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Versicherung muss nicht für horrende Mietwa­gen­kosten haften

(dpa). Eine Versicherung ist nicht verpflichtet, nach einem Unfall horrende Kosten für einen Ersatzwagen zu übernehmen. Das Oberlan­des­gericht (OLG) in Karlsruhe entschied in einem am Dienstag veröffent­lichten Urteil, dass «unange­messen ausgedehnte Mietwa­gen­kosten» nicht einfach voll auf den Schädiger abgewälzt werden könnten. Die OLG-Richter wiesen damit eine Schadens­er­satz­for­derung über 100 000 Euro zurück, die ein Rettungs­dienst­un­ter­nehmen gestellt hatte.

Bei einem Verkehrs­unfall war einer der Einsatzwagen des Unternehmens so stark beschädigt worden, dass das Fahrzeug zunächst nicht benutzt werden konnte. Das Unternehmen, dessen Fahrer an dem Unfall nicht schuld gewesen war, mietete daraufhin über vier Monate hinweg einen Ersatzwagen - Kostenpunkt: fast 104 000 Euro.

Eindeutig zu viel, entschied nun der Freiburger Außensenat des OLG: Der hier entstandene Aufwand sprenge «jeden Maßstab einer wirtschaftlich vernünftigen Schadens­be­hebung». Das Unternehmen hätte das Auto reparieren lassen müssen. Mehr als rund 20 000 Euro für 22 Tage Mietwagen seien der Unfall­ver­si­cherung nicht zuzumuten.

Das Rettungs­un­ter­nehmen, das in der Vorinstanz noch recht bekommen hatte, bleibt nun auf den restlichen Kosten sitzen. Eine Revision ließ das OLG nicht zu.

OLG Karlsruhe am 10.02.2014 (AZ: 13 U 213/11)

Rechts­gebiete
Versiche­rungsrecht

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