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Verabschiedung vom Hund ist unfall­ver­sichert

(DAV). Wer sich auf den Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause macht, ist gesetzlich unfall­ver­sichert. Für viele gehört zum morgend­lichen Ritual auch die Verabschiedung von ihrem Hund. Was aber, wenn man wegen allzu ungestümen Verhaltens des Hundes stürzt und sich dabei verletzt? Ist dies dann auch noch ein Wegunfall?

Mit dieser Frage hatte sich das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt zu befassen. Das erfreuliche Ergebnis: Auch dabei ist man gesetzlich unfall­ver­sichert, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Der Fall

Ein Versiche­rungs­ver­treter verließ morgens sein Haus, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Er pfiff nach seinem Hund, der angerannt kam und ihn versehentlich zu Boden stieß. Die Folge war eine Kniever­letzung. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft lehnte die Anerkennung als Arbeits­unfall ab, weil das Verabschieden vom Hund nicht zum versicherten Arbeitsweg gehöre.

Die Entscheidung

Seine dagegen erhobene Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung der Richter habe sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet. Die Verabschiedung vom Hund sei nur eine unerhebliche und gering­fügige Unterbrechung des Arbeitswegs gewesen.

Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt am 16. Mai 2013 (AZ: L 6 U 12/12)

Quelle: www.dav-sozialrecht.de 

Rechts­gebiete
Sozialrecht

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