In dem Fall müssen Arbeitgeber den Mitarbeiter zwei Wochen vorher schriftlich darüber informieren, dass das Arbeitsverhältnis endet. Das muss unverzüglich passieren, nachdem sie Kenntnis davon haben, dass der Zweck erreicht wurde. Machen sie das nicht, wird aus dem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
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