotenvermächtnis. Damit kann der Erblasser einem Vermächtnisnehmer eine bestimmte Quote seines Vermögens vermachen. Das allerdings ist kompliziert und kann schnell zu Streit zwischen Erben und Vermächtnisnehmer führen, wenn das Testament dazu keine klaren Anweisungen enthält.</p>



<p><a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gesetzliche-erbfolge-und-pflichtteil-die-wichtigsten-fragen/" target="_blank">Pflichtteilsansprüche nach der gesetzlichen Erbfolge</a> gehen einem Vermächtnis übrigens vor. Was das bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Theiss: „Der Erbe ist im Außenverhältnis zum Pflichtteilsberechtigten Alleinschuldner des Pflichtteils. Ist er aber mit einem Vermächtnis belastet, kann er die Erfüllung des Vermächtnisses soweit verweigern, dass die
Pflichtteilslast von ihm und dem Vermächtnisnehmer verhältnismäßig getragen wird“. Komplett verweigern kann er die Erfüllung des Vermächtnisses nicht. Es gibt aber eine Haftungsbegrenzung für den Erben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was vermacht wird, muss besteuert</h2>



<p>werden Vermächtnisse müssen auch besteuert werden, sobald die Freibeträge ausgeschöpft sind. Die Steuerlast hängt von der Höhe der Freibeträge und der Steuersätze ab, die sich wiederum nach den Steuerklassen richten. Die Steuersätze betragen zwischen sieben und 50 Prozent. Der Freibetrag für Ehepartner beträgt 400.000 Euro, der für Kinder ebenfalls. Enkel haben einen Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro.</p>



<p>Richtig formuliert kann man deshalb auch große Geldbeträge steuerfrei vermachen. Ein Erblasser kann zum Beispiel einem Kind eine Million Euro vermachen mit der Auflage, an seine drei Kinder je 200.000 Euro abzugeben. So fallen keine Steuern an.</p>



<p>Möglich ist es auch folgende Formulierung, die den Freibetrag direkt mit ins Testament aufnimmt: „Meine Kinder und Enkel sollen je einen Geldbetrag erhalten, der dem erbschaftsteuerlichen Freibetrag zu dem Zeitpunkt meines Ablebens entspricht.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann ist das Vermächtnis zu erfüllen?</h2>



<p>Was viele Erblasser nicht bedenken, ist, einen Zeitpunkt festzulegen, an dem das Vermächtnis „fällig“ wird. „Das ist zwar nicht verpflichtend“, sagt der Rechtsanwalt aus München. Dann habe der Erbe aber nur drei Monate Zeit, den Nachlass zu ordnen, zu sichten und das Vermächtnis herauszugeben. Das ist sehr wenig, auch angesichts der emotionalen Belastung nach einem Todesfall. Erblasser können festlegen, wann der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis geltend machen darf, zum Beispiel „frühestens
ein Jahr nach dem Todesfall“.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer soll mit dem Vermächtnis belastet sein?</h2>



<p>Zwar ist es in der Regel eine gute Sache, etwas vermacht zu bekommen – allerdings nur für den Vermächtnisnehmer. Für die Erben ist es eher ungünstig, schließlich schmälert ein Vermächtnis die Erbschaft. Deswegen können Erblasser bei Bedarf festlegen, welcher Erbe mit dem Vermächtnis belastet sein soll, also wer einen Teil seines Erbes zugunsten des Vermächtnisnehmers abgeben muss. Das ist vor allem bei einer Erbengemeinschaft sinnvoll.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was passiert, wenn ein Vermächtnis verfügt wurde, aber der Staat erbt?</h2>



<p>Auch wenn der Staat erbt, muss das Vermächtnis ausgekehrt werden: Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch darauf. Wenn <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/erben-vererben/92/das-erbe-ausschlagen-wenn-der-postbote-klingelt/" target="_blank">der Nachlass aber überschuldet ist</a>, geht der Vermächtnisnehmer leer aus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche weiteren Formen des Vermächtnisses sind möglich?</h2>



