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Tipps&Urteile

Wer sonntags arbeitet, hat Anspruch auf Ausgleichstag

(DAV). Wer als Arbeit­nehmer sonntags zum Dienst erscheinen muss, hat Anspruch auf einen Ausgleichstag innerhalb von zwei Wochen. Das schreibt das Arbeits­zeit­gesetz vor.

Als so genannter Ersatz­ruhetag kommt jeder Werktag in Betracht – auch der Samstag zählt dazu. An diesem Tag wiederum haben die allermeisten Arbeit­nehmer aber ohnehin frei. In diesem Fall also gelten weitere Bestim­mungen zur Arbeitszeit und Überstun­denabbau, die sie hier nachlesen können.

Auch für Feiertage gibt es Regelungen für Ausgleichstage

Und auch wer an einem offiziellen Feiertag arbeiten muss, hat Anspruch auf einen Ausgleichstag. In diesem Fall gilt eine Frist von acht Wochen, in der dieser dem Arbeit­nehmer zu gewähren ist.

Jenseits von Sonntags­arbeit gilt: 15 Sonntage im Jahr müssen beschäf­ti­gungsfrei sein. Zudem gilt für viele Branchen ein generelles Arbeits­verbot an Sonn- und Feiertagen. Diesen Grundsatz hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht kürzlich in einer Entscheidung bestätigt (AZ: BVerwG 6 CN1.13).

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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