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Wer Öl verliert, haftet

(red/dpa). Die Straße schimmert feucht in allen Regenbo­gen­farben – wie gemalt. Oder doch nicht? Wer haftet eigentlich, wenn jemand Öl verliert und es deswegen zum Unfall kommt? Die Antwort des Juristen: Es kommt darauf an.

Doch grundsätzlich haftet derjenige, der für die Ölspur verant­wortlich ist. Eine Mithaftung des Unfall­fahrers kommt nur dann in Betracht, wenn ihm ein Fahrfehler nachge­wiesen werden kann oder das Öl für ihn erkennbar war. Dies teilt die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mit und weist auf ein Urteil des Oberlan­des­ge­richts Koblenz hin.

Unfall wegen Ölspur

Wegen einer Ölspur, die ein Lkw hinter­lassen hatte, kam der Fahrer eines Citroens von der Straße ab. Der Lkw-Halter war der Meinung, der Autofahrer hafte mit, da dieser schneller als erlaubt gefahren und die Ölspur erkennbar gewesen sei.

Es haftet der, der für die Ölspur verant­wortlich ist

Der LKW-Fahrer haftet allein, entschied das Gericht. Eine Mithaftung des Citroen­fahrers käme nur in Betracht, wenn ihm ein Verschulden nachge­wiesen werden könne. Dies sei hier nicht der Fall. Weder könne ihm nachge­wiesen werden, dass das Auto zu schnell unterwegs war, noch sei klar, ob er die Ölspur auf der nassen Fahrbahn habe sehen können. Die normale Betriebs­gefahr seines Autos falle nicht ins Gewicht. Eine Ölspur bedeute für die anderen Autofahrer eine erhebliche Gefahr.

Oberlan­des­gericht Koblenz am 12. August 2013 (AZ: 12 U 1095/12) 

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrs­ver­si­che­rungsrecht

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