(DAV). Die Klarheit und Verbindlichkeit der Zeugenpflichten im Strafprozess sind wichtig, denn die Zeugenaussage ist eine Pflicht. Die Anwesenheit der Zeugen ist daher für die Durchführung des Verfahrens wichtig. Wie lange muss man im Gericht bleiben?
Das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) hat am 8. Mai 2024 entschieden, dass ein Zeuge auch nach seiner Vernehmung verpflichtet ist, im Gerichtsgebäude zu bleiben (AZ: 12 Qs 1/24). Die Anordnung des Gerichts, das Gerichtsgebäude nicht zu verlassen, ist keine eigenständige Maßnahme, sondern Ausdruck der ohnehin bestehenden Zeugenpflicht, erklärt das Verbraucherrechtsportal anwaltauskunft.de.
Pflicht besteht bis zur Entlassung durch den Richter
In einem Strafverfahren verweigerte der Steuerberater eines Angeklagten die Aussage. Daraufhin ordnete der Richter die Durchsuchung der Kanzleiräume an und wies den Steuerberater an, im Gerichtsgebäude zu bleiben und sein Mobiltelefon auszuschalten.
Gegen diese Anordnung legte der Steuerberater Beschwerde ein.
Zeugen dürfen sich nicht ohne Erlaubnis entfernen
Das Landgericht wies die Beschwerde zurück. Die Anordnung des Gerichts sei rechtmäßig gewesen. Die Zeugenpflicht gelte auch nach der Vernehmung, da der Zeuge im Laufe des Verfahrens erneut vernommen werden könne. Die Entscheidung, den Zeugen zu entlassen, liege im Ermessen des Vorsitzenden und sei an das Urteil gebunden.
Die richterliche Anordnung an den Zeugen sei kein eigenständiger Rechtsbehelf, sondern Teil der prozessualen Pflichten. Das Gericht wies darauf hin, dass die Verpflichtung zum Verbleib am Gerichtsort Bestandteil der Zeugenpflicht sei und die damit verbundene Unannehmlichkeit für den Zeugen keine Beschwer im Rechtssinne darstelle.
Ein Zeuge könne sogar in entsprechender Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO zwangsweise festgehalten werden, wenn er sich unerlaubt entfernen wolle.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
- Datum
- Autor
- red/dav