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Warnwesten gehören nicht in den Kofferraum

(dpa/tmn). Warnwesten gehören nicht in den Kofferraum. Denn im Pannenfall sollten Autofahrer die reflek­tie­renden Schutz­westen anlegen, bevor sie den Wagen verlassen, gibt die Prüfor­ga­ni­sation Dekra zu bedenken. Daher seien sie im Handschuhfach, unter dem Fahrersitz oder im Seitenfach der Tür am besten aufgehoben. Die Westen über die Sitze zu hängen, sei wiederum nicht ratsam: Die Sonne könne die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.

Noch sind Warnwesten in Deutschland zumindest für Pkw-Fahrer eine freiwillige Angele­genheit. Am 1. Juli 2014 ändert sich das: Dann gehört in jedes Auto verpflichtend mindestens eine Warnweste. Sie muss laut Dekra die Norm EN ISO 20471:2013 erfüllen. Die Vorschrift verlange vollständig umlaufende und mindestens fünf Zentimeter breite reflek­tierende Streifen sowie einen Klettver­schluss. Außerdem muss die Weste aus fluores­zie­rendem Material in Gelb, Orange oder Rot-Orange bestehen.

Verkehrs­si­cher­heits­experten empfehlen, statt nur der einen Pflicht-Weste mehrere ins Auto zu legen. Am besten so viele, wie es Sitzplätze im Wagen gibt, damit sich bei einer Panne alle Mitfahrer gut sichtbar machen können. Motorräder sind von der Warnwes­ten­pflicht ausgenommen.

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