<p>Weiterhin ist ein sogenanntes Wahlvermächtnis möglich. Dabei vermacht der Erblasser Gegenstände, überlässt dem Vermächtnisnehmer aber die Auswahl. Ein Beispiel: Die Tochter darf sich aus der Kunstsammlung zwei Gemälde aussuchen. Die Auswahl kann auch einem Dritten überlassen werden.</p>



<p>Bei einem Zweckvermächtnis kann der Erblasser einem Dritten die Entscheidung überlassen, wer was bekommen soll. Er muss in diesem Falle nur den Zweck, zu welchem die Zuwendung erfolgen soll, bestimmen. So ist es möglich, dass der Erblasser in seinem Testament zum Beispiel anordnet, dass drei seiner fünf Enkel Geldvermächtnisse erhalten, um ihr Studium zu finanzieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Testament mit Vermächtnis? Anwaltliche Beratung sinnvoll</h2>



<p>Rechtsanwalt Theiss rät jedem, der ein Testament erstellt, sich dazu anwaltlich beraten zu lassen. Das gilt insbesondere, wenn man etwas vermachen möchte. Ist ein Vermächtnis <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/erbschaften-wie-schreibt-man-ein-testament/" target="_blank">im Testament nicht richtig formuliert</a>, wird es kompliziert und ist vielleicht sogar unmöglich, den Willen des
Erblassers auszulegen. Einen Rechtsanwalt für Erbrecht, der Sie zu den richtigen Formulierungen im Testament – und allen anderen erbrechtlichen Fragestellungen – beraten kann, finden Sie in unserer Anwaltssuche.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Wann kann ich eine Erbausschlagungserklärung anfechten?</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/wann-kann-ich-eine-erbausschlagungserklaerung-anfechten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Mar 2017 14:53:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/wann-kann-ich-eine-erbausschlagungserklaerung-anfechten/</guid>

					<description><![CDATA[Wer nicht Erbe werden will, muss das Erbe ausschlagen. Wer es sich dann aber anders &#252;berlegt und dann doch Erbe werden will, muss die Erkl&#228;rung &#252;ber die Erbausschlagung anfechten. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) D&#252;sseldorf liegt ein Grund zur Anfechtung vor, wenn man einem Irrtum &#252;ber die Zugeh&#246;rigkeit eines Anspruchs zum Nachlass unterliegt. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert &#252;ber die Entscheidung des OLG D&#252;sseldorf.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Der Fall: Erbin schlägt erst das Erbe aus und entscheidet sich dann um</h2>



<p>Die unverheiratete und kinderlose Erblasserin kam am 24.03.2015 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Am 28.04.2015 schlägt die Tante der Erblasserin das Erbe aus. Mit Schreiben vom 11.06.2015 erklärt die Tante gegenüber dem Nachlassgericht die Anfechtung der Erbschaftsausschlagung, da aufgrund des Flugzeugabsturzes der Erblasserin Schadensersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft in noch nicht bezifferbarer Höhe zustehen, die in den Nachlass fallen.</p>



<p>Zum Zeitpunkt der Erbausschlagung ist sie aufgrund einer Auskunft des beurkundenden Notars davon ausgegangen, dass nur die Hinterbliebenen der Absturzopfer Schadensersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft haben, während der Erblasserin selber keine Ansprüche zustehen. Das Nachlassgericht sieht hierin keinen Anfechtungsgrund und verweigert aufgrund der Erbausschlagung einen Erbschein zu ihren Gunsten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">OLG: Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses berechtigt dazu,  Erbausschlagungserklärung anzufechten</h2>



<p>Das OLG gab der Tante recht: Es liegt ein Irrtum der Tante über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses vor: Grundsätzlich wird die Erbschaft als eine Sache angesehen, so dass ein Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft zur Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung berechtigt.</p>



