Doch grundsätzlich haftet derjenige, der für die Ölspur verantwortlich ist. Eine Mithaftung des Unfallfahrers kommt nur dann in Betracht, wenn ihm ein Fahrfehler nachgewiesen werden kann oder das Öl für ihn erkennbar war. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hin.
Unfall wegen Ölspur
Wegen einer Ölspur, die ein Lkw hinterlassen hatte, kam der Fahrer eines Citroens von der Straße ab. Der Lkw-Halter war der Meinung, der Autofahrer hafte mit, da dieser schneller als erlaubt gefahren und die Ölspur erkennbar gewesen sei.
Es haftet der, der für die Ölspur verantwortlich ist
Der LKW-Fahrer haftet allein, entschied das Gericht. Eine Mithaftung des Citroenfahrers käme nur in Betracht, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden könne. Dies sei hier nicht der Fall. Weder könne ihm nachgewiesen werden, dass das Auto zu schnell unterwegs war, noch sei klar, ob er die Ölspur auf der nassen Fahrbahn habe sehen können. Die normale Betriebsgefahr seines Autos falle nicht ins Gewicht. Eine Ölspur bedeute für die anderen Autofahrer eine erhebliche Gefahr.
Oberlandesgericht Koblenz am 12. August 2013 (AZ: 12 U 1095/12)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.05.2014