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Engagement im Interesse des Rechts und unserer Mitglieder.

Deutsche Anwalt­verein ist seit 1871 die Interes­sen­ver­tretung der Deutschen Anwalt­schaft. Er repräsentiert die frei verbundene Anwalt­schaft. Dem DAV gehören insgesamt 256 Anwalt­vereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbri­tannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Nieder­landen, Tschechien sowie zwei Anwalt­vereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwalt­vereine sind dem DAV ca. 60.000 Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte  angeschlossen.

Der DAV setzt sich für die berufs­po­li­tischen und wirtschaft­lichen Interessen der Deutschen Anwalt­schaft ein. Als bundes­deutsche Solidar­ge­mein­schaft der Anwalt­schaft leistet der DAV berufs- und rechts­po­li­tische Arbeit.

Über seine 35 Gesetz­ge­bungs­aus­schüsse, die in allen Rechts­ge­bieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetz­ent­würfen und Richtli­ni­en­ent­würfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die parlamen­ta­rische Willens­bildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechts­staatliche Maßstäbe und anwalt­liches Know-how in die Gesetz­gebung ein und machen Gesetze praktikabel.

Sind Sie Rechts­an­wältin oder Rechts­anwalt und interes­sieren sich für eine Mitglied­schaft beim Deutschen Anwalt­verein? Dann informieren Sie sich hier über die Vorteile.

Hinweis für Mitglieder des Deutschen Anwalt­vereins

Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer persön­lichen Daten sollten Sie umgehend der Deutschen­An­waltA­dresse mitteilen. Nur so können Sie sicher­stellen, dass Sie mit Ihren korrekten Angaben in der Deutschen Anwalt­auskunft präsent sind. Die Datener­fassung und -änderung ist kostenlos.

Sie können Ihre Daten auf der DAV Online-Plattform ändern.