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Wasser­schaden durch schmel­zenden Hagel – Hausrat­ver­si­cherung muss nicht zahlen

(DAV). Ein Hagelschaden ist meist durch die Hausrat­ver­si­cherung abgedeckt. Verursachen die Hagelkörner unmittelbar Schäden, kann man von seiner Hausrat­ver­si­cherung Schadens­ersatz verlangen. Was ist aber, wenn der Hagel schmilzt und er so einen Wasser­schaden im Gebäude verursacht?

Die Hausrat­ver­si­cherung deckt nur den „echten“ Hagelschaden ab. Schmelzen Hagelkörner und verursachen einen Wasser­schaden, muss die Versicherung nicht zahlen, entschied das Oberlan­des­gericht in Saarbrücken. 

Wasser­schaden nach Hagelschlag

Bei einem Unwetter hagelte es so stark, dass die Hagelmassen eine Tür aufdrückten und in den Kellerraum eines Wohnhauses gelangten. Dort tauten die Körner und verursachten Wasser­schäden an verschiedenen Hausrats­ge­gen­ständen. Der Hausei­gentümer machte Ansprüche gegen seine Hausrat­ver­si­cherung geltend und verlangte Schadens­ersatz. 

Urteil: Wasser­schaden ist kein Hagelschauer – Hausrat­ver­si­cherung muss nicht zahlen

Der Mann ging leer aus. Der Wasser­schaden sei nicht von der Versicherung gedeckt, so die Richter. Die Schäden an den Hausrats­ge­gen­ständen seien auf die getauten Hagelkörner zurück­zu­führen und nicht auf den Hagelschlag an sich. Der Wechsel des „Aggregat­zu­standes des Hagels“ sei nicht versichert, so das Gericht. Es lässt uns ferner wissen, dass Hagel ein „fester Nieder­schlag in Form von Eiskörnern“ ist.

Oberlan­des­gericht Saarbrücken am 4. Juni 2013 (AZ: 5 W 43/13)

Rechts­gebiete
Versiche­rungsrecht

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