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Unfall: Anwalts­kosten des Opfers werden ersetzt

(DAV). Bei einem Unfall hat das Opfer umfang­reichen Anspruch auf Schadens­ersatz. Dazu gehören auch die sogenannten Rechts­ver­fol­gungs­kosten, also die Kosten, die notwendig sind, um die eigenen Rechte geltend zu machen. Diese Kosten umfassen in aller Regel auch die Anwalts­kosten des Geschä­digten. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte mehrere Tage mit der Beauftragung eines Rechts­anwalts gewartet hat, so das Landgericht Chemnitz.

Es spielt auch keine Rolle, wenn er zwischen­zeitlich selbst mit der gegnerischen Versicherung korrespondiert hat, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Die Kosten für den Anwalt muss die Versicherung des Unfall­gegners bezahlen.

Der Fall

Der Mann, Opfer eines Unfalls mit Blechschaden, verhandelte selbst mit der Versicherung des Unfall­gegners – zunächst noch frohen Mutes, da er die Information erhielt, dass der Schaden reguliert würde. Bei einer späteren Nachfrage erfuhr er, dass die Versicherung noch auf die Schadens­anzeige ihres Versicherten warte. Zudem teilte ihm seine Werkstatt mit, dass das Auto nicht mehr verkehrs­sicher sei und für eine Reparatur ein Gutachten und die Kosten­über­nah­me­er­klärung der Versicherung notwendig sei. Daraufhin wandte der Mann sich an seinen Anwalt.

Versicherung muss zahlen – unabhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung

Die Anwalts­kosten muss die Versicherung tragen, entschied das Gericht. Der Geschädigte sei durch den Hinweis, dass man noch auf die Schadens­meldung des Versicherten warten müsse, verunsichert worden. Hinzu kam die Äußerung der Werkstatt, dass eine Kosten­über­nah­me­er­klärung und ein Gutachten notwendig seien. Im Gesamtbild habe sich der Mann daher aufgefordert gesehen, einen Rechts­anwalt einzuschalten. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Der Tipp

Jeder Unfall­ge­schädigte sollte sich unmittelbar an einen Verkehrs­rechts­anwalt wenden. Hätte der Geschädigte das in diesem Fall direkt getan, hätte es gar keine Diskussion über die Anwalts­kosten gegeben.

Landgericht Chemnitz am 29. August 2012 (AZ: 6 S 105/12)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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