Bei einem Verkehrsunfall war einer der Einsatzwagen des Unternehmens so stark beschädigt worden, dass das Fahrzeug zunächst nicht benutzt werden konnte. Das Unternehmen, dessen Fahrer an dem Unfall nicht schuld gewesen war, mietete daraufhin über vier Monate hinweg einen Ersatzwagen - Kostenpunkt: fast 104 000 Euro.
Eindeutig zu viel, entschied nun der Freiburger Außensenat des OLG: Der hier entstandene Aufwand sprenge «jeden Maßstab einer wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung». Das Unternehmen hätte das Auto reparieren lassen müssen. Mehr als rund 20 000 Euro für 22 Tage Mietwagen seien der Unfallversicherung nicht zuzumuten.
Das Rettungsunternehmen, das in der Vorinstanz noch recht bekommen hatte, bleibt nun auf den restlichen Kosten sitzen. Eine Revision ließ das OLG nicht zu.
OLG Karlsruhe am 10.02.2014 (AZ: 13 U 213/11)
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