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Urteil: Kondom «made in Germany» muss in Deutschland hergestellt sein

(dpa). Nur ein in Deutschland hergestelltes Kondom darf mit «made in Germany» beworben werden. Das hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden. Demnach reicht es für das Siegel nicht aus, wenn im Ausland hergestellte Kondom-Rohlinge in Deutschland überprüft werden.

Dem Verfahren liegt die Klage eines Kondom­her­stellers gegen einen Konkur­renten zugrunde: Das verklagte Unternehmen aus Thüringen hatte Latexrohlinge aus Fernost importiert und diese dann in Deutschland befeuchtet, verpackt und versiegelt sowie auf Dichtigkeit und Reißfes­tigkeit untersucht. Im Internet wurden die Produkte dann mit «made in Germany» beworben.

Der klagende Mitbewerber sah darin eine Irreführung der Verbraucher und bekam in den Vorinstanzen recht. Der Kunde erwarte, dass die wesent­lichen Produk­ti­ons­schritte bei «made in Germany» nicht im Ausland, sondern in Deutschland stattfänden, urteilte etwa das Oberlan­des­gericht Hamm 2013. Und diese seien aus Sicht der Verbraucher nun mal die Herstellung des Kondoms.

Das sah der BGH jetzt genau so: «Demnach reichen Qualitäts­kon­trollen in Deutschland nicht aus, um mit dem Siegel werben zu dürfen», sagte der Bielefelder Anwalt des Klägers, Jörg König.

Bundes­ge­richtshof am 10. März 2014 (AZ: I ZR 16/14)

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