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Widerstand gegen die Staats­gewalt ist kein Arbeits­unfall

(DAV). Ein Szenario aus dem Alltag vieler Berufs­kraft­fahrer: Eine Verkehrs­kon­trolle auf der Autobahn. Die Polizei kontrolliert die Papiere und plötzlich eskaliert die Situation. Sind Verlet­zungen bei einer Ausein­an­der­setzung mit der Polizei auf dem Betriebsweg gesetzlich unfall­ver­sichert?

Das Sozial­gericht Hannover hat mit Urteil vom 10. Juni 2024 (AZ: S 58 U 232/20) entschieden, dass ein Lkw-Fahrer, der sich bei einer Verkehrs­kon­trolle auf einem Betriebsweg der Auffor­derung der Polizei widersetzt, den Fahrzeug­schlüssel heraus­zugeben, keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung hat. Über die Hinter­gründe dieser Entscheidung informiert das Rechts­portal anwalt­auskunft.de.

Wegeunfall bei Verkehrs­kon­trolle mit Verletzung?

Ein polnischer Lkw-Fahrer wurde auf einer Bundes­straße in Thüringen von der Polizei angehalten. Die Beamten konnten keine Auffäl­lig­keiten hinsichtlich Alkohol- oder Drogen­konsums erkennen, stellten jedoch fest, dass der Führer­schein des Fahrers zur Sicher­stellung ausgeschrieben war.

Als die Beamten die Herausgabe der Fahrzeug­schlüssel verlangten, verweigerte der Fahrer die Zusammen­arbeit. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Beschwer­de­führer schwer am Arm verletzt wurde.

Als Grund gab er an, er habe zunächst die Notwen­digkeit des Polizei­ein­satzes klären wollen und sich zudem Sorgen um das transpor­tierte Gefahrgut gemacht.

Sowohl die Unfallkasse als auch das Sozial­gericht lehnten es jedoch ab, den Vorfall als Arbeits­unfall anzuer­kennen.

Kein Betriebsweg - kein Arbeits­unfall

Das Sozial­gericht Hannover stellte klar, dass der Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung nur für Tätigkeiten gilt, die unmittelbar mit dem Arbeits­auftrag zusammen­hängen. Während der Verkehrs­kon­trolle sei der Fahrer noch versichert gewesen. Der Schutz endete jedoch in dem Moment, in dem er die Herausgabe des Schlüssels verweigerte und die Ausein­an­der­setzung mit den Beamten suchte.

Die Sicher­stellung der Fahrzeug­schlüssel durch die Polizei lag nach Ansicht des Gerichts im Interesse des Arbeit­gebers. Eine Weiterfahrt ohne gültige Fahrerlaubnis hätte das Unternehmen rechtlich belastet. Der Widerstand des Fahrers war daher keine betriebliche Handlung mehr, sondern ein rein privates Verhalten.

Wegeunfall: Unterbrechung des Versiche­rungs­schutzes

Der Versiche­rungs­schutz kann unterbrochen werden, wenn der Arbeit­nehmer den Betriebsweg aus privaten Gründen unterbricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er einen Umweg macht, um private Besorgungen zu erledigen. Der Versiche­rungs­schutz wird auch unterbrochen, wenn der Arbeit­nehmer auf dem Arbeitsweg eine Straftat begeht.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

 

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

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