<p>Bei dem Irrtum der Tante über die Zugehörigkeit der Schmerzensgeldansprüche der Erblasserin zum Nachlass handelt es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft. Allerdings stellt ein Irrtum über die Größe des Nachlasses grundsätzlich keinen Anfechtungsgrund dar, da nicht der Wert selbst, sondern die wertbildenden Faktoren als Eigenschaften anzusehen sind.</p>



<p>Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant hält und daher ausschlägt, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt oder sich ein Nachlassgegenstand als wertvoller herausstellt, als bei der Ausschlagung angenommen wurde. Zu den Eigenschaften der Erbschaft gehört dagegen die Zusammensetzung des Nachlasses, so dass ein Irrtum über die Zugehörigkeit bestimmter Rechte zum Nachlass zur Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung
berechtigen kann, wenn es sich dabei um eine wesentliche Eigenschaft handelt.</p>



<p>Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder Nachlassverbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes. Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes beziehungsweise einer Forderung zum Nachlass kann aber auch dann eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft darstellen, wenn eine mögliche Überschuldung des Nachlasses
nicht im Raum steht. Verkehrswesentlich sind dabei wertbildende Faktoren von besonderem Gewicht, die im Verhältnis zur gesamten Erbschaft eine erhebliche und für den Wert des Nachlasses wesentliche Bedeutung haben.</p>



<p>Vorliegend ist allein aufgrund der Höhe der von der Tante vermuteten Schmerzensgeldansprüche im Verhältnis zum gesamten Nachlass ein Irrtum der Tante über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft anzunehmen. Auszugehen ist dabei von dem Angebot der Fluggesellschaft in Höhe von 25.000 Euro. Denn ob sich darüber hinaus, wie die Tante meint, weitere Ansprüche, insbesondere in den USA, realisieren lassen, ist vollkommen offen. Dem Betrag von 25.000 Euro steht der im Erbscheinsantrag
angegebene Nachlasswert von 35.000 Euro gegenüber, so dass der Zuordnung der Schmerzensgeldansprüche erhebliche Bedeutung für den Wert des Nachlasses zukommt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum des Erben muss kausal für Erbausschlagung geworden sein</h2>



<p>Es muss dargetan werden, dass der Erbe bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles die Erbausschlagung nicht erklärt hätte, wobei wirtschaftlichen Erwägungen besonderes Gewicht zukommt. Die Tante gibt an, sie habe die Ausschlagung im Hinblick auf sich andeutende Konflikte über die Erbauseinandersetzung erklärt, denen sie sich aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht gewachsen gefühlt habe.</p>



<p>Im Hinblick auf diesen Beweggrund hätte sie die Ausschlagung bei verständiger Würdigung nicht erklärt, wenn sie von der Zugehörigkeit des Schmerzensgeldanspruchs zum Nachlass gewusst hätte. Zwar dürfte bei einem höheren Nachlasswert eher noch mit einer verschärften Erbauseinandersetzung zu rechnen gewesen sein. Allerdings trägt die Tante vor, die Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruchs sei für sie persönlich zur Verarbeitung des traumatischen Verlusts ihrer Verwandten wichtig.</p>



<p>Insoweit ist der dem Nachlass zuzurechnende Schmerzensgeldanspruch als symbolische Wiedergutmachung zur Trauerbewältigung – jedenfalls aus Sicht der Tante – geeignet. Es erscheint deshalb nachvollziehbar, dass die Tante die Ausschlagung nicht erklärt hätte, wenn ihr die Zugehörigkeit des Schmerzensgeldanspruchs zum Nachlass bekannt gewesen wäre.</p>



<p>Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016 (AZ: 3 WX 12/16).</p>



