Das Amtsgericht Neu-Ulm entschied, dass das ‚F-Wort’ in der heutigen Zeit keinen rein sexuellen Bezug mehr hat. Demnach muss die Nutzung des Worts immer im Kontext einer Aussage oder einer Frage gedeutet werden.
Der Mann war in eine Polizeikontrolle geraten. Er verweigerte die Zustimmung zu einem Alkoholtest und fühlte sich durch die Beamten zunehmend gegängelt, da die Polizisten nach Presseberichten zufolge das Auto sehr genau kontrollierten, sich etwa auch das Warndreieck, die Warnweste und den Verbandskasten zeigen ließen.
Daraufhin stellte der Autofahrer die Frage, die ihn letztlich vor Gericht führte. Das Amtsgericht sprach ihn schließlich vom Vorwurf der Beleidigung frei. In diesem Zusammenhang handele es sich bei der Fragestellung und eine – wenn auch hatsche – Form der Kritik an der Art und Weise der Kontrolle.
Amtsgericht Neu-Ulm am 30. Juni 2015 (AZ: 5 CS 116 JS 5440/15)
- Datum