Die Hausratversicherung deckt nur den „echten“ Hagelschaden ab. Schmelzen Hagelkörner und verursachen einen Wasserschaden, muss die Versicherung nicht zahlen, entschied das Oberlandesgericht in Saarbrücken.
Wasserschaden nach Hagelschlag
Bei einem Unwetter hagelte es so stark, dass die Hagelmassen eine Tür aufdrückten und in den Kellerraum eines Wohnhauses gelangten. Dort tauten die Körner und verursachten Wasserschäden an verschiedenen Hausratsgegenständen. Der Hauseigentümer machte Ansprüche gegen seine Hausratversicherung geltend und verlangte Schadensersatz.
Urteil: Wasserschaden ist kein Hagelschauer – Hausratversicherung muss nicht zahlen
Der Mann ging leer aus. Der Wasserschaden sei nicht von der Versicherung gedeckt, so die Richter. Die Schäden an den Hausratsgegenständen seien auf die getauten Hagelkörner zurückzuführen und nicht auf den Hagelschlag an sich. Der Wechsel des „Aggregatzustandes des Hagels“ sei nicht versichert, so das Gericht. Es lässt uns ferner wissen, dass Hagel ein „fester Niederschlag in Form von Eiskörnern“ ist.
Oberlandesgericht Saarbrücken am 4. Juni 2013 (AZ: 5 W 43/13)
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