In dem verhandelten Fall hatte eine Frau geklagt, die 2011 beim Mainzer Rosenmontagszug unter die Räder eines Komiteewagens gekommen war. Der Wagen war, aus einer Kurve kommend, derart weit ausgeschwenkt, dass er ein Absperrgitter aus der Verankerung gerissen hatte. Die Klägerin wurde darunter begraben und von dem Hinterreifen des Wagens überfahren. Für die erlittenen Verletzungen verlangte sie unter anderem Schmerzensgeld von 5000 Euro.
Ohne Erfolg: Der Veranstalter muss nicht für den Schaden haften, den ein umgekippter Zugwagen verursacht, befanden die Richter. Das vom beklagten Umzugsveranstalter installierte Absperrgitter hielt das Oberlandesgericht in diesem Fall ausdrücklich für eine ausreichende Sicherungsmaßnahme.
Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 3 U 985/13)
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