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Wer Tischfußball spielt, betreibt Sport

(red/dpa). Wer kickert, treibt Sport: Das hat das Finanz­gericht Kassel entschieden und somit sind Verbände, die das Kicken fördern, gemein­nützig und können somit ganz oder teilweise von den Steuern befreit werden.

Nach Meinung des Gerichts handelt es sich bei wettkampf­mäßigem Kickern um eine sportliche Betätigung. Es sei unerheblich, dass weder der Landes­sportbund Hessen noch der Deutsche Olympische Sportbund den „Drehstangen-Tischfußball“ als Sportart aufgenommen hätten

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage des Deutschen Tischfuß­ball­bundes (DTFB) statt, der Ausrichter und Organisator der Kicker-Bundesliga ist. Der Kicker-Verband hatte sich dagegen gewandt, dass ihm das Finanzamt die Anerkennung der Gemein­nüt­zigkeit mit der Begründung verweigert hatte, Tischfußball sei keine sportliche, sondern eine sonstige Freizeit­be­schäf­tigung. Das Finanz­gericht in Kassel sah die Sache anders und verglich Tischfußball mit Motorsport, Sportschießen, Segelfliegen, Billard oder Dart.

Hessisches Finanz­gericht am 23. Juni 2010 (AZ: 4 K 501/09)

Rechts­gebiete
Steuerrecht

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