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Überholen auf dem Seiten­streifen beim Urlaubsstau kann teuer werden

(dpa/tmn). Stau, Hitze, quengelnde Kinder - ausgerechnet ein Stau kurz vorm Urlaubsziel. Die Ausfahrt ist nur noch wenige Kilometer entfernt und der Seiten­streifen frei: verlockend, aber riskant.

Wer beim Stau aus der Spur ausschert und auf dem Seiten­streifen weiterfährt, etwa um die nächste Autobahn­ausfahrt schneller zu erreichen, riskiert hohe Kosten. Beschädigen Übereilige dabei liegen­ge­bliebene Autos oder Fahrzeuge der Straßen­meisterei, müssen sie in der Regel für den gesamten Schaden aufkommen, warnt der Rechts­anwalt Jörg Elstner aus Hagen. Das gilt auch für Unfälle an Ausfahrten, erläutert der Vorsitzende der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwalts­verein (DAV).

Ist ein Autofahrer auf dem Seiten­streifen unterwegs und rammt ein Auto, das sich ebenfalls unberechtigt auf den Seiten­streifen begibt, müssten beide Fahrer sich den Schaden teilen. Doch auch bei unfall­freier Fahrt kann das Rasen auf dem Standstreifen teuer werden. Nach dem Bußgeld­tat­bestand «Seiten­streifen zum schnelleren Vorwärts­kommen benutzen» kostet das den Fahrer 75 Euro und einen Punkt in Flensburg, erklärt Elstner. Die Polizei achte bei Staus auf Autobahnen verstärkt auf Übeltäter und ahnde die Verstöße konsequent.

Das Befahren des Seiten­streifens ist nur erlaubt, wenn die Polizei dazu auffordert oder ein Straßen­schild dies ausdrücklich erlaubt, bekräftigt der TÜV Süd. Generell rät er von übereiltem Handeln in einem Stau ab. Verkehrs­sicher fährt, wer Abstand hält und aufmerksam bleibt. Wer oft die Spur wechselt, kommt nicht schneller ans Ziel. Das belegen laut TÜV Süd zahlreiche Studien.

Auch Umfahrungen von längeren Staus sind meist nicht vernünftig. Die Umfahrungs­straßen seien oft genauso verstopft, argumentiert der TÜV. Urlaubern rät er, möglichst an einem Dienstag oder Mittwoch zu starten, dies seien die Tage mit dem geringsten Verkehrs­auf­kommen.

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrsstraf- und OWi-Recht

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