In dem Fall unterstellt das Gericht, dass sich der Betroffene bezüglich seines Verhaltens im Straßenverkehr zum Positiven verändert hat und von ihm künftig ein ordnungsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr zu erwarten ist.
Denn aus Sicht des Gerichts soll das Anordnen und Vollstrecken eines Fahrverbot eine erzieherische Wirkung haben, die dazu führt, dass sich der Betreffende danach im Straßenverkehr an die Regeln hält. Das lasse sich aber auch durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Schulung erreichen.
Amtsgericht Mannheim am 31. Juli 2013 (Az.: 22 OWI 504 JS 8240/13)
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