Engagement im Interesse des Rechts und unserer Mitglieder.
Deutsche Anwaltverein ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Er repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Dem DAV gehören insgesamt 256 Anwaltvereine an: davon 242 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Luxemburg, Spanien, Belgien, Polen, der Ukraine, den Niederlanden, Tschechien sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind dem DAV ca. 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeschlossen.
Der DAV setzt sich für die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Anwaltschaft ein. Als bundesdeutsche Solidargemeinschaft der Anwaltschaft leistet der DAV berufs- und rechtspolitische Arbeit.
Über seine 35 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechtsstaatliche Maßstäbe und anwaltliches Know-how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel.
Sind Sie Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und interessieren sich für eine Mitgliedschaft beim Deutschen Anwaltverein? Dann informieren Sie sich hier über die Vorteile.
Hinweis für Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins
Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer persönlichen Daten sollten Sie umgehend der DeutschenAnwaltAdresse mitteilen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie mit Ihren korrekten Angaben in der Deutschen Anwaltauskunft präsent sind. Die Datenerfassung und -änderung ist kostenlos.
Sie können Ihre Daten auf der DAV Online-Plattform ändern.