Nach Meinung des Gerichts handelt es sich bei wettkampfmäßigem Kickern um eine sportliche Betätigung. Es sei unerheblich, dass weder der Landessportbund Hessen noch der Deutsche Olympische Sportbund den „Drehstangen-Tischfußball“ als Sportart aufgenommen hätten
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage des Deutschen Tischfußballbundes (DTFB) statt, der Ausrichter und Organisator der Kicker-Bundesliga ist. Der Kicker-Verband hatte sich dagegen gewandt, dass ihm das Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit der Begründung verweigert hatte, Tischfußball sei keine sportliche, sondern eine sonstige Freizeitbeschäftigung. Das Finanzgericht in Kassel sah die Sache anders und verglich Tischfußball mit Motorsport, Sportschießen, Segelfliegen, Billard oder Dart.
Hessisches Finanzgericht am 23. Juni 2010 (AZ: 4 K 501/09)