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„Wollen Sie mich ficken?“ ist nicht automatisch eine Polizisten-Beleidigung

(red). Die Beleidigung eines Polizisten kann schon mal richtig ins Geld gehen. Ein Gericht entschied aber, dass die Frage, ob der Beamte eine Person ficken wolle, keine Beleidigung darstellt.

Das Amtsgericht Neu-Ulm entschied, dass das ‚F-Wort’ in der heutigen Zeit keinen rein sexuellen Bezug mehr hat. Demnach muss die Nutzung des Worts immer im Kontext einer Aussage oder einer Frage gedeutet werden.

Der Mann war in eine Polizei­kon­trolle geraten. Er verweigerte die Zustimmung zu einem Alkoholtest und fühlte sich durch die Beamten zunehmend gegängelt, da die Polizisten nach Presse­be­richten zufolge das Auto sehr genau kontrol­lierten, sich etwa auch das Warndreieck, die Warnweste und den Verbands­kasten zeigen ließen.

Daraufhin stellte der Autofahrer die Frage, die ihn letztlich vor Gericht führte. Das Amtsgericht sprach ihn schließlich vom Vorwurf der Beleidigung frei. In diesem Zusammenhang handele es sich bei der Fragestellung und eine – wenn auch hatsche – Form der Kritik an der Art und Weise der Kontrolle.

Amtsgericht Neu-Ulm am 30. Juni 2015 (AZ: 5 CS 116 JS 5440/15)

Rechts­gebiete
Straf- und Strafver­fah­rensrecht

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