Richtig! Der Vermieter oder die Hausverwaltung darf natürlich nicht vertraglich verbieten, Leute einzuladen und sich mit ihnen auf dem Balkon aufzuhalten. Doch wer sich dabei nicht an die gesetzlichen Ruhezeiten hält, kann auch schnell Ärger wegen "Ruhestörung" bekommen. Kommt das wiederholt vor, dürfen Vermieter kündigen - auch fristlos!
Balkonquiz: Grill, Wäsche, FKK - was ist erlaubt?
Für viele Deutsche ist Balkonien im Sommer der Lieblingsort. Doch was ist bei der freien Entfaltung eigentlich erlaubt, gerade für Mieter? Von Nacktsonnen bis Abrocken - testen Sie in unserem Quiz, ob Sie sich auf und um den Balkon herum auskennen.