<p>Quelle: <a href="http://www.dav-erbrecht.de" target="_blank" rel="noopener">www.dav-erbrecht.de</a>  </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Eltern geschlagen und beleidigt: Pflichtteilsentziehung möglich</title>
		<link>https://anwaltauskunft.de/themenwelten/eltern-geschlagen-und-beleidigt-pflichtteilsentziehung-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DAV]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Mar 2017 09:22:54 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://bbj064p.myrdbx.io/themenwelten/eltern-geschlagen-und-beleidigt-pflichtteilsentziehung-moeglich/</guid>

					<description><![CDATA[Ein Erblasser kann einen grunds&#228;tzlich erbberechtigten Verwandten enterben. Den sogenannten Pflichtteil erh&#228;lt dieser jedoch weiterhin. Erst wenn dieser eine schwerwiegende Verfehlungen begangen hat, kann der Erblasser diesem auch den Pflichtteil durch eine testamentarische Verf&#252;gung entziehen. Nach dem Saarl&#228;ndischen Oberlandesgericht (OLG) kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Erbberechtigte den Erblasser schl&#228;gt und beleidigt. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) informiert &#252;ber die Entscheidung des Saarl&#228;ndischen OLG.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Der Fall: Tochter schlägt Vater im Streit</h2>



<p>Die Tochter des Erblassers verlässt ihren Ehemann und ihre drei minderjährigen Kinder, um sich einer neuen Beziehung mit einem verheirateten Mann zu widmen. Bei einem Zusammentreffen des Erblassers, dessen Tochter, ihrem Ehemann und einer weiteren Tochter des Erblassers kommt es zu einem Streit zwischen der Tochter und dem Erblasser. Nachdem der Erblasser erklärt, sie wisse überhaupt nicht, was sie ihren Kindern antue, schlägt die Tochter den Erblasser mehrfach mit der Hand ins Gesicht; sie
zeigt ihm den gestreckten Mittelfinger und bezeichnet ihn als „Dreckschwein&#8220;, „Arschloch&#8220; und „Idiot&#8220;, dem sie wünsche, er möge „verrecken&#8220;.</p>



<p>Daraufhin enterbt der Erblasser seine Tochter durch ein notarielles <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/thema/testament/" target="_blank">Testament</a> und entzieht ihr darüber hinaus auch den Pflichtteil. Dazu schreibt er im Testament: „Meine Tochter hat mich Ende April 1996 am Tage ihres Auszuges aus dem Hausanwesen geschlagen. Bei diesem Vorfall waren mein Schwiegersohn sowie meine andere Tochter anwesend.“ Die Tochter geht gerichtlich gegen die Entziehung des <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/gesetzliche-erbfolge-und-pflichtteil-die-wichtigsten-fragen/" target="_blank">Pflichtteils</a> vor.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung wegen schweren vorsätzlichen Vergehens</h2>



<p>Das Saarländische OLG sieht die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung wegen eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser als gegeben an: Danach muss die Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung erfolgen, und der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Verfügung angegeben sein.</p>



<p>Die Angabe muss hinreichend konkret erfolgen, sodass später gerichtlich geklärt werden kann, auf weichen Entziehungsgrund der Erblasser seinen Entschluss stützt. Zugleich soll so ein „Nachschieben von Gründen&#8220; durch die Erben in einem Pflichtteilsentziehungsprozess vermieden werden. Es brauchen nicht sämtliche Einzelheiten angeführt zu werden, vielmehr genügt jede substanziierte Bezeichnung, die es erlaubt, durch Auslegung festzustellen, weshalb in concreto der Pflichtteil entzogen worden
ist und auf welchen Lebenssachverhalt sich der Erblasser bezieht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">OLG: Grund für Pflichtteilsentziehung muss konkret, aber nicht in allen Einzelheiten geschildert werden</h2>



