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Urlaubs­ab­geltung und Rente?

(DAV). Wer träumt nicht davon: Rente beziehen und noch einen finanziellen Ausgleich für nicht genommene Urlaubstage erhalten. Es gibt tatsächlich Konstel­la­tionen, in denen das möglich ist. Mit den Voraus­set­zungen dafür hat sich das Landes­ar­beits­gericht Mecklenburg-Vorpommern in Rostock beschäftigt. Wer eine Rente wegen Erwerbs­min­derung bekommt, muss nicht auf die Urlaubs­ab­geltung für den gleichen Zeitraum verzichten. Voraus­setzung ist aber, dass das Arbeits­ver­hältnis noch nicht beendet ist.

Der Fall

Eine Verkäuferin arbeitete seit Mai 1992 mit einer regelmäßigen wöchent­lichen Arbeitszeit von 25 Stunden. Es galt der Tarifvertrag für den Einzel­handel im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Die Frau erhielt im September 2010 einen Renten­be­scheid. Danach erhielt sie eine Rente wegen voller Erwerbs­min­derung rückwirkend ab dem ersten Dezember 2009 längstens bis zum 31. August 2015, dem Monat, in dem sie die Regelal­ters­ren­ten­grenze erreichen würde. Das eigentliche Arbeits­ver­hältnis endete aufgrund der Bestim­mungen im Tarifvertrag aber erst zum 30. September 2010. Für das Jahr 2010 verlangte die Frau eine Urlaubs­ab­geltung für die anteilig nicht genommenen Urlaubstage. Da sie schon 2008 und 2009 nicht alle Urlaubstage hatte nehmen können, hatte sie für diese Jahre bereits eine Urlaubs­ab­geltung erhalten. Der Arbeitgeber weigerte sich, für 2010 genauso zu verfahren. Schließlich habe die Mitarbeiterin für diesen Zeitraum auch einen Renten­an­spruch.

Gericht: Urlaubs­ab­geltung und Rente

Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und sprach der Frau rund 1.350 Euro als Urlaubs­ab­geltung zu. Dem Abgeltungs­an­spruch widerspreche nicht, dass sie rückwirkend ab dem ersten Dezember 2009 eine befristete Rente wegen Erwerbs­min­derung erhalten habe. Auch wenn der Betreffende eine derartige Rente in einem bestimmten Zeitraum beziehe, entstehe trotzdem ein abzugel­tender Urlaubs­an­spruch für denselben Zeitraum. Dies habe auch das Bundes­ar­beits­gericht so entschieden (BAG; AZ: 9 AZR 353/10).

Landes­ar­beits­gericht Mecklenburg-Vorpommern am 10. April 2013 (AZ: 2 Sa 210/12)

Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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