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Zwölf Jahre Alters­un­ter­schied bei Erwach­se­nen­ad­option zu wenig

(red/dpa). Adoptionen von Erwachsenen sind durchaus möglich. Allerdings ist dies in Deutschland nicht so leicht möglich, wie es prominente Einzelfälle erscheinen lassen. So muss etwa ein besonderes inniges, einer Eltern/Kind-Beziehung ähnliches Verhältnis bestehen.

Auch müssen Adoptie­render und Adoptierter unterschied­lichen Genera­tionen angehören. Denn die Adoption eines Erwachsenen muss sittlich gerecht­fertigt sein. Eine Eltern/Kind-ähnliche Beziehung scheidet aus, wenn der Alters­un­ter­schied zu gering sei. In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall betrug er nur zwölf Jahre.

Wunsch nach Adoption eines Erwachsenen bereits nach gut einem Jahr

Der Mann und die Frau hatten sich gut ein Jahr vor dem Adopti­ons­antrag kennen gelernt. Sie war 74, er 62 Jahre alt. Nachdem bereits das Amtsgericht den Antrag abgelehnt hatte, legten beide Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.

Kein Eltern-Kind-Verhältnis bei geringem Alters­un­ter­schied

Jedoch ohne Erfolg. Dem Antrag auf eine Volljäh­ri­gen­ad­option könne dann entsprochen werden, wenn aufgrund der konkreten Umstände anzunehmen sei, dass „sich eine bestehende Freund­schaft in einem Maße verdichtet hat, dass von einer Eltern/Kind-ähnlichen Beziehung gesprochen werden kann“, erläutert das Kammer­gericht Berlin. Dies sei dann der Fall, wenn eine besondere innere Verbun­denheit zwischen Angehörigen verschiedener Genera­tionen vorliege. Das komme hier nicht in Betracht, da der Alters­un­ter­schied der Personen zu gering sei. Daher müsse auch nicht geprüft werden, ob ein solch enge, eine Wahlver­wandt­schaft rechtfer­tigende Bindung nach gut einem Jahr Bekannt­schaft überhaupt möglich sei.

Kammer­gericht Berlin am 27. März 2013 (AZ: 17 U 42/13)

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht

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