<p>Im notariellen Testament des Erblassers ist auf einen konkreten Vorfall im Hausanwesen Bezug genommen. Dass lediglich vom Schlagen die Rede ist, nicht aber von den durch einen Zeugen bekundeten Beleidigungen, steht deren Berücksichtigung nicht entgegen. Der Erblasser braucht in seiner letztwilligen Verfügung nicht den gesamten Geschehensablauf in allen Einzelheiten zu schildern. Das Gericht darf sich bei der Auslegung der Verfügung nicht auf eine Analyse des Wortlauts beschränken, sondern
muss sämtliche zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde auswerten, die zur Aufdeckung des Erblasserwillens möglicherweise dienlich sind.</p>



<p>Danach ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die durch Auslegung ermittelten konkreten Entziehungsgründe in dem Testament selbst einen hinreichenden Ausdruck gefunden haben. Im Streitfall ist der „Kern&#8220; des vom Erblasser zur <a href="https://anwaltauskunft.de/themenwelten/enterben-grund-fuer-pflichtteilsentziehung-muss-bewiesen-werden/" target="_blank">Begründung der Pflichtteilsentziehung</a> genannten Lebenssachverhalts eindeutig individualisiert. Die Angaben waren
so konkret, dass sie die gerichtliche Klärung der relevanten Einzelheiten des als Entziehungsgrund benannten Ereignisses einschließlich der die Körperverletzung begleitenden massiven Beschimpfungen ohne weiteres ermöglichten.</p>



<p>Das gilt umso mehr, als der Erblasser selbst durch die Benennung der beiden Zeugen in seiner letztwilligen Verfügung die Grundlage dafür schuf, um später die Begleitumstände der Schläge, mithin auch die in unmittelbarem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang dazu stehenden verbalen Attacken, aufklären und beweisen zu können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Für die Pflichtteilsentziehung muss ein schweres vorsätzliches Vergehen vorliegen …</h2>



<p>Der vor der Gesetzesreform im Gesetz aufgeführte Grund für eine Pflichtteilsentziehung der körperlichen Misshandlung entspricht heute einem schweren vorsätzlichen Vergehen zum Beispiel gegen den Vater. Darunter ist eine üble, unangemessene, sozialwidrige Behandlung zu verstehen, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Sie braucht weder grob noch gefährlich oder schwer zu sein. Auch eine einmalige Misshandlung genügt.</p>



<p>Die Tochter hat das körperliche Wohlbefinden ihres Vaters durch eine üble, unangemessene Behandlung nicht bloß unerheblich beeinträchtigt, indem sie ihn mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Die Verabreichung von Ohrfeigen hat in der Regel eine mehr als bloß unerhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens zur Folge. Dafür, dass es hier anders gewesen sein könnte, sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Das Ausbleiben von Verletzungsfolgen ist unschädlich.</p>



<p>Der Hinweis der Tochter, dem Erblasser wäre es ein Leichtes gewesen, einen heftigen Angriff seiner Tochter abzuwehren, ist unverständlich. Bei einem für die Pflichtteilsverletzung notwendigen schweren vorsätzlichen Vergehen geht es nicht darum, welche Verteidigungsmöglichkeiten dem Erblasser gegen eine körperliche Misshandlung zur Verfügung stehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">… und eine Pietätsverletzung</h2>



<p>Die Pflichtteilsentziehung setzt nicht nur eine vorsätzliche Körperverletzung voraus, sondern setzt stets auch eine schwere Verletzung der familiären Achtung voraus, die Kinder ihren Eltern schulden (Pietätsverletzung). Die Verletzung muss so schwer sein, dass sie das Eltern-Kind-Verhältnis empfindlich stört. Dieses Erfordernis rechtfertigt sich damit, dass eine Pflichtteilsentziehung mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer „Verstoßung über den Tod hinaus&#8220;
nahekommt und dass sie deshalb ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu begründen ist.</p>



<p>Eine Entziehung dieser Rechtsposition kann auch bei vorsätzlichen Körperverletzungen, deren Gewicht sehr unterschiedlich sein kann, nur unter konkreter Abwägung der Schwere der dem Abkömmling vorgeworfenen Vergehen gegen die familiäre Bande zum Erblasser einerseits und der darauf gestützten Zerschneidung eben dieser Bande durch Quasiverstoßung andererseits gerechtfertigt werden.</p>



