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Vermieter darf Autobesitz nicht verbieten

(red/dpa). Ein Vermieter darf seinen Mietern im Vertrag nicht das Halten oder den Besitz von Kraftfahr­zeugen verbieten.

Eine solche Klausel benach­teilige den Mieter unange­messen, entschied das Amtsgericht Münster (Az.: 8 C 2524/13), wie die Zeitschrift „Wohnungs­wirt­schaft und Mietrecht“ (Heft 7/2014) berichtet. Denn der festge­schriebene Verzicht auf ein Auto schränke den Mieter in seiner persön­lichen Lebens­führung stark ein.

In dem verhan­delten Fall hat ein Mieter in einer autofreien Wohngegend gelebt. Obwohl im Mietvertrag die entspre­chende Klausel enthalten war, besaß der Mieter ein Auto, das er nahe der Wohnsiedlung parkte. Die Vermieter klagten daraufhin und verlangten, dass der Mieter auf sein Fahrzeug verzichtet.

Ohne Erfolg: Die Klausel in den Mietver­trägen sei aufgrund einer städte­bau­lichen Verein­barung zwischen der Stadt und den Vermietern zustande gekommen, befand das Gericht. Ziel sei es, die Siedlung autofrei zu halten. Doch die Klausel nehme dem Mieter gänzlich die freie Entscheidung, ein Auto anzuschaffen. Da der Vermieter seinen Mietern nicht einmal ein Recht auf eine Ausnah­me­ge­neh­migung zugesteht, etwa wenn ein Auto wegen der beruflichen Tätigkeit nötig ist, sei die Klausel unwirksam. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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