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Tipps&Urteile

Wenn Vorkasse nicht gezahlt wird, kann Verkäufer Fahrzeug weiter verkaufen

(DAV). Wer ein Fahrzeug verkaufen möchte, kann auf Vorkasse bestehen. Eine Auslie­ferung muss dann erst nach Bezahlung der Vorkasse erfolgen. Schwierig ist es manchmal zu beweisen, was vereinbart wurde.

Die Klage eines Traktor­käufers gegen den Verkäufer auf Lieferung eines Traktors und hilfsweise auf Schadens­ersatz in Höhe von 10.000 Euro wies das Gericht ab. Das Oberlan­des­gericht Bamberg war der Meinung, dass die Kaufver­trags­parteien Vorkasse vereinbart hatten. Da der Käufer die Vorkasse nicht leisten wollte, stornierte der Verkäufer zu Recht den Kaufvertrag. 

Traktorkauf auf Vorkasse?

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall kaufte der Kläger einen Traktor der Marke Fendt zu einem Kaufpreis von etwa 16.000 Euro. Die Parteien waren unterschied­licher Auffassung, ob sie Vorkasse vor Anlieferung des Traktors vereinbart hatten. Als klar war, dass der Käufer keine Vorkasse leisten würde, stornierte der Verkäufer den Vertrag insgesamt und verkaufte den Traktor an einen anderen Kunden. Der verhinderte Käufer war der Auffassung, die Parteien hätten telefonisch vereinbart, dass er eine Kaufpreis­zahlung vor Übergabe des Traktors nicht zu leisten hätte. Der Verkäufer widersprach: Er habe auf einer Anzahlung von 60 Prozent nach Übersendung einer Rechnung und Restzahlung innerhalb von drei Monaten bestanden. Dies ergebe sich auch aus den schrift­lichen Unterlagen.

Vorkasse vereinbart – Verkäufer durfte vom Vertrag zurück­treten

Das Landgericht Coburg wies sowohl die Klage auf Übereignung des Traktors wie auch die Schadens­er­satzklage ab. Es ging davon aus, dass die Parteien einen Kaufvertrag mit einer Voraus­zah­lungs­pflicht des Käufers vereinbart hatten. Da aber die schrift­lichen Unterlagen wie E-Mail-Verkehr, Auftrags­be­stä­tigung und Rechnung nicht eindeutig waren, hörte das Gericht zwei Zeugen hinsichtlich des Telefonats. Der Vertreter des Verkäufers sagte aus, dass man üblicherweise auf Vorkasse bestehe. Das Risiko der Nichtzahlung und der entspre­chenden Schwie­rig­keiten bei Rückholung des Traktors seien zu groß. Der Käufer habe zwar durch telefo­nisches Nachver­handeln versucht, die Voraus­zahlung zu beseitigen. Darauf habe sich der Zeuge aber nicht eingelassen. Diese Aussage überzeugte das Gericht, im Gegensatz zur Aussage der Ehefrau des Klägers. Diese sagte aus, dass der Vertreter des Verkäufers am Telefon einem Verkauf des Traktors ohne Verein­barung einer An- bzw. Voraus­zah­lungs­pflicht zugestimmt habe. Dies wisse sie deshalb, weil ihr Ehemann beim Telefonat mit dem anderen Zeugen jedes einzelne Wort wiederholt habe. Das Landgericht Coburg hielt ein solches Vorgehen für völlig lebensfremd. Auch die Erklärung der Zeugin, sie handhabe das bei ihren Telefonaten mit den eigenen Kindern auch immer so, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. Selbst wenn sie dies so handhabe, sei ein solches Vorgehen bei einem geschäft­lichen Telefonat völlig unüblich.

Auf Hinweis des Gerichts nicht gehört

Mit diesem Ergebnis war der Kläger unzufrieden und zog vor das Oberlan­des­gericht Bamberg. Dort wies ihn das Oberlan­des­gericht Bamberg nach Prüfung der Sach- und Rechtslage darauf hin, dass die Entscheidung des Landge­richts Coburg nicht zu beanstanden sei. Es teilte ihm auch mit, dass sich die Gerichts­gebühr für das Berufungs­ver­fahren bei einer Berufungs­rücknahme verringern würde. Der Kläger nahm diesen Rat aber nicht an. Als seine Berufung zurück­ge­wiesen wurde, musste er die vollen Kosten des Berufungs­ver­fahrens tragen.

Fazit

Bei Kaufver­trägen empfiehlt sich ein schrift­liches Festhalten aller Vertrags­be­din­gungen, welche beide Vertrags­partner unterschreiben sollten. Dies kann Streitig­keiten über den Vertrags­inhalt und gerichtliche Ausein­an­der­set­zungen hierüber vermeiden helfen, erläutern die DAV-Verkehrs­rechts­anwälte. 

Oberlan­des­gericht Bamberg am 31. Januar 2014 (AZ: 5 U 171/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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