<p>Die Tochter hat durch die von ihr ausgeübten Schläge die dem Erblasser geschuldete familiäre Achtung schwer verletzt. Schläge ins Gesicht sind schon für sich genommen demütigend. Mit ihnen wird in grober Form Missachtung ausgedrückt. Das gilt umso mehr, als die Klägerin mehrfach zugeschlagen hat. Währenddessen hat sie den Erblasser noch in gröbster und verletzendster Art und Weise beleidigt. Hinzu kommt, dass die Misshandlungen und Beleidigungen im Beisein weiterer Personen erfolgt sind und
dass die Tochter ihrem Vater in besonders verabscheuungswürdiger Art und Weise den Tod herbeigewünscht hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">OLG: Anlass für die körperliche Misshandlung zu würdigen</h2>



<p>Der Erblasser hat an jenem Tag mitgeholfen, eines der Kinder der Tochter medizinisch zu versorgen. Die Klägerin hat beabsichtigt, ihre Kinder zu verlassen und den Kontakt abzubrechen, um sich einer neuen Beziehung mit einem verheirateten Mann zu widmen.</p>



<p>Die Situation hat den Erblasser zu der Aussage veranlasst, sie wisse gar nicht, was sie ihren Kindern antue. Er hat damit in moderater und nachvollziehbarer Art und Weise an ihr Verantwortungsbewusstsein und auch an ihre rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren drei minderjährigen Kindern appelliert. Dies rechtfertigt die körperliche Misshandlung und die schweren Beleidigungen der Tochter keinesfalls. Wird eine Körperverletzung unter solchen Begleitumständen ausgeführt, stellt das
unzweifelhaft eine schwere Pietätsverletzung dar.</p>



<p>Das Saarländische OLG teilt die Einschätzung der Tochter nicht, ihr Fehlverhalten wiege deshalb weniger schwer, weil ihr Vater sich trotz heftiger, nach der Behauptung der Tochter auch körperlicher Auseinandersetzungen zwischen ihr und ihrem damaligen Ehemann mit Vorwürfen in ihre persönlichen Angelegenheiten eingebracht und sich dabei gegen sie gestellt hat. Es ist weder angezeigt noch möglich, darüber zu befinden, inwieweit die Motive der Tochter zum Verlassen ihrer Familie billigenswert
gewesen sein mögen oder nicht.</p>



<p>Im hiesigen Rechtsstreit geht es allein darum, ob ihr Verhalten gerade gegenüber dem Erblasser die familiäre Bande in einer derart gravierenden Weise zerschneidet, dass er ihre Teilhabe an seinem Nachlass als schlechthin unzumutbar empfinden darf. Das war der Fall. Das OLG betrachtet die den Schlägen vorangegangene Äußerung des Erblassers, der seine Tochter an die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder erinnert, selbst dann nicht als übergriffig, wenn es im Rahmen des gesamten Konflikts zu
irgendwelchen Handgreiflichkeiten und Beleidigungen zwischen den Eheleuten gekommen sein sollte. Selbst aus der Sicht eines noch so verständnisvollen Vaters war eine körperliche und verbale Attacke der hier in Rede stehenden Art nicht hinnehmbar, und der Erblasser hat ein legitimes und überwiegendes Interesse daran, frei zu Gunsten seiner anderen Abkömmlinge, insbesondere auch der damals von ihrer Mutter zurückgelassenen Enkelkinder zu testieren und sein Vermögen in vollem Umfang diesen
zuzuwenden.</p>



<p>Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 5.10.2016 (AZ: 5 U 61/15).</p>



<p>Quelle: <a href="https://www.erbrecht-dav.de/" target="_blank" rel="noopener">www.dav-erbrecht.de</a></p>
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