(DAV). Ein Szenario aus dem Alltag vieler Berufskraftfahrer: Eine Verkehrskontrolle auf der Autobahn. Die Polizei kontrolliert die Papiere und plötzlich eskaliert die Situation. Sind Verletzungen bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei auf dem Betriebsweg gesetzlich unfallversichert?
Das Sozialgericht Hannover hat mit Urteil vom 10. Juni 2024 (AZ: S 58 U 232/20) entschieden, dass ein Lkw-Fahrer, der sich bei einer Verkehrskontrolle auf einem Betriebsweg der Aufforderung der Polizei widersetzt, den Fahrzeugschlüssel herauszugeben, keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Über die Hintergründe dieser Entscheidung informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Wegeunfall bei Verkehrskontrolle mit Verletzung?
Ein polnischer Lkw-Fahrer wurde auf einer Bundesstraße in Thüringen von der Polizei angehalten. Die Beamten konnten keine Auffälligkeiten hinsichtlich Alkohol- oder Drogenkonsums erkennen, stellten jedoch fest, dass der Führerschein des Fahrers zur Sicherstellung ausgeschrieben war.
Als die Beamten die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel verlangten, verweigerte der Fahrer die Zusammenarbeit. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Beschwerdeführer schwer am Arm verletzt wurde.
Als Grund gab er an, er habe zunächst die Notwendigkeit des Polizeieinsatzes klären wollen und sich zudem Sorgen um das transportierte Gefahrgut gemacht.
Sowohl die Unfallkasse als auch das Sozialgericht lehnten es jedoch ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Kein Betriebsweg - kein Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Hannover stellte klar, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur für Tätigkeiten gilt, die unmittelbar mit dem Arbeitsauftrag zusammenhängen. Während der Verkehrskontrolle sei der Fahrer noch versichert gewesen. Der Schutz endete jedoch in dem Moment, in dem er die Herausgabe des Schlüssels verweigerte und die Auseinandersetzung mit den Beamten suchte.
Die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel durch die Polizei lag nach Ansicht des Gerichts im Interesse des Arbeitgebers. Eine Weiterfahrt ohne gültige Fahrerlaubnis hätte das Unternehmen rechtlich belastet. Der Widerstand des Fahrers war daher keine betriebliche Handlung mehr, sondern ein rein privates Verhalten.
Wegeunfall: Unterbrechung des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz kann unterbrochen werden, wenn der Arbeitnehmer den Betriebsweg aus privaten Gründen unterbricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er einen Umweg macht, um private Besorgungen zu erledigen. Der Versicherungsschutz wird auch unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg eine Straftat begeht.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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