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Balkonquiz: Grill, Wäsche, FKK - was ist erlaubt?

Für viele Deutsche ist Balkonien im Sommer der Lieblingsort. Doch was ist bei der freien Entfaltung eigentlich erlaubt, gerade für Mieter? Von Nacktsonnen bis Abrocken - testen Sie in unserem Quiz, ob Sie sich auf und um den Balkon herum auskennen.

Richtig

Richtig! Der Vermieter oder die Hausver­waltung darf natürlich nicht vertraglich verbieten, Leute einzu­laden und sich mit ihnen auf dem Balkon aufzu­halten. Doch wer sich dabei nicht an die gesetz­lichen Ruhezeiten hält, kann auch schnell Ärger wegen "Ruhestörung" bekommen. Kommt das wiederholt vor, dürfen Vermieter kündigen - auch fristlos!

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