Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Vermögens­rechtliche Fürsor­ge­pflicht in der Ehe

(dpa/red). Eheleute sind sich gegeneinander verpflichtet. Hierzu gehört auch eine vermögens­rechtliche Fürsor­ge­pflicht. Diese kann Versiche­rungs­fragen ebenso umfassen, wie eine Mitwir­kungs­pflicht bei der gemeinsamen Steuer­erklärung oder das Übertragen eines Kfz-Schadens­frei­heits­ra­battes.

Kündigt der Mann während der Ehe die Hausrat­ver­si­cherung für eine gemeinsame bewohnte Wohnung, ohne den Ehepartner darüber zu informieren, verstößt er gegen seine vermögens­recht­lichen Fürsor­ge­pflichten. Entsteht ein Schaden, muss er diesen ersetzen. Die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Bremen.

Ummeldung der Hausrat­ver­si­cherung nach vorüber­ge­hender Trennung

Als die Ehefrau erfuhr, dass ihr Mann nicht nur heimlich eine Wohnung gekauft hatte, sondern sich dort auch regelmäßig mit seiner Geliebten traf, sperrte sie ihn aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Schlösser ließ sie austauschen. Der Mann zog in die heimlich gekaufte Wohnung und meldete die für die Ehewohnung abgeschlossene Haushalts­ver­si­cherung auf seine neue Wohnung um. Seine Frau informierte er darüber nicht.

Wenige Monate später versöhnte sich das Ehepaar, und der Mann zog wieder zu seiner Frau zurück. Die Hausrat­ver­si­cherung wurde jedoch nicht erneut umgemeldet. Anderthalb Jahre später wurden bei einem Einbruch Wertsachen der Ehefrau, insbesondere ihr Schmuck und Besteck im Wert von etwa 25.000 Euro, gestohlen.

Der Mann überwies aus eigenen Mitteln rund 9.000 Euro auf ein gemeinsames Konto und gab vor, dass dies das Geld der Hausrat­ver­si­cherung sei. Fünf Jahre nach dem Einbruch erfuhr die Frau von der fehlenden Versicherung und verlangte Schadens­ersatz vom Ehemann.

Gericht: Schadens­ersatz bei Verstoß gegen vermögens­rechtliche Fürsor­ge­pflicht

Vor dem Amtsgericht hatte die Frau zunächst keinen Erfolg. Das Oberlan­des­gericht gab ihr dagegen Recht. Nach Auffassung des Gerichts lag eine Verletzung der vermögens­recht­lichen Fürsor­ge­pflicht vor. Daher habe die Frau auch einen Schadens­er­satz­an­spruch. Melde ein Ehepartner die Hausrat­ver­si­cherung für die gemeinsame Wohnung um, ohne den anderen darüber zu informieren, könne dieser keine neue mehr abschließen. Man könne sogar annehmen, dass der Mann ein so genanntes Auftrags­ver­hältnis gehabt habe, für den entspre­chenden Versiche­rungs­schutz zu sorgen.

Umfang­reiche Fürsor­ge­pflichten

Neben den versiche­rungs­recht­lichen Fürsor­ge­pflichten stellte das Gericht noch eine Mitwir­kungs­pflicht bei der gemeinsamen Steuer­erklärung fest. Nach Auffassung der DAV-Famili­en­rechts­anwälte kann sogar ein Ehepartner vom anderen verlangen, im Fall der Trennung den Kfz-Schadens­frei­heits­rabatt übertragen zu bekommen.

Oberlan­des­gericht Bremen am 19. September 2014 (AZ: 4 UF 40/14)

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht Versiche­rungsrecht

Zurück