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Unfall mit ungültigem Führer­schein – Regress!

(DAV). Bei Regelver­stößen und Unfällen gibt es weit mehr Haftungs­folgen als vielen bewusst ist. Wer ohne Führer­schein fährt oder eine ungültige Fahrerlaubnis besitzt, muss den Schaden selbst zahlen. Die Kfz-Versicherung haftet dann nicht.

Mit einem solchen Fall hatte sich das Amtsgericht Bergheim zu befassen, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet. Die Fahrerin besaß einen koreanischen Führer­schein. Ohne Umschreibung ist dieser in Deutschland ungültig. Nach einem Unfall verlangte ihre Versicherung Regress für den bezahlten Schaden. 

Unfall mit ungültigem auslän­dischem Führer­schein

Die Frau muss den Regress zahlen, entschied das Amtsgericht. Es komme dabei nicht darauf ein, dass sich der Unfall auch dann ereignet hätte, wenn der Führer­schein schon umgeschrieben worden wäre. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass „eine Umschreibung jedoch zu einer Prüfung der Echtheit des koreanischen Führer­scheins und dessen berech­tigten Erlangen führt“. Deshalb sei die Umschreibung nicht lediglich eine Formalität.

Der Regress­an­spruch war jedoch begrenzt.

Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des DAV weist aber darauf hin, dass die Entscheidung durchaus zweifelhaft ist. Im vorlie­genden Fall sei der Führer­schein später auch ohne weiteres umgeschrieben worden. Daher könne man in anderen Fällen zu Recht fragen, ob tatsächlich eine so genannte Obliegen­heits­ver­letzung vorliege.

Amtsgericht Bergheim am 30. März 2015 (AZ: 27 C 168/14)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Unfall­ver­si­che­rungsrecht Verkehrsstraf- und OWi-Recht Verkehrs­ver­wal­tungsrecht

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