Eine alte SMS
Der 17-jährige Junge wollte seinen Führerschein machen. Die geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, waren hierüber allerdings geteilter Meinung. Während die Mutter zustimmte, lehnte der Vater ab. Er grollte, weil ihm der Sohn vor ein bis zwei Jahren eine SMS mit beleidigendem Inhalt geschrieben habe.
Sachfremde Erwägungen
Nach Ansicht des Gerichts entspricht das Ablegen der Führerscheinprüfung dem Kindeswohl. "Durch das begleitete Fahren können junge Menschen unter Anleitung üben, weswegen die Unfallzahlen nach den Recherchen des Gerichts bereits zurückgegangen sind“, so die Richterin. Für das Kindeswohl sei es daher positiv, wenn der Sohn unter Anleitung der Mutter nach dem Erwerb des Führerscheins begleitet fahren dürfe.
Die Weigerung des Vater wegen einer beleidigenden Mail des Sohnes an ihn vor ein bis zwei Jahren sah das Gericht als sachfremde Erwägungen. Ebenso seien die mit der Weigerung angestrebten pädagogischen Ziele sachfremd und außerdem zweckverfehlt. Der Sohn habe eingeräumt, die Mail geschrieben zu haben, als er wütend auf seinen Vater gewesen sei. Heute würde er diese Mail so nicht mehr schreiben. Der junge Mann habe sich in den letzten ein bis zwei Jahren weiter entwickelt, so das Gericht, so dass mit dem damaligen Verhalten eine Weigerung nicht mehr begründet werden könne.
Amtsgericht Hannover am 14. Oktober 2013 (AZ: 609 F 2941/13)
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